Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

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Koelsch
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Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#1

Beitrag von Koelsch »

Im Räumungsklagefall 1) Düsseldorf erhielten wir nun endlich den Widerspruchsbescheid für den Ende August erhobenen Widerspruch.

Der angefochtene Bescheid ist ein vorläufiger Bescheid, BWZ endete am 30.9.17.

Beim ersten Überfliegen bereits finde ich Klagegründe (Übernahme von Heizkosten und Absetzung von RV-Pflichtversicherungsbeiträgen wird erneut abgelehnt).

Frage: Jetzt klagen, obwohl diese Fragen ja im beantragten endgültigen Bescheid ebenfalls geprüft werden müssen. D.h. die Klage würde sich ggf. durch den endgültigen Bescheid erledigen. Wenn nein, könnte man den dann fälligen Widerspruch gegen den endgültigen Bescheid zum Gegenstand des laufenden Klageverfahrens machen?

Im "prognostizierten" Widerspruch gegen den kommenden endgültigen Bescheid wird es aber zusätzlich mit Sicherheit um Anerkennung von Betriebsausgaben gehen. Dies wäre nicht Gegenstand der Klage gegen den jetzigen Widerspruchsbescheid. Diese ASachen könnten ja sicher erst nach Abschluss des "neuen" Widerspruchsverfahrens eingeklagt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#2

Beitrag von tigerlaw »

Wenn BWZ am 30.9. endete: Was für RS-Interesse hat denn dann jetzt noch die Klägerin? Lfd Kohle ja nicht mehr. Fortsetzungsfeststellungsklage dürfte auch nicht zulässig sein, denn neuer BWZ = Neues Glück, die evtl "Feststellung" hilft für einen neuen BWZ auch nicht viel.

==>> M.E. umgehend aEKS (dürfte aber längst eingereicht sein), und dann ggf. Widerspruch und ggf. Klage.
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#3

Beitrag von Koelsch »

Seh ich leider auch so, auch wenn's mich maßlos ärgert. Im Widerspruchsbescheid wird gelogen, dass sich die berühmten Balken biegen. Angeblich hätten keine Nachweise für Heizkosten und RV-Beiträge vorgelegen. Sowohl Bescheid der KSK als auch die Abbuchungen des HK-Abschlags lag nachweislich vor.
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tigerlaw
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#4

Beitrag von tigerlaw »

Die Taschen in deiner Hose sind natürlich ausgebeult von den vielen Fäusten, aber alles andere wäre Vergeudung!
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Peter I.
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#5

Beitrag von Peter I. »

Koelsch hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 22:39 Seh ich leider auch so, auch wenn's mich maßlos ärgert. Im Widerspruchsbescheid wird gelogen, dass sich die berühmten Balken biegen.
Ich kann mich nicht an einen erinnern, bei dem es anders gewesen wäre. Und die Märchenstunde zieht sich manchmal über acht oder zehn Seiten hin.
Koelsch hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 22:39 Angeblich hätten keine Nachweise für Heizkosten und RV-Beiträge vorgelegen. Sowohl Bescheid der KSK als auch die Abbuchungen des HK-Abschlags lag nachweislich vor.
Tja, die Rechtsbehelfsbelehrung, die ganz am Ende steht, liest man eben nicht mehr, wenn einem vorher schon bei jedem Absatz der Hut hochging. Das scheint Methode zu haben. Dabei schaffen es manche Jobcenter aus purer Gewohnheit auch dann noch, den Zugang von Unterlagen zu bestreiten, wenn man den Rechtspfleger die PZU des GV in die Gerichtsakte kopieren ließ. Dummerweise sind die Richter beim Aktenstudium aufmerksamer als das Siedegrenzbenzin in der Rechtsabteilung ...
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#6

Beitrag von Koelsch »

Die Rechtsbehelfsbelehrung brauch ich nicht zu lesen, die kenn ich.

Nur Du kannst nicht gegen einen vorläufigen Bescheid klagen, wenn der BWZ bereits abgelaufen ist. Da hast Du erst den endgültigen Bescheid abzuwarten.
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tigerlaw
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#7

Beitrag von tigerlaw »

Peter I. hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 19:32
Koelsch hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 22:39 Seh ich leider auch so, auch wenn's mich maßlos ärgert. Im Widerspruchsbescheid wird gelogen, dass sich die berühmten Balken biegen.
Ich kann mich nicht an einen erinnern, bei dem es anders gewesen wäre. Und die Märchenstunde zieht sich manchmal über acht oder zehn Seiten hin.
Koelsch hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 22:39 Angeblich hätten keine Nachweise für Heizkosten und RV-Beiträge vorgelegen. Sowohl Bescheid der KSK als auch die Abbuchungen des HK-Abschlags lag nachweislich vor.
Tja, die Rechtsbehelfsbelehrung, die ganz am Ende steht, liest man eben nicht mehr, wenn einem vorher schon bei jedem Absatz der Hut hochging. Das scheint Methode zu haben. Dabei schaffen es manche Jobcenter aus purer Gewohnheit auch dann noch, den Zugang von Unterlagen zu bestreiten, wenn man den Rechtspfleger die PZU des GV in die Gerichtsakte kopieren ließ. Dummerweise sind die Richter beim Aktenstudium aufmerksamer als das Siedegrenzbenzin in der Rechtsabteilung ...
Im Fall aus Düsseldorf war die Rechtsbehelfsbelehrung absolut belanglos, es ging nur um die Bescheidbegründung.

Wir hatten uns dann nur noch unterhalten, ob gegen diesen konkreten Widerspruchsbescheid noch Klage erhoben werden sollte, und aus prozessrechtlichen Gründen hatte ich davon abgeraten (bevor es eine Abweisung durch das Gericht gegeben hätte).

Im konkreten Fall muss man sich den Hut erst festbinden, wenn der Bescheid übe die endgültige Bewilligung eingeht...

Gleichwohl vielen Dank für Dein Mitdenken!

:tiger:
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Peter I.
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#8

Beitrag von Peter I. »

Wenn, wie Du schreibst, das klagewürdige Verhalten über mehrere BWZ (und bis dato?) fortgesetzt wurde, könnte es dann doch einmal Anlaß sein, über eine Fortsetzungsfeststellungsklage nachzudenken (ergebnisoffen, versteht sich).

Ich würde das schon aus Prinzip nicht so stehen lassen. Schließlich scheint das JC ja ebenso prinzipiell einen Knoten in der Leitung zu haben, der dafür sorgt, daß Deine Rechtsmittel stets ins Leere laufen. Zudem weiß man nie, ob man den endgültigen Bescheid noch erlebt ...
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#9

Beitrag von Koelsch »

Um es nochmal deutlich zu sagen:

Es gibt einen vorläufigen Bescheid, BWZ abgelaufen, auf den endgültigen Bescheid für den BWZ warten wir derzeit.
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Re: Widerspruchsbescheid erhalten, Klage oder nicht Klage?

#10

Beitrag von tigerlaw »

Peter I. hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 19:58 Wenn, wie Du schreibst, das klagewürdige Verhalten über mehrere BWZ (und bis dato?) fortgesetzt wurde, könnte es dann doch einmal Anlaß sein, über eine Fortsetzungsfeststellungsklage nachzudenken (ergebnisoffen, versteht sich).

Ich würde das schon aus Prinzip nicht so stehen lassen. Schließlich scheint das JC ja ebenso prinzipiell einen Knoten in der Leitung zu haben, der dafür sorgt, daß Deine Rechtsmittel stets ins Leere laufen. Zudem weiß man nie, ob man den endgültigen Bescheid noch erlebt ...
Lieber Peter, darüber nachgedacht hatte ich schon selber, zusammen mit Kölsch.

Es kommt hinzu, dass eine solche F.-Klage nur subsidiär möglich ist.

Für eine andere Teilnehmerin aus diesem Forum hatte ich schon einmal eine Anfechtungsklage gegen einen EGV-VA, nachdem dessen Gültigkeitsdauer abgelaufen war, auf Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt, war damit aber vor Gericht gescheitert.

Und wenn es um "Prinzipien" geht, dann sollte man gegen einen Bescheid vorgehen, der einen wirtschaftlichen Wert von mindestens 750 € hat, dann kann man in Berufung gehen. Und sollte das LSG z.B. gegen Denkgesetze verstoßen (oder gar von anderen Urteilen abweichen), dann kann man auch noch den Weg zum BSG nach Kassel suchen. Dort kann man dann den prinzipiell vorhandenen Knoten in der Leitung des JC lösen lassen.
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