EGV schon wieder, die 4te.

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Blitzdodel
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EGV schon wieder, die 4te.

#1

Beitrag von Blitzdodel »

Hallo zusammen,
lange Zeit konnte ich glücklich ohne EGV dahinleben :jumpi: ,
doch nun ist wieder eine hier :motzki: .
Aber siehe da, alle Mühen waren nicht umsonst, denn JC ist lernfähig.

Wenn da nur nicht unter "4. Unterstützung durch das Jobcenter" das kleine Wörtchen "nicht" vor "tragfähig" stehen würde.

Was meint ihr, ist mit Nachteilen zu rechnen ein "nicht tragfähig" zu unterschreiben?
Gibt es sonst noch etwas zu bemängeln?

Jedenfalls bin ich angenehm überrascht, keine Investblockade, keine OA-Blockade...

:verlegen: :verlegen: :verlegen: Leider geht es noch immer nur mit Schnipselwerk.
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schimmy
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#2

Beitrag von schimmy »

Du hast ja schon sehr viele Baustellen markiert in der EGV, mich würde auch die Gültigkeit bis auf weiteres stören, ist ein Freifahrtschein für das Jobcenter, scheint aber durchaus üblich zu sein seit dem Rechtsvereinfachungsgesetz vom 1.8.2016.

Gegenvorschläge kann man machen, aber in wie fern sie was bringen steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich würde die EGV nicht unterschreiben und den VA abwarten.
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Koelsch
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich finde das "nicht tragfähig" in der EGV nicht so schlimm, da man ja danach sagt, wir lassen Dich in Ruhe,

Ich tendiere dazu, das zu unterschreiben, wenn's hart auf hart kommt, kann man dann immer noch argumentieren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#4

Beitrag von marsupilami »

Tragfähig ist ein "Geschäft" dann, wenn alle Kosten des Geschäftes gedeckt sind.
Punkt.
In dem Moment, wo vom JC nicht der volle Regelsatz bzw. volle KdU gezahlt werden muss, ist das Ding nicht nur tragfähig, sondern die Hilfsbedürftigkeit wird verringert.
Amen.

Mich stört auch diese "hauptberufliche" Selbstständigkeit.
Das läßt den Schluß zu, dass der Deliquent ja nebenberuflich noch was anderes tun könnte.

Auch Punkt 6 ist nach meiner Auffassung nicht vollständig: wer prüft mit welchem Maßstab?
Was genau heißt "regelmäßig"? Alle 2 Wochen, alle 2 Tage, alle 3 Monate?
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: EGV schon wieder, die 4te.

#5

Beitrag von Breymja »

Das bedeutet aber irgendwie auch ganz klar, dass eine Selbstständigkeit für das JobCenter nie tragfähig sein kann, weil sobald sie das wäre, der Kunde nicht mehr beim JobCenter wäre und der Begriff dann keinerlei Relevanz für das JobCenter hätte. Dass Tragfähigkeiten der Selbstständigkeit an sich auch nichts mit der persönlichen Situation zu tun hat, scheint das JobCenter auch nicht zu interessieren.

Die erfahrenen Hasen hier finden das aber wohl nicht schlimm, dann wird es schon passen. An dem hauptberuflich würde ich mich nicht stören, sondern mich eher darüber freuen, das ist wohl erforderlich dass gerade keine Nebenbeschäftigung in Frage kommt und man akzeptiert, dass du das eben als Primärtätigkeit ausübst.
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kleinchaos
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#6

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab neulich mit einer SB vom Selbständigenteam diskutiert über das Thema Tragfähigkeit und dass man davon leben können müsse irgendwann.
Sie kam mir dann mit den vielen, die im Bereich bis 400€ arbeiten und dort wohl auch nie rauskommen werden.
Ich hielt ihr entgegen, dass ich aus eigener Erfahrung Situationen kenne, wo die Auftraggeber eben wegen dem Papierkram keinen Minijob vergeben wollen sondern lieber eine Rechnung bezahlen. Ob nun Babysitter, Haushaltshilfe, Hauswart, Winterdienst, Aushilfskellner usw.
Soll man diese Arbeitsangebote ablehnen nur weil sie auf selbständiger Basis abgerechnet werden? Das wäre doch kontraproduktiv
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Olivia
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#7

Beitrag von Olivia »

Müssen die, die bis 400 € arbeiten und da wohl nie rauskommen, parallel Bewerbungen schreiben? Ab welcher Grenze entfällt das?
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Koelsch
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#8

Beitrag von Koelsch »

Die Pflicht Bewerbungen zu schreiben entfällt, wenn Du vom JC unanbhängig, also aus ALG II raus bist. Alles vor dem Zeitpunkt liegt im Ermessen des jeweiligen JC.

Und dieser Schwachsinns Tragfähigkeitsbegriff mit Koppelung an ALG II Bezug. Das heißt (nur etwas überspitzt) also: Der alleinerziehende Familienvater mit 6 Kids wird niemals ein trangfähiges Gewerbe haben, sollten die Kids aber bei einem Unfall dankenswerterweise ums Leben kommen, dann wäre sein Gewerbe mit einem Schlag tragfähig.
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kleinchaos
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#9

Beitrag von kleinchaos »

Oli, um 400€ Gewinn zu erwirtschaften arbeitest du wie lange? Und wie lange der Babysitter, Winterdienstler, Hauswart etc? Also: Vollzeit
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Blitzdodel
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#10

Beitrag von Blitzdodel »

Danke für eure Diskussion mit allen hinweisen.
Diese EGV ist ein enormer Fortschritt zu den vorherigen Knebelvertägen,
also eigentlich kein Knebelvertrag mehr.
Eine Verbindung von "nicht tragfähig" zu einer Leistungseinstellung wird wohl nicht sattfinden.
Werde die EGV unterschreiben und sollte JC Ärger machen so wird das hier eingestellt.
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Koelsch
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich denke in dem Fall auch, das ist ein vernünftiger Weg, auch um dem ja "willigen" JC zu zeigen, guckt mal, ich arbeite mit
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Olivia
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Re: EGV schon wieder, die 4te.

#12

Beitrag von Olivia »

Es steht ja da, dass die Selbständigkeit ohne Bewerbungen weiterläuft, bis ein neuer Termin beim Sachbearbeiter stattfindet. Dann jedoch müsste die EGV neu verhandelt werden, falls ab da dann Bewerbungsbemühungen rein sollen. Es fragt sich, inweiweit sich die Selbständigkeit bis dahin so wesentlich ändert, dass dies eine Neuverhandlung rechtfertigen würde. Kann man also unterschreiben.
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