a.EKS.

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Thomas
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a.EKS.

#1

Beitrag von Thomas »

Hallo liebe Leute,

im Mai 2017 bekam ich eine Aufforderung zur Abgabe der a. EKS zum 31.01.18
Ab Mai ist unsere Bedarfsgemeinschaft getrennt.

Nun kommt Anfang Dezember eine neue Forderung, diese wurde beantwortet.

Ihr Schreiben vom .12.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich meinen Gewinn nach § 4 Absatz 3 EStG. ermittel kann ich Ihrer Forderung eine
GEWINN / VERLUSTRECHNUNG DER LETZTEN 6 MONATE MIT / MONAT FÜR MONAT SEPARAT----
leider nicht nachkommen.

Gerne werde ich Ihnen aber fristgemäß nach den Vorschriften des SGB II aufgestellte Einkommens-Überschußrechnung zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüssen

Leider kam keine Reaktion auf mein Schreiben sondern nur die selbe Forderung mit neuem Datum.
Hat sich die Gesetzeslage geändert?
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Koelsch
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Re: a.EKS.

#2

Beitrag von Koelsch »

Geändert hat sich da schon Einiges. Unter anderem gibt es die starren Abgaberegeln nicht mehr.

Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss ist kein Grund, keine monatliche EKS führen zu können/müssen, das war es noch nie, seit es diese EKS gibt.

Wichtig zu wissen ist - wenn Du bis zum gesetzten Termin keinen Nachweis (aEKS mit Belegkopien) erbracht hast, dann kann das JC jetzt Deinen Bedarf rückwirkend auf Null setzen und Du hast keine Möglichkeit mehr, Nachweise nachzureichen, um das zu korrigieren.

§ 41a Abs. 3 Satz 3 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Thomas
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Re: a.EKS.

#3

Beitrag von Thomas »

Hallo Kölsch,
danke für die schnelle Antwort.

Der 1.gesetzte Termin vom Mai 17 war der 31.01.18.
Der Termin ist ja auch in Ordnung.
Daran kann ich mich ja halten.
Nur diese 2 Wochen machen mir Probleme.
Olivia
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Re: a.EKS.

#4

Beitrag von Olivia »

Daher ist die korrekte Abgabe einer Einkommensermittlung für Selbständige extrem wichtig, da ansonsten eine Rückforderung sämtlicher Unterstützung inkl. Krankenkassenbeiträgen droht. Das Jobcenter schätzt nicht mehr wie früher, sondern setzt den Bedarf auf Null runter, wenn keine EKS kommt.

Da hilft nur eins: die Anlage EKS für den betreffenden Zeitraum ausfüllen, sämtliche Belege datenschutzgerecht kopieren d.h. Daten nichtleistungsberechtigter Dritter rauslassen und das alles gegen Nachweis beim Jobcenter einreichen. Dazu sollte ein endgültiger Bescheid beantragt werden, denn sonst kann nach einer Wartezeit der vorläufige Bescheid Bestandskraft erlangen.
Olivia
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Re: a.EKS.

#5

Beitrag von Olivia »

Thomas hat geschrieben: Fr 29. Dez 2017, 08:22Nur diese 2 Wochen machen mir Probleme.
Welche 2 Wochen?
Thomas
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Re: a.EKS.

#6

Beitrag von Thomas »

Hallo Olivia,
Am 06.12.17 erreicht mich eine Einladung zum14.12.17
Bitte bringen Sie Ihre Gewinn/Verlustrechnung.

a.EKS zum 31.01.18 ist kein Problem.
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Koelsch
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Re: a.EKS.

#7

Beitrag von Koelsch »

Was noch nicht fertig ist, kann auch nicht vorgelegt werden. Und irgendwann mal "zwischendurch" für's JC so was zu erstellen, dazu kenne ich keine Rechtsgrundlage
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: a.EKS.

#8

Beitrag von Olivia »

Hast Du die GuV mitgenommen und warst Du beim Termin da gewesen? Hing an der Einladung eine RFB dran?
Thomas
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Re: a.EKS.

#9

Beitrag von Thomas »

Dankeschön und guten Rutsch.
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Koelsch
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Re: a.EKS.

#10

Beitrag von Koelsch »

Dir auch 'nen guten Rutsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Thomas
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Re: a.EKS.

#11

Beitrag von Thomas »

"Hast Du die GuV mitgenommen und warst Du beim Termin da gewesen? Hing an der Einladung eine RFB dran?"
Hallo Olivia, GuV hab ich nicht, Termin/ ja natürlich war ich da (ungerne, aber wat mut dat mut) Stütze ist auch heute gutgeschrieben.
RFB? Finde das Schreiben gerade nicht, aber ich denke ja.
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