marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 9. Mai 2018, 07:56
@ ratlose: wenn Du Deine Dienste in Schweden anbieten willst, ist nach meiner Auffassung das teutsche JC außen vor.
der ratlose hat geschrieben: ↑Di 8. Mai 2018, 20:40
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Machen wir es aber doch viel einfacher.
ich möchte wieder ein Büro anmieten um als Rechtsberater
meine Dienste in Schweden anzubieten.
Wie und wo kann ich ersehen,nachschlagen, nachlesen oder mich irgendwie anders kundig machen, welche Mietkosten für das Büro angemessen,notwendig oder unvermeitbar im Sinne der ALG II VO sind.
Ich bin willig, ich möchte nicht gegen die ALG II VO verstoßen, ich möchte soviel Geld wie möglich verdienen, also wie hoch kann die Miete maximal sein ?
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Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du dann jeden Tag von Schland nach Knäckebrot pendelst um Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt hier in Schland zu halten und damit Anspruch auf ALG zu haben?
Denn ich habe erhebliche Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass das JC einfach so akzeptiert, dass Du als Teutscher mit Wohnung in Schweden und Arbeitsplatz/Büro in Schweden auf Leistungen nach dem SGB pochst.
Die werden Dich vielmehr an den schwedischen Staat und dessen Sozial-Leistungen verweisen.
Dann lässt sich sicherlich trefflich streiten und darüber aufregen, warum einem Teutschen Staatsbürger im Ausland Sozialleistungen bzw. Firmenausgaben verweigert werden.
Außerdem sehe ich das andersherum:
Du bzw. Peterpanik, ihr wollt Leistungen vom Staat bzw. behauptet: diese Ausgaben sind notwendig, um den "Betrieb" einzurichten bzw. am Laufen zu halten.
Staat(sbediensteter) sagt: Nö! eben nicht notwendig!
Es ist somit an Euch, ordentlich und nachvollziehbar zu begründen, warum doch.
Und wenn sich auch ein SG/LSG der Meinung des JC-Mitarbeiters anschließt und nicht der Euren, sind dann die Richter*innen per se doof?
Dann ist latürnich gut lamentieren.
Jetzt würde mich doch mal interessieren, um welche Ausgaben genau geht es eigentlich?
Und in welchem Zusammenhang stehen die zum ausgeführten Geschäft?
Geht's um Ausgaben für einen PC für die Dienstleistung "Rechtsberatung"?
Okay, kann ich nachvollziehen, macht Sinn.
Geht's um Ausgaben für eine Bohrmaschine im gleichen Gewerbe?
Da hab ich ein Problem mit.
Ich bin der Ansicht, wenn hier weiter mit Ernst und sinnvoll weiter diskutiert werden soll, dann müssen Fakten, müssen Art und Ziel des "Gewerbes" und die Ausgaben-Positionen, um die gestritten wird, auf den "Tisch".
Sonst bringt das hier alles nix.
Da bin ich einfach nur sprachlos.
Also fangen wir mal an.
Wieso täglich pendeln ?
Ein echter Grenzgänger ist jemand der täglich
oder wöchentlich pendelt.
Wöchentliche Pendelkosten/Fahrtkostenwären um die 150,00 €
Ein echter Grenzgänger behält so seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Dann ein unechter Grenzgänger.
Jemand der in einem Land wohnt, aber in einem anderen Land arbeitet.
Er kehrt halt nicht wöchentlich zurück.
Hier ist Tage zählen angesagt um den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu behalten. zuzgl. natürlich der sonstigen Anfordderungen, soziale Bindungen,Sportvereine usw.
Beide, der echte wie auch der unechte Grenzgänger können im Arbeitsland natürlich eine Wohnung,bzw Unterkunft haben.
VO EG 883/2004 sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen.
Das ging über jahre so, ohne Probleme. JC,SG,LSG.
Man kann sogar mal für 3 oder 4 Monate am Stück ins Ausland fahren und verliert so doch nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
(LSG erprobt)
Also mal wieder zurück zur Büromiete.
Ich muß gar nichts. Ich möchte, Je veux,I want, ein Büro anmieten, und ich möchte und werde nur ein Büro anmieten wenn ich weiß das die Anmietung
des Büros rechtskonform,also im Einklang mit der ALG II VO erfolgen kann.
Ich möchte nichts anmieten was nicht mit der ALG II VO vereinbar ist.
Und nun marsupulami wirst du mir wenn du das JC bist, erklären müssen was angemessen,notwendig und unvermeidbar ist.
Denn wenn du das nicht kannst, dann Miete ich das nicht an, arbeite nicht und du wirst mich bezahlen müssen.
Aber nicht nur das, wenn ich nicht arbeite wirst du (als Behörde)auch den Unterhalt für die Kinder aufbringen müssen.
Meinst du nicht auch, es wäre schlauer mich in das geheime Buch (Regeln der Angemessenheit,Notwendigkeit und Unvermeitbarkeit von Betriebsausgaben im Sinne der ALG II VO) Einblick nehmen zu lassen, damit ich deinen eigenen Kriterien genügen kann ?
Nö? Ja dann bekomme ich eben weiterhin 1500 € im Monat von dir.
Und mal abschließend zur Thematik ob Richter in der Sozialgerichtsbarkeit blöde sind.
jep.
Die Masse ist strunzendämlich, völlig weltfremd und meinen das sie so etwas wie Sonnenkönige sind.
Bei Gericht:
ich: Die Handelsbolag meldet meinen Gewinnanteil an das zuständige Finanzamt. Dieser wird hier (ich zeige es) im Steuerbescheid ausgewiesen.
Richter: Aha, und die zahlen ihnen dann auch den Anteil aus!
ich: nein, die schicken mir dann einen Steuerbescheid, da steht dann drauf was ich an Steuern und Sozialabgaben zu zahlen habe.
Richter: Aha, aber wenn sie einen Verlustanteil haben, dann zahlt ihnen das Finanzamt doch die Steuern zurück die sie im letzten Jahr gezahlt hatten,als sie ein positiven Gewinnanteil hatten.
ich: Nein.
oder ein Schenkelklopfer:
Richter: Ja, sie können doch mit dem Freibetrag bezahlen.
ich: klar, ich gehe in den Mediamarkt hole mir einen Fernseher für 5000 € und sage an der Kasse das ich mit meinem Steuerfreibetrag (immerhin um die 10.000€ bezahlen möchte.
Was soll ich groß sagen, es gibt gute Gründe warum dieses Land gegen die Wand rauschen wird.
Also Marsu, was für eine Büromiete ist nun angemessen? Ich will dort max 10 Tage im Monat arbeiten.