Davon hab ich nichts gelesen so weit ich mich erinnere. Ich hab gelesen, Du hättest vorgetragemn dass Deine Ausgaben notwendig waren. Eine Wertung des Gerichts lese ich nicht, das scheint mir mal wieder hochgradiges Wunschdenken zu sein.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 10. Okt 2018, 17:04 Zu #827 Günter ist so nicht ganz richtig, da zu bei meiner Verhandlung am 10.09.2018 im SG hat die Richterin auch festgestellt nach dem sie verschiedene Firmenausgaben aus 2015 überprüft hat, das alle meine Firmenausgaben notwendig und berechtigt waren in 2015 und also mit dem Einkommensteuerbescheid-2015 übereinstimmen, und warum niemand beim Jobcenter bzw. beim SG den Bescheid jetzt anerkennt weiß ich nicht.
Ich vermute das es interne mündliche Anweisungen gibt bei diesen Behörden die sie schön unter der Decke halten oder es ist politisch so gewollt.
Und noch da zu, weil nun eine Richterin festgestellt hat das ich alle meine Firmenausgaben erklären kann, fängt das Jobcenter mit umdenken an.
Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch alles was Mündlich besprochen wurde in der Verhandlung - 10.09.18 mit der Richterin steht nicht im Protokoll aber mein Beistand hat es gehört. Darum wehre es sehr wichtig gewesen wenn ein paar Zuschauer da gewesen wären, da war leider aber nur ein Zuschauer.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 10. Okt 2018, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
@ PP: zu 70. nicht nur die 3 ersten Absätze auf Seite 2 anstreichen sondern auch den letzten Absatz auf Seite 1 lesen und verstehen!!
zu 70.0: jetzt wirst Du aber albern!
Das JC kann und darf keine "Zeugen" vernehmen!!
Und die Richterin wird sowohl Dir als auch dem JC was husten, wenn die aufgrund Deines Widerspruches als Zeuge geladen wird!!
Mir fällt nur noch ein:
insbesondere ab 01:41
zu 70.0: jetzt wirst Du aber albern!
Das JC kann und darf keine "Zeugen" vernehmen!!
Und die Richterin wird sowohl Dir als auch dem JC was husten, wenn die aufgrund Deines Widerspruches als Zeuge geladen wird!!
Mir fällt nur noch ein:
insbesondere ab 01:41
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Eigenartig, sehr eigenartig, dass Du bei solch einer klaren, eindeutigen "Feststellung" der Richterin nicht darauf bestehst, das genau die in's Protokoll kommt. Die hat Dir doch das Protokoll vorgespielt und gefragt, ob Du einverstanden bist. Und da hast Du dann, ich wähle mal das Wort "brav" und nicht das andere kurze Wort mit "b" am Anfang gesagt, ja, das ist ok.
Nur mal so off-topic: Sagt Dir das Wort Eigentor irgendwas
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Re: Firmen - Ausgaben
Marsu das sie das nicht tun weiß ich selbst, aber es gibt noch einen Zeugen in der Sache nämlich mein Beistand der am 10.09.18 da bei war.
Koelsch ich und mein Beistand wollten es aber die Richterin tat es leider aber nicht.
Wenn was passiert werde ich weiter berichten hier.
Koelsch ich und mein Beistand wollten es aber die Richterin tat es leider aber nicht.
Wenn was passiert werde ich weiter berichten hier.
Re: Firmen - Ausgaben
Was nicht im Protokoll steht, ist irrelevant.
Re: Firmen - Ausgaben
Sorry, aber anscheinend hat die Richterin Dich gut durchschaut - in den durchaus vorhandenen Fällen, in denen ich mit einem Protokoll nicht einverstanden war, wurde dann erneut "verhandelt" bis es stimmte. Ich bin doch nicht so grenzenlos blöd und lass was mit meiner Zustimmung in einem Gerichtsprotokoll veramtlichen.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 10. Okt 2018, 20:26
Koelsch ich und mein Beistand wollten es aber die Richterin tat es leider aber nicht.
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Re: Firmen - Ausgaben
Manchmal, nee eigentlich immer, denke ich, du bist alle 4 Daltons in einer Person
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Will mal eine interessante Antwort vom Jobcenter hier einstellen :
Und Kämpfen lohnt sich, denn alle Rückforderungen (von über 10000,-€ seit 2015) sind nicht rechtskräftig bis Heute.
Werde da es mir erlaubt wurde im Schreiben wieder Widerspruch einlegen beim Jobcenter und das in den nächsten Tagen.
Da zu noch, bis heute habe ich keine der vier im Protokoll vorab erwähnten Urteile im Original mit der Urteilsbegründung erhalten.
Und Kämpfen lohnt sich, denn alle Rückforderungen (von über 10000,-€ seit 2015) sind nicht rechtskräftig bis Heute.
Werde da es mir erlaubt wurde im Schreiben wieder Widerspruch einlegen beim Jobcenter und das in den nächsten Tagen.
Da zu noch, bis heute habe ich keine der vier im Protokoll vorab erwähnten Urteile im Original mit der Urteilsbegründung erhalten.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Und was interpretierst du in das Schreiben?
Ich lese da Ü-Antrag geht nicht, weil die Bescheide nicht rechtskräftig sind.
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Re: Firmen - Ausgaben
Günter kann ich dir sagen nichts,
aber seit 2015 fordert das Inkasso aus Gelsenkirchen schon Geld von mir zurück und erst seit 11.10.2018 steht fest das für die Forderungen keine Rechtsgrundlage besteht, das Heißt doch das das Jobcenter bzw. das Inkasso seit Jahren von mir Geld forderte ohne einen korrekten Bescheid.
Das Beweist doch auch das Jobcenter ihre Kunden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel unter Druck setzen, und nicht jeder hält
das über Jahre aus. Viele Kunden erkennen dann lieber was an und zahlen an das Jobcenter was zurück, um diesen Druck zu entgehen.
aber seit 2015 fordert das Inkasso aus Gelsenkirchen schon Geld von mir zurück und erst seit 11.10.2018 steht fest das für die Forderungen keine Rechtsgrundlage besteht, das Heißt doch das das Jobcenter bzw. das Inkasso seit Jahren von mir Geld forderte ohne einen korrekten Bescheid.
Das Beweist doch auch das Jobcenter ihre Kunden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel unter Druck setzen, und nicht jeder hält
das über Jahre aus. Viele Kunden erkennen dann lieber was an und zahlen an das Jobcenter was zurück, um diesen Druck zu entgehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Nu ja, ich les was anderes, genau wie Günter, aber das kennen wir ja schon
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Re: Firmen - Ausgaben
Eine andere Art von Exit-Strategie ...
Peterpanik hat geschrieben: ↑Sa 13. Okt 2018, 13:09 Und Kämpfen lohnt sich, denn alle Rückforderungen (von über 10000,-€ seit 2015) sind nicht rechtskräftig bis Heute.
Nur noch 34 Monate durchhalten ...Peterpanik hat geschrieben: ↑So 20. Mai 2018, 16:32 ... dann können sie machen was sie wollen. So ist die Realität und die Zeit läuft für mich.
Re: Firmen - Ausgaben
Wenn er aber GruSi bekommen sollte, dürfte der § 51 Abs. 2 SGB I durchaus interessant sein
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Re: Firmen - Ausgaben
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Re: Firmen - Ausgaben
... und dann kommt immer noch das Inkasso ...
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Re: Firmen - Ausgaben
Wie jetzt?
Aufrechnung und Inkasso?
Dann sind wir doch wieder auf Anfang: Geld kann man doch nicht 2mal ausgeben!
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Endlich hat das mal jemand begriffen. PP hat den ersten User bekehrt.
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Re: Firmen - Ausgaben
Das ist nicht so. Beim § 51 SGB I gibt es ja nicht die 3 Jahresgrenze des § 43 Abs. 4 SGB II.
Heißt im Klartext, PP ist bis zur Löffelabgabe auf reine Bedarfsdeckung begrenzt. Sollte er was dazu verdienen, dann gibt's keine Freibeträge oder so, es geht alles an's JC.
Bekäme er 'ne dicke Rente, dann wird JC eben in die Rente pfänden, bis runter zum Bedarf.
Heißt im Klartext, PP ist bis zur Löffelabgabe auf reine Bedarfsdeckung begrenzt. Sollte er was dazu verdienen, dann gibt's keine Freibeträge oder so, es geht alles an's JC.
Bekäme er 'ne dicke Rente, dann wird JC eben in die Rente pfänden, bis runter zum Bedarf.
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Re: Firmen - Ausgaben
§ 51 II SGB I (i.V. mit § 52 SGB I !!) ist etwas komplizierter:
Folgende theoretischen Werte:
SGB-XII-Bedarf (incl. KdU) sei 850,00 €
Drei Alternativen gibt es dann:
1. Rente ist kleiner als 850,00 € --> DRV knappst nix ab
2. Rente ist großer als 1.700,00 € --> DRV knappst halbe Rente ab
3. SGB-XII-Bedarf < Rente < 1.700,00 € --> DRV knappst die Differenz zwischen Rente und 850,00 € ab
Folgende theoretischen Werte:
SGB-XII-Bedarf (incl. KdU) sei 850,00 €
Drei Alternativen gibt es dann:
1. Rente ist kleiner als 850,00 € --> DRV knappst nix ab
2. Rente ist großer als 1.700,00 € --> DRV knappst halbe Rente ab
3. SGB-XII-Bedarf < Rente < 1.700,00 € --> DRV knappst die Differenz zwischen Rente und 850,00 € ab
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben
tigerlaw danke für deine Auskunft und nur die Nr. 1 von dir passt auf mich, also kriegt niemand was wenn Ich in Rente gehe von mir.
Re: Firmen - Ausgaben
Außer Du meinst, zur GruSi oder Rente was dazu verdienen zu müssen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch wenn ich mit meinen Gewerbe dann was da zu verdiene,
würde nach Abzug meiner Firmenausgaben für die Nichts übrigbleiben,
oder denkst etwa ich teile mit dem zuständigen Amt auch nur einen Euro.
würde nach Abzug meiner Firmenausgaben für die Nichts übrigbleiben,
oder denkst etwa ich teile mit dem zuständigen Amt auch nur einen Euro.