Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Hallo ,
Ich bin momentan etwas ratlos.
Ich bin selbständig, werde noch etwas unterstützt und denke das ich im halben Jahr alleine klarkomme.
Nun , da ich Jan immer die EKS ausfüllen muss , Voraussicht und abschließend.
Nun habe ich für 2016 meine Umsatzsteuer erstellt und habe meine Nachzahlung , welche nun im Januar kommt, in der voraussichtlichen EKS mit angegeben.
UST mache ich jährlich und wurde auch immer ohne Vorauszahlung berechnet, da ich ja jährlich meine Steuern abführe.
Ich habe dann für Februar 2018 und März 2018 den Betrag der Nachzahlung angegeben, wurde nicht anerkannt.
Gibt es da eine Möglichkeit dieses zu widersprechen?
In der EKS abschließende Angaben wurden meine Zahlungen zwar immer anerkannt, jedoch fehlt mir jetzt die Summe :( um die Zahlung im Februar zu entrichten.....
Höre gerne
Ich bin momentan etwas ratlos.
Ich bin selbständig, werde noch etwas unterstützt und denke das ich im halben Jahr alleine klarkomme.
Nun , da ich Jan immer die EKS ausfüllen muss , Voraussicht und abschließend.
Nun habe ich für 2016 meine Umsatzsteuer erstellt und habe meine Nachzahlung , welche nun im Januar kommt, in der voraussichtlichen EKS mit angegeben.
UST mache ich jährlich und wurde auch immer ohne Vorauszahlung berechnet, da ich ja jährlich meine Steuern abführe.
Ich habe dann für Februar 2018 und März 2018 den Betrag der Nachzahlung angegeben, wurde nicht anerkannt.
Gibt es da eine Möglichkeit dieses zu widersprechen?
In der EKS abschließende Angaben wurden meine Zahlungen zwar immer anerkannt, jedoch fehlt mir jetzt die Summe :( um die Zahlung im Februar zu entrichten.....
Höre gerne
Re: Umsatzsteuer
Ja, sofort Widerspruch. Umsatzsteuer ist ganz klar Betriebsausgabe. JC wird vermutlich argumentieren, die wäre ja für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum. Das aber ist zwar richtig, aber die USt. ist zu berücksichtigen wenn sie fällig und gezahlt wird. Und fällig ist sie nun mal bei Dir erst jeweils im Folgejahr.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umsatzsteuer
Oh Danke, ich hoffe das es klappt.
1200 Euro , das haut erstmal rein
Vielleicht kann ich 3raten beantragen beim FA ,
1200 Euro , das haut erstmal rein
Vielleicht kann ich 3raten beantragen beim FA ,
Re: Umsatzsteuer
Oh Danke, ich hoffe das es klappt.
1200 Euro , das haut erstmal rein
Vielleicht kann ich 3raten beantragen beim FA ,
1200 Euro , das haut erstmal rein
Vielleicht kann ich 3raten beantragen beim FA ,
Re: Umsatzsteuer
Steht das irgendwo?
Fahre gleich zum JC
Fahre gleich zum JC
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umsatzsteuer
Das sollen die gefälligst selber heraussuchen!
Das ist deren Job!
Das ist deren Job!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umsatzsteuer
Seite 40
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 869
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Umsatzsteuer
Warum sollten Ausgaben die im letzten oder vorletzten Bewilligungszeitraum ihren Ursprung haben, aber erst jetzt gezahlt werden können, nicht im aktuellen Zeitraum als Betriebsausgaben gewertet werden ?
Re: Umsatzsteuer
Da habe ich auch noch eine Sache beim SG anhängig: FA hatte wg. Umsatzsteuerschulden (aus Zeiten, wo noch kein H-4-Bezug bestand) in das Konto gepfändet. JC will - natürlich - diese Ausgabe nicht anerkennen.
Für Anfang Januar 2008 war ein Erörterungstermin anberaumt worden, wurde aber inzwischen wieder aufgehoben.
Natürlich berichte ich bei Neuigkeiten weiter.
Für Anfang Januar 2008 war ein Erörterungstermin anberaumt worden, wurde aber inzwischen wieder aufgehoben.
Natürlich berichte ich bei Neuigkeiten weiter.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Umsatzsteuer
Du meinst Anfang 2018 :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
-
- Benutzer
- Beiträge: 869
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Umsatzsteuer
@ tigerlaw
Das BSG hat mal entschieden das Beträge die gepfändet sind, und der LE eben nicht die Möglichkeit hat die Pfändung rückgängig zu machen, dieses Geld nicht als Einkommen gewertet werden darf.
Vielleicht hilft das weiter.
Mich würde auch die Argumentation des JC interessieren.
Wollen die generell das (gewerblich veranlasste) Forderungen aus einem vorherigen Zeitraum im neuen Zeitraum nicht mehr als Ausgabe geltend gemacht werden dürfen?
Das BSG hat mal entschieden das Beträge die gepfändet sind, und der LE eben nicht die Möglichkeit hat die Pfändung rückgängig zu machen, dieses Geld nicht als Einkommen gewertet werden darf.
Vielleicht hilft das weiter.
Mich würde auch die Argumentation des JC interessieren.
Wollen die generell das (gewerblich veranlasste) Forderungen aus einem vorherigen Zeitraum im neuen Zeitraum nicht mehr als Ausgabe geltend gemacht werden dürfen?
Re: Umsatzsteuer
Die Rechtsprechung sagt:
Wenn Du an einen Geldzufluss nicht rankommst, weil das Konto wirksam gepfändet ist, dann kein Zufluss.
Wenn aber erst Geld aufs Konto kommt, und dann kommt die Pfändung, dann hast Du Peche gehabt, der Zufluss ist erfolgt, also wird's angerechnet.
Wenn Du an einen Geldzufluss nicht rankommst, weil das Konto wirksam gepfändet ist, dann kein Zufluss.
Wenn aber erst Geld aufs Konto kommt, und dann kommt die Pfändung, dann hast Du Peche gehabt, der Zufluss ist erfolgt, also wird's angerechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umsatzsteuer
Hallo Koelsch,
Ich hab nen Fall, wo das wohl bald als Frage aufkommen wird...
Danke schonmal,
Latuda
Hast Du dazu evtl. eine allgemeinverständliche Quelle?
Ich hab nen Fall, wo das wohl bald als Frage aufkommen wird...
Danke schonmal,
Latuda
Re: Umsatzsteuer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.