Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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jcgeschaedigter
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Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#1

Beitrag von jcgeschaedigter »

Hallo,

eigentlich wollte ich hier als kleines Schmankerl einen Beschluss des Sozialgerichts präsentieren, in dem es die mir vom Jobcenter für den gegenwärtigen Bewilligungszeitraum (Mai bis Oktober) aus der Prognose gestrichenen Ausgaben als gerechtfertigt anerkannte und das JC daszu verdonnerte, mir die vorenthaltenen Leistungen auszuzahlen, woran sich das JC auch hielt.

Nun läuft der Bewilligungszeitraum ab und auf meinen Weiterbewilligungsantrag hin flatterte nun am Samstag der neue Bescheid ins Haus. Als ich ihn durchlas, wollte ich meinen Augen nicht trauen: Das JC hat die im letzten Bewilligungszeitraum gestrichenen Ausgaben (und noch einge mehr) erneut rausgestrichen, als ob es den Beschluss des SG überhaupt nicht gegeben hätte.

Und nicht nur das. Die Begründungen für die Streichung von betrieblichen Kfz-Kosten und Reisekosten für öffentliche Verkehrsmittel sind wortwörtlich identisch, bis hin zum Rechtschreibfehler (2. Wort auf Seite 2). Also "copy and paste" vermute ich.

Was die Beratungskosten betrifft, so wurden mir vor 1 Jahr schon einmal die Kosten für einen Steuerberater aus der Prognose gestrichen, was aber keine Auswirkungen hatte, da der prognostizierte Gewinn klein genug war. Jedoch spielte dies im neuen Antrag gar keine Rolle, da sich die Beratungskosten gar nicht auf den Steuerberater bezogen, sondern um die Kosten aus einem (verlorenen) beruflich bedingten Rechtsstreit. Sie umfassen die Kosten für meinen Anwalt und den der Gegenseite, die ich in Raten abzahle. Das diese Kosten erstmal gestrichen und die Klärung für die abschließende EKS aufgeschoben wurde, halte ich für absurd, denn wofür mache ich denn die Prognose dann?

Auch die Vorbehalte bezüglich der Kosten für die Unterkunft und die Fremdleistungen halte ich für überzogen. Auch hier wurden die (identischen) Texte wohl wieder per "copy and paste" eingefügt.

Am Wichtigsten sind jedoch die beiden ersten Punkte (betriebliches Kfz und öffentliche Verkehrsmittel), die ja schon im Mai vom Sozialgericht geklärt wurden. Dass das JC jetzt die gleichen rechtswidrigen Kürzungen erneut vornimmt, ist äußerst dreist.

Ich habe bereits einen Widerspruch (mit Fristsetzung zum 24. Oktober) verfasst sowie Beschwerdeschreiben an das Kundenreaktionmanagement von JC und AA. Habei ch letztes Jahr auch gemacht, woraufhin es sogar zu einem Gespräch im JC mit dem Teamleiter des Leistungsteams und einer Vertreterin der JC-Leitung kam. Allerdings hätte ich mir das angesichts des jetzigen Bescheides wohl sparen können. Die Schreiben gehen morgen raus und am 1.11. wird dann wie im Mai ein Antrag auf Einstweilgen Rechtsschutz ans Sozialgericht gehen, natürlich mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den SG-Beschluss vom Mai.

Ich hänge mal je ein PDF mit dem aktuellen Bescheid und dem SG-Beschluss an.
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marsupilami
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#2

Beitrag von marsupilami »

Dann drück ich :Daumen: , dass Widerspruch und Beschwerde den gewünschten Erfolg haben.
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Koelsch
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#3

Beitrag von Koelsch »

Krass, warum meinst Du mit dem Eilantrag bis 1.11. warten zu müssen. Glaubst Du JC kommt bis dahin mit Widerspruchsbescheid in die Strümpfe? ich glaub das nicht. Von daher, warum 'nen halben Monat "verschenken""?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#4

Beitrag von jcgeschaedigter »

Da mein neuer Bewilligungszeitraum erst am 1.11. beginnt, könnte das SG sagen, dass das Ganze vorher noch nicht akut ist und man noch bis dahin auf eine Reaktion des JC warten kann.
Bei letzten Mal war das innerhalb eines Monats geklärt und ich hatte zum 1.6. wieder volles Geld. Im ersten Monat werde ich so oder so nur den reduzierten Betrag erhalten.
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Koelsch
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#5

Beitrag von Koelsch »

OK, macht Sinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#6

Beitrag von kleinchaos »

Dreist oder nicht, Neuer BWZ neue Runde, alles von vorn. Das geht ganz vielen anderen Leistungsempfängern auch so. Ob bei der KdU, bei Anrechnung von Einkommen oder sonstwas. In jedem neuen BWZ muss gesondert geklagt werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#7

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Mo 16. Okt 2017, 07:23 Dreist oder nicht, Neuer BWZ neue Runde, alles von vorn. Das geht ganz vielen anderen Leistungsempfängern auch so. Ob bei der KdU, bei Anrechnung von Einkommen oder sonstwas. In jedem neuen BWZ muss gesondert geklagt werden

:jojo: :jojo: :jojo:

vgl. z.B. BSG-Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R - , dort Rn 16

Und zur Frage, inwieweit auch nur Teile eines Bescheids angegriffen werden können (nämlich allenfalls kdU als solche, oder aber RL [nebst Mehrbedarfen etc.] als solche) im selben Urteil unter Rn 11
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#8

Beitrag von jcgeschaedigter »

Im Urteil des BSG geht es aber um Grundlagen für den Leistungsbezug, nicht um subjektive Meinungen eines Sachbearbeiters, die durch Gerichtsbeschluss bereits als unhaltbar widerlegt wurden.

Die 3 Schreiben (Widerspruch, Schreiben an Kundenreaktionsmanagement JC und AA) sind heute raus. Ich rechne allerdings nicht damit, schnell eine Entscheidung zu bekommen.
Somit werde ich wohl wieder das SG bemühen müssen. Ob in der Antragsbegründung ein Verweis auf das AZ des Beschlusses vom Mai ausreicht? Zumindest dürfte der entsprechende Richter (hoffentlich) höchst verärgert über das JC sein, dass sich das Gericht in der identischen Sache noch einmal bemühen muss.
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Koelsch
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich würde den Beschluss beilegen (zumindest die entscheidenden Auszüge) - damit zeigst Du, dass Du es eilig hast und dem SG "Aktenkramerei" ersparen willst, und zum anderen weisst Du ja vermutlich nicht, ob die Sache bei der gleichen Kammer landet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#10

Beitrag von jcgeschaedigter »

Kurzes update:

Ich habe gestern bereits den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG gestellt und dabei auf den Beschluss vom Mai verwiesen. Wegen des Feiertages heute war die Leistung bereits am gestern auf dem Konto, natürlich nicht die volle Summe. Eine Nachfrage bei der Hotline hinsichtlich des Status des Widerspruchs ergab "in Bearbeitung". Tja, nun muss sich eben das SG wieder darum kümmern. Ich hoffe, dass das schnell geht, schließlich hat man ja in gleicher Sache schon einmal entschieden.

Den Beschluss vom Mai habe ich übrigens komplett beigefügt.
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marsupilami
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#11

Beitrag von marsupilami »

Dann :Daumen: dass das SG etwas zügiger arbeitet als das JC.
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jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#12

Beitrag von jcgeschaedigter »

marsupilami hat geschrieben: Mi 1. Nov 2017, 10:17 Dann :Daumen: dass das SG etwas zügiger arbeitet als das JC.
Im letzten BWZ war das alles innerhalb eines Monats geklärt.
jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#13

Beitrag von jcgeschaedigter »

Heute kam ein Berg an Briefen (offensichtlich sind Briefe bei der Post mehrere Tage lang liegengeblieben), darunter ein Schreiben vom SG sowie eins vom JC, in beiden war ein Änderungsbescheid. Das JC hat nun offensichtlich einen Rückzieher gemacht und mir die vollen Leistungen für den BWZ bewilligt. Der Betrag für November wurde schon überwiesen, heute kamen auch die Leistungen in voller Höhe für Dezember aufs Konto.

Das JC wollte es wohl nicht wieder auf einen Beschluss des SG ankommen lassen, vierlleicht erfolgte von Seiten des SG eine eindeutige Reaktion an das JC. Ich hoffe mal, dass das dort ordentlich eingeschlagen hat und ich nicht im nächsten BWZ wieder denselben Schei** erleben muss. Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde laufen noch, die werde ich auch aufrechterhalten.

Ich habe fürs SG (auf deren Anforderung) noch ein Schreiben fertiggemacht, dass die Sache erledigt ist.

Mal sehen, ob sich das JC noch wegen meiner Beschwerden meldet. Ich habe da ja in letzter Zeit eine ganze Menge davon eingereicht.
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Koelsch
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#14

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#15

Beitrag von marsupilami »

Prima. :bravo:

Und Dank für die Rückmeldung. marsupilami

Für die noch ausstehenden Bescheide / Rückmeldungen vom JC :Daumen:
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schimmy
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#16

Beitrag von schimmy »

Perfekt... auch wenn es manchmal einen langen Atem bedeutet.

:bravo:
jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#17

Beitrag von jcgeschaedigter »

Als Ergänzung füge ich ein Schreiben bei, das ich als Reaktion auf mehrere Schreiben an die Arbeitsagentur sowie an das Kundenreaktionsmanagement meines Jobcenters heute erhielt. In den Schreiben ging es u.a. darum, dass auf Bescheiden etc. keine Namen der verfassenden Sachbearbeiter mehr auftauchen und diese Schreiben auch nicht unterschrieben sind. Ich halte das für eine Frechheit und das Bestreben, dass SB nicht mehr für die von ihnen verfassten Machwerke zur Verantwortung gezogen werden können. Außerdem beschwerte ich mich wegen des Bescheides, um den es in diesem Thread geht, insbesondere darüber, dass eine Entscheidung getroffen wurde, die in ihrer identischen Version vom SG bereits als rechtswidrig eingestuft wurde. Und Drittens ging es bei den Beschwerden um die von mir in einem anderen Thread thematisierte unmäßige Forderung von Unterlagen.

Eigentlich hätte sich die Teamleiterin das Schreiben schenken können, denn es besteht im Wesentlichen aus Ausflüchten und Beschönigungen. Der Verweis auf das Service Center ist besonders lächerlich, da die dortigen Mitarbeiter rein gar nichts entscheiden, sondern die Anfragen nur weiterleiten können.

Der Absatz über die Streichung der Ausgaben für mein Kfz zeugt davon, dass diese Teamleiterin den eigentlichen Kern der Sache nicht begriffen hat oder begreifen will. Es geht hier nicht um die Anerkennung oder Nichtanerkennung irgendwelcher Kosten, sondern um die Tatsache, dass man die Nutzung eines betrieblichen Kfz generell als nicht notwendig dargestellt hat, was das Gericht als rechtswidrig einstufte. Der Antrag für den nächsten BWZ wird es dann (um April/Mai) zeigen, ob man mir diese Kosten erneut streicht.
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Koelsch
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#18

Beitrag von Koelsch »

Hast Du richtig erfasst, weitgehend behördliches bla,bla,bla
plus die häufig praktizierte Sache: In jedem neuen BWZ ist alles erst mal wieder auf Anfang.
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marsupilami
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#19

Beitrag von marsupilami »

Man weiß nicht, ob man :lachen1: oder Bild soll.
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Olivia
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#20

Beitrag von Olivia »

Ein wichtiger Inhalt befindet sich im letzten Absatz. Das Jobcenter weist darauf hin, dass in jedem neuen BWZ die Kfz-Kosten erneut durchgeklagt werden müssen.
Breymja

Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#21

Beitrag von Breymja »

Der letzte Absatz ist ja mal richtig dreist.
jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#22

Beitrag von jcgeschaedigter »

Nun ... mal schauen. Wenn das SG jedes halbe Jahr mit dem selben Mist belästigt wird, dann wird es wohl gegenüber dem JC deutlich werden. Ich vermute mal, dass es bereits diesmal einen deutlichen Hinweis auf dem kurzen Dienstweg gegeben hat, sonst hätte das JC nicht so schnell eingelenkt, sondern wie davor auf seinem Standpunkt beharrt. Da es die selbe Kammer wie beim letzten Mal war, war es somit auch der selbe Richter. Und der wird nicht glücklich darüber sein, wenn er den selben Mist, über den er schon mal entschieden hat, wieder und wieder auf dem Tisch hat, weil das JC kontinuierlich Rechtsbruch begeht.
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Koelsch
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#23

Beitrag von Koelsch »

So isses, Richter haben besseres zu tun
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kleinchaos
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#24

Beitrag von kleinchaos »

Spätestens beim 3. Verfahren würde ich in der Klage eine Strafgebühr wegen mutwilligen Verfahren gegen das JC anregen.
Beantragen kannste die nicht, das entscheidet der Richter ob er das so machen will. Aber man kann ihm mittels dieser Anregung ja mal auf den Gedanken bringen ....
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jcgeschaedigter
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Re: Fragwürdiger Leistungsbescheid vom JC

#25

Beitrag von jcgeschaedigter »

Mal schauen, ob es dazu kommt. Oder was das JC als nächstes aus der Prognose streicht. Obwohl ... sie haben es schon bei so ziemlich allen Punkten versucht und sind jedes Mal gescheitert.
Ende Dezember gebe ich für den zurückliegenden Zeitraum die aEKS ab. Mitsamt geschwärzten Kopien aller Belege. Ich bin jetzt schon gespannt, was sie alles an Ausgaben nicht anerkennen ...
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