Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
nit nor wegen däm do http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=20954 hät isch jään ens widder a Problemsche.
Zuwendungen Dritter sind ja z.B. "Geschenke"
Wenn also Onkel Karl-Walter ankommt und mir € 1.000 in die Hand drückt mit dem freundlichen Hinweis: "Kauf Dir davon mal ein vernünftiges Compüterle fürs Büröle", dann sieht das EKS-mäßig also so aus
€ 1.000 - Pos, A1 - Betriebseinnahmen
€ 1.000 - Pos. A4 - Zuwendung von Onkel Karl-Walter
€ 1.000 - Pos. B8 - Investition Compüterle fürs Büröle
€ 1.000,00 Gewinn = € 720,00 anzurechnendes Einkommen
(und das schlägt JC Dortmund dem Bettler letztlich vor)
Bin ich aber SV-Pflichtig beschäftigt, dann sähe das so aus:
€ 1.000 - Nettoeinkommen = € 1.300 Bruttoeinkommen
€ 1.000 - Zuwendung von Onkel Karl-Walter nach § 11a Abs. 5 SGB II
€ 0.300 - Freibetrag nach § 11b SGB II
€ 1.700,00 anzurechnendes Einkommen
und mein Problemsche: Kann das sein, dass Onkel Karl-Walter so unterschiedlich berücksichtigt wird?
Zuwendungen Dritter sind ja z.B. "Geschenke"
Wenn also Onkel Karl-Walter ankommt und mir € 1.000 in die Hand drückt mit dem freundlichen Hinweis: "Kauf Dir davon mal ein vernünftiges Compüterle fürs Büröle", dann sieht das EKS-mäßig also so aus
€ 1.000 - Pos, A1 - Betriebseinnahmen
€ 1.000 - Pos. A4 - Zuwendung von Onkel Karl-Walter
€ 1.000 - Pos. B8 - Investition Compüterle fürs Büröle
€ 1.000,00 Gewinn = € 720,00 anzurechnendes Einkommen
(und das schlägt JC Dortmund dem Bettler letztlich vor)
Bin ich aber SV-Pflichtig beschäftigt, dann sähe das so aus:
€ 1.000 - Nettoeinkommen = € 1.300 Bruttoeinkommen
€ 1.000 - Zuwendung von Onkel Karl-Walter nach § 11a Abs. 5 SGB II
€ 0.300 - Freibetrag nach § 11b SGB II
€ 1.700,00 anzurechnendes Einkommen
und mein Problemsche: Kann das sein, dass Onkel Karl-Walter so unterschiedlich berücksichtigt wird?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Können kann das schon!
Vermutlich wolltest Du aber fragen: darf das sein?
Vermutlich wolltest Du aber fragen: darf das sein?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Nur keine schlafende Hunde wecken ....
Eigentlich würde es ja so aussehen:
Eigentlich würde es ja so aussehen:
Koelsch hat geschrieben: ↑Mi 22. Nov 2017, 18:35 Bin ich aber SV-Pflichtig beschäftigt, dann sähe das so aus:
€ 1.000 - Nettoeinkommen = € 1.300 Bruttoeinkommen
€ 1.000 - Zuwendung von Onkel Karl-Walter nach § 11a Abs. 5 SGB II (Onkel Karl-Walter kauft den Computer selbst und übergibt ihn Dir)
€ 0.300 - Freibetrag nach § 11b SGB II
€ 700,00 anzurechnendes Einkommen
Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Zuwendungen in Geldeswert sind seit 1.8.16 nicht mehr anzurechnen. Onkel Karl-Walter könnte auch wertvolle Münzen anrechnungsfrei schenken, sofern diese nicht auch zugleich Zahlungsmittel sind.
Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Das ist richtig, aber darum geht's nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Also ich sehe da einen Verstoß gegen Art. 3 GG - nicht zuletzt hat ja der BFH mal den Begriff der Gesamtgewinngleichheit geprägt und auch auf Art. 3 GG gestützt. War zwar nur im Bereich Selbstständige, aber ich sehe da Parallelen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Das kann dann dazu führen, dass die Selbständigen nach unten angepasst werden auf das geringe Niveau der Angestellten.
- marsupilami
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
@ Koelsch: und wer soll / will die entsprechende Klage durchziehen?
Das kann doch vermutlich - mal wieder - nur ein(e) Betroffene(r)
Denn ich wäre sehr verwundert, wenn sich ein JC mit einer Entscheidung eines SG's zufrieden geben wird.
Das kann doch vermutlich - mal wieder - nur ein(e) Betroffene(r)
Denn ich wäre sehr verwundert, wenn sich ein JC mit einer Entscheidung eines SG's zufrieden geben wird.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Ich auch - man muss mal schauen. Habe aber gerade keinen möglichen Fall an der Hand
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pos. A4 der EKS - Zuwendungen Dritter
Das würde ich auch gerne erleben wie das Gerichte sehen.