Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Firmen - Ausgaben

#676

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Fr 14. Sep 2018, 12:19
(...)
Und wieso wird der Zuschuss nach § 26 zusätzlich zur Aufstockung bezahlt? Normalerweise sind Aufstocker doch über das JC krankenversichert!
(...)
Wer lesen (ergänze hier: und den Link auf buzer.de anklicken) kann, ist eindeutig im Vorteil :brilleputzen1: :zwinker: :

Der Beispielsjournalist war in der GKV befreit, weil er - natürlich vor seinem bedauerlichen Absturz in SGB-II-Bedürftigkeit - mehr verdiente als die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7 SGB V. Und wer in der GKV befreit ist, muss in der PKV versichert sein. Und für diesen Fall greift dann die altbekannte Regelung des § 26 SGB II ein!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Firmen - Ausgaben

#677

Beitrag von Olivia »

Ach so, PKV statt GKV.

Aber die erste der beiden Fragen bleibt bestehen. Da steht doch eindeutig, dass die Altersvorsorge monatlich 138,00 € beträgt. Daneben kann aber kein Grundfreibetrag mehr gewährt werden! Wieso geht das aber in dem Beispiel?
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Firmen - Ausgaben

#678

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Fr 14. Sep 2018, 12:27 Man darf dabei aber niemals aus den Augen verlieren, egal wie viele Seiten die zusammen schmieren, es handelt sich dabei immer um interne Arbeitsanweisungen, die keinerlei Gesetzeskraft haben und wie wir aus der Vergangenheit wissen, öfter mal von den Gerichten korrigiert werden.
:Daumenhoch: Genau. Zumal es sich bei den beiden PFDs um "Arbeitshilfen" handelt. Insofern wäre es schon interessant, die an @PP übermittelten "über 60 Seiten Richtlinien für Firmenausgaben" zu sichten.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Firmen - Ausgaben

#679

Beitrag von Olivia »

Das Rechenbeispiel bezüglich der Altersvorsorge ist falsch. Der Grundfreibetrag ist bereits im Lebensversicherungsbeitrag in Höhe von 138 € enthalten.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Firmen - Ausgaben

#680

Beitrag von Koelsch »

Hatte ich überlesen.

Ja, nach meiner Meinung ist das Rechenbeispiel falsch. Korrekt wäre:

Monatl. Bruttoeinkommen 980,00 EUR
(5.880 EUR/6 Monate)
Einkommensteuervorauszahlungen
80,00 EUR
(1.7. und 1.10. je 240 EUR =
480 EUR/6 Monate)
Einkommensteuernachzahlung
50,00 EUR
(300 EUR/6 Monate)
Grundfreibetrag 100,00 EUR
Lebensversicherung 68,00 EUR (gleich Grundfreibetrag minus Vers.Pauschale plus 138,00 Zahlung an LV)
Freibetrag nach Abs. 3 SGB II 176,00 EUR
(20 % von 880 EUR)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Firmen - Ausgaben

#681

Beitrag von Günter »

:schredder: :schredder: :schredder: Ihr zerschreddert PPs schönen gradlinien Thread.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Firmen - Ausgaben

#682

Beitrag von Olivia »

:never: Das ist technisch nicht möglich.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Firmen - Ausgaben

#683

Beitrag von Günter »

Der ist so klar und sauber durchstrukturiert und dann sowas.

Nach den Gesetzen der Chaostheorie, ist PP-Denke geeignet das Hartz IV-Kartenhaus zum Einsturz zu bringen



Nein, nicht wegen der Unmöglichkeit Geld zweimal auszugeben, sondern weil er sämtliche verfügbaren Sozialrichter mit seinen Problemen bindet.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#684

Beitrag von Peterpanik »

Hier das was ihr schon kennt :
60. Einkomensberechnung - 2014.pdf
Dann hat sich ja einiges geklärt und ich brauche nicht so viel scannen und weiterleiten.

Habe noch 6 Seiten vom 18.8.2016 die stelle ich morgen hier ein zum lesen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Firmen - Ausgaben

#685

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Do 13. Sep 2018, 17:41
In den steht unter anderen das tatsächlich geleistete Firmenausgaben anzuerkennen sind
und das man bei schwankenden Einkommen die Firma auch auf das Jahr einfach sehen muss.
Und wo steht das so klar. Ich kenne diese Arbeitshilfe (keine Richtlinie!!!) durchaus, aber die Passagen muss ich wohl überlesen haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#686

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch sehe ich so und in meiner Verhandlung meinte die Richterin das Ausgaben ja Ausgaben sind,
also das Geld weg ist und man das gleiche Geld auch nicht zweimal ausgeben kann, sah auch einer vom Jobcenter so.
Und Firmentelefon sind Firmenausgaben wenn man nachweislich ein zweites Privates-Händy hat ich habe zwei Telefone.
Zum Firmenauto meins ist so angemeldet und nix mit Fahrtenbuch oder so, wenn du Privat ein zweites Fahrzeug hast ich habe ein E-Bieik.
Denn ein Fahrtenbuch kann nur von einen Amtsrichter angeordnet werden und nicht von einen Sozialrichter,
so bestätigt wurden von Vertreter des Jobcenters am 10.09.2018 in meiner Verhandlung.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Firmen - Ausgaben

#687

Beitrag von Koelsch »

Also findet sich Deine behauptete Behauptung nicht in der Arbeitshilfe. Da bin ich ja beruhigt, dass ich doch lesen kann.

Und die Aussage, eine Ausgabe ist eine Ausgabe, halte ich für ausgesprochen richtig, allerdings sagt die Aussage nichts darüber, ob die Ausgabe auch anerkannt wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Firmen - Ausgaben

#688

Beitrag von tigerlaw »

Diesmal von mir:

:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#689

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch lese mal das wo der Feil vor ist und da ich alles nachweisen kann müssen sie auch alles anerkennen.

Für alle sind die ersten 2 Seiten vom 18.08.2016 der Fachlichen Anweisungen, die andern Vollgen.
Hier :
61. Fachliche Weisungen , 18.08.2016.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#690

Beitrag von Peterpanik »

Nun für alle die nächsten 2 Seiten vom 18.08.2016 der Fachlichen Anweisungen, die andern Vollgen.
Hier :
62.1 F-W. 18.08.2016.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#691

Beitrag von Peterpanik »

Nun für alle die letzten 2 Seiten vom 18.08.2016 der Fachlichen Anweisungen.
Hier :
62.2 F-W. 18.08.2016.pdf
Grundsätzlich ist zu Punkt 3.2 vollendendes festzustellen in den Anweisungen :

Wenn das Jobcenter einen Kunden was Unterstellt hat es da für Beweise vorzulegen nämlich den Kunden selbst und dem Gericht sagte die Richterin am 10.09.2018 in meiner Verhandlung. Fazit reine Unterstellungen vom Jobcenter sind ohne Beweise rechtlich nicht haltbar.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Firmen - Ausgaben

#692

Beitrag von Koelsch »

Du musst den Sch... jetzt nicht alles hier veröffentlichen. Kann jeder hier lesen: https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 8.2016.pdf

Und das Übliche, 1 Nummer über Deinem Pfeil steht, dass nur notwendige Aufgaben anerkannt werden, aber das willst Du ja nicht sehen. Glaub doch bitte nicht, wir seien blöd.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Firmen - Ausgaben

#693

Beitrag von Olivia »

Grundsätzlich sind alle nachgewiesenen Ausgaben von den Einnahmen abzusetzen. Voraussetzung ist, dass diese angemessen, unvermeidbar und nicht aufschiebbar waren. Die Ausgaben müssen der Situation des ALG II-Bezuges angemessen sein. Der Leistungsberechtigte hat all das nachzuweisen.
Da lese ich aber nicht raus, dass alles ohne Prüfung anzuerkennen ist und durchgewunken wird!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Firmen - Ausgaben

#694

Beitrag von Günter »

Koelsch hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 09:02 ...... , aber das willst Du ja nicht sehen. Glaub doch bitte nicht, wir seien blöd.

Wir haben Religionsfreiheit, hier kann jeder jeden Mist glauben ....... huch, jetzt schredder ich auch. :verlegen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#695

Beitrag von Peterpanik »

Zu #715 meine Ausgaben sind alle berechtigt und auch notwendig um Geld einzunehmen für die Firma.

Auch bin ich immer bereit den Sachbearbeiter im Büro jede Firmenausgabe persönlich und sachlich zu erklären so das er es nachvollziehen kann,
(Da Ich alle Ausgaben nachweisen und erklären kann, müssen Sachbearbeiter alles anerkennen, es sei denn Sie können das Gegenteil beweisen.)
aber meine Sachbearbeiter reden seit 2016 ja nicht mehr mit mir und des halb muss ich das nun mit der Richterin besprechen und auch klären.

In 2016 wurde ein Vergleich beim SG gemacht mit dem Jobcenter;
Es wurde abgemacht das ich 2 Wochen meine Firmenunterlagen (Habe an den Tag beim SG alle Firmenausgabenbelege dem Jobcenter übergeben.)
dem Jobcenter übergebe und Jobcenter sollte mir einen Termin gibt wo strittige Ausgaben besprochen werden, auf Termin warte ich immer noch.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 15. Sep 2018, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Firmen - Ausgaben

#696

Beitrag von marsupilami »

Und die übergebenen Belege sind jetzt wo?
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#697

Beitrag von Peterpanik »

Marsu sind mir wieder zugeschickt worden in 2016, und laut Aussage des Jobcenters bei der Verhandelung-10.09.2016 alle Kopiert wurden
und diese Kopien wollte das SG haben, aber das Jobcenter hat nach eigener Aussage diese Kopien nicht mehr, gut das ich sie noch habe,
habe diese Belege in Kopie dem SG übergeben und dem SG verboten sie an das Jobcenter weiter zu geben, die Richterin hat mir unter
Zeugen zu gesagt das nur das SG die abgegeben Beleg auswertet. Und strittige Belege in der kommenden Verhandlung mit mir klärt.

Und da zu habe Ich vollenden Antrag gestellt :
63. Antrag - SG.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Firmen - Ausgaben

#698

Beitrag von Koelsch »

Warten wir mal auf das angekündigte Urteil vom 10.9.18 - ich bin geschpannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Firmen - Ausgaben

#699

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch ich will dich ja nicht Enttäuschen die Richterin hat auch noch vollendendes angedeutet bzw. so gesagt :

Man könnte das Verfahren vielleicht auch niederschlagen.

Da zu meine Meinung : Dann erkennt man bei mir die Realität an; aber das Hilft dann leider aber anderen nicht; und es Hilft nur mir.
Und man könnte einen Urteil so aus dem Wege gehen das Richtungweisenden wäre auch für andere Betroffene in diesen unseren Land.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Firmen - Ausgaben

#700

Beitrag von Koelsch »

Es wird eine Entscheidung kommen und dann liest man und dann weiß man.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“