Rückzahlungen nach 5 Jahren ohne EKS rechtens?
Verfasst: Fr 9. Feb 2018, 12:03
Guten Tag,
ich hätte gerne zu folgendem Fall einmal eure Meinung gehört:
Ich war im Jahr 2010 arbeitslos und habe am 15.12.2010 ein Gewerbe angemeldet. Somit war ich also Selbstständiger und bekam weiter Unterstützung vom Sozialamt. Nun muss man ja in diesem Fall alle 6 Monate Unterlagen abgeben jeweils zum abschließenden Einkommen und zum voraussichtlichen Einkommen (Anlage EKS). Anfangs hat mein Steuerberater diese Arbeit zwei oder dreimal für mich erledigt, da ich auf „Nummer Sicher“ gehen wollte, dass alles korrekt ist. Danach (aus Kostengründen) habe ich dies selbst gemacht. Allerdings auch nur über einen gewissen Zeitraum, danach habe ich diese Arbeit schleifen lassen, aber es hat sich auch niemand bei mir gemeldet und diese Unterlagen von mir verlangt. Ich muss sagen, ich hatte ein durchschnittlich geringes und gleichzeitig auch sehr unregelmäßiges Einkommen. Z.B. habe ich mal einen Monat Einnahmen von 2000 € gehabt, dann wiederrum aber auch mal zwei Monate nur sehr geringe Beträge mit Einnahmen von insgesamt nicht mehr als 100 €. Ich muss zugeben, ich habe dann in der Regel alle paar Monate nur überschlagen, ob ich Rückzahlungen an das Amt leisten müsste und war eigentlich zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Das war auch der Grund, warum ich das Einreichen der Unterlagen vernachlässigt habe und gleichzeitig dachte ich, dass sich deswegen keiner meldet, da meine Einkünfte sowieso durchschnittlich gering sind. Dies ging so bis Anfang 2017. Da hat das Arbeitsamt mich gebeten, alle Unterlagen für die Jahre 2013-2017 gesammelt einzureichen. Nach deren Prüfung soll ich nun insgesamt rund 7000 € zurückzahlen. Da war ich doch etwas überrascht. Man könnte nun natürlich behaupten, selber schuld, da ich ja die Unterlagen nicht regelmäßig eingereicht habe. Aber mir stellen sich doch zwei Fragen: 1. Hat das Amt nicht doch die Verpflichtung diese Unterlagen in regelmäßigen Abständen einzufordern bzw. können die nach so einem großen Zeitraum rückwirkend noch die komplette Summe einfordern? Und 2.: Ich würde gerne überprüfen, ob das alles so korrekt ist, was das Amt ausgerechnet hat, aber leider blicke ich da nicht ganz durch. Die Unterlagen nun nochmal vom Steuerberater prüfen zu lassen, würde aber wieder einen finanziellen Aufwand bedeuten, den ich im Moment nicht stemmen kann. Gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
Danke im Voraus für eure Antworten!
ich hätte gerne zu folgendem Fall einmal eure Meinung gehört:
Ich war im Jahr 2010 arbeitslos und habe am 15.12.2010 ein Gewerbe angemeldet. Somit war ich also Selbstständiger und bekam weiter Unterstützung vom Sozialamt. Nun muss man ja in diesem Fall alle 6 Monate Unterlagen abgeben jeweils zum abschließenden Einkommen und zum voraussichtlichen Einkommen (Anlage EKS). Anfangs hat mein Steuerberater diese Arbeit zwei oder dreimal für mich erledigt, da ich auf „Nummer Sicher“ gehen wollte, dass alles korrekt ist. Danach (aus Kostengründen) habe ich dies selbst gemacht. Allerdings auch nur über einen gewissen Zeitraum, danach habe ich diese Arbeit schleifen lassen, aber es hat sich auch niemand bei mir gemeldet und diese Unterlagen von mir verlangt. Ich muss sagen, ich hatte ein durchschnittlich geringes und gleichzeitig auch sehr unregelmäßiges Einkommen. Z.B. habe ich mal einen Monat Einnahmen von 2000 € gehabt, dann wiederrum aber auch mal zwei Monate nur sehr geringe Beträge mit Einnahmen von insgesamt nicht mehr als 100 €. Ich muss zugeben, ich habe dann in der Regel alle paar Monate nur überschlagen, ob ich Rückzahlungen an das Amt leisten müsste und war eigentlich zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Das war auch der Grund, warum ich das Einreichen der Unterlagen vernachlässigt habe und gleichzeitig dachte ich, dass sich deswegen keiner meldet, da meine Einkünfte sowieso durchschnittlich gering sind. Dies ging so bis Anfang 2017. Da hat das Arbeitsamt mich gebeten, alle Unterlagen für die Jahre 2013-2017 gesammelt einzureichen. Nach deren Prüfung soll ich nun insgesamt rund 7000 € zurückzahlen. Da war ich doch etwas überrascht. Man könnte nun natürlich behaupten, selber schuld, da ich ja die Unterlagen nicht regelmäßig eingereicht habe. Aber mir stellen sich doch zwei Fragen: 1. Hat das Amt nicht doch die Verpflichtung diese Unterlagen in regelmäßigen Abständen einzufordern bzw. können die nach so einem großen Zeitraum rückwirkend noch die komplette Summe einfordern? Und 2.: Ich würde gerne überprüfen, ob das alles so korrekt ist, was das Amt ausgerechnet hat, aber leider blicke ich da nicht ganz durch. Die Unterlagen nun nochmal vom Steuerberater prüfen zu lassen, würde aber wieder einen finanziellen Aufwand bedeuten, den ich im Moment nicht stemmen kann. Gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
Danke im Voraus für eure Antworten!