abschl. EKS Darlehen Zinsen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
axels11
Benutzer
Beiträge: 83
Registriert: Do 23. Feb 2017, 09:48

abschl. EKS Darlehen Zinsen

#1

Beitrag von axels11 »

Hallo zusammen,

ich hatte seiner Zeit meine Lebensversicherung beliehen, um in die Selbstständigkeit zu starten.
Dabei fallen monatlich Darlehenszinsen an, die ich als Betriebsausgaben aufgeführt habe.
Insgesamt sind 11.000 € die ich in 3 Schritten in Anspruch nahm und auf mein Betriebskonto eingegangen sind.
Alle Unterlagen liegen im Jobcenter vor.

In der a. EKS schrieb ich die letzte Darlehenssumme von 1.000 € in die Zeile A4 ( Zuwendung von Dritten )

Alle diese Zinsen von ca. 240 € für 11.000 € werden nicht anerkannt, begründet wie folgt.

Zuwendung von Dritten und Schuldzinsen: keine Betriebseinnahmen, da privates Darlehen, somit auch keine Anerkennung der Zinsen.


Danke im Voraus
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: abschl. EKS Darlehen Zinsen

#2

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch und begründen/nachweisen, das Darlehen wurde betrieblich genutzt. Dann sind die Zinsen auch als Betriebsausgabe anzuerkennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
axels11
Benutzer
Beiträge: 83
Registriert: Do 23. Feb 2017, 09:48

Re: abschl. EKS Darlehen Zinsen

#3

Beitrag von axels11 »

Danke Kölsch

Man fragt sich nur, warum so entschieden wurde, wenn doch alle Unterlagen die das ausweisen dem Amt vorliegen.
Es ist am Ende egal warum, eins ist sicher, dass diese Zinsen auch Betriebsausgaben sind.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: abschl. EKS Darlehen Zinsen

#4

Beitrag von Koelsch »

Diese Frage stelle ich mir schon lange nicht mehr. JC haben :ironiea: eine ganz leichte Tendenz, den Leistungsberechtigten zu schaden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“