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Re: Firmen - Ausgaben
Danke allen für ihre Rat- Vorschläge.
Aber mein Stil ist einfach und individuell, denn verstehen Jobcenter, Richter und Staatsanwälte.
Und wenn meine Schreiben nicht passen der sollte sie einfach nicht lesen, so spart man Volumen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Was man immer an den Erfolgen bei den Widersprüchen und Gerichtsverfahren erkennen kann - wir freuen uns darauf, davon bald lesen zu können.Peterpanik hat geschrieben: ↑Sa 17. Mär 2018, 16:20 Aber mein Stil ist einfach und individuell, denn verstehen Jobcenter, Richter und Staatsanwälte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Legasthenie ist ja die eine Sache, aber ich kann nicht verstehen, warum man nicht einfach die technischen Mittel nutzt (Rechtschreibprüfung oder Autokorrektur der Schreibsoftware), um vorhandene Schwächen damit auszugleichen!? Und wenn man sich dann nochmal die Mühe macht drüber zu lesen, kann man ein fast perfektes Dokument abliefern. Gerade in der Korrespondenz mit Gerichten bleibt ja eigentlich nur das Bild, was man mit seinem Schreiben abliefert. Sprache ist eine Visitenkarte und das sollte man für sich nutzen! Wäre ich der Empfänger dieser Schreiben, würde ich das als respektlos empfinden, mir zuzumuten mich durch solch ein Geschreibe durch zu lesen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Tester du musst meins ja nicht lesen und mach dir keine Gedanken mit meinen Schriftsätzen habe ich schon einiges gewonnen gegen mein Jobcenter. In der Vergangenheit hat mir das Jobcenter meine Regelleistung zwei mal voll gesperrt und ich habe das zwei mal per sofortiger Eilentscheidung in der Sache gedreht ohne Rechtsanwalt und dann hat mir das Jobcenter meinen Regelsatz wieder voll bezahlt bis Heute.
Denke jetzt ist alles geschrieben worden zu dem Thema von jeden und nun werde ich wieder hier schreiben wenn es neues gibt in den Sachen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Du hast es nicht verstanden, was ich Dir sagen wollte. Deinen Käse lese ich tatsächlich nicht, weil es eine Frechheit ist, jemanden sowas vorzulegen, respektlos. Es liegt vermutlich an meinem Helfersyndrom, den ich geh eigentlich davon aus, das niemand als Vollidiot darstehen möchte .... oder in Deinen Worten:
Macks dorch vieh tu wiehlst , Haupts Sache tu füllst dir got dahbei, siend haalt allee zuh plöt teine Schrift Satzungen su versteen .. ,
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Re: Firmen - Ausgaben
Weiste Tester las es einfach, denn was ich tue muss ich verantworten vor Behörden und nicht du.
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Re: Firmen - Ausgaben
Mal zum lesen meine neue Klage gegen das Inkasso der BA hier :
kann aber dauern, insgesamt laufen jetzt 3 Klagen von mir gegen das Inkasso der BA.
Und das Aktenzeichen S2 AL 20/18 vom SG - Marburg, werde den Verlauf hier Mitteilen, kann aber dauern, insgesamt laufen jetzt 3 Klagen von mir gegen das Inkasso der BA.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ja, wenn man das liest, dann wird verständlich, warum Verfahren vorm SG inzwischen unglaublich lange dauern
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch ja das liegt an anderen die irre lange Schriftsätze schreiben und nicht an einfachen Schrittsätzen die normale Menschen schreiben.
Re: Firmen - Ausgaben
@Koelsch:
Ich hab so die Vermutung, dass alle fünf Anträge unzulässig sind. Oder gibt es eine Rechtgrundlage, mit der man jemanden darauf verklagen kann, etwas zu erklären? Wie lautet die Bezeichnung dann? "Frageklage"? Okay, 4. ist interpretierbar als Anfechtung.
Ansonsten mangelt es auch stark an Begründung für die Anträge. :O
Ich hab so die Vermutung, dass alle fünf Anträge unzulässig sind. Oder gibt es eine Rechtgrundlage, mit der man jemanden darauf verklagen kann, etwas zu erklären? Wie lautet die Bezeichnung dann? "Frageklage"? Okay, 4. ist interpretierbar als Anfechtung.
Ansonsten mangelt es auch stark an Begründung für die Anträge. :O
Re: Firmen - Ausgaben
Ich teile Deine Zweifel, und eine nachvollziehbare Begründung vermisse ich auch
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch wäre auch Ding wenn du nicht was finden würdest, aber wie man bei uns sagt :
Wer sucht der Findet.
Hat ja jeder so sein Hobby, du deines und ich meins.
Wer sucht der Findet.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und dein Hobby ist es, staatliche Gerichte mit Müll zuzumüllen statt dir wenigstens einmal hier die Mühe zu machen, zumindest in eigenen Worten ausführlich zu argumentieren, warum du das für nicht in Ordnung hältst, sodass der Sozialrichter wenigstens eine Chance hätte, das anzusehen, zu verstehen und vielleicht tatsächlich etwas zu finden, weswegen er den Bescheid für ungültig erklären könnte? So kann der nicht mal was finden, wenn er wirklich Lust hätte, was zu finden.
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Re: Firmen - Ausgaben
Bremia deine Vorurteile in allen ehren, aber behalte sie einfach für dich, oder hast du schon mal alleine bis zum BVerfG geklagt, ich schon öfter.
Frage mal Koelsch der kann dir bestätigen das ich auch lange Schriftsätze an Gerichte schreiben kann.
Frage mal Koelsch der kann dir bestätigen das ich auch lange Schriftsätze an Gerichte schreiben kann.
Re: Firmen - Ausgaben
Und was bringt es? Wo sind die gewonnenen Prozesse - im Moment sieht es doch so aus - Du stiehlst den Richtern/Gerichten die Zeit, Menschen mit tatsächlichen, ernsten Problemen müssen deswegen länger auf das Gericht warten. Ich finde da absolut nix Vernünftiges drin.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch wer hier hat den mehr bei Gerichten in Hinsicht auf die ALG II-V die ja Rechtswidrig ist erreicht, sage es uns mal hier.
Will die Eingabe die du kennst und ich gemacht habe beim BVerG mal zum lesen hier einstellen :
Will die Eingabe die du kennst und ich gemacht habe beim BVerG mal zum lesen hier einstellen :
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Re: Firmen - Ausgaben
Entschuldigung - was hast Du erreicht? Gerichtsangestellten Lesestoff aufzuzwingen sehe ich nicht unbedingt als Erfolg an.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch weist du überhaupt noch was du so alles schreibst ?
Einmal ist es zu wenig in einer Klage was ich schreibe dir und ein anderes mal ist es anscheinend dir zufiel in einer Klage.
Was denn nun .............
Einmal ist es zu wenig in einer Klage was ich schreibe dir und ein anderes mal ist es anscheinend dir zufiel in einer Klage.
Was denn nun .............
Re: Firmen - Ausgaben
Ich bin da recht klar: Es kommt nicht auf die Seitenanzahl an, sondern ich lege mehr Wert auf Sinn und Verstand im Geschreibsel, und genau das vermisse ich
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Re: Firmen - Ausgaben
Na Koelsch da du alles besser weist, veröffentliche einfach mal ein Gerichtsschreiben von dir hier, ich warte ........
Denn ich und die anderen hier lernen gerne noch was von dir.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zunächst die ursprüngliche Klage, eingereicht von einer Fachanwältin. PKH wurde abgelehnt, da angeblich keine Aussicht auf Erfolg
Darauf bin ich "eingesprungen"
Ergebnis: Die Leistungen wurden "wieder" als Zuschuss gewährt, also etwa 4 Jahre "gewonnen" = ungefähr € 34.000Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und weil's so schön ist, noch ein jüngeres Beispiel
Ergebnis war ein Vergleich - statt knapp € 10.000 Rückforderung des JC einigten wir uns auf eine Rückforderung in Höhe von etwa € 3.000
Ergebnis war ein Vergleich - statt knapp € 10.000 Rückforderung des JC einigten wir uns auf eine Rückforderung in Höhe von etwa € 3.000
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Re: Firmen - Ausgaben
Na Koelsch habe es gelesen, aber was hast du erreicht in den Verfahren bitte mal die Urteile einstellen hier, danke.
Oder geht es dir wie mir also das Entscheidungen von SG - Gerichten solange hinausgezögert werden wie es geht.
Oder geht es dir wie mir also das Entscheidungen von SG - Gerichten solange hinausgezögert werden wie es geht.
Re: Firmen - Ausgaben
'ne bessere pdf hab ich nicht, und was ich erreicht habe steht da
im ersten Fall ca. € 34.000 Darlehensforderung des JC in Zuschuss des JC umgewandelt
im zweiten Fall Rückforderung des JC von € 10.000 auf € 3.000 reduziert
Urteile gibt's nicht, es waren in beiden Fällen Vergleiche
im ersten Fall ca. € 34.000 Darlehensforderung des JC in Zuschuss des JC umgewandelt
im zweiten Fall Rückforderung des JC von € 10.000 auf € 3.000 reduziert
Urteile gibt's nicht, es waren in beiden Fällen Vergleiche
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