Es geht um den Räumungsklagefall 1
JC zahlt also hier auf Grund eines SG-Beschlusses. So weit ich mich erinnere, wurde nur einstweiliger Rechtsschutz beantragt und nicht gleichzeitig Klage erhoben = es gibt gar kein Hauptsacheverfahren. Es gibt auch keinen Bescheid - den nämlich hatten wir bei dem Termin, der Auslöser dieses Schreibens war, angemahnt.
OK, also vorläufiger kein Bescheid, über den WBA wurde also nicht entschieden, irgendwann Ende März ist der beantragte BWZ abgelaufen. Was dann?
- Normal aEKS einreichen? Warum, es gibt ja keinen Bescheid für diesen BWZ
- Erneuten WBA für den BWZ ab April, oder Neuantrag, weil für den vorherigen BWZ ja kein Bescheid?
- Kann JC dann überhaupt eine aEKS verlangen, das geht doch laut § 41a SGB II nur nachdem zunächst ein vorläufiger Bescheid etreilt wurde. An dem fehlt's aber.
Diese wurde schon aus züschologischen GRünden so erstellt, dass dem JC Erfolgserlebnisse garantiert sind, wenn's Papier mit € war, dann isses in der aEKS, der BigMac genauso wie der Besuch im Solarium
Will sagen, es ist angesichts dieser Fakten nicht völlig auszuschließen, dass der vom SG bewilligte Betrag etwas zu hoch ist, sinbesondere, ich schäme mich deswegen ja auch , mir bei der Berechnung auch noch ein Rechenfehler zu Gunsten eLB unerlaufen ist, den SG nicht erkannt hat - immerhin knapp € 100 / Monat.