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Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 16:07
von kleinchaos
Ist das Einstiegsgeld für Existenzgründer anrechenbares Einkommen?

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 16:15
von Olivia
Definitiv nein.
Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht auf das Alg II angerechnet (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II).

Rz. 16b.3 auf S. 1 in https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478797127985

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 16:35
von kleinchaos
danke

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 20:52
von Breymja
Nein, das ist eine Zusatzleistung, die oben drauf kommt, hatte damals 279,30 € bekommen für 12 Monate. Wäre ja selten doof, wenn das JobCenter dir einen Zuschuss gibt, den es anrechnet.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 21:13
von Koelsch
Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 21:20
von Olivia
Bei mir waren 1200 Seiten Antrag nötig für das Einstiegsgeld.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 21:28
von Günter
In der Zeit hättest du auch arbeiten und echtes Geld verdienen können.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:10
von Olivia
Das hat das Jobcenter damals auch gemeint. :unschuld:

Dabei hatte es zuvor aufgefordert, zu jedem benötigten Artikel mindestens drei Kostenvoranschläge beizulegen. Das habe ich dann gemacht. :Buchhalter:

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:18
von Günter
Wahnsinn

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:30
von Koelsch
Diesen Schwachsinn mit 3 Vergleichsangeboten meinte JC bei mir auch mal kurz fordern zu müssen, um meine Gewinnlage zu optimieren.

In irgendeinem Zusammenhang hatte ich mal eine typische Bestellung eingereicht. Die waren recht eigenartig, nicht nur was das kümmerliche Englisch anging:
Koelsch, this is order

6 nos. TRIHAL 2.000 kVA, 20/0,4, DYN 11, IP00 + AF
kein Preis, keine Lieferzeit und JC wollte nicht einsehen, dass mit TRIHAL nun mal der Hersteller zwingend vorgegeben war, nämlich France Transfo/Schneider und von denen gab's einen Preis und nicht 3.

War eine dennoch recht lange Diskussion mit denen

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:34
von Breymja
Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 21:13 Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet
Das ist aber auch einfach nur ALG I in anderer Form.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:35
von Tester
Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:37
von Koelsch
Breymja hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:34
Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 21:13 Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet
Das ist aber auch einfach nur ALG I in anderer Form.
Jein, Du kannst Gründungszuschuss bekommen, ALG I fällt dann bekanntlich weg aber statt dessen kannst Du dann ALG II beziehen.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 22:43
von Koelsch
Tester hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:35 Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!
Das verstehst Du, aber Du bist kein JC-SB, der verstand's nicht.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 08:15
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:43
Tester hat geschrieben: Mi 20. Dez 2017, 22:35 Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!
Das verstehst Du, aber Du bist kein JC-SB, der verstand's nicht.
Das macht mich sprachlos.

Re: Einstiegsgeld anrechenbar?

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 08:49
von Günter
Und ich meine, das ist ein unzulässiger Eingriff in die Geschäftsführung. Die Auftragsabwicklung und der Materialainkauf unterliegen dem Datenschutz.

Wenn ein SB den Unterschied zwischen Wareneinkauf für eine Auftragsabwicklung und einer Investition für den Geschäftsbetrieb nicht begreift, dann gehört er nicht in die Selbstständigenabteilung.

Ich denke ich hätte mich beim GF des JC und dem Kundenreaktionsmangement beschwert.