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Rückerstattung von KV-Beiträgen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 00:12
von Marco
Hallo,
ich war in 2008 selbständig tätig und habe aufgestockt. Ich habe damals der ARGE monatlich meinen Gewinn mitgeteilt und sporadisch Alg II bekommen. Ich sollte, so war es mit der ARGE abgesprochen, die KV-Beiträge immer selbst an die KV überweisen. Sofern im jeweiligen Monat ein Alg II-Anspruch bestanden hatte, zahlte mir die ARGE einen Zuschuss zur KV.

Ich habe irgendwann einen Überprüfungsantrag gestellt, die zu einer Klage und schließlich zu einem Vergleich führte.

Bei der erneuten Berechnung des Alg II-Anspruches wurden die von mir gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung nicht in die Berechnung übernommen (Bei Alg II-Anspruch hätte die ARGE diese KV-Beiträge zahlen müssen.) und die von der ARGE an mich gezahlten KV-Zuschüsse wurden (quasi als Vorschuss) vom Alg II-Anspruch abgezogen. Trotzdem blieb eine zwar geringe offene Forderung, die das JC inzwischen auch überwiesen hat.

Das JC behauptet nun aber, mit der Einmalzahlung sei sie allen Verpflichtungen nachgekommen und bräuchte mich bei der KV nicht nachzuversichern.

Die KV wird mir meine Beiträge nicht zurück überweisen, solange das JC mich nicht nachversichert. Da ich keine Forderung gegenüber dem JC habe, kann ich womöglich auch keine Zwangsmaßnahme gegen das JC durchsetzen. Die KV hat um die Übersendung des Schriftverkehrs zwischen JC, SG und meinem Anwalt gebeten. Welche Vorgehensweise wäre hier angemessen und zielführend?