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Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Peterpanik
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#1

Beitrag von Peterpanik »

Mein Strafantrag wollte ein Staatsanwalt einstellen, siehe :
3.0 StW. Ablehnung.pdf
Habe daraufhin eine Beschwerde eingereicht in Frankfurt, siehe :
3.0.1 Wiederspruch.pdf
Und darauf hin wurde wohl Angeordnet das Verfahren wieder auf zu nehmen, siehe :
3.0.2 Wiederaufname.pdf

Das Beweist das Jobcenter von niemanden verlangen können das er oder sie das gleiche Geld zwei mal ausgeben können in diesen unseren Land.
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#2

Beitrag von Peterpanik »

Hier noch mal der Widerspruch :
3.0.1 Wiederspruch.pdf
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Re: Firmen - Ausgaben

#3

Beitrag von Peterpanik »

Hier noch die Wiederaufnahme -bestätigung :
3.0.2 Wiederaufname.pdf
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#4

Beitrag von Koelsch »

:kristall_defekt: trotzdem vermute ich mal, das wird eingestellt, z.B. mangels hinreichendem Anfangsverdacht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#5

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch warten wir mal ab was geschieht.
Ach noch eins ist kein Verdacht mehr sonder eine reale Forderung bestätigt durch das Inkasso der BA in Recklinghausen
und die Schriftsätze der BA liegen alle vor, die Verfasser da von sind auch als Zeugen benannt von mir in den Verfahren.

Es liegen mittlerweile auch fünf Strafverfahren an zur Entscheidung zu der Sachlage,
die alle von der ober Staatsanwaltschaft - Frankfurt nach Kassel zurück-verwiesen worden.
Plus eines Antrages mit den kompletten Schriftsätzen des Strafantrages im Jobcenter :
3.0.3 Antrag - 01.03.18.odt
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Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#6

Beitrag von Breymja »

"Frankfurt hat durch die Zurückweisung des Aktenzeichen 2660 J s 38947 / 17 zur Staatsanwaltschaft Kassel indirekt festgestellt"

Möp. Und die Menge an Rechtschreibfehlern - Möp.
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Re: Firmen - Ausgaben

#7

Beitrag von Tester »

„Das Abenteuer lenkt unsere Schritte besser als wir uns wünschen könnten, denn sieh‘ nur da, mein Freund Sancho Panza, dort warten 30 oder mehr ungeheure Riesen, die ich zur Schlacht herauszufordern gedenke, bis sie alle ihr Leben ausgehaucht haben werden...“
„Welche Riesen?!“, entgegnet Sancho, „diese Erscheinungen sind keine Riesen, sondern Windmühlen!”»
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#8

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#9

Beitrag von Peterpanik »

Zwei neue Anträge von mir einfach hier mal zu lesen.

1. Antrag vom 10.03.2018 hier :
5. geschwärtz 10.03.2018.odt
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Zuletzt geändert von Peterpanik am Fr 16. Mär 2018, 09:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#10

Beitrag von Peterpanik »

Hier der 2.Antrag zum lesen :
6. geschwärtz 12.03.2018.odt
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#11

Beitrag von marsupilami »

Ich hab kurz reingekukkt:
Keine Pornografie, keine Gewaltverherrlichung - weder rechts noch links - also soweit okay.

Ansonsten wie immer: jede Menge Rechtschreibfehler, Formulierung wird auch immer unverständlicher.
Was z.B. sollen die vielen Leerzeichen im Dateinamen? :verwirrt:

Ach so, ja, es geht im Kern immer noch um "Geld 2-mal ausgeben".

Ansonsten nichts Lesenswertes.

Wer sich trotzdem die Mühe machen will, darf das natürlich.
Ich will niemanden um seinen Spaß bringen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#12

Beitrag von tigerlaw »

Bei mir kommt immer nur
Information
Du bist nicht berechtigt, diese Seite anzusehen, von ihr herunterzuladen oder auf sie zu linken.
:heul: :heul:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#13

Beitrag von Peterpanik »

Ist doch schön das tigerlaw und marsupilami es lesen, da für schönen dank.

Wenn mal was passiert in diesen Sachen werde ich weiter berichten hier.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#14

Beitrag von Koelsch »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 16. Mär 2018, 09:49 Bei mir kommt immer nur
Information
Du bist nicht berechtigt, diese Seite anzusehen, von ihr herunterzuladen oder auf sie zu linken.
:heul: :heul:

Musst nicht traurig sein in dem Fall, beide Schreiben werden allenfalls zur Erheiterung des JC beitragen
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Re: Firmen - Ausgaben

#15

Beitrag von Peterpanik »

Na so wie du das siehst Koelsch sehen die es wahrscheinlich nicht im Jobcenter.

Beispiel ist vollendender Antrag :
1. A.- Entscheidung 01.04.17 - 30.09.2017.odt
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Re: Firmen - Ausgaben

#16

Beitrag von marsupilami »

Wie oben: keine vom Forum zu sperrenden Inhalte, ansonsten ebenfalls wie oben.

Abgesehen davon: was soll mit einem .... ähhhh ..... Dokument von anno 2017 belegt, bewiesen, bewirkt werden?

Wir haben inzwischen 2018!!
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 17. Mär 2018, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#17

Beitrag von Peterpanik »

In der Sache wurde weiteres angefordert von mir, hier meine letzte Antwort in der Sache :
2. 13.11.17 - Erwiederung 15.11.2017.odt
Ich warte bis Heute auf eine Entscheidung in der Sache, ( Werde weitere Fakten in der Sache hier Veröffentlichen.)
weise ausdrücklich darauf hin das frühere Sachen immer in ca. 6 Wochen Entschieden wurden vom Jobcenter.
Gegen alle früheren Entscheidungen laufen Klagen beim SG - Marburg, ich warte auf die Verhandlungen.
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Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 17. Mär 2018, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#18

Beitrag von marsupilami »

Ebenfalls wie oben.

@ Peterpanik: Du musst Dir nicht die Mühe machen.


Nachtrag: ich vermute, im JC werden sie ebenfalls nur noch abheften.
Noch nicht mal mehr lachen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#19

Beitrag von Peterpanik »

Ach Marsu hier mal eine aktuelle Erwiderung aus 2018 an das SG - Marburg zum lesen.
3. N. - SG 10.03.2018.odt
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#20

Beitrag von marsupilami »

Ebenfalls wie oben.

@ Peterpanik: Ist zwar OT, aber was bezweckst Du mit den vielen Leerzeichen im Dateinamen?
Ich frage deshalb, weil auch unter einem modernen Windows die Länge von Dateinamen letztendlich beschränkt ist.
Denn es kommt ja auch immer der komplette Datei-Pfad dazu und bei 256 Zeichen ist einfach Schluß!

Für diejenigen, die Zweifel haben: ladet das Dokument herunter und versucht mal zu speichern, dann wird es Euch auffallen!!

Zur Erklärung vom Unsinn von langen Dateinamen:
Die Länge der Dateinamen ist auf 256 Zeichen begrenzt. Die ist die Summe aus Pfad- und Dateinamen. Also 10 Ebenen zu 16 Zeichen = 160. Plus 10 mal den \ macht 170. Bleiben 86 Zeichen für den eigentlichen Dateinamen. Die drei für das Laufwerk (c:\) sind zusätzlich. Intern wird noch ein Zeichen für den Abschluss hinzugefügt, daher die 260. Umlaute & Co zählen allerdings doppelt.

Insofern ist Deine Vermutung zutreffend: Je mehr Ebenen, desto länger der Name, es geht geht bei der Zählung also nicht nur um den reinen Dateinamen am Ende der Kette. Aber hast Du tatsächlich Pfadnamen, die länger sind?
http://bfriends.brigitte.de/foren/techn ... aenge.html

Auch Microsofts Community äußert sich dazu:
https://answers.microsoft.com/de-de/win ... 9e3b9cb7fb

Wer Windows 10 sein eigen nennt, ist mit nach einem händischen Eingriff in der Systemsteuerung besser dran:
http://www.pc-magazin.de/ratgeber/windo ... 97751.html

Ach ja, eines noch: auch ein Leerzeichen ist ein Zeichen!

So viel dazu.


Und ich komm' einfach nicht drüber weg, lieber Peter: wer hat Dir beigebracht, ein Dokument dermaßen verpfuscht zu formatieren?
Wenn Du im Rahmen eines (VHS-)Kurses Geld dafür bezahlt hast, dann solltest Du Dein Geld zurückverlangen.
Wenn Du Dir das selber beigebracht hast .... tja, dann ist da was gründlich schief gelaufen.

Den ganzen Unfug in den letzten 3 Dokumenten hier aufzulisten und zu erklären, warum das a) Unfug ist und b) besser/einfacher geht, würde mich den Rest des Tages kosten und nicht nur den Rahmen dieses Threads sondern auch den Sinn und Zweck dieses Forums hier sprengen.
Nur soviel:
1) der in Schland übliche Seitenrand beträgt normalerweise 2 cm ringsherum. Der ist üblicherweise auch in einem teutschen Textverarbeitungsprogramm in der Standard-Vorlage so hinterlegt. Andere "Standard-Maße" können und müssen händisch hinterlegt werden - ist durchaus lern- und machbar. Einzelne Änderungen der Seitenränder sind dadurch nicht eingeschränkt.
Die Din 5008 erlaubt links 2,4 und rechts 1,6 bzw. gar nur 0,8 cm
https://www.experto.de/kommunikation/ko ... chten.html

2) Die Menge der unterschiedlichen Absatzformatierungen und die Verwendung der Entertaste als Zwangszeilen-Umbruch bestätigt meinen Verdacht, daß Du nie die An- und Verwendung einer modernen PC-basierten Textverarbeitung auch nur im Ansatz begriffen geschweige denn gelernt hast.


Jaaaa, ich weiß: bei Schreiben an's JC und Gericht geht es nicht um Schönheit, es geht um den Inhalt.
Wenn aber schon die äußere Form nach einem Schmerzensgeld-Aufschlag für's Anschauen verlangt, dann wird das Lesen bei der Formulierung und den Rechtschreibfehlern eigentlich unbezahlbar.

Wenn jetzt einer diesen :so-ein-klug: und oder diesen :schredder: smiley setzen möchte: tut Euch keinen Zwang an.
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Re: Firmen - Ausgaben

#21

Beitrag von Peterpanik »

Marsu du hast ja so Recht.

Aber mir hat ja mal ein Richter beim BSG - Kassel erklärt das das was man Schreibt zu einer Sache das sollte wenn möglich auf eine Dinar 4 Seite passen, und wie man diese aufteilt ist zweitrangig, wichtig ist nur das was man Schreibt also der Inhalt zu einer Sache muss plausibel und nachvollziehbar sein.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#22

Beitrag von Günter »

Man könnte also einfach diagonal schreiben:

Geld kann man nur einmal ausgeben.

Damit ist die Seite gut gefüllt, wenn man von links unten nach rechts oben schreibt, bleibt auch noch Platz für die Anschrift oben und die Unterschrift unten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#23

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 17. Mär 2018, 12:24 wichtig ist nur das was man Schreibt also der Inhalt zu einer Sache muss plausibel und nachvollziehbar sein.
...ein durchaus wichtiger Grundsatz, den Du vielleicht auch beherzigen solltest :unschuld: :unschuld:

...und 1 Seite an's BSG, die Aussage zeigt für meine Begriffe nur, der Richter wollte Dir klar machen, dass er nicht wünscht, seitenlangen Quatsch von Dir und sicher auch anderen zu lesen. Wobei er das sicher gar nicht liest, er lässt lesen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#24

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Sa 17. Mär 2018, 12:31 Man könnte also einfach diagonal schreiben:

Geld kann man nur einmal ausgeben.

Damit ist die Seite gut gefüllt, wenn man von links unten nach rechts oben schreibt, bleibt auch noch Platz für die Anschrift oben und die Unterschrift unten.
So in etwa?
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Re: Firmen - Ausgaben

#25

Beitrag von Koelsch »

Hervorragend, damit kann er Eindruck machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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