Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Können die Beiträge bitte umgesetzt werden in den Breymja-Thread? Dann wird es übersichtlicher.
Re: Firmen - Ausgaben
Nöö
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Nun mal wieder zur Sache zurück.
Habe vor 6 Monaten ja einen Antrag auf eine abschließende EKS gestellt und warte immer noch auf diese Entscheidung bis Heute.
Bei den da vor gestellten Anträgen auf eine abschließende EKS hat der Sachbearbeiter ja immer schnell Entschieden und Rückforderungen gestellt mit frei erfunden Zahlen die niemand nachvollziehen kann, und die der Sachbearbeiter selbst einfach nicht mal mir erklären kann, deswegen auch die noch laufenden Strafanträge.
Deswegen habe ich nun mal Untätigkeitsklage eingereicht in der Sache, hier mal zum lesen :
Habe vor 6 Monaten ja einen Antrag auf eine abschließende EKS gestellt und warte immer noch auf diese Entscheidung bis Heute.
Bei den da vor gestellten Anträgen auf eine abschließende EKS hat der Sachbearbeiter ja immer schnell Entschieden und Rückforderungen gestellt mit frei erfunden Zahlen die niemand nachvollziehen kann, und die der Sachbearbeiter selbst einfach nicht mal mir erklären kann, deswegen auch die noch laufenden Strafanträge.
Deswegen habe ich nun mal Untätigkeitsklage eingereicht in der Sache, hier mal zum lesen :
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Re: Firmen - Ausgaben
Wobei der Antrag zu 2 m.E. den Rahmen einer Untätigkeitsklage sprengt, also als unzulässig verworfen werden wird.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch ich hatte neulich ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin des SG - Marburg :
sie sagte mir was alle meine Untätigkeitsklagen sollen, ich sagte ich möchte nicht das ein Gerichtsvollzieher mich besucht wegen den gesamt Forderungen von 10000,-€ die das Jobcenter noch von mir will
sie sagte wie Gerichtsvollzieher, ich sagte ich möchte nichts mit dem Gerichtsvollzieher zu tun haben des halb alle meine Untätigkeitsklagen
sie sagte das würde sie verstehen, ich sagte ich werde so lange Untätigkeitsklagen einreichen wie es sein muss und wies darauf hin das der Verantwortlche da für alleine mein Sachbearbeiter ist
sie sagte teilen sie es in Zukunft uns mit, ich sagte nur das werde ich tun auf meine Weise.
Auch ich bin nun gespannt was das SG nun tut in der Sache.
sie sagte mir was alle meine Untätigkeitsklagen sollen, ich sagte ich möchte nicht das ein Gerichtsvollzieher mich besucht wegen den gesamt Forderungen von 10000,-€ die das Jobcenter noch von mir will
sie sagte wie Gerichtsvollzieher, ich sagte ich möchte nichts mit dem Gerichtsvollzieher zu tun haben des halb alle meine Untätigkeitsklagen
sie sagte das würde sie verstehen, ich sagte ich werde so lange Untätigkeitsklagen einreichen wie es sein muss und wies darauf hin das der Verantwortlche da für alleine mein Sachbearbeiter ist
sie sagte teilen sie es in Zukunft uns mit, ich sagte nur das werde ich tun auf meine Weise.
Auch ich bin nun gespannt was das SG nun tut in der Sache.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Es fehlt wieder der Hinweis, dass man Geld nicht 2mal ausgeben kann.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Ja nun kommst wieder.
Habe nach reiflicher Überlegung einen Strafantrag gestellt gegen das Inkasso in Recklinghausen zur Klärung der Sachlage.
Hier der Antrag :
Habe nach reiflicher Überlegung einen Strafantrag gestellt gegen das Inkasso in Recklinghausen zur Klärung der Sachlage.
Hier der Antrag :
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Wie immer: lohnt nicht zu lesen.
Keine Pornografie, keine Gewaltverherrlichung, ....
Interessant ist höchstens dieser Satz:
Und Du, Peterpanik, glaubst jetzt allen Ernstes, dass die Staatsanwaltschaft diese beiden Personen mind. zu einer Befragung vorlädt oder gar gleich verhaftet und einem scharfen Verhör unterzieht?
Nachtrag: noch was bemerkenswertes: siehe mein Posting unter #158
Keine Pornografie, keine Gewaltverherrlichung, ....
Interessant ist höchstens dieser Satz:
Mit anderen Worten: Du kannst Deine Behauptung noch nicht mal beweisen!Die Forderung beruht wahrscheinlich auf frei erfunden Gewinnen meiner Firma , die Ich nicht kenne .
Und Du, Peterpanik, glaubst jetzt allen Ernstes, dass die Staatsanwaltschaft diese beiden Personen mind. zu einer Befragung vorlädt oder gar gleich verhaftet und einem scharfen Verhör unterzieht?
Nachtrag: noch was bemerkenswertes: siehe mein Posting unter #158
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 9. Apr 2018, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
...ist aber immerhin nach reiflicher Überlegung entstanden
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch einfach mal richtig lesen,
meine beigelegten Steuerbescheide beweisen doch das ich weniger Gewinn gemacht habe und in 2017 hat die Firma sogar 200,- € Minus gemacht.
Und das ist auch meinen Jobcenter schon bekannt seit dem 02.01.2018.
meine beigelegten Steuerbescheide beweisen doch das ich weniger Gewinn gemacht habe und in 2017 hat die Firma sogar 200,- € Minus gemacht.
Und das ist auch meinen Jobcenter schon bekannt seit dem 02.01.2018.
Re: Firmen - Ausgaben
Nur, das sollte auch Dir mittlerweile bekannt sein, berechnet sich das Einkommen hier nicht nach Steuerrecht
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Re: Firmen - Ausgaben
Steuerrecht und Sozialrecht sind zwei völlig verschiedenen Dinge. Die EKS Ist nach Sozialrecht anzufertigen, die Steuererklärung nach dem EStG und anderen Gesetzen (UStG usw.) Da ist es völlig normal, dass z.B. wegen einem Verlustvortrag und Abschreibungen zwei völlig verschiedene Ergebnisse rauskommen. Die EKS läuft auch kein ganzes Steuerjahr, sondern nur 6 Monate und weicht auch vom Kalenderhalbjahr miest ab.
Zuletzt geändert von Olivia am Mo 9. Apr 2018, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Frage, ist deine Firma im Handelsregister eingetragen? Wenn nicht dann kann nicht die "Firma" den Strafantrag stellen, denn die existiert gar nicht, der Antrag muss dann von der natürlichen Person Peter in Panik gestellt werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Die Firma ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Re: Firmen - Ausgaben
Dann ist die Anzeige in der Form reif für die Rundablage.
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Re: Firmen - Ausgaben
Richtig Olivia, aber wie auch immer aber es ist eine Firma oder warum darf ich Rechnungen schreiben ........
Und verweise einfach mal auf # 158 was zutrifft mal wieder hier.
Günter das ist das selbe wie meine offenen Strafanträge die in Kassel liegen und wo ich auf die Verhandlungen warte bis Heute.
Zu # 170 also Koelsch jeder darf Rechnungen schreiben oder wo habe ich das denn in Frage gestellt ?
Und verweise einfach mal auf # 158 was zutrifft mal wieder hier.
Günter das ist das selbe wie meine offenen Strafanträge die in Kassel liegen und wo ich auf die Verhandlungen warte bis Heute.
Zu # 170 also Koelsch jeder darf Rechnungen schreiben oder wo habe ich das denn in Frage gestellt ?
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mo 9. Apr 2018, 10:36, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Seit wann dürfen Privatleute keine Rechnung schreiben - nenn dazu mal bitte die mir unbekannte Rechtsgrundlage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich empfehle mal einen Blick ins Handelsrecht, der Begriff Firma ist klar definiert und trifft nicht auf deine Geschäftstätigkeit zu.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firma
https://de.wikipedia.org/wiki/Firma
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Re: Firmen - Ausgaben
Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Im Markenrecht werden Firma und Geschäftsbezeichnung dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG.
Günter ich darf mich so also nennen, danke für deine Auskunft, und mein Finanzamt erkennt es schon an seit über 25 Jahren,
das soll-teste mal lesen :
Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch).[1]
Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbetreibende sein; andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne von § 6 HGB. Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften, sondern für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften. Zudem werden Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen.[2]
Buchführung, Steuer
Der Kleingewerbetreibende wird zwar als Unternehmer, aber nicht als Kaufmann betrachtet, weswegen viele Vorschriften des HGB auf ihn nicht anwendbar sind. So ist er zumindest handelsrechtlich nicht dazu verpflichtet, Bücher zu führen, und kann seinen Gewinn daher meist per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Eine Pflicht zur Buchführung kann sich allerdings aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben; siehe § 141 Abgabenordnung (AO).
Wenn ich diese Grundsätze mir so betrachte gelten sie auch für die Jobcenter, oder darf das Jobcenter gegen das Grundgesetz verstoßen, Art 3 .
Günter ich darf mich so also nennen, danke für deine Auskunft, und mein Finanzamt erkennt es schon an seit über 25 Jahren,
das soll-teste mal lesen :
Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch).[1]
Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbetreibende sein; andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne von § 6 HGB. Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften, sondern für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften. Zudem werden Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen.[2]
Buchführung, Steuer
Der Kleingewerbetreibende wird zwar als Unternehmer, aber nicht als Kaufmann betrachtet, weswegen viele Vorschriften des HGB auf ihn nicht anwendbar sind. So ist er zumindest handelsrechtlich nicht dazu verpflichtet, Bücher zu führen, und kann seinen Gewinn daher meist per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Eine Pflicht zur Buchführung kann sich allerdings aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben; siehe § 141 Abgabenordnung (AO).
Wenn ich diese Grundsätze mir so betrachte gelten sie auch für die Jobcenter, oder darf das Jobcenter gegen das Grundgesetz verstoßen, Art 3 .
Re: Firmen - Ausgaben
Lieber Peter, Ansatzpunkt der Diskussion sollte hier § 17 HGB sein.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mo 9. Apr 2018, 11:19 Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Im Markenrecht werden Firma und Geschäftsbezeichnung dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG.
Und dann sollte man in der Tat die Definition in § 1 I und II HGB heranziehen.
In § 2 HGB steht dann, dass man sich auch dann in das HAndelsregister eintragen lassen kann, auch wenn man keinen entsprechend großen Betrieb hat. Wenn man aber eingetragen ist, unterliegt man auch allen Vorschriften, die für Kaufleute gelten.
Aber Du verstehst das Wort "Firma" wohl eher im umgangssprachlichen Sinn, und der ist erheblich weiter als die gesetzliche Definition im HGB.
Nein, das sind Behörden. Der Staat darf sich bei hoheitlicher Tätigkeit nicht ins Privatrecht flüchten.Wenn ich diese Grundsätze mir so betrachte gelten sie auch für die Jobcenter, oder darf das Jobcenter gegen das Grundgesetz verstoßen, Art 3 .
Und, ganz wichtig: Solchen Gedanken hängen auch die Reichsbürger an. Oder willst Du Dich dazu gezählt sehen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben
tigerlaw ich will nichts mit solchen sogenannten also wie von dir benannten Bürgern zu tun haben, ich habe eine andere Sichtweise.
Ja das ist so auf dem Land also ist es im umgangssprachlichen Sinn so zu sehen,
und weil direkt dahinter mein Name steht und dem hat man Verwaltungstechnisch bis Heute nicht widersprochen.
Ja das ist so auf dem Land also ist es im umgangssprachlichen Sinn so zu sehen,
und weil direkt dahinter mein Name steht und dem hat man Verwaltungstechnisch bis Heute nicht widersprochen.
Re: Firmen - Ausgaben
Keine Gesellschaft, keine juristische Person, keine Klage im Namen der Firma.
Re: Firmen - Ausgaben
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Breymja + Koelsch ja so isses eben das Leben und jeder sieht es aus seiner Sichtweise,
ihr aus eurer und ich aus meiner, und jeder kann dazu seinen teil hier einfach schreiben.
ihr aus eurer und ich aus meiner, und jeder kann dazu seinen teil hier einfach schreiben.