Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#326

Beitrag von Olivia »

Peter, Du füllst jetzt das Formular V0027 aus und machst das, was in #329 angeraten wurde

https://www.deutsche-rentenversicherung ... 3067/V0027
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#327

Beitrag von Koelsch »

Wird er vermutlich nicht machen, denn er weiß es doch besser
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#328

Beitrag von Olivia »

vielleicht macht er es aber doch - aus einem Statusfeststellungsverfahren kann sich nämlich eine Prozesslawine ergeben
Zuletzt geändert von Olivia am Fr 11. Mai 2018, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#329

Beitrag von kleinchaos »

ZB bei Kindesunterhalt. Ist der Unterhaltsverpflichtete arbeitslos, dann hat er ja keine Kosten durch Erwerbstätigkeit, also Fahrkosten, Verpflegung etc. Und dann wird ganz offiziell auf die rund 850€ abgestellt als Selbstbehalt. Bei Privatinsolvenz wird das übrigens auch oft so gehandhabt
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#330

Beitrag von friys »

@kc, ist damit der "kleine notwendiger Selbstbehalt" (Eigenbedarf) eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen i.H.v. 880 Euro, darin enthaltener Wohnkostenanteil i.H.v. 380 Euro, nach der "Düsseldorfer Tabelle" 2018 gemeint?
der ratlose
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Re: Firmen - Ausgaben

#331

Beitrag von der ratlose »

marsupilami hat geschrieben: Fr 11. Mai 2018, 09:32 @ ratloser:
Okay, lassen wir mal die Pendelei und Grenzgänger beiseite.

Ich stelle mir dann aber immernoch die Frage:
Wie willst Du in Schweden Rechtsberatung anbieten, wenn Du schon mit dem Begriff "Ermessen" nach deutschem Recht nicht klar kommst?

Wenn ich recht informiert bin, gibt es auch in Schweden - ähnlich wie in Schland - Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter.

Ich bin der absoluten Überzeugung, dass es - ähnlich wie in Schland - auch in Schweden Gesetze gibt, über deren Auslegung die dortigen Rechtsgelehrten bzw. Staatsanwalt versus Rechtsanwalt tagelang diskutieren oder gar streiten können.
Dass auch in Schweden die Angestellten/Beamten in den entsprechenden Institutionen zu bestimmten Fall-Konstellationen einen Ermessensspielraum haben. Heißt dort halt anders.
Diskretion.
Quelle: https://www.webtran.de/swedish/

Heißt in der Folge, dass auch Du dort in Schweden Deinen Kunden unter Umständen eben nicht eine abschließende Liste geben kannst, was genau letztendlich zulässig, gültig, .... ist.

Und nun?

Jetzt nimm es mir nicht übel, aber ich glaube nicht das du weist wovon du sprichst.

Ich habe für unsere schwedische Firma, zwei Produkte geschaffen bei der bis auf die letzte Schraube alles abschließend ist.
Inklusive der waffenrechtlichen Gesichtspunkten.
Ich kann mir bei so etwas keinen Fehler erlauben,etwas ist legal oder nicht, "ermessen" oder "vielleicht" geht gar nicht.
(Leute die meinen das sie da eine eigene Interpretation von Rechtsbegriffen tätigen möchten, werden in der regel von den Sturmtruppen morgens aus dem Bett gezerrt)

Es geht hier auch nicht darum ob sich Rechtsgelehrte um etwas streiten, sondern es geht darum das der Gesetzgeber der Sozialgerichtsbarkeit wie auch den JC, einen Willkürrecht mitgegeben hat.
Der einfache Bürger kann nicht mehr erkennen, ob sein zukünftiges Verhalten Rechtskonform ist, oder eben nicht.

Das übel geht also viel tiefer. (Und ein Herr Herman in Bayern beweist gerade mit der "drohenden Gefahr" wohin die Reise geht.)

Es geht auch nicht darum ob ich das verstehe oder nicht, unbestimmte Rechtsbegriffe haben für den Fachkundigen natürlich nicht unbedeutende Vorteile.
Selbst Uwe Klerks weißt in "Info also" 2/2014 darauf hin, das die JC einem Leistungsempfänger die Möglichkeiten geben müssen das er vorab erkennen kann ob eine Ausgabe angemessen,notwendig oder unvermeitbar ist.
(Siehe Anhang)

Der Gesetzgeber kann nicht einfach eine Norm erlassen, und diese dann nicht dementsprechend ausfüllen.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#332

Beitrag von friys »

Uwe Klerks Fazit in seinem 9-seitigen Aufsatz:
Die Ermittlung des Einkommens Selbständiger ist im SGB II ein Fremdkörper. Der Verwaltungsaufwand hinsichtlich der vorläufigen und der endgültigen Bewilligung von Leistungen scheint nicht vermeidbar zu sein.

Dagegen sind die Anforderungen hinsichtlich der Ermittlung des anrechnungsfähigen Einkommens in Bezug auf den zu betrachtenden Zeitraum, das anzurechnende Einkommen und die abzuziehenden Ausgaben sowie der Freibeträge sehr aufwendig und überfordern alle Beteiligten.

Es ist möglich, nahezu über jede Einzelposition zu streiten. Dadurch werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Leistungsträger und die Gerichte stark belastet. Dies kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass ein Selbständiger deshalb seine Tätigkeit aufgeben muss, weil es ihm nicht mehr gelingt, seine umfangreichen Mitwirkungspflichten zu bewältigen.
Wenn das mal nicht so gewollt ist |-(
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#333

Beitrag von Peterpanik »

Zu #333 das habe ich schon hinter mir, und man hat mir zu verstehen gegeben am Telefon das ich das im kleinen Stil darf wenn ich mindestens zwei Auftraggeber habe, habe auch schon zwei Prüfungen durch die Rentenversicherung hinter mir und der Prüfer sagte mir das selbe und meinte noch solange ich nicht mehr mache kann man es akzeptieren bis ich in Rente gehe in drei Jahren. Da mit sind wir wieder bei der realen Realität.

Zu #338 interessant, heißt doch einfach Sachbearbeiter dürfen was erfinden und der Kunde hat dann die Probleme und SG müssen alles klären.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#334

Beitrag von Olivia »

Also ist die Statusfeststellung bereits durch. Was versprichst Du Dir von den laufenden Verfahren am Sozialgericht?
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#335

Beitrag von Günter »

Auffen Orden am Halsband?

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#336

Beitrag von friys »

Zu #339 @PP
Ich gehe davon aus, dass JC-SB nicht einfach was erfinden dürfen, aber sie können sich in ihrer Einschätzung irren, denn - irren ist menschlich. Das heißt, Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte können Fehler machen, die einen großen Schaden zur Folge haben. Im Normalfall, also bei leichter Fahrlässigkeit, haftet der Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aber muss der Beschäftigte den Schaden bezahlen. Und das mit seinem Privatvermögen. Soweit die Theorie.

Langzeitarbeitslose haben wohl schon den einen oder andern JC-SB-Wechsel miterlebt. Egal ob Fallmanager oder innerhalb der Leistungsabteilung. Der wiederkehrende interne Wechsel "befreit" den JC-SB vom lästigen "Delinquent" - der eLB bleibt, und bei ihm die Probleme. Ich nenne das Zermürbungstaktik. Erwerbsfähige, die ihre Grundsicherung nicht aus eigener Kraft schaffen, sind eben nicht so beliebt...
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#337

Beitrag von Peterpanik »

friys ich tue alles das in Zukunft mein Sachbearbeiter sich nicht mehr irren kann, gebe ihn nur noch die Zahlen meiner Firma und die Belege da zu darf er nur noch Einsehen im meinen Beisein, da mit ist sichergestellt das er mir nichts mehr unterstellen kann und auch keine Rückforderungen ( Denn wenn der Sachbearbeiter seine Arbeit nicht Ordnungsgemäß ausführt ist er alleine Verantwortlich für sein Tun. ) an mich stellen kann, da durch die Vorlage der Zahlen eine Rückforderung ausgesetzt wird bis andere da drüber ( Widerspruchsstelle bzw. Sozialgerichte ) Entscheiden. Und du weist ja das man in dem gesamten offenen Verfahren jeder Zeit noch das ein oder andere Nachholen kann zur Klärung der offenen Sachlage.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#338

Beitrag von Günter »

Nach längerer Suche nach dem Sinn mancher Threads, hab ich endlich Peters Lebensmotto gefunden
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Firmen - Ausgaben

#339

Beitrag von der ratlose »

Man muß nicht gewinnen, man darf nur nicht verlieren und aufgeben.
Das ist etwas was das System Hartz IV lahmlegt.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#340

Beitrag von Peterpanik »

Na dann will ich euch mal was interessantes einstellen das ich seit gestern erst selbst kenne, nämlich eine Anfrage des Zolls die mich betrifft, verweise auf Punkt 4 einfach, nun lesen :
23. Zoll - Fragen.pdf
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Re: Firmen - Ausgaben

#341

Beitrag von Peterpanik »

Nun hier die Antwort des Jobcenters da zu :
24. Jobcenter - Antwort.pdf
Ich würde so gerne wissen warum sie dann über 10000,- € von mir haben wollen, aber anscheinend braucht man erfundene Zahlen vom Jobcenter nicht ernst zu nehmen weil sie nichts machen können gegen einen und auch sehr genau Wissen das sie gegen übergeordnete Gesetzte verstoßen wie auch gegen Artikel 3 Satz 1 GG. Erkläre mal einer hier mir wie das Ende, den ich weiß es nicht, denke aber vorm Bundesverfassungsgericht.
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Re: Firmen - Ausgaben

#342

Beitrag von Peterpanik »

Und hier ein Ausschnitt aus den Rechtsvorschriften die der Zoll dem Jobcenter geschickt hat :
25. Rechtsvorchriften.pdf
Und darauf hin hat das Jobcenter wohl alle Bescheide dem Zoll wahrscheinlich geschickt, und nun muss man abwarten was weiter passiert.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#343

Beitrag von Koelsch »

Steht doch da (1. Seite, vorletzter Absatz), musst Du nur lesen und verstehen (können)
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Re: Firmen - Ausgaben

#344

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch habe mal einen mir wohlgesonnen SB aus unseren Jobcenter angerufen und gefragt was Sache ist und er sagte mir eben das alle angeforderten Unterlagen hin geschickt wurden sind. Jetzt weiß du das Behörden alles untereinander austauschen dürfen was Bürger betrifft.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#345

Beitrag von Koelsch »

Hab ich das bezweifelt? Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, und die wird genannt, dann dürfen die natürlich.
Keine Ahnung, was Du sagen willst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#346

Beitrag von friys »

@PP, gehe ich recht in der Annahme, dass Du mitteilen willst, dass Du deine Selbstständigkeit rechtmäßig betreibst?

Die Antwort des Jobcenter Waldeck-Frankenberg bestätigt ja, dass kein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat besteht, also alles rechtens ist.

Mich irritiert nur, dass Du in anderen Posting angibst, dass Du teils persönlichen Kontakt zu GF Dr. Heuser, SG-Marburg hast, aber die Korrespondenz zwischen Hauptzollamt Gießen und Jobcenter Waldeck-Frankenberg, Bad Arolsen, abgewickelt wurde.

@PP, ich tue mir bei aller Mühe schwer, Dich richtig zu verstehen. Sorry.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#347

Beitrag von Peterpanik »

friys es gibt Sachen die kann ich nicht so genau hier darstellen zum bsp. zu wenn ich Kontakte habe, denn man weiß nie wer alles mitlesen tut.
Ja meine Firma arbeite ordnungsgemäß und hält sich an die Steuergesetze, deshalb kann das Jobcenter nichts anderes schreiben und machen.

Und warum will das Jobcenter dann Geld von mir wenn alles rechtens ist wie das Jobcenter selbst schriftlich klar in dem Schreiben bestätigt ?
Denn die Firma hat seit ihren bestehen immer nur Geld ausgeben für Sachen die richtig wichtig waren und gebraucht wurden für die Firma.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#348

Beitrag von Koelsch »

:arge: :rip:
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Re: Firmen - Ausgaben

#349

Beitrag von Peterpanik »

Ach Koelsch einfach mal eine Frage an dich : Welches Gesetz gilt den beim Zoll oder der Staatsanwaltschaft für meine Firma ?
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#350

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik hat geschrieben: So 13. Mai 2018, 16:32 ...
Ja meine Firma arbeite ordnungsgemäß und hält sich an die Steuergesetze, ....
Und Du selbst?
Niemals nicht falsche Angaben gemacht beim Einkommensteuerjahresausgleich?
Nie gegen FMStFG verstoßen?
Auch nicht gegen UWG?
Immer § 67 StVZO Abs. 2, Satz 5 beachtet?
Nie gegen § 14, Absatz 1, Satz 2 BwaldG verstoßen?

Und schon gar nicht gegen StGB §328 Absatz 2.3

"hält sich an die Steuergesetze" - und was ist mit all den anderen Gesetzen?
StVO, Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin, ...., nicht zu vergessen das SchFG und die SeeStrO
Peterpanik hat geschrieben: So 13. Mai 2018, 16:32 Denn die Firma hat seit ihren bestehen immer nur Geld ausgeben für Sachen die richtig wichtig waren und gebraucht wurden für die Firma.
Und Du selbst hast auch immer brav Firma und Privat getrennt?
Niemals nicht mal eben 'ne Rolle Toilettenpapier von der Firma mit nach Hause genommen und im eigenen Klo aufgehängt und für Dich selbst verwendet?
Signatur?
Muss das sein?
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