Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#1

Beitrag von Olivia »

Hier zwei Definitionen von sozialrechtlicher Tragfähigkeit einer aufstockenden Selbständigkeit:
Als tragfähig gelten Unternehmen oder Selbstständige, die in der Lage sind, ihre betrieblichen und privaten Kosten aus eigener Kraft zu bestreiten.

https://www.bia-akademie.de/spezialcoac ... index.html
Das Jobcenter Rhein Kreis Neuss definiert nicht vorhandene Tragfähigkeit so:
Als nicht tragfähig wird eine selbstständige Existenz dann angesehen, wenn der bzw. die Leistungsberechtigte weiterhin größtenteils auf Sozialleistungen angewiesen ist. Sollte sich das Aufnehmen, aber auch das Fortführen der selbstständigen Tätigkeit nach Prüfung als auf Dauer wirtschaftlich nicht tragfähig herausstellen, werden unter Berücksichtigung der Förderinstrumente nach dem SGB II und SGB III mit den Kunden und Kundinnen Alternativen erörtert und erarbeitet (z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit).

http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss. ... staendige/
der ratlose
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#2

Beitrag von der ratlose »

LSG FSS L 3 AS 643-13

Tragfähig ist ein Gewerbe wenn es selbst tragfähig ist, das heist keine roten Zahlen schreibt.
(Und ich weiß, man beschreibt nicht einen begriff mit dem selben Begriff :1: )
quinky
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#3

Beitrag von quinky »

das bedeutet aber, JEDE Beschäftigung bei einer ZAF mit Mindestlohn bei 35 Stunden Bezahlung UND 40 Stunden Arbeit ist AUTOMATISCH VERBOTEN, sofern eine selbständige Tätigkeit mit Aufstockung besteht!!!
DENN
Man muss keine Selbständigkeit mit Aufstockung aufgeben, um eine SV-pflichtige Beschäftigung mit Aufstockung anzunehmen.
WEDER die Selbständigkeit noch die SV-Tätigkeit ist wirtschaftlich tragfähig!!!!

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#4

Beitrag von Koelsch »

Acht auf die kleinen, feinen Unterschiede. Du musst nic aufgeben, Du musdst nur ggf. annehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Herr_Mann
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#5

Beitrag von Herr_Mann »

der ratlose hat geschrieben: Fr 15. Dez 2017, 13:11 LSG FSS L 3 AS 643-13

Tragfähig ist ein Gewerbe wenn es selbst tragfähig ist, das heist keine roten Zahlen schreibt.
(Und ich weiß, man beschreibt nicht einen begriff mit dem selben Begriff :1: )
Rote Zahlen muss ein Aufstocker nicht unbedingt schreiben. Schwarze Zahlen können ja trotzdem als zu gering ausfallen um unter dem Satz zu landen. Die Frage ist, ob das JC einem Selbstständigen verbieten kann, sein Gewerbe weiterzuführen, was m.E. gegen das GG verstößt wegen freier Berufswahl und so.....
Olivia
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#6

Beitrag von Olivia »

Oft gefordert wird die Umwandlung in ein Nebengewerbe.
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Günter
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#7

Beitrag von Günter »

Gewerberechtlich existiert der Begriff "Nebengewerbe" nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#8

Beitrag von Olivia »

Jobcentertechnisch nach Ansicht einiger Sachbearbeiter schon. Der Begriff wird manchmal sogar in eine EGV aufgenommen.
Breymja

Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#9

Beitrag von Breymja »

Eine Kapitalgesellschaft lässt sich nicht in ein Nebengewerbe umwandeln.
Olivia
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#10

Beitrag von Olivia »

Experte Heinz Buschkowsky bestätigt: 50 bis 100 € Gewinn pro Monat sind bei einem SGB II-Gewerbe nötig, um "wirtschaftlich über Wasser zu bleiben"

https://www.huffingtonpost.de/entry/har ... 5c73ca2b19
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 50#p488450
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Koelsch
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#11

Beitrag von Koelsch »

Da zeigt sich dann sehr deutlich, was unter einem Experten zu verstehen ist :arge:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#12

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht sollte sich dieser Experte mal mit den JC-Muckeln hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=22818 unterhalten, denen fehlt das Expertenwissen anscheinend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#13

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:

:jojo: :jojo:
Peterpanik
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#14

Beitrag von Peterpanik »

:jojo: genau so ist das ................
Elea
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#15

Beitrag von Elea »

Wenn der Experte tatsächlich Gewinn meinen würde nach Abzug aller Kosten (auch Gehälter der Inhaber inkl. KV etc.), wären 50 - 100 € im Monat doch ok. Er redet aber von Einnahmen. Vielleicht falsch zitiert?
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Koelsch
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute eher, der Experte weiß nicht so recht, wovon er redet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Elea
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#17

Beitrag von Elea »

Kann natürlich auch sein. Aber man muss kein Experte sein um sich auszurechnen dass 100 € im Monat nicht ausreichen um die Kosten (Miete, Wareneinkauf...) des Ladens zu decken und die Lebenhaltungskosten der Familie noch dazu. Deswegen dachte ich er muss was anderes gemeint haben.
Olivia
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#18

Beitrag von Olivia »

Vielleicht meint er die Umsatzerlöse? Das wäre noch dramatischer.
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Koelsch
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#19

Beitrag von Koelsch »

:kristall_defekt: :kristall_defekt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit

#20

Beitrag von Günter »

Wo steht denn geschrieben, dass ein Experte auch Ahnung von seinem Fachgebiet haben muss?

Und das in Zeiten des Fachkräftemangels.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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