Seite 3 von 6

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 13:57
von Günter
Ich beantrage hiermit die mir nach dem Urteil des Bundessozialgericht Az.: B 14/7b AS 50/06 R vom 06.12.2007 zustehenden Fahrkosten für folgende Termine

.....

.....

.....

in Höhe von je ..... €.

Begründung, sie sind ihrer Aufkärungs- und Beratungspflicht nicht nachgekommen, so dass es mir nicht möglich war, die Fahrkosten bei jedem Termin einzeln zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen


Hier die Beratungspflicht https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 23425.html

und hier das Urteil

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 23425.html

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 13:57
von marsupilami
Richtig.
Das wollte ich auch noch fragen:
Das JC weiß von Deiner Schwerbehinderung?
Dann sind die aber ganz schön frech, wenn die einfach so die Erstattung der Fahrtkosten verweigern.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:05
von MilliM
marsupilami hat geschrieben: Mo 6. Nov 2017, 13:57 Richtig.
Das wollte ich auch noch fragen:
Das JC weiß von Deiner Schwerbehinderung?
Dann sind die aber ganz schön frech, wenn die einfach so die Erstattung der Fahrtkosten verweigern.
Die wissen von der Schwerbehinderung- Auf den Mehrkosten für z.B. Hilfsmitteln, die die Krankenkasse nicht übernommen hat
bin ich bislang allerdings sitzen geblieben. Da hat mir auch einfach die Kraft gefehlt das durchzuboxen.

Verweigern können die die Fahrtlkostenübernahme wohl nicht. Aber erstmal abwarten. Ich fand den Kommentar von der Frau vollkommen unangebracht

In solchen Momenten muss ich mir immer fast die Zunge abbeißen, damit ich nicht runterbreche. Das ist allerdings die andere Baustelle-
Ehlers-Danlos Syndrom IV und die damit verbundenen körperlichen Komplikationen im tgl. Leben und das Unverständnis das mir durch das Amt/Gesellschaft entgegengebracht wird. Die Krankheit steht nunmal nicht in irgendwelchen Listen vom JC drin und fällt aufgrund der Seltenheit durch viele Raster. Meine letzte Jobvermittlerin hatte mal zu mir gemeint, dass ich meine Krankheit vorschieben würde weil ich nicht arbeiten wolle. IMan müsse nur die Zähne zusammen beißen blabla....Trotz vorliegendem Attest

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:05
von MilliM
Günter hat geschrieben: Mo 6. Nov 2017, 13:57 Ich beantrage hiermit die mir nach dem Urteil des Bundessozialgericht Az.: B 14/7b AS 50/06 R vom 06.12.2007 zustehenden Fahrkosten für folgende Termine

.....

.....

.....

in Höhe von je ..... €.

Begründung, sie sind ihrer Aufkärungs- und Beratungspflicht nicht nachgekommen, so dass es mir nicht möglich war, die Fahrkosten bei jedem Termin einzeln zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen


Hier die Beratungspflicht https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 23425.html

und hier das Urteil

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 23425.html
Du meinst, dass ich das rückwirkend machen soll/kann?

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:08
von Günter
Ja.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:12
von MilliM
Gut.
Dann versuche ich mal die ganzen Termine zu rekonstruieren.
Danke Dir!

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:12
von Koelsch
MilliM hat geschrieben: Mo 6. Nov 2017, 22:05 Meine letzte Jobvermittlerin hatte mal zu mir gemeint, dass ich meine Krankheit vorschieben würde weil ich nicht arbeiten wolle. IMan müsse nur die Zähne zusammen beißen blabla....Trotz vorliegendem Attest
Kenn ich, genau das sagte JC-Muckel bei einem meiner Düsseldorfer Sorgenkinder auch ..... allerdings nur, als ich (noch) nicht dabei war.

Und ja, die Fahrtkosten auch für die Vergangenheit beantragen mit dem Hinweis, Ihr habt mich nicht beraten.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:48
von MilliM
Zu Studienzeiten habe ich auch ehrenamtlich Einzepersonen betreut und beraten- da ist es mir um einiges leichter gefallen
deren Rechte beim Sozialamt oder Jobcenter einzufordern.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Mo 6. Nov 2017, 22:50
von angel6364
Das ist für andere oft leichter als für einen selbst, kenne ich auch. :jojo:

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 09:08
von marsupilami
MilliM hat geschrieben: Mo 6. Nov 2017, 22:12 Gut.
Dann versuche ich mal die ganzen Termine zu rekonstruieren.
Danke Dir!
Und für alle weiteren Termine:
Die "Einladung" mitnehmen und auf diesem Blatt die Wahrnehmung des Termins bestätigen lassen!
Die kukken zwar manchmal blöd - andere machen das ohne auch nur mit der Wimper zu zucken, aber Du hast ja sonst keinerlei Nachweis, dass Du tatsächlich dort warst, wenn Du alleine hingehst.

Wie?
Die tragen das doch in ihrem "System" ein?

Ich traue deren "System" so weit, wie ich es werfen kann.

:6:

Und wenn jetzt jemand mir was erzählen will von wg. "vertrauensvoller Zusammenarbeit", dann frage ich:
Warum steht dann auf der "Einladung" was von Rechtsfolgenbelehrung?

Außerdem: wennste das machst, ist das schon mal Dein allererste Schritt zum "Widerstand".
Zusammen mit dem Verlangen nach Fahrtkostenerstattung stärkt das das Selbstwertgefühl - ICH LASS MICH NICHT MEHR SO RUMSCHUBSEN!

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 12:05
von MilliM
marsupilami hat geschrieben: Di 7. Nov 2017, 09:08
MilliM hat geschrieben: Mo 6. Nov 2017, 22:12 Gut.
Dann versuche ich mal die ganzen Termine zu rekonstruieren.
Danke Dir!
Und für alle weiteren Termine:
Die "Einladung" mitnehmen und auf diesem Blatt die Wahrnehmung des Termins bestätigen lassen!
Die kukken zwar manchmal blöd - andere machen das ohne auch nur mit der Wimper zu zucken, aber Du hast ja sonst keinerlei Nachweis, dass Du tatsächlich dort warst, wenn Du alleine hingehst.

Wie?
Die tragen das doch in ihrem "System" ein?

Ich traue deren "System" so weit, wie ich es werfen kann.

:6:

Und wenn jetzt jemand mir was erzählen will von wg. "vertrauensvoller Zusammenarbeit", dann frage ich:
Warum steht dann auf der "Einladung" was von Rechtsfolgenbelehrung?

Außerdem: wennste das machst, ist das schon mal Dein allererste Schritt zum "Widerstand".
Zusammen mit dem Verlangen nach Fahrtkostenerstattung stärkt das das Selbstwertgefühl - ICH LASS MICH NICHT MEHR SO RUMSCHUBSEN!


Ganz zu Beginn meines Bezugs hat mir mein Sachbearbeiter gesagt, dass die Fahrtkosten in der Grundsicherung mit drin wären. Der Passus in der Rechtsfolgebelehrung gelte für Personen die einen längeren Anfahrtsweg hätten.

Das mit dem Widerstand ist so ne Sache- wie schon gesagt: wenns um Andere geht fällt es mir leicht denen so lange auf den Nerven rumzutanzen bis sich dann doch ganz schnell was ändert.
Aber in meinem Fall- Ich hatte ja schon eine Verhandlung am Sozialgericht u.a. wegen der Ehrenamtspauschale. Da ist seitdem aber auch wieder ne Menge nicht rechtmäßig gelaufen- aber jedes Mal mit Beschwerden bei der Leitung, Anwalt oder Gerichtsverhandllung ankommen kann doch auch keine Lösung sein.
Das nimmt dann so viel an Energie und Zeit in Anspruch- genau wie die EKS, die ich ausfüllen durfte. Hat schon ein paar Stunden gedauert und dann will meine neue Sachbearbeiterin mir verklickern, dass die in meinem Fall gar nicht anwendbar sein soll :6:

Grade kan erneut ne Mail von meiner Jobvermittlerin- die Sachbearbeiterin wird auf jeden Fall bei dem Gespräch dabei sein-um den Sachverhalt zu klären. Das ich die Sachbearbeiterin aufgrefordert habe schriftlich Stellung zu beziehen wird vollkommen übergangen.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 12:06
von MilliM
Hab versucht jetzt über die Nachbarschaftshilfe jemanden zu bekommen der bei illustren Runde mit dabei ist und Protokoll führt,
aber da reisst sich niemand drum mich morgens um 8 dorthin zu begleiten.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 12:17
von marsupilami
Dann hilft nur eines:
Mund zu (außer "Guten Tag, Bitte alles schriftlich!, E-Mail-Adresse und Telefon-Nr entfernen, Auf Wiedersehen!"
Hände stillhalten, nix unterschreiben.
Notizen machen. Wenn die zu schnell sind, einfach sagen: langsam, ich will mir das aufschreiben, was sie da eben gesagt haben.

Die Wahrnehmung des Termins bestätigen lassen.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 12:31
von MilliM
Gott..reg ich mich auf

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 12:49
von Koelsch
Und wenn SB'chen wieder mit Fahrtkosten rumzickt, frag ihn mal kühl, ob ihm die aktuelle Rechtsprechung des Budessozialgerichts zu der Frage bekannt sei. Wenn nicht, möge er da doch mal Fortbildung beantragen für sich.

Nicht aufregen, Du bestehst auf Schriftform und einem rechtsmittelfähigen Bescheid.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 12:59
von Günter
Ich sag´s mal so. Die SBs tun gerne so, als ob sie das ALG II aus eigener Tasche bezahlen.

Fakt ist die meisten sitzen auf befristeten Arbeitsverträgen und haben den Ehrgeiz ihrer Leitung zu beweisen, dass sie besonderes widerlich zu den Bedürftigen sind um ihren Arbeitsvertrag zu verlängern. Das klappt nur nicht, die werden nach Ablauf der Zeit auf die Straße gesetzt und die nächsten Ahnungslosen werden eingearbeitet.

Das Ganze hat System, Zermürbung, Zerstörung der Gesundheit und Zwang in Sklavenhaltung Billigarbeitsverhältnisse etc nur um dem Druck des Sanktionsregimes zu entkommen.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 13:22
von MilliM
yeah- und dann kommt doch heute tatsächlich ein befristetes Arbeitsangebot (angestellt, 15h-20h/Woche) für 3 Monate rein.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 13:24
von MilliM
Das sollte ich annehmen- allein um meine sachbearbeiterin noch mehr zu irritieren

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 13:40
von Olivia
Was soll das? Du bist doch mit Deiner Vollzeitselbständigkeit bereits in den Arbeitsmarkt integriert!

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 13:41
von Günter
Vollzeit kann nicht sein, denn sie würde ja gerne mehr Kurse anbieten.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 13:44
von Olivia
Die Zeit wird bisher für Akquise genutzt. Wenn mehr Kurse gegeben werden, entfällt wiederum die Notwendigkeit für Akquisetätigkeiten.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 20:35
von MilliM
Vollzeit kann ich nicht arbeiten. Ich war heute Abend 3h in der Kunstschule und könnte mich jetzt schon wieder in die Tonne kloppen.

Leider reicht der aktuelle Status meiner Selbständigkeit meiner Jobvermittlerin nicht, da ich ja nur Aufstockerin bin.
Deswegen renn ich von einem Vorstellungsgespräch zum nächsten.

Aber das ist eine andere Baustelle. (Thema Frührente)
Dass ich als Selbständige mehrere Arbeitsplätze haben soll kommt mir nicht sehr entgegen. Aber selbst hier zählt das Argument Gehbehinderung (u.a.) nicht.

Aber was fang ich denn mit einer befristeten Stelle (3 Monate, 15 h, Tvöd 2, wenns blöd läuft 5 Arbeitstage die Woche) an? Wenn mit so einer Stelle nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbunden ist- kann man mich dann dazu nötigen die Stelle anzunehmen?

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 20:38
von MilliM
Olivia hat geschrieben: Di 7. Nov 2017, 13:40 Was soll das? Du bist doch mit Deiner Vollzeitselbständigkeit bereits in den Arbeitsmarkt integriert!
Das war ja die Idee- Vollzeit-
bzw. so viel, dass es zum Leben reicht.

Aber als ich im Juli/August angefragt habe ob ich einen Arbeitsraum dazu mieten kann um diesen als Atelier zu nutzen und
um hier Kurse anbieten zu können wurde das auch einfach mal abgelehnt (damals in Urlaubsvertretung von der Sachbearbeiterin die nun für mich zuständig ist- jene welche mir jetzt Scheinselbständigkeit unterstellt.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 20:50
von Olivia
MilliM hat geschrieben: Di 7. Nov 2017, 20:35 Vollzeit kann ich nicht arbeiten. Ich war heute Abend 3h in der Kunstschule und könnte mich jetzt schon wieder in die Tonne kloppen.
Das bedeutet, dass gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die bei der Vermittlung in Arbeit berücksichtigt werden sollten.
Leider reicht der aktuelle Status meiner Selbständigkeit meiner Jobvermittlerin nicht, da ich ja nur Aufstockerin bin.
Was soll das? Wenn Du bereits in Arbeit integriert bist, dann kann doch nicht die Forderung erhoben werden, dass Du auch noch in eine zweite Arbeit integriert wirst.
Deswegen renn ich von einem Vorstellungsgespräch zum nächsten.
Was sagt Deine EGV? Sind denn dort solche Verpflichtungen genau geregelt?
Dass ich als Selbständige mehrere Arbeitsplätze haben soll kommt mir nicht sehr entgegen. Aber selbst hier zählt das Argument Gehbehinderung (u.a.) nicht.
Dagegen würde ich Widerspruch einlegen.
Aber was fang ich denn mit einer befristeten Stelle (3 Monate, 15 h, Tvöd 2, wenns blöd läuft 5 Arbeitstage die Woche) an? Wenn mit so einer Stelle nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbunden ist- kann man mich dann dazu nötigen die Stelle anzunehmen?
Du bist bereits in Arbeit integriert und die Integrationsstrategie kann nicht sein, dass dabei Deine vorhandene Arbeit kaputtgemacht wird.

Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?

Verfasst: Di 7. Nov 2017, 20:51
von Günter
Ich schreib mal morgen meine Gedanken dazu, ich glaube, ich hab einen gangbaren Weg.