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Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 11:47
von Koelsch
Ich muss ja mal wieder in eigener Sache klagen.

Um dem Gericht eine lange Klageschrift zu ersparen, möchte ich ganz kurz schreiben:
Klage
des

Herr
Koelsch - Kläger -

gegen

JobCenter Köln
Pohligstraße 1
50969 Köln
-vertreten durch den Geschäftsführer- - Beklagter -

wegen Leistungen nach dem SGB II.
Antrag:
Es wird beantragt, den Bescheid des Beklagten vom
28.11.2016 in der Form des Widerspruchsbescheids vom 25.10.2017
aufzuheben und dem Kläger Leistungen nach dem SGB II unter
Berücksichtigung eines anzurechnenden Einkommens aus
selbstständiger Tätigkeit in Höhe von € 89,99 pro Monat zu
gewähren. Dies basiert auf einem monatlichen Gewinn von
312,27 € abzüglich
100,00 € sog. Grundfreibetrag
40,54 € Freibetrag nach § 11b Abs. 3 Nr. 1 SGB II
81,74 € nachgewiesene Kosten nach § 11b Abs. 1 Nr. 3-5 SGB II
89,99 € anzurechnendes Einkommen



Begründung:
Der Beklagte geht in seinem Widerspruchsbescheid nicht auf die Argumentation des
Klägers aus dem Widerspruch vom 29.12.2016 ein.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Widerspruch verwiesen.

Widerspruchsbescheid 25102016_ano.pdf
Widerspruch 29122016_ano.doc

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 12:14
von marsupilami
Vorschlag - so als kleine Stichelei Bild
Begründung:
Die Begründung für seine Entscheidung erschöpft sich überwiegend im Abschreiben bzw. "copy + paste" von Gesetzestexten und Auszügen aus Verordnungen, was die Argumentation des Klägers aus dem Widerspruch vom 29.12.2016 in keinem Wort widerspiegelt.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf diesen Widerspruch verwiesen.

Sonst ist gut.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 12:29
von tigerlaw
:jojo: :jojo: :jojo: :jojo:

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 17:29
von der ratlose
Hört sich gut an,

werde ich so stehlen. Danke. :zwinker:
Ich muß Montag auch 7 Klagen einreichen, und habe keine Lust mehr alles auszuführen, soll sich das SG doch im Rahmen des §103 SGG
selbst ein Bild machen warum >Einkünfte erfunden wurden oder warum temporäre BGs nicht bezahlt wurden usw. :kopfkratz: :ka:

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 18:02
von schimmy
Ja Kölsch hast du als Rentner auch noch Stress mit dem Jobcenter.

Ist aber gut die Klageschrift.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 12:15
von Koelsch
Erhielt jetzt eine "böse" Mahnung der Regionaldirektion, habe daraufhin kurz Faxen gemacht
Antwort Mahnung Regionaldirektionn S 43 AS _17_ano.pdf

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 12:25
von marsupilami
Aber Koelsch!
Was regst Du Dich auf!

Du weißt doch, dass die nicht miteinander kommunizieren dürfen!


Aus Datenschutzgründen!
Das, was das JC von Dir weiß, darf der Inkasso-Service nicht wissen und umgekehrt.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Fr 12. Jan 2018, 12:48
von Koelsch
Ich reg mich ja nicht auf, ich gebe denen Handlungsempfehlungen

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 08:48
von Koelsch
Und die nächste Mahnung (2. anhängiges Gerichtsverfahren) und meine Antwort
Mahnung BA 16012018_Antwort ano.pdf

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 08:54
von Günter
Kein Wunder, dass die ihre Verwaltungskosten aus den Mitteln der Arbeitslosenförderung aufstocken (müssen). Die müssen die Hohlräume unter der Schädeldecke stopfen und Stroh ist teuer.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 08:57
von Olivia
Da muss noch ein separater Widerspruch gegen die Mahnkosten verfasst werden. Sonst werden diese rechtsgültig. Es ist nicht sicher, ob der Hinweis auf dem Bescheid, dass die Behörden mangelhaft kommunizieren, automatisch als Widerspruch gewertet wird.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 09:01
von Koelsch
Nöö, dagegen würde ich im Zweifel dann klagen

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 09:24
von Olivia
Ohne vorherigen Widerspruch?

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 09:40
von Koelsch
Ja

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 12:00
von marsupilami
Mahnung ist kein Bescheid!

Wenn der Inkasso dieses Verfahren weiterbetreibt, wäre - theoretisch - als nächstes ein 2. und 3. Mahnung fällig.
Dann müssten die die Summe einklagen bzw. das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen.
Und dagegen kann man dann direkt klagen?

Warum nicht einfach dem gerichtlichen Mahnverfahren widersprechen, weil ....?

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 12:07
von Olivia
marsupilami hat geschrieben: Di 16. Jan 2018, 12:00 Mahnung ist kein Bescheid!
Und wieso steht dann da in der Mahnung folgende Rechtsbehelfsbelehrung?
"Gegen die Festsetzung der Mahngebühren ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Dienststelle einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem der Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist."

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 12:10
von marsupilami
Weil Du gegen die Gebühren Widerspruch erheben kannst.

Nicht aber gegen die Mahnung selbst.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 12:11
von Olivia
Ach so. Danke.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 15:06
von tigerlaw
Olivia hat geschrieben: Di 16. Jan 2018, 08:57 Da muss noch ein separater Widerspruch gegen die Mahnkosten verfasst werden. Sonst werden diese rechtsgültig. Es ist nicht sicher, ob der Hinweis auf dem Bescheid, dass die Behörden mangelhaft kommunizieren, automatisch als Widerspruch gewertet wird.
Oli, im Prinzip hast Du recht. Bei solchen Sachen nimmt aber der Regionalinkasso in aller Regel die Gebührenfestsetzung von selber zurück.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 15:07
von Olivia
Aha, danke für die Erklärung!

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 15:08
von tigerlaw
marsupilami hat geschrieben: Di 16. Jan 2018, 12:00 Mahnung ist kein Bescheid!

Wenn der Inkasso dieses Verfahren weiterbetreibt, wäre - theoretisch - als nächstes ein 2. und 3. Mahnung fällig.
Dann müssten die die Summe einklagen bzw. das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen.
Und dagegen kann man dann direkt klagen?

Warum nicht einfach dem gerichtlichen Mahnverfahren widersprechen, weil ....?
Nö, Marsu, wenn JC zum Gericht gehen wollte, würde es abgewiesen werden, denn es hat schon einen Titel.

Stattdessen wird es die weitere Beitreibung an das örtlich zuständige HZA abgeben, die kümmern sich dann darum (bis hin zur Vermögensauskunft).

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 16:51
von schimmy
1463,24€
172,88€

=1636,12€

Das ist aber mal eine hohe Summe die von dir verlangt wird,da sind die Mahngebühren von 8€+5€=13€ ja ein Witz.

Vorgehensweise... Aussitzen?

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 16:57
von Olivia
schimmy hat geschrieben: Di 16. Jan 2018, 16:51 Vorgehensweise... Aussitzen?
Können denn SGB II mit SGB XII-Leistungen quer-aufgerechnet werden? Das geht doch gar nicht, oder?

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 16:59
von Koelsch
Die Klagen laufen ja, also is nix mit aussitzen.

Da die Forderungen vermutlich über § 50 SGB X gefordert würden, dürfte eine Aufrechnung möglich sein - aber nur mit 5% vom Regelsatz.

Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid

Verfasst: Di 16. Jan 2018, 17:02
von schimmy
Achso, dann kannst Du bezüglich der Klagen und dem daraus ergehenden Ergebnis erstmal nur abwarten. 5% vom Regelsatz würde ja noch gehen.