Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Was wird in Zeile B18 in der vEKS eingetragen und wie erfolgt der Nachweis?
Re: Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Recht einfach (mal als Beispiel montaliche USt.-Voranmeldung unterstellt)
(A5+A6)-B17 = B18 oder A7, je nachdem ob B17 größer oder kleiner als (A5-A6)
(A5+A6)-B17 = B18 oder A7, je nachdem ob B17 größer oder kleiner als (A5-A6)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Genau dies hatte das Jobcenter schon einmal verworfen, mit der Begründung, man könne die Umsatzsteuer nicht im gleichen Monat mit der Vorsteuer saldieren.
Re: Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Dannhat das JC eben die USt.-Voranmeldung nicht verstanden - da ist es genauso. Gut die Voranmeldung und ggf die Zahlungen kommen im nächsten Monat. Wenn man päpstlicher sein will al der papst, dann macht man das eben so.
Aber gute Hinweis, könnte ich in unser Excel-EKS-Formular noch einbauen.
Aber gute Hinweis, könnte ich in unser Excel-EKS-Formular noch einbauen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Da kam dann vom Jobcenter ein Schreiben, dass nach der Gründungsphase nun doch längst quartalsweise Voranmeldungen stattfinden würden. Damzufolge müsste B18 aus den realen Zahlen des Vorquartals aus dem vorangegangenen BWZ ermittelt werden. Da dieser BWZ aber noch nicht abgerechnet und nicht nachgewiesen sei, könnten leider gar keine Kosten anerkannt werden, da die Zahlen ja noch nicht feststehen würden.
Bezüglich der zweiten Hälfte des BWZ und der zweiten Zahl in B18 könne man leider auch gar nichts anerkennen, da es sich nur um eine Prognose handele. Entstandene Kosten könne man ggf. in der aEKS nachreichen, aber dann bitte mit Kontoauszug.
Bezüglich der zweiten Hälfte des BWZ und der zweiten Zahl in B18 könne man leider auch gar nichts anerkennen, da es sich nur um eine Prognose handele. Entstandene Kosten könne man ggf. in der aEKS nachreichen, aber dann bitte mit Kontoauszug.
Re: Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Ja, die schreiben viel Blödsinn, wenn der Tag lang ist. Entweder ich hab "belastbare" Zahlen - dann nennt sich das aEKS, oder ich hab zu einem guten Teil "Finger in den Wind", dann heißt das vEKS, aber auch da muss ich die USt.-Regeln natürlich beachten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Nachweis Kosten in Zeile B18 in der vEKS
Schau doch nicht nach rechts und links, sondern nur geradeaus: Einnahmen und Ausgaben erfasst Du mit Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer (wenn entsprechend ausgewiesen), und die Zahlungen an das Finanzamt (oder die Erstattungen [die dürfen aber nicht zu häufig erfolgen! ] ) werden als "ganz normaler" Zahlungsvorgang erfasst. Die Zeile B17 wird automatisch befüllt durch die Eingabe des USt-Satzes.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!