Einstiegsgeld anrechenbar?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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kleinchaos
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Einstiegsgeld anrechenbar?

#1

Beitrag von kleinchaos »

Ist das Einstiegsgeld für Existenzgründer anrechenbares Einkommen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#2

Beitrag von Olivia »

Definitiv nein.
Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht auf das Alg II angerechnet (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II).

Rz. 16b.3 auf S. 1 in https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478797127985
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kleinchaos
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#3

Beitrag von kleinchaos »

danke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Breymja

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#4

Beitrag von Breymja »

Nein, das ist eine Zusatzleistung, die oben drauf kommt, hatte damals 279,30 € bekommen für 12 Monate. Wäre ja selten doof, wenn das JobCenter dir einen Zuschuss gibt, den es anrechnet.
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Koelsch
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#5

Beitrag von Koelsch »

Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#6

Beitrag von Olivia »

Bei mir waren 1200 Seiten Antrag nötig für das Einstiegsgeld.
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Günter
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#7

Beitrag von Günter »

In der Zeit hättest du auch arbeiten und echtes Geld verdienen können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#8

Beitrag von Olivia »

Das hat das Jobcenter damals auch gemeint. :unschuld:

Dabei hatte es zuvor aufgefordert, zu jedem benötigten Artikel mindestens drei Kostenvoranschläge beizulegen. Das habe ich dann gemacht. :Buchhalter:
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Günter
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#9

Beitrag von Günter »

Wahnsinn
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#10

Beitrag von Koelsch »

Diesen Schwachsinn mit 3 Vergleichsangeboten meinte JC bei mir auch mal kurz fordern zu müssen, um meine Gewinnlage zu optimieren.

In irgendeinem Zusammenhang hatte ich mal eine typische Bestellung eingereicht. Die waren recht eigenartig, nicht nur was das kümmerliche Englisch anging:
Koelsch, this is order

6 nos. TRIHAL 2.000 kVA, 20/0,4, DYN 11, IP00 + AF
kein Preis, keine Lieferzeit und JC wollte nicht einsehen, dass mit TRIHAL nun mal der Hersteller zwingend vorgegeben war, nämlich France Transfo/Schneider und von denen gab's einen Preis und nicht 3.

War eine dennoch recht lange Diskussion mit denen
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#11

Beitrag von Breymja »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 21:13 Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet
Das ist aber auch einfach nur ALG I in anderer Form.
Tester
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#12

Beitrag von Tester »

Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!
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Koelsch
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#13

Beitrag von Koelsch »

Breymja hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:34
Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 21:13 Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet
Das ist aber auch einfach nur ALG I in anderer Form.
Jein, Du kannst Gründungszuschuss bekommen, ALG I fällt dann bekanntlich weg aber statt dessen kannst Du dann ALG II beziehen.
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Koelsch
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#14

Beitrag von Koelsch »

Tester hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:35 Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!
Das verstehst Du, aber Du bist kein JC-SB, der verstand's nicht.
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Olivia
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#15

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:43
Tester hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:35 Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!
Das verstehst Du, aber Du bist kein JC-SB, der verstand's nicht.
Das macht mich sprachlos.
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Günter
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

#16

Beitrag von Günter »

Und ich meine, das ist ein unzulässiger Eingriff in die Geschäftsführung. Die Auftragsabwicklung und der Materialainkauf unterliegen dem Datenschutz.

Wenn ein SB den Unterschied zwischen Wareneinkauf für eine Auftragsabwicklung und einer Investition für den Geschäftsbetrieb nicht begreift, dann gehört er nicht in die Selbstständigenabteilung.

Ich denke ich hätte mich beim GF des JC und dem Kundenreaktionsmangement beschwert.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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