Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#76

Beitrag von Olivia »

Du sollst da nicht gegen die Aufrechnung klagen, sondern gegen den Änderungsbescheid der zugrundeliegenden Leistung. Dafür ist es jetzt aber wahrscheinlich zu spät, wenn die Bescheide schon viele Jahre alt sind.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#77

Beitrag von Günter »

Peterpanik hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 11:36 Na Olivia was ist es denn sonst, wenn ich dir 10,-€ gebe kannst denn 20,-€ ausgeben ?

Wenn ich eine Firmenrechnung von 10,- bezahle ist das Geld weg und jetzt sagt Sachbearbeiter die Firmenausgabe erkenne ich nicht an und er will das Geld von mir zurück haben, und er aber mir nicht sagt wie ich das Geld zurück-kriegen kann, dann muss ich das gleiche Geld doch zwei mal ausgeben, oder ........

Zur Aufrechnung gegen alle Forderungen meines Jobcenters laufen Klagen seit Jahren und ich warte bis Heute auf die Verhandlungen vorm SG.
Ist doch ganz einfach, das nennt der Bänker Dispokredit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#78

Beitrag von Olivia »

Richtig, und die Dispotilgung kann auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Die Zinsen fallen nur einmalig an, dafür aber jeden Monat neu.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#79

Beitrag von tigerlaw »

Ich habe ja auch schon verschiedentlich versucht, die Grundstrukturen darzulegen:

1. Zu Anfang eines BWZ erklärt man gegenüber dem JC: Ich prognostiziere für die kommenen sechs Monate XXXX € Einnahmen und YYYY € Ausgaben, ergibt ein Ergebnis von ZZZZ €"

2. Gehen wir mal - entgegen aller Erfahrung - davon aus, dass das JC dieses Zahlenwerk akzeptiert, also der vorläufigen Bewilligung ein monatliches Einkommen von ZZZZ/6 € zugrundelegt.

3. Nach den sechs Monaten wird die aEKS eingereicht. Es seien tatsächlich exakt XXXX € Einnahmen erfolgt, und auch YYYY € Ausgaben. Der eLB gelangt also zum Ertrag von ZZZZ €.

4. JC akzeptiert die angemeldeten Einnahmen, meint aber, dass die eine und die andere und die dritte Ausgabenposition nicht "angemessen mickrig" sei, z.B. könne man mit einem alten VW LUPO fahren es müsse kein noch recht neuer VW Passat sein, deshalb werden die kfz-bezogenen Ausgabenpositionen nur in der Höhe akzeptiert, wie sie für einen Lupo angefallen wären. Damit sind aber die (anerkannten) Ausgaben niedriger, so dass der errechnete Ertrag (ZZZZ_2) höher ist.
Im daraus generierten abschließenden Bewilligungs-VA wird also von ZZZZ_2/6 monatlich ausgegangen, der Bewilligungsbetrag ist niedriger als ein halbes Jahr früher. Die Differenz wird mit einem Erstattungsbescheid eingefordert.

5. Der eLB kann nur den abschließenden Bewilligungs-VA und Erstattungs-VA angreifen und den Widerspruch damit begründen, dass die Kürzung der anerkannten Ausgaben rechtswidrig sei. Und wenn und soweit er mit dem Widerspruch keien ERfolg haben sollte, steht ihm der Weg zum Sozialgericht offen.

6. Natürlich ist es wirtschaftlich betrachtet zutreffend, wenn PeterPanik argumentiert, dass man Gelder nicht zweimal ausgeben kann. Aber: Es ist nun einmal so, dass dies das Risiko eines jeden Unternehmers ist, ob das JC nachher diese Ausgaben als angemessen ansieht. Und wenn es irgendwann einmal rechtskräftig entschieden sein sollte, dass die Sicht des JC zutreffend ist, dann muss der eLB zusehen, woher er das schon einmal ausgegebene Geld sich wieder zusammenkratzt, um die rechtmäßige Forderung des JC zu begleichen.

7. Und natürlich ist der eLB kein "Sozialbetrüger", weil er von anderen Kriterien der "Angemessenheit" ausgegangen ist als später das JC! Deshalb sollte PeterPanik die strafrechtliche Schiene ab sofort nicht mehr weiterverfolgen und seine Zeit eher darauf verwenden, die Entscheidungen des JC hinsichtlich der Anerkennung der Ausgaben weiter anzugreifen!

Aber, wie gesagt, ich schreibe ausdrücklich "sollte". Es gibt viele Menschen die absolut "beratungsresistent" sind, denen ist dann nicht mehr zu helfen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#80

Beitrag von Peterpanik »

Olivia sage es mal einfach gegen alle Bescheide vom Jobcenter egal welcher Art laufen Widersprüche/Untätigkeitsklagen und normale Klagen.

Günter was du alles so weist, wäre ich nie drauf gekommen.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#81

Beitrag von Günter »

Deswegen helfe ich dir ja.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#82

Beitrag von Olivia »

Hast Du das gelesen und verstanden, was Tigerlaw Dir erläutert hat? :verwirrt:
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#83

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 12:36 Hast Du das gelesen und verstanden, was Tigerlaw Dir erläutert hat? :verwirrt:
Ohne, dass ich mir jetzt zu viel Weihrauch selber verpassen will: Meine letzten Ausführungen sind ja über den Fall hinaus gültig. Sollte man ihn irgendwo in den Hilfenbereich kopieren?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#84

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw du hast Recht und das was du schreibst tue ich seit Jahren und seit Jahren hält mich das SG - Marburg hin weil es meine Klagen nicht verhandeln will. Und weil das so ist versuche ich andere Wege zu finden ob das Richtig oder Falsch ist weiß ich nicht, aber es wird die Zukunft einfach zeigen.

Meine letzte abschließende EKS - Abgabe am 02.10.2017 ist bis Heute nicht Entschieden worden vom Jobcenter, ob man Angst vor weiteren Strafanträgen hat von mir ? , ich weiß es nicht, aber ich weiß von einen Informant aus unsern Jobcenter das mein Sachbearbeiter sehr vorsichtig geworden ist was mich betrifft.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#85

Beitrag von Koelsch »

Dann kannst Du nach Ostern Untätigkeitsklage einreichen, für die aEKS
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#86

Beitrag von Peterpanik »

Vielleicht sollte man mal die Frage hier klären warum Sachbearbeiter die angeblich nicht persönlich Haften solche Geldforderungen stellen dürfen.
Da zu muss man Wissen das ein Sachbearbeiter sich die Rückforderungen in Hinsicht auf Firmenausgaben ausdenkt ohne nachweisbare Vorgaben,
oder hat hier schon mal einer im Jobcenter schriftliche Vorgaben für Firmenausgaben gesehen bzw. erhalten vom Jobcenter, habe sie schriftlich
und mündlich schon sooft verlangt von meinen Jobcenter, aber niemand hat sie mir bis Heute gegeben, das beweist mir das es so was nicht gibt.
Wenn es aber keine Vorgaben für Firmenausgaben gibt und man sie nicht kennt, wie soll man Firmenausgaben dann machen ohne Richtlinien ?
Die Frage konnte mir bis Heute kein Sachbearbeiter beantworten, auch eine Richterin beim SG - Marburg konnte mir die Frage nicht beantworten.

Und Ich versuche durch meine Strafanträge diese Sachbearbeiter in persönliche Haftung zu nehmen, das ist der Hintergrund meiner Strafanträge.

Mein Sachbearbeiter tun mich mit diesen unberechtigten Forderungen seit Jahren auch Erpressen, ich lasse mir das einfach nicht mehr gefallen.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#87

Beitrag von marsupilami »

Du bist Dir aber schon im Klaren darüber, dass die MA eines JC niemals nicht persönlich haften?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/amtsh ... 02630.html
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben

#88

Beitrag von Peterpanik »

Marsu du hast aus deiner siecht Recht, aber unser Jobcenter ist eine GmbH mit einen Geschäftsführer.
Stattliche Behörden haben keinen Geschäftsführer, oder ?

Da du soviel weist sage mir mal ob es Richtlinien gibt für Firmenausgaben in Jobcenter und wenn du sie hast bitte hier Veröffentlichen, danke,
den nur darum geht es hier.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#89

Beitrag von Koelsch »

Wo gibt's die im Steuerrecht? Das ist doch dummes Zeug, was Du da schreibst. Die "Richtlinie" ist der § 3 ALG II-V, da steht "alles" drin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#90

Beitrag von marsupilami »

Eine solche - rechtsverbindliche und abschließende - Liste gibt es nicht und wird es auch nicht geben.

Kann es gar nicht geben, weil auch die geballte Kompetenz einer Gesetz-gebenden Versammlung aus mehrerereren Personen nicht voraussehen kann, welche Branchen/Firmen welche Ausgaben haben könnten.

Nimm einen popeligen Hammer.
Wenn jemand sich als Schlosser oder Schmied, Handwerker-Service selbstständig macht, wird er garantiert einen bzw. sogar mehrere - verschiedene - Hämmer brauchen.
Wenn eine andere Person eine Büro-Service anbietet und die Ausgaben für einen Hammer geltend macht, kann JC sagen: Nö.
Wozu brauchst du im Büro-Service einen Hammer? Um den Drucker zum Laufen zu bringen oder was?
Dann sagst Du: ich will damit Nagel in die Wand hauen um Bilder und 'nen Kalender aufzuhängen.

Der JC-SB sagt: Nö. Dafür gibt es Handwerker-Service.
Den bestellst Du, der bringt 'nen Hammer mit, dem sagst du, wo der Nagel hin soll, der schlägt den ein und gut ist.
Dein Argument: der Hammer ist billiger als der Handwerker, zählt nicht. Deine Branche, Firma, Dienstleistung Büro-Service braucht i.d.R. keinen Hammer, also wird die Ausgabe für den Hammer nicht anerkannt.
Bei dem Handwerker-Service erkennen wir die Ausgabe für den Hammer an, der braucht den immer wieder.
Beim Büro-Service erkennen wir die Ausgabe für den Hammer nicht an, der wird einmal verwendet und liegt dann als totes Kapital in der Ecke rum, wird nicht mehr genutzt.



Jaaaa ich weiß, das Beispiel ist überspitzt und überzogen, aber so ungefähr - kann ich mir vorstellen - ist die Argumentationskette des JC.
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Re: Firmen - Ausgaben

#91

Beitrag von Peterpanik »

Da meine Verfassungsbeschwerde
1. Beschluss 17.07.2017.pdf
zu Firmenausgaben ablehnt wurde und tigerlaw wohl eine Verfassungsbeschwerde besser Schreiben kann als ich, möchte ich nun tigerlaw bitten uns einfach allen die es betrifft zu Helfen also eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, danke.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#92

Beitrag von kleinchaos »

Es kann keine "Richtlinie" geben. Die Fälle sind so verschieden wie das Leben eines jeden Einzelnen. Deswegen gibt es die ALG2-VO und die Pflicht des SB ein Ermessen auszuüben.
Dass gerade bei Selbständigen da eine Menge Spielraum für Fehlentscheidungen eingebaut ist, kann Absicht sein. Zu guter Letzt muss wie immer im Rechtssystem das Gericht den Einzelfall entscheiden und das Gesetz mit Leben füllen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#93

Beitrag von kleinchaos »

Das ist nur der Beschluss über die Ablehnung von PKH usw wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg der Klage.
Die Klageschrift brauchen wir
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#94

Beitrag von Peterpanik »

Koelch in der § 3 ALG II-V Auszug :
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Ausgaben sind ferner nicht abzusetzen, soweit für sie Darlehen oder Zuschüsse nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht oder betriebliche Darlehen aufgenommen worden sind. Dies gilt auch für Ausgaben, soweit zu deren Finanzierung andere Darlehen verwandt werden.
Wo steht da was konkretes was Sachbearbeiter abziehen dürfen mir, im Grunde ist das der Freibrief für Sachbearbeiter das sie nach Lust und Laune ihre Firmenkunden schikanieren können also Rückforderungen an Kunden stellen können und das ist auch einer der Gründe warum wir ständig gegeneinander argumentieren, anstatt uns gemeinsam zu wehren.
Ach noch was Koelsch wie will ein Sachbearbeiter meine Entscheidungen denn Nachvollziehen die Ich zum Zeitpunkt der Firmenausgabe gemacht habe.
Beispiel : Musste um 24 Uhr 24 entscheiden ob ich jetzt fahr Pause (Arbeitsgesetze) mache und Essen u. Trinken gehe für 24,24 € in der Raststätte.

Marsu auch das was du schreibst ist unter diesen Aspekt zu sehen, denn Sachbearbeiter neigen da zu Kunden unter Druck zu setzen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 22. Mär 2018, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#95

Beitrag von Koelsch »

Du brauchst hier nicht den § 3 ALG II-V wiederzugeben, dafür gibt's die Verlinkung.

Und wie Dir verscchiedentlich gesagt wurde, es kann und wird keine konkrete Liste geben und das ist auch sehr gut so. Und wie ich andeutete, eine solche Liste gibt's im Steuerrecht auch nicht.
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Re: Firmen - Ausgaben

#96

Beitrag von marsupilami »

Was genau soll das Ziel der Verfassungsbeschwerde sein?

Und wer soll die einreichen?
Ich kann nicht, ich bin nicht beschwert und werde auch nicht mehr mit sowas beschwert sein.
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Re: Firmen - Ausgaben

#97

Beitrag von Peterpanik »

Im Steuerrecht gibt es klare Vorgaben oder hast du was übersehen Koelsch, siehe :
Steuerrechtliche Vorgaben bei Bewirtungskosten
(diese sind bei steuerpflichtigen Projekten/Buchungsabschnitten zu berücksichtigen)
1.
Allgemein
Im Rahmen der Einwerbung von Drittmitteln, laufender Projektmeetings, Arbeitstreffen und im Rahmen von Veranstaltungen erfolgt in vielen Fällen eine Bewirtung von Gästen und Mitgliedern der Universität. Teilweise werden auch abteilungsinterne Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Arbeitsessen und dergleichen aus Drittmitteln oder Mitteln der Universität bezahlt.
Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen, Getränken und andere zum alsbaldigen Verzehr
bestimmte Genussmittel. Nebenkosten, z.B. Trinkgelder, gehören ebenfalls zu den Bewirtungskosten
(aber Achtung: Nach den Richtlinien über die Leistung von Repräsentationsausgaben sind Trinkgelder nicht zulässig!).
Keine Bewirtung liegt vor bei der Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem
Umfang, wie Kaffee, Tee, Gebäck, z.B. anlässlich betrieblicher Besprechungen, wenn es sich hierbei um eine übliche Geste der Höflichkeit handelt.

Kann dir gerne weitere Sachen hier vorweisen zum Steuerrecht, da gibt es auch noch viele Urteile zu.
Noch ein Nachtrag zum lesen für dich : https://www.sbk.org/arbeitgeberservice/ ... -sammlung/
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 22. Mär 2018, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#98

Beitrag von Peterpanik »

Masu eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einreichen, ich konnte es ja auch. Das Ziel ist die ALG II-V aufzuheben aber das weiß tigerlaw auch.

kleinchaos kuk mal bissel rückwärts da ist die Klage eingestellt. Hier :

#41

von Peterpanik » Mi 21. Mär 2018, 07:50
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Re: Firmen - Ausgaben

#99

Beitrag von Koelsch »

Wozu Urteile, wenn's doch angeblich klare "Listen" gibt. Du widersprichst Dir selbst.

Und das Zitat, das Du ohne Quellenangabe bringst, hat mit Steuerrecht nichts zu tun - es ist eine betriebsinterne Anweisung und sonst nix.
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Re: Firmen - Ausgaben

#100

Beitrag von Peterpanik »

Tut mir leid Koelsch es ist schade das du nicht verstehst oder verstehen willst was du liest.
Ach marsu lasse es einfach mal mit deinen Ideen jetzt gut sein, danke.

Werde jetzt mich wieder zurück halten und erst wieder hier berichten wenn sich was getan hat in der ein oder anderen Sache von mir.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 22. Mär 2018, 18:12, insgesamt 2-mal geändert.
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