Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Lies mal hier - https://www.anwalt.de/rechtstipps/schei ... 97901.html
Nr. 3 - 5
danach spricht Etliches dafür, dass Du eben nicht scheinselbstständig bist sondern eine "ganz normale" freiberuliche Lehrkraft. Dann aber ist EKS Dein Ding.
Nr. 3 - 5
danach spricht Etliches dafür, dass Du eben nicht scheinselbstständig bist sondern eine "ganz normale" freiberuliche Lehrkraft. Dann aber ist EKS Dein Ding.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Vielleicht mach ich auch nen Denkfehler:Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 13:06 Ich habe das bisher hier nur überflogen:
Keine EKS sehe ich im Moment nicht unbedingt als Beinbruch an. Um da zum Beinbruch zu kommen, müsste man mal sehen, was in die EKS gesollt hätte.
Wenn keine EKS, dann haben wir doch trotzdem Erwerbseinkommen vorliegen, daran ändert auch die Übungsleiterpauschale nichts.
Und bei Erwerbseinkommenm haben wir den § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II. In den kann man vermutlich die allermeisten "Betriebsausgaben" packen - gut der fällt in den Grundfreibetrag, aber bei einem Einkommen von über € 400/Monat könnte man da Etliches an "Betriebsausgaben" abfedern.
Rentenversicherung über KSK heißt - es ist RV-Pflichtversicherung = der KSK Beitrag ist immer gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II vom Einkommen abzusetzen.
EKS bedeutet für mich, dass ich Kilometerpauschale, Fortbildungskosten, Autokredit etc. mit meinen Einnahmen verrechnen kann.
Das fällt weg wenn meine EKS nicht angenommen wird aufgrund der Übungsleiterpauschale.
Dann werden doch meinen Einnahmen mit dem Regelsatz verrechnet und ich hab die 200 EUR Ehrenamtspauschale mtl für meine Ausgaben. Ich hab keine Ahnung wie ich davon einen Kredit abbezahlen soll.
"Rentenversicherung über KSK heißt - es ist RV-Pflichtversicherung = der KSK Beitrag ist immer gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II vom Einkommen abzusetzen."
? bedeutet
Dass diese Kosten bei den 200 EUR Pauschale mit drin sind oder zusätzlich vom Verdienst abgezogen werden können
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Die freiberufliche Tätigkeit hat mir ja die Künstlersozialkasse und das Finanzamt bestätigt. Die KSK würde mich bei einer Scheinselbständigkeit ja uach nicht nehmen.Anfangs ist es einfach oft so, dass man erstmal nur einen Auftraggeber hat und wenn man Fuß gefasst hat eben auch anderweitig die Möglichkeit bekommt Kurse zu übernehmen.Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 13:20 Lies mal hier - https://www.anwalt.de/rechtstipps/schei ... 97901.html
Nr. 3 - 5
danach spricht Etliches dafür, dass Du eben nicht scheinselbstständig bist sondern eine "ganz normale" freiberuliche Lehrkraft. Dann aber ist EKS Dein Ding.
Die Scheinselbständigkeit hatte ich ja auch schon mit dem anderen Sachbearbeiter durchgekaut- dann wechselte der zuständige Sachbearbeiter :(
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
KSK wird zusätzlich abgezogen.
Ich hatte die Kreditraten übersehen - die kannst Du in der Tat nur über die EKS geltend machen. Aber aus dem Link geht nach meiner Meinung recht deutlich hervor - Du bist nicht scheinselbstständig, also ist die EKS für Dich maßgebend.
Übungsleiterpauschale bedeutet ja nur, dass Du Deine freiberuflixche Tätigkeit im Rahmen des § 3 EStG steuerfrei sind, das hat aber meines Wissens keine Auswirkung.
Die Übungsleiterpauschale gibt es aber nur für "nebenberufliche" Tätigkeiten, d.h. Du darfst nicht mehr als 15 Stunden in der Woche dozieren. Die Frage haupt- oder nebenberuflich hat aber keine Auswirkungen auf die Frage EKS ja/nein.
Füll die "brav" aus, stell sie am besten zu "Bemeckerung" anonymisiert hier mal ein, und dann sollte wir das schon hinbekommen.
Ich hatte die Kreditraten übersehen - die kannst Du in der Tat nur über die EKS geltend machen. Aber aus dem Link geht nach meiner Meinung recht deutlich hervor - Du bist nicht scheinselbstständig, also ist die EKS für Dich maßgebend.
Übungsleiterpauschale bedeutet ja nur, dass Du Deine freiberuflixche Tätigkeit im Rahmen des § 3 EStG steuerfrei sind, das hat aber meines Wissens keine Auswirkung.
Die Übungsleiterpauschale gibt es aber nur für "nebenberufliche" Tätigkeiten, d.h. Du darfst nicht mehr als 15 Stunden in der Woche dozieren. Die Frage haupt- oder nebenberuflich hat aber keine Auswirkungen auf die Frage EKS ja/nein.
Füll die "brav" aus, stell sie am besten zu "Bemeckerung" anonymisiert hier mal ein, und dann sollte wir das schon hinbekommen.
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Und jetzt melde ich mich erst mal zum MIttagsschlaf ab
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Die Mailanfragen an die anderen Kunstschulen werde ich sicherheitshalber nachher gleich mal ausdrucken. Guter Tipp!Olivia hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:38Sehr guter Hinweis. Diese Vorgehensweise würde ich dringend empfehlen.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:22Kannst Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht auch im Rahmen von Kursen bei der VHS, als "Leistungs-Kurs Kunst" bei regulären Schulen anbieten? Offiziell anschreiben, damit Du bei Nachfragen des Finanzamtes wirklich belegen kannst, dass Du Dich um weitere, andere Auftraggeber bemüht hast. Sonst kommt da u.U. doch noch eine Scheinselbstständigkeit raus.
Denn die Indizien für Scheinselbständigkeit sind:Würde die schulische Einrichtung zulassen, dass Du eine Angestellte schickst, die Dich vertritt? Oder besteht die Schule auf persönlicher Leistungserbringung? Liegt nun ein (mündlicher) Arbeitsvertrag vor? Dann könntest Du Dich auf einen Arbeitsplatz anstelle der Freiberuflichkeit einklagen.Leistungserbringung ausschließlich durch die eigene Person. Ein „echter“ Selbständiger hingegen hat auch die Möglichkeit, an Angestellte, Partner oder Subunternehmer zu delegieren.
- Persönliche Abhängigkeit:
Könnte denn die Leistung unabhängig von den Schulzeiten erbracht werden, z.B. abends oder am Wochenende? Wer legt die Dienstzeiten fest, Du selbst oder gibt die Schule diese vor?Zusammenarbeit/Teamwork mit festangestellten Arbeitnehmern, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung von Festangestellten
- Einbindung in die Arbeitsorganisation und die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers:
Wie sieht es bezüglich dieser Punkte aus? Bist Du irgendwie in die Schulabläufe integriert oder nicht? Ist Deine Arbeit an die Schule gebunden oder könntest Du die Leistung auch woanders erbringen? Hat die Schule inhaltiche Wünsche und Vorgaben?a) in fachlicher Hinsicht: Anweisungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung.
- Weisungsgebundenheit:
b) in zeitlicher Hinsicht: Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Dauer und Zeit der Leistungserbringung. Dabei legt der Auftraggeber beispielsweise eine „Anwesenheitspflicht“ von 8 bis 18 Uhr fest oder integriert den freien Mitarbeiter in interne Dienst- oder Schichtpläne.
c) in örtlicher Hinsicht: Der Auftraggeber bestimmt den Arbeitsort.
Die Leistung an der Kunstschule muss ich selbst erbringen ich kann niemanden an meiner Stelle dort hin schicken- das ist vertraglich festgelegt.
Es gibt Rahmenbedingungen wie z.B. Uhrzeit (Was schon allein aufgrund der Raumbelegung in der Kunstschule einfach festgelegt ist) aber ich habe inhaltlich sehr viel Freiheiten und kann die Kurse so gestalten wie ich möchte.
Eine ander Idee war hier in meinem seit zwei Monaten angemieteten Raum auch Kurse anzubieten- was aber versicherungstechnisch erstmal organisiert werden muss. Das JC (doie vertretungsperson zu meinem Sachbearbeiter- der war leider im Urlaub, wollte sich aber nach seiner Rückkehr damit auseinandersetzen was leider aufgrund des Sachbearbeiterwechsels nicht mehr geklappt hat) hat es aber damals abgelehnt, dass ich den Raum als Arbeitsraum anmieten darf. Daher hab ich den Weg erstmal nicht mehr verfolgt.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Noch mal aus dem von mir eingestellten Link:
Ich denke, damit bekommt man die Selbstständigkeit hin - und KSK Mitgliedschaft ist ein ganz wichtiges Argument zusätzlich.Für eine Selbstständigkeit sprechen demnach u.a. folgende Merkmale (nicht abschließend):
Gegen eine Selbstständigkeit würde es sprechen, wenn der Dozent in den Schulbetrieb derart eingegliedert ist, dass er verpflichtet ist, mehrere Fächer zu unterrichten und im Rahmen eines vorgegebenen Stundenplans angewiesen werden kann. Für eine Abhängigkeit spricht es auch, wenn ein Dozent zur Vertretung ausfallender Kollegen verpflichtet werden kann.
- Honorarverträge werden einzeln, semesterweise abgeschlossen,
- Verträge werden für mehrere Fächer unabhängig voneinander abgeschlossen,
- das Honorar wird pro nachgewiesener Unterrichtsstunde gezahlt,
- keine Entschädigung für Unterrichtsausfall,
- Für die Teilnahme an Konferenzen wird ggf. ein Zusatzhonorar gezahlt,
- es besteht keine Verpflichtung, andere Kollegen zu vertreten,
- es werden keine anderen Kenntnisse vermittelt, außer die das eigene Fach betreffenden,
- ein Kurs findet nur bei hinreichender Teilnehmerzahl statt,
- Vertretung wird im Dozententeam unter einander geregelt,
- keine Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Warum unterstellt mir das Jobcenter Scheinselbständigkeit
wenn das Finanzamt und die Künstlersozialkasse das nicht so sehen?
Ich empfinde es schlichtweg als eine Farce gegenüber dem neuen Sachbearbeiter
all die Dinge nochmals durchkauen zu dürfen die ich schon mit dem letzten
Sachbearbeiter geklärt hatte.
Wenn der erste mir irgendwann gesagt hätte, dass ich keine EKS ausfüllen
muss und dass ich eben Autokredit, Aufwendungen für Weiterbildung( Bücher etc,-
und die habe ich nunmal und kann die Kosten nicht gegenüber der Kunstschule geltend machen)
nicht mit meinen Einnahmen verrechnen kann, hätte ich mich doch in den
letzten Monaten anders verhalten.
wenn das Finanzamt und die Künstlersozialkasse das nicht so sehen?
Ich empfinde es schlichtweg als eine Farce gegenüber dem neuen Sachbearbeiter
all die Dinge nochmals durchkauen zu dürfen die ich schon mit dem letzten
Sachbearbeiter geklärt hatte.
Wenn der erste mir irgendwann gesagt hätte, dass ich keine EKS ausfüllen
muss und dass ich eben Autokredit, Aufwendungen für Weiterbildung( Bücher etc,-
und die habe ich nunmal und kann die Kosten nicht gegenüber der Kunstschule geltend machen)
nicht mit meinen Einnahmen verrechnen kann, hätte ich mich doch in den
letzten Monaten anders verhalten.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Bis auf den vorletzten Punkt alles zutreffend. Wenn ein Dozent krank ist findet der Kurs einfach nicht statt.Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 18:32 Noch mal aus dem von mir eingestellten Link:
Ich denke, damit bekommt man die Selbstständigkeit hin - und KSK Mitgliedschaft ist ein ganz wichtiges Argument zusätzlich.Für eine Selbstständigkeit sprechen demnach u.a. folgende Merkmale (nicht abschließend):
Gegen eine Selbstständigkeit würde es sprechen, wenn der Dozent in den Schulbetrieb derart eingegliedert ist, dass er verpflichtet ist, mehrere Fächer zu unterrichten und im Rahmen eines vorgegebenen Stundenplans angewiesen werden kann. Für eine Abhängigkeit spricht es auch, wenn ein Dozent zur Vertretung ausfallender Kollegen verpflichtet werden kann.
- Honorarverträge werden einzeln, semesterweise abgeschlossen,
- Verträge werden für mehrere Fächer unabhängig voneinander abgeschlossen,
- das Honorar wird pro nachgewiesener Unterrichtsstunde gezahlt,
- keine Entschädigung für Unterrichtsausfall,
- Für die Teilnahme an Konferenzen wird ggf. ein Zusatzhonorar gezahlt,
- es besteht keine Verpflichtung, andere Kollegen zu vertreten,
- es werden keine anderen Kenntnisse vermittelt, außer die das eigene Fach betreffenden,
- ein Kurs findet nur bei hinreichender Teilnehmerzahl statt,
- Vertretung wird im Dozententeam unter einander geregelt,
- keine Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungen.
Nur wenn ein kompletter Kurs aufgrund von Krankheit nicht stattfinden könnte fragt man die Dozenten ob jemand
Zeit/Lust hat, den Kurs zu übernehmen.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Also, ran an die EKS
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
:)
die EKS ist ja schon längst ausgefüllt und abgegeben (April-Sept) Nur leider vom neuen Sachbearbeiter,
den ich zwei Wochen später zugeteilt bekam aufgrund der Übungsleiterpauschale gestern via Email abgelehnt worden.
Ich werde den vorgefassten Brief von Günter morgen gleich beim JC einwerfen.
Thx erstmal an alle Mitdenkenden !! Bin schon etwas zuversichtlicher
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Ja, ok, das ist also Widerspruch aufzufassen. Also raus damit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Jetzt will sich die Sachbearbeiterin bei meinem nächsten Termin mit der Jobvermittlerin
dazu kommen und den Sachverhalt klären.
Ich bin mir nicht sicher ob ich mich darauf einlassen soll, da ich ja seit meiner Selbständigkeit
schon 3x vor Ort war und ich ziemlich viele mündliche Aussagen und Wischiwaschi Emails von dem
Sachbearbeitern bezüglich EKS bekommen habe.
- marsupilami
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Eine Person Deines Vertrauens mitnehmen zu dem Termin und diese als "Begleitung" vorstellen.
Diese führt für Dich Protokoll, macht Notizen, grätsch auch mal rein, wenn's zu schnell geht.
Mehr braucht diese Begleitung nicht zu tun und zu können.
Oder aber am Ende des Gespräches auf einem Protokoll zum Mitnehmen bestehen.
Jetzt, hier und heute.
Später angefertigte Protokolle werden nicht anerkannt.
Und ansonsten in Zukunft alles nur schriftlich.
Denn das ist es, was zählt.
Keine Telefonate, keine Mails.
Beides nicht gerichts-fest im Ernstfall.
Diese führt für Dich Protokoll, macht Notizen, grätsch auch mal rein, wenn's zu schnell geht.
Mehr braucht diese Begleitung nicht zu tun und zu können.
Oder aber am Ende des Gespräches auf einem Protokoll zum Mitnehmen bestehen.
Jetzt, hier und heute.
Später angefertigte Protokolle werden nicht anerkannt.
Und ansonsten in Zukunft alles nur schriftlich.
Denn das ist es, was zählt.
Keine Telefonate, keine Mails.
Beides nicht gerichts-fest im Ernstfall.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
:( Der Termin ist um 8Uhr und die wenigen Menschen die geblieben sind müssen (dürfen) arbeiten.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 6. Nov 2017, 12:18 Eine Person Deines Vertrauens mitnehmen zu dem Termin und diese als "Begleitung" vorstellen.
Diese führt für Dich Protokoll, macht Notizen, grätsch auch mal rein, wenn's zu schnell geht.
Mehr braucht diese Begleitung nicht zu tun und zu können.
Oder aber am Ende des Gespräches auf einem Protokoll zum Mitnehmen bestehen.
Jetzt, hier und heute.
Später angefertigte Protokolle werden nicht anerkannt.
Und ansonsten in Zukunft alles nur schriftlich.
Denn das ist es, was zählt.
Keine Telefonate, keine Mails.
Beides nicht gerichts-fest im Ernstfall.
Also müsste ich das Protokoll selbst schreiben und es mir von der Jobvermittlerin und Sachbearbeiterin unterzeichnen lassen?
Und wenn sie das dann nicht machen? ach is doch alles Quark
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
das mit dem Protokoll hat schonmal nicht geklappt :)
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Im Mindestfall machst Du Dir selbst ein Protokoll, und zwar unmittelbar nach dem Termin. Da schreibst Du alles auf, was wie besprochen wurde, schreibst das Datum, die Uhrzeit und die Länge des Gesprächs auf und heftest es bei den Unterlagen ab.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Dann gilt halt ganz wensentlich: Augen und Ohren auf, Mund zu und beide Hände in die Hosentasche.
Also keine Zusagen dort machen, keine Unterschriften leisten. Am Ende des Termins "höflich" um das Gesprächsprotokoll bitten und darauf bestehen, dass alle Forderungen des JC schriftlich vorgebracht werden.
Also keine Zusagen dort machen, keine Unterschriften leisten. Am Ende des Termins "höflich" um das Gesprächsprotokoll bitten und darauf bestehen, dass alle Forderungen des JC schriftlich vorgebracht werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Mund zu :) ohje das wird schwer. Ich denk ja immer, dass man alles irgendwie geregelt bekommt wenn man nur drüber redet.
Gibts immer ein Gesprächsprotokoll? ich wollte das mal haben und mir wurde dann gesagt, dass keins angefertigt wurde.
Aber jetzt mal ernsthaft: sämtliche Emails sind rechtlich gesehen in einem etwaigen Verfahren nicht anwendbar?
Ich habe meiner Jobvermittlerin geschrieben, dass der Sachverhalt bezüglich der Selbständigkeit durch die Sachbearbeiterin
schriftlich mit mir geklärt werden muss.
Die Gute haut mir seit Kurzem etwa jeden Monat einen Beratungstermin rein. Ich bin seit dem letzten Termin dazu übergegangen
die Fahrtkosten einzufordern - was gar nicht gut ankam.. da es sich hierbei um 2x4,1km handele die ich "ja auch zu Fuß gehen..." könnte.
Gibts immer ein Gesprächsprotokoll? ich wollte das mal haben und mir wurde dann gesagt, dass keins angefertigt wurde.
Aber jetzt mal ernsthaft: sämtliche Emails sind rechtlich gesehen in einem etwaigen Verfahren nicht anwendbar?
Ich habe meiner Jobvermittlerin geschrieben, dass der Sachverhalt bezüglich der Selbständigkeit durch die Sachbearbeiterin
schriftlich mit mir geklärt werden muss.
Die Gute haut mir seit Kurzem etwa jeden Monat einen Beratungstermin rein. Ich bin seit dem letzten Termin dazu übergegangen
die Fahrtkosten einzufordern - was gar nicht gut ankam.. da es sich hierbei um 2x4,1km handele die ich "ja auch zu Fuß gehen..." könnte.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Weise die Sachbearbeiterin auf das Kundenkontaktdichtekonzept hin und dass die Zahl der Vorladungen in einem angemessenen Verhältnis zur Integrationsstrategie stehen muss.
Ich bin seit dem letzten Termin dazu übergegangen die Fahrtkosten einzufordern - was gar nicht gut ankam.. da es sich hierbei um 2x4,1km handele die ich "ja auch zu Fuß gehen..." könnte.
- marsupilami
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
E-Mails können helfen, müssen aber nicht als gerichtsfeste Beweismittel anerkannt werden.
Oder so ähnlich.
Aber die Dinger trotzdem aufheben!
Zum Thema Fahrtkosten lies mal ab hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 83#p434983
Ergebnis dann hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 79#p444779
Oder so ähnlich.
Aber die Dinger trotzdem aufheben!
Zum Thema Fahrtkosten lies mal ab hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 83#p434983
Ergebnis dann hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 79#p444779
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Das kann man so nicht sagen, dass email-Verkehr rechtlich unbeachtlich ist. Wenn Du JC 'ne Frage mailst und JC antwortet darauf, dann ist das durchaus rechtlich von Belang. Du kannst aber im Zweifel nur dann nachweisen, dass JC Deine Mail bekommen hat, also nur wenn's Frage und Anwtort gibt, dann ght's.
Kein Gesprächsprotokoll - ok, dann bitte SB'che, er möge Dir schriftlich geben, dass es über das Gespräch keinen VERBIS-Eintrag geben wird.
2 x 4,1 km und dann schwerbehindert, der tickt doch nicht mehr ganz sauber in der Birne. Natürlich Fahrtkosten schriftlich beantragen.
Kein Gesprächsprotokoll - ok, dann bitte SB'che, er möge Dir schriftlich geben, dass es über das Gespräch keinen VERBIS-Eintrag geben wird.
2 x 4,1 km und dann schwerbehindert, der tickt doch nicht mehr ganz sauber in der Birne. Natürlich Fahrtkosten schriftlich beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Auch rückwirkend für alle Einladungstermine.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?