Das Jobcenter Rhein Kreis Neuss definiert nicht vorhandene Tragfähigkeit so:Als tragfähig gelten Unternehmen oder Selbstständige, die in der Lage sind, ihre betrieblichen und privaten Kosten aus eigener Kraft zu bestreiten.
https://www.bia-akademie.de/spezialcoac ... index.html
Als nicht tragfähig wird eine selbstständige Existenz dann angesehen, wenn der bzw. die Leistungsberechtigte weiterhin größtenteils auf Sozialleistungen angewiesen ist. Sollte sich das Aufnehmen, aber auch das Fortführen der selbstständigen Tätigkeit nach Prüfung als auf Dauer wirtschaftlich nicht tragfähig herausstellen, werden unter Berücksichtigung der Förderinstrumente nach dem SGB II und SGB III mit den Kunden und Kundinnen Alternativen erörtert und erarbeitet (z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit).
http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss. ... staendige/