Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Als Richterin wäre ich etwas angepickst, wenn man mir unterstellen würde, ich erfinde eigenmächtig Sachen.
Tolle Taktik.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich vermute mal, dass die Richterin ihm, natürlich juristisch verbrämt, mitteilen wird, dass er sich das Schriftwerk analisieren kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Oder dass sie seine Ausgaben anullieren wird.
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Re: Firmen - Ausgaben
Du meinst, dann könne er die Ausgaben auch noch analisieren? ....... aber natürlich nur einmal, das wissen wir ja inzwischen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu Günter in 2013 wurden schon mal etwa gleich viele Klagen verhandelt und da wurde damals von der Richterin gesagt das sie die Urteile am Schluss verkünden wollte und da hat sie uns aus getrickst, wir warten eine halbe Stunde und gingen dann nach Hause und die Urteile kamen vier Wochen später per Post, und das möchte ich nicht noch mal erleben, weil das Rechtlich auch nicht zulässig ist.
Re: Firmen - Ausgaben
Und das steht wo?Peterpanik hat geschrieben: ↑Mo 6. Aug 2018, 08:55 Zu Günter in 2013 wurden schon mal etwa gleich viele Klagen verhandelt und da wurde damals von der Richterin gesagt das sie die Urteile am Schluss verkünden wollte und da hat sie uns aus getrickst, wir warten eine halbe Stunde und gingen dann nach Hause und die Urteile kamen vier Wochen später per Post, und das möchte ich nicht noch mal erleben, weil das Rechtlich auch nicht zulässig ist.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch das ist so üblich beim BSG habe ich 10 Jahre dort nur so erlebt, und wie hast du den es bis heute so erlebt erzähl mal.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich bin noch nie beim BSG gewesen. Normal wird ein Urteil nach einer mündlichen Verhandlung verkündet, d.h. es wir der wesentliche Inhalt des Urteils dargelegt. Die wichtigen Feinheiten aber finden sich erst in dem schriftlichen Urteil, dass einem dann irgendwann zugestellt wird.
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Re: Firmen - Ausgaben
Also Koelsch ist mein Antrag - 06.08.2018 richtig also nach deiner Meinung auch korrekt, und ich denke die Mündliche - kurz Aussage der Richterin steht mir auch sofort auf Papier zu, so das spätere Manipulationen von vornherein ausgeschlossen sind, oder ........
Hinweis : Beim BSG hat auch immer der Vorsitzende - Richter die kurz Fassung des Urteils schon abgelesen vom Papier.
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Zuletzt geändert von Peterpanik am Mo 6. Aug 2018, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Dann schaun mer mal
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Re: Firmen - Ausgaben
Vermutlich wird das Urteil in die Analen der Rechtsprechung aufgenommen.
Hauptsache es ist nicht vorn Anus.
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Re: Firmen - Ausgaben
Günter ich habe doch einen kompetenten Beistand da bei am 10.09.2018 den Kleinchaos auch kennt.
Re: Firmen - Ausgaben
Lieber PeterPanik,
die Richterin wird vermutlich sämtliche von Dir gelisteten Verfahren "zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung" verbinden. Insbesondere aus den z.T. fortlaufenden Aktenzeichen glaube ich zu erkennen, dass es stets um ähnliche Fragen geht.
Da in einer Verhandlung die Kammer "in großer Besetzung" vertreten ist, also auch mit den zwei ehrenamtlichen Richtern, wird auf jeden Fall noch am selben Tag eine Entscheidung (meistens das Urteil) verkündet werden. Fast immer ist dies unmittelbar nach der Verhandlung, wenn sich die drei Richter ins Beratungszimmer zurückgezogen haben.
Der/die Berufsrichter/in schreibt dann, nachdem die Entscheidung in geheimer Beratung erfolgt ist, die eigentliche Urteilsformel (z.B. "Die Klage wird abgewiesen", oder "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger xxx € zu bezahlen", auf den Aktendeckel. Danach treten alle Richter wieder in den Saal ein, und die Urteilsformel wird verlesen. Danach erfolgt eine kurze Darlegung der Gründe für diese Entscheidung (wenn sie nicht schon aus dem Lauf der Verhandlung selber zu erkennen sind).
Das schriftliche Urteil wird danach abgefasst und zugesandt. Erst mit der Zusendung beginnt dann die Berufungsfrist zu laufen.
die Richterin wird vermutlich sämtliche von Dir gelisteten Verfahren "zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung" verbinden. Insbesondere aus den z.T. fortlaufenden Aktenzeichen glaube ich zu erkennen, dass es stets um ähnliche Fragen geht.
Da in einer Verhandlung die Kammer "in großer Besetzung" vertreten ist, also auch mit den zwei ehrenamtlichen Richtern, wird auf jeden Fall noch am selben Tag eine Entscheidung (meistens das Urteil) verkündet werden. Fast immer ist dies unmittelbar nach der Verhandlung, wenn sich die drei Richter ins Beratungszimmer zurückgezogen haben.
Der/die Berufsrichter/in schreibt dann, nachdem die Entscheidung in geheimer Beratung erfolgt ist, die eigentliche Urteilsformel (z.B. "Die Klage wird abgewiesen", oder "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger xxx € zu bezahlen", auf den Aktendeckel. Danach treten alle Richter wieder in den Saal ein, und die Urteilsformel wird verlesen. Danach erfolgt eine kurze Darlegung der Gründe für diese Entscheidung (wenn sie nicht schon aus dem Lauf der Verhandlung selber zu erkennen sind).
Das schriftliche Urteil wird danach abgefasst und zugesandt. Erst mit der Zusendung beginnt dann die Berufungsfrist zu laufen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe vollenden Antrag für den Termin am 10.09.2018 also Heute noch eingereicht beim SG, hier zum lesen :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Frau Richterin wird sich schütteln, also nicht vor Angst, aber sie wird sich schütteln
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe Heute einfach mal noch vollendendes ans Jobcenter geschickt :
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Re: Firmen - Ausgaben
Bei Schadensersatzforderungen genügt es nicht den Schaden zu beziffern, es muss auch genau und unter Beweisantritt aufgelistet werden welche Schadenssummen durch welche Handlungen des Verursachers entstanden sind und wer schuld ist.
Und vergiss nicht zu erwähnen, deine Unterbringung in der Geschlossenen ist teurer als wenn die dir den fiktiven Schaden ersetzen und dich weiter frei laufen lassen.
Ich würde auch nebenher erwähnen, entweder sie zahlen oder ich beschäftige weiterhin eine Menge Leute bei den Gerichten und bei der Widerspruchsabteilung.
Und vergiss nicht zu erwähnen, deine Unterbringung in der Geschlossenen ist teurer als wenn die dir den fiktiven Schaden ersetzen und dich weiter frei laufen lassen.
Ich würde auch nebenher erwähnen, entweder sie zahlen oder ich beschäftige weiterhin eine Menge Leute bei den Gerichten und bei der Widerspruchsabteilung.
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Re: Firmen - Ausgaben
Es wurde zwar keine Frist genannt, aber ich denke, JC muss innerhalb von 4 Wochen zahlen, danach dann sofort Klage einreichen. Zuständig dafür dann das Landgericht. Rein theoretisch natürlich nur besteht die Möglichkeit, dass das LG den fälligen PKH-Antrag mangels Erfolgsaussicht ablehnt. Aber bei sloch glasklarem Anspruch (schließlich hat's doch gerade der BGH so entschieden), sollte @Peterpanik die fälligen rund € 700 auftreiben und investieren.
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
@ Peterpanik: so wird das nix!
Du hättest bei dem Antrag auf Schadenersatz schon dieses Urteil erwähnen sollen.
Und Du gibst auch nur mal wieder nur eine Pauschal-Summe an.
Wie Günter schon schrub: das muss sauber in einzelnen Positionen aufgeteilt werden und jeder Betrag mit Datum, Tatbestand, Begründung warum Schadenersatz gefordert wird, ....
Du hättest bei dem Antrag auf Schadenersatz schon dieses Urteil erwähnen sollen.
Und Du gibst auch nur mal wieder nur eine Pauschal-Summe an.
Wie Günter schon schrub: das muss sauber in einzelnen Positionen aufgeteilt werden und jeder Betrag mit Datum, Tatbestand, Begründung warum Schadenersatz gefordert wird, ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Firmen - Ausgaben
Alter Schwede! Habe ausnahmsweise mal den Anhang von PP gelesen. Da fällt mir glatt das Gedicht von A.L. ein "Wäre ich Gott....."
Nicht nur der Inhalt auch die Grammatik ist unter aller editiert.
Ne PP brauchst nicht auf mein Posts antworten. Für solchen Mumpitz bin ich nicht zu haben.
Nicht nur der Inhalt auch die Grammatik ist unter aller editiert.
Ne PP brauchst nicht auf mein Posts antworten. Für solchen Mumpitz bin ich nicht zu haben.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Firmen - Ausgaben
Von mir wollte man doch eine Rentenauskunft (Da gegen laufen zwei Klagen beim SG - Marburg.) haben,
und nun will sie leider keiner mehr beim Jobcenter von mir haben. Hier der Beweis zum lesen :
und nun will sie leider keiner mehr beim Jobcenter von mir haben. Hier der Beweis zum lesen :
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Re: Firmen - Ausgaben
Gratuliere
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- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Womit die beiden anhängigen Klagen im Termin für gegenstandslos erklärt werden dürften
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #618 für die Rentenklagen aus 2018 gibst noch keinen Termin, und ich nehme sie nicht zurück, heißt sie müssen irgendwann Verhandelt werden.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich vermute anderes: Das JC wird entsprechende Mitteilung an SG machen, das wird zur Rücknahmepreis auffordern mangels Rechtsschutzbedürfnis. Und da es wohl Peter Panik schon kennt, wird es gleichzeitig einen Gerichtsbescheid ankündigen.
Wenn PP nicht fristgerecht zurücknimmt, wird der Gerichtsbescheuid ergehen.
Sollten PP Auslagen entstanden sein, so mag er "die Sache für erledigt" erklären und Antrag auf Kostentragung durch JC stellen nach Paragraph 91a ZPO.
Wenn PP nicht fristgerecht zurücknimmt, wird der Gerichtsbescheuid ergehen.
Sollten PP Auslagen entstanden sein, so mag er "die Sache für erledigt" erklären und Antrag auf Kostentragung durch JC stellen nach Paragraph 91a ZPO.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!