Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
So kennen wir Dich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Mehr Zeit ... wenn ich Rente kriege gehts mir gut. Bis dahin ist wohl genug auf die Seite gebracht.
Wir haben alle unsere Macken, müssen damit aber nicht wiederkehrend versuchen, Mitleid zu erzeugen. Leider ist diese widerliche Schönfärberei auch noch offenen für jedermann unter "Aktive Themen" einsehbar, denn die Forumfunktion "Ignorieren des Benutzers" funktioniert nur für eingeloggte Mitglieder.
Bloß gut das so'n Ding eine Zoom-Funktion hat.Peterpanik hat geschrieben: ↑So 26. Aug 2018, 17:23 ...habe deinen Traum rumliegen bei mir kannst kriegen für 30,- € plus 10,- € pauschal zum Zuschicken ist aber Andruit, Peter.
Peterpanik hat geschrieben: ↑Di 6. Nov 2018, 21:05 Und zum Monitor ich bin Diabetiker und brauche für kleine Schriften eine Brille
Wenn's eng wird, fällt @PP sein Gesundheitszustand ein.Peterpanik hat geschrieben: ↑So 20. Mai 2018, 16:32 weil ich gesundheitlich dann Sterben würde innerhalb von 14 Tagen
Wir haben alle unsere Macken, müssen damit aber nicht wiederkehrend versuchen, Mitleid zu erzeugen. Leider ist diese widerliche Schönfärberei auch noch offenen für jedermann unter "Aktive Themen" einsehbar, denn die Forumfunktion "Ignorieren des Benutzers" funktioniert nur für eingeloggte Mitglieder.
Re: Firmen - Ausgaben
Peterpanik, vermutlich weißt Du es selber, gleichwohl noch einmal der Hinweis: Innerhalb eines Monats nach Eingang des gelben Umschlags mit dem/den Urteil/en muss die Berufung beim LSG in Darmstadt eingegangen sein.
Allerdings reicht es aus, dass Du vorerst nur schreibst "Gegen das Urteil vom <DATUM> des SG Marburg, <AKtenzeichen>, lege ich vollumfänglich Berufung ein. Die Begründung erfolgt in einem separaten Schreiben".
Dann hast Du etwas mehr Zeit, Deine Kritikpunkte an den Urteilen zu Papier zu bringen.
Zwei Kritikpunkts hast Du ja schon hier geschrieben (Wertung, welche Fahrten nicht oder doch betriebsbezogen sind, und die Notwendigkeit für einen Riesenbildschirm).
Du musst in der Berufungsbegründung aber jeden einzelnen Punkt aus den Urteilen aufgreifen und dagegen Argumente vorbringen, und solltest Dich auf keinen Fall nur auf die allgemein gehaltene Floskel zurückziehen, dass diese Ausgabe notwendig war, sondern auch warum!
Viel Erfolg! (Auch wenn ich die Erfolgsaussichten als eher gering einschätze)
Allerdings reicht es aus, dass Du vorerst nur schreibst "Gegen das Urteil vom <DATUM> des SG Marburg, <AKtenzeichen>, lege ich vollumfänglich Berufung ein. Die Begründung erfolgt in einem separaten Schreiben".
Dann hast Du etwas mehr Zeit, Deine Kritikpunkte an den Urteilen zu Papier zu bringen.
Zwei Kritikpunkts hast Du ja schon hier geschrieben (Wertung, welche Fahrten nicht oder doch betriebsbezogen sind, und die Notwendigkeit für einen Riesenbildschirm).
Du musst in der Berufungsbegründung aber jeden einzelnen Punkt aus den Urteilen aufgreifen und dagegen Argumente vorbringen, und solltest Dich auf keinen Fall nur auf die allgemein gehaltene Floskel zurückziehen, dass diese Ausgabe notwendig war, sondern auch warum!
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Leider!Fryis hat geschrieben: Leider ist diese widerliche Schönfärberei auch noch offenen für jedermann unter "Aktive Themen" einsehbar, denn die Forumfunktion "Ignorieren des Benutzers" funktioniert nur für eingeloggte Mitglieder.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich seh das nicht so pessimistisch, ich bin ziemlich überzeugt davon, dass es ein durchaus lesenswertes Urteil geben wird.
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Re: Firmen - Ausgaben
Formulierungshilfe für Peterpanik zu den einzelnen Betriebsausgaben:tigerlaw hat geschrieben: ↑Mi 7. Nov 2018, 10:38 Du musst in der Berufungsbegründung aber jeden einzelnen Punkt aus den Urteilen aufgreifen und dagegen Argumente vorbringen, und solltest Dich auf keinen Fall nur auf die allgemein gehaltene Floskel zurückziehen, dass diese Ausgabe notwendig war, sondern auch warum!
1.) 32-Zoll-Monitor
Der Kauf eines 32-Zoll-Monitors war nötig, weil ich Diabetiker bin und aufgrund von Durchblutungsstörungen schlecht gucken kann. Ich brauche für kleine Schriften eine Brille. Als mein alter Monitor kaputt ging, empfahl mir mein Augenarzt, dass ich einen großen Monitor kaufen solle. Als Beleg füge ich ein Attest von Dr. .......... aus ........... bei, aus dem sich die Notwendigkeit für einen 32-Zoll-Monitor ergibt. Eine Bildschirmlupe kam nicht in Betracht, da ich als Fernfahrer umfangreiche Dispositionen in Tabellen vornehmen muss. Bei einer Bildschirmlupe geht aber der Tabellenüberblick verloren. Deswegen war der von mir gekaufte Monitor notwendig.
2.) Bewirtungsaufwendungen und kaltes Bufett
Für die Bewirtung anlässlich des runden Geburtstages weise ich hiermit den betrieblichen Zusammenhang nach. Die Bewirtung war nötig, weil..........[z.B. Anbahnung von Geschäftskontakten, Vertiefung von bestehenden Geschäftskontakten, Auftragsakquise für einen konkreten Auftrag ........, oder ähnliches mehr].
3.) ...........
4.) ...........
usw.
Antrag und Bemerkungen
Ich bitte das Berufungsgericht, die vorstehend angeführten Kosten als notwendige Betriebsausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Für die bisherigen Unsachlichkeiten bitte ich das Gericht und die Vorinstanzen um Nachsicht, da ich mich finanziell in die Enge getrieben fühle. Seit neuestem hilft mir jedoch eine Selbsthilfegruppe, meine Gedanken sachlich zu formulieren und zu Papier zu bringen. Diese Hilfe habe ich nun angenommen und erhoffe mir davon eine bessere Darstellung meiner betrieblichen Situation gegenüber dem Gericht.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier meine Heute eingereichte Beschwerde zum lesen :
Wenn sich mal was tut in der Sache werde ich es hier berichten, kann aber dauern.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Da hast Du Recht, das kann was dauern - aber das LSG hat erst mal was zu lesen - wobei das zugelassene Rechtsmittel natürlich nicht die Beschwerde ist. Aber das wird das LSG vermutlich uminterpretieren.
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Eine einzige Lach-Nummer!
Mal ist der "Rechtsmittelgegner" das Gericht, mal das JC.
Mal wird das Gericht mit Anträgen und Vorwürfen überhäuft, die eigentlich an das JC gerichtet werden müssen, mal umgekehrt.
Da ist keine Kontinuität, keine Struktur drinne.
Die Formulierungshilfe von Olivia findet sich auch nicht ansatzweise wieder.
Also eigentlich wie gewohnt, nur schlimmer - ist mein Eindruck.
Mal ist der "Rechtsmittelgegner" das Gericht, mal das JC.
Mal wird das Gericht mit Anträgen und Vorwürfen überhäuft, die eigentlich an das JC gerichtet werden müssen, mal umgekehrt.
Da ist keine Kontinuität, keine Struktur drinne.
Die Formulierungshilfe von Olivia findet sich auch nicht ansatzweise wieder.
Also eigentlich wie gewohnt, nur schlimmer - ist mein Eindruck.
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Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
marsu, deine aufmunternden Worte kommen zu spät. Eingereicht ist eingereicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Rücktritt vom Vertrag wg. Irrtum nicht möglich?
Ehrlich: mir tut der Richter leid, der das lesen, analysieren, auseinanderklamüsern muss.
Und dann auch noch bewerten und beurteilen soll.
Wäre ich Richter, würde ich es sogar auf eine Untätigkeitsklage ankommen mit der Begründung, dass ich mich außerstande sehe, diese Schreibe auseinanderzuklamüsern.
Der Nachteil wäre dann halt, dass damit die Karriere zu Ende wäre - wenn nicht gar mein oberster Dienstherr an meiner Eignung zu diesem Job zweifeln und mich entlassen würde.
Ehrlich: mir tut der Richter leid, der das lesen, analysieren, auseinanderklamüsern muss.
Und dann auch noch bewerten und beurteilen soll.
Wäre ich Richter, würde ich es sogar auf eine Untätigkeitsklage ankommen mit der Begründung, dass ich mich außerstande sehe, diese Schreibe auseinanderzuklamüsern.
Der Nachteil wäre dann halt, dass damit die Karriere zu Ende wäre - wenn nicht gar mein oberster Dienstherr an meiner Eignung zu diesem Job zweifeln und mich entlassen würde.
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 8. Nov 2018, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Das geht jetzt alles seinen geregelten sozialistischen Gang - so hörte ich dazumals oft in der DDR, und das gilt auch noch hier.
Das LSG wird das zu interpretieren wissen und eine Antwort finden.
Das LSG wird das zu interpretieren wissen und eine Antwort finden.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hast Du die Daten bekommen und was ist draus geworden?Peterpanik hat geschrieben: ↑Di 17. Jul 2018, 22:15 Zur Information habe meinen Stik beim Jobcenter - Heute abgegeben, bin gespannt wie lange sie brauchen zum Daten drauf machen.
Re: Firmen - Ausgaben
32-Zoll-Monitor kann getestet und dann behalten werden: https://www.heise.de/solutions/eizolese ... ufloesung/
Sein UVP wird bei der Markteinführung bei etwa 1.500 Euro liegen.
Re: Firmen - Ausgaben
Achtung! Bewerbungsfrist läuft bereits am 11.11.2018 ab!!Olivia hat geschrieben: ↑Sa 10. Nov 2018, 21:37 32-Zoll-Monitor kann getestet und dann behalten werden: https://www.heise.de/solutions/eizolese ... ufloesung/
Sein UVP wird bei der Markteinführung bei etwa 1.500 Euro liegen.
vgl. https://www.heise.de/solutions/eizolese ... dingungen/
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
heise.de online | EIZO FlexScan EV3285 Mitmachen, testen und behalten: Teilnahmebedingungen hat geschrieben: 7. Bis zum 5.12.2018 verfassen Sie einen kurzen Text „Erster Eindruck“ mit einer Länge von mindestens 1.000 Zeichen. Dieser Text muss in zusammenhängenden Sätzen formuliert sein.
Re: Firmen - Ausgaben
Ein Text von 1000 Zeichen Länge sollte ja für PP kein Problem darstellen
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Die Anzahl der Zeichen ist kein Problem.
In Word 2007 kann man über Registerkarte "Überprüfen", dann ganz links "Dokumentenprüfung" und zuletzt diese ganz kleine Symbol ABC 123 rechts eine "Statistik" liefern lassen. LibreOffice Writer liefert das direkt in der Statuszeile.
Die kann man über Ansicht - Statusleiste einblenden.
Dann wird die Anzahl der Wörter und Zeichen (incl. Leerzeichen) in der 2. Spalte angezeigt.
Rechtschreibung kann man auch in bzw. von beiden Programmen überprüfen lassen.
Wenn man will.
Schwieriger wird das vermutlich mit den zusammenhängenden Sätzen.
Und ich denke auch Formulierungen wie "voll krass" oder "supergeil" kommen nicht so gut an.
In Word 2007 kann man über Registerkarte "Überprüfen", dann ganz links "Dokumentenprüfung" und zuletzt diese ganz kleine Symbol ABC 123 rechts eine "Statistik" liefern lassen. LibreOffice Writer liefert das direkt in der Statuszeile.
Die kann man über Ansicht - Statusleiste einblenden.
Dann wird die Anzahl der Wörter und Zeichen (incl. Leerzeichen) in der 2. Spalte angezeigt.
Rechtschreibung kann man auch in bzw. von beiden Programmen überprüfen lassen.
Wenn man will.
Schwieriger wird das vermutlich mit den zusammenhängenden Sätzen.
Und ich denke auch Formulierungen wie "voll krass" oder "supergeil" kommen nicht so gut an.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Bei der Formulierung können sicherlich gute Vorschläge gegeben werden, wenn PP die Rezension vorher hier einstellt. Aufgrund der guten Erfahrungen rechne ich damit, dass PP die Vorschläge gern aufnimmt und einbaut.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
@ Olivia: Du beliebst zu scherzen?
Wir haben in den smilies auch ein -smilie
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Manchmal hab ich den dumpfen Verdacht, dass hier einige User den TE nicht ganz ernst nehmen.
Aber ich kann mich auch irren.
Aber ich kann mich auch irren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Das müsstest Du mit PP ausdiskutieren. Dazu könntest Du die Gerichtsakten beiziehen, das rundet dann das Bild ab.
Re: Firmen - Ausgaben
Meine Lebensspanne ist begrenzt, die meiste Zeit ist bereits abgelaufen.
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