Bitte des Jobcenters im vorläufigen Bewilligungsbescheid
Verfasst: Sa 6. Jan 2018, 18:13
Im vorläufigen Bewilligungsbescheid bittet das Jobcenter wie folgt:
Muss dieser Bitte entsprochen werden oder muss das Jobcenter nach dem Ende des BWZ eine erneute Aufforderung zur Abgabe der Nachweise verschicken? Was ist eigentlich, wenn diese Aufforderung nicht ankommt und innerhalb eines Jahres nach Ende des BWZ auch jobcenterseitig nichts mehr nachfolgt?Nach Ablauf des vorläufigen Bewilligungszeitraums besteht die Verpflichtung., die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Bewilligungszeitraum nachzuweisen und alle weiteren leistungserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Dies ist erforderlich, um den Leistungsanspruch mit Bescheid für den gesamten Bewilligungszeitraum abschliessend festzusetzen.
Den ausgefüllten Vordruck mit den entsprechenden Nachweisen über Ihre Ausgaben und Einnahmen reichen Sie bitte unverzüglich nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes ein.