Und wieder hab ich eine Frage.
elB macht sich noch in ALG1 selbständig und erhält Gründerzuschuss. Rutscht in ALG2 und dort wird der GZ dann voll angerechnet als Einkommen.
Kann doch so aber nicht sein?
Gründerzuschuss mal wieder
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30889
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Gründerzuschuss mal wieder
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Doch, ist meines Wissens leider so.
Guck mal im jurisPK oder so im § 11 oder 11b SGB II
Da müsste man was finden. Ich guck morgen auch mal
Guck mal im jurisPK oder so im § 11 oder 11b SGB II
Da müsste man was finden. Ich guck morgen auch mal
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Der Zuschuss ist ja eigentlich dafür gedacht, die Krankenkasse zu zahlen. Wenn nach ALG II abgerutscht, dann versichert ja das Jobcenter den eLB. Insofern Anrechnung möglich.
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Richtig gedacht - gucksu auch http://harald-thome.de/fa/harald-thome/ ... 014-12.pdf Seite 13/14
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Aber das ist doch widersinnig!
Dieser Gründerzuschuss ist doch eigentlich zweckbestimmt für völlig andere Ausgaben und eben nicht für den Lebensunterhalt!
Dieser Gründerzuschuss ist doch eigentlich zweckbestimmt für völlig andere Ausgaben und eben nicht für den Lebensunterhalt!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Nein, der Gründungszuschuss ist dafür gedacht, während des ALG I-Leistungsbezuges bzw. in der daran anschliessenden Phase der Gründung aus ALG I heraus einen Teil der SV-Ausgaben (namentlich die Krankenkasse) in den ersten 9 Monaten des Gewerbes finanziell zu unterstützen. Daneben soll der Gründungszuschuss den Lebensunterhalt sichern. Wenn nun ALG II vorliegt, dann erfolgt die Krankenversicherung über das Jobcenter. Und es wird der Regelsatz ausgezahlt. womit das Existenzminimum abgedeckt ist.
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Diese ganzen ach so tollen Instrumente sind Augenwischerei für das dumme Volk. Es wird vorgegaukelt, der Staat tut etwas für seine Bürger, dabei wischt er sich doch nur den hintern mit dem ärmeren Teil der Bevölkerung. Denn der Gründerzuschuss wird bei den Sozialleistungen eingespart. Schade um die Mühe der Antragsstellung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Gründerzuschuss mal wieder
Wer sich mit einem Gründerzuschuss selbständig macht und nach ALG II abrutscht, unterliegt ab dem Zeitpunkt des Abrutschens dem System EKS.
Ich würde beim Jobcenter einen Zuschuss nach § 16c SGB II in der exakten Höhe des wegfallenden Gründerzuschusses beantragen, damit das Gewerbe tragfähig gemacht werden kann. Das ist jetzt der ideale Zeitpunkt dafür. Begründung, der Zuschuss ist fest eingeplant für das Gewerbe und nötig für das weitere Wachstum.
Der Zuschuss nach § 16c SGB II wird nicht auf die Leistungen angerechnet.
Zusätzlich würde ich Einstiegsgeld beantragen.
Ich würde beim Jobcenter einen Zuschuss nach § 16c SGB II in der exakten Höhe des wegfallenden Gründerzuschusses beantragen, damit das Gewerbe tragfähig gemacht werden kann. Das ist jetzt der ideale Zeitpunkt dafür. Begründung, der Zuschuss ist fest eingeplant für das Gewerbe und nötig für das weitere Wachstum.
Der Zuschuss nach § 16c SGB II wird nicht auf die Leistungen angerechnet.
Zusätzlich würde ich Einstiegsgeld beantragen.