JC verlangt Bescheinigung über "Nicht"-Einkünfte

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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der ratlose
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JC verlangt Bescheinigung über "Nicht"-Einkünfte

#1

Beitrag von der ratlose »

Laut dem Chef der Widerspruchsabteilung bei mir, müsse ich permanent eine Bescheinigung beibringen das ich kein Geld bekomme.
Es würde nicht ausreichen das ein ehemalige Darlehensgeber schriftlich bescheinigt hatte das er kein Geld mehr gibt, sondern er müsse mir auch im nachhinein bescheinigen das er mir kein Geld gegeben hat.

Es reicht nicht aus das ich die Anlage EKS ausfülle und meine Angaben belege.
Und vorliegende titilierte Unterhaltstitel in Höhe von 1200 € sind seiner Rechtsauffassung nur 900,00 € "wert".
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Koelsch
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Re: Bitte des Jobcenters im vorläufigen Bewilligungsbescheid

#2

Beitrag von Koelsch »

:kopfkratz: Was hat das jetzt hier mit dem Thema zu tun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: JC verlangt Bescheinigung über "Nicht"-Einkünfte

#3

Beitrag von Günter »

Auf Wunsch der TE hab ich deinen Beitrag, der absolut nicht zum Thema passte abgetrennt.

Du kannst gerne Threats mit deiner Problematik eröffnen, aber hör bitte auf dich mit unpassenden Themen in anderleuts Probleme einzuklinken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: JC verlangt Bescheinigung über "Nicht"-Einkünfte

#4

Beitrag von der ratlose »

Also ich fand das schon passend.

Es ist eine Steigerung von dem Problem was auf den anderen Themenersteller zukommen kann.
Bei mir fing das nämlich auch so an wie bei ihm.
Es war als Beispiel gedacht.

Also kein Thema das kann alles gelöscht werden.
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