Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

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michscha
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#26

Beitrag von michscha »

das mit dem Freibetrag war natürlich Quatsch, hat mir jemand Mist erzählt.
Wenn eine Rentennachzahlung aus dem Jahr 2015 resultiert und ein Teil der Steuerschuld auch, kann man dies nicht berücksichtigen. Es sind ja quasi beides Steuergelder wahrscheinlich Land und Stadt , ob ich jetzt die EKS nicht bezahlen kann oder ob für mich Leistungen an Grusi, aufstockend , gezahlt werden. Ist wahrscheinlich etwas weit hergeholt.
Es zählt natürlich in erster Linie dass ich alles mir mögliche gegen die Pfändung unternommen habe und selber keine Verfügung habe.
Gepfändet wird bis zur Freigrenze, gesetzlich mehr nicht, und dies habe ich eben nicht zur Verfügung.
Ich kann auch jetzt keinen Einfluss nehmen ob die später eingehende monatliche Rente in dem Monat komplett gepfändet wird weil ich den Freibetrag schon von der Nachzahlung erreicht habe. Darauf hat das Grusi mich hingewiesen ich solle auf die laufende Rente P Schutz beantragen. Aber es werden doch einfach im kompletten Monat die Einnahmen berrechnet und daraus ergeht dann der Freibetrag, sehe ich das falsch?
Ich werde natürlich kämpfen und sehe auch nicht schwarz
Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#27

Beitrag von Koelsch »

Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto erhöht sich nicht automatisch dadurch, dass Einkommen oberhalb dieses Betrages zuflisst. Das müsstest Du beim AG entsprechend beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#28

Beitrag von tigerlaw »

Es soll ja auch nur das "Lebensnotwendige" vor der Pfändung bewahrt werden.

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen würde bei einem Zufluss von mehr als dem Mindestbetrag ein Teil ebenfalls freigestellt werden (bei Ledigen 3 € von je 10 € Mehrverdienst, bei weiteren Unterhaltsberechtigten (Frau, Kinder ...) je weitere 2 bzw 1 €, bis max. 9 € von je 10 € (vgl. § 850c ZPO).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#29

Beitrag von Koelsch »

Richtig, aber das muss der Bank per Beschluss des AG jeweils mitgeteilt werden. Die Bank gibt alle Gelder oberhalb des ihr bekannten Freibetrags frei.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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