Firmen - Ausgaben
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Abgesehen von der Lesbarkeit dieses pdf's erinnert mich diese Diskussion an Trumpel und Kim.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Mich auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ja Koelsch vergleiche nützen nur den Betroffenen, aber wir alle die was Verändern wollen nutzen sie leider nichts.
Oder wie ist es zu erklären das das Jobcenter von mir über 10000,-€ fordert und mich nicht Anzeigt bei der Staatsanwaltschaft als Sozialbetrüger,
habe den Gesagt von mir kriegt ihr nicht einen Cent, kannst mir das Verhalten vom Jobcenter mal erklären.
Oder wie ist es zu erklären das das Jobcenter von mir über 10000,-€ fordert und mich nicht Anzeigt bei der Staatsanwaltschaft als Sozialbetrüger,
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Nein, kann er nicht.
Ich hab die Tarot-Karten versteckt!
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich hab schon ein paar Mal geklagt, natürlich immer mit Hilfe irgendwelcher Foren - aber dann auch jedes Mal gewonnen. Zum BVerfG zu klagen bringt auch nur dann was, wenn die Klage wenigstens angenommen wird und das war bisher wohl nicht der Fall. Noch dazu schreibst du in einem öffentlichen Forum, musst dir also durchaus die Meinung anderer Leute gefallen lassen, denn andernfalls kannst du dein Selbstgespräch auch einfach zuhause führen - da sagt dann auch niemand was dazu.Peterpanik hat geschrieben: ↑Di 20. Mär 2018, 21:52 Bremia deine Vorurteile in allen ehren, aber behalte sie einfach für dich, oder hast du schon mal alleine bis zum BVerfG geklagt, ich schon öfter.
Frage mal Koelsch der kann dir bestätigen das ich auch lange Schriftsätze an Gerichte schreiben kann.
Urteile postest du ja auch nicht. Und Koelsch hat hier schon derart viel Arbeit geleistet, das ist kaum mit irgendwas aufzuwiegen. Abgesehen davon, was nützt der Schwanzvergleich? Deine Schriftstücke sind voll mit Fehlern, unbegründet und selbst ich kann meine Anträge besser formulieren.
Warum Sie dich nicht als Sozialbetrüger anzeigen? Hast du Unterlagen dem JC vorsätzlich vorenthalten, und damit zu viel Leistungen kassiert oder irgendetwas in dieser Art? Nö, die fordern einfach etwas zurück, weil sie Ausgaben nicht anerkennen, so wie ich das verstanden habe und du meinst, dass du diese Ausgaben ja nicht rückgängig machen kannst. Das ist kein Betrug. Woher soll also die Anzeige kommen!?
Re: Firmen - Ausgaben
Kann ich erklären: Weil beim JC Menschen mit zumindest etwas Verstand sitzen und die wissen, wenn ich die Zahlung einer strittigen Forderung verweigere ist das nicht strafbar, also hat der Staatsanwalt damit absolut nix zu tun. Aber wie gesagt, um das zu erkennen braucht's etwas Verstand.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 21. Mär 2018, 12:18 Oder wie ist es zu erklären das das Jobcenter von mir über 10000,-€ fordert und mich nicht Anzeigt bei der Staatsanwaltschaft als Sozialbetrüger,
habe den Gesagt von mir kriegt ihr nicht einen Cent, kannst mir das Verhalten vom Jobcenter mal erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Wenn eine strittige Forderung nicht bezahlt wird, kommt so denke ich irgendwann ein Bescheid und erklärt die Aufrechnung der offenen Forderung mit künftigen Leistungen.
Re: Firmen - Ausgaben
So isses, aber das versteht anscheinend nicht jeder
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Re: Firmen - Ausgaben
Das man was Aufrechnen kann weiß ich auch, die Aufrechnung haben sie schon mehrmals versucht aber ohne Erfolg,
des halb ja meine drei Klagen gegen die BA, aber haben ihr einige schon wieder vergessen, soviel zu euren Lesen
(Zugsamenhänge zu Begreifen ist für manchen schwierig.) mal hier.
des halb ja meine drei Klagen gegen die BA, aber haben ihr einige schon wieder vergessen, soviel zu euren Lesen
(Zugsamenhänge zu Begreifen ist für manchen schwierig.) mal hier.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich frag mich gerade wer Trumpf und wer Kim ist .....marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 21. Mär 2018, 12:00 Abgesehen von der Lesbarkeit dieses pdf's erinnert mich diese Diskussion an Trumpel und Kim.
"zugsamenhänge" ick brock zugsamen ....
Oder Bildchen gesprochen:
Zug:
Samen:
Hänge:
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Der war gut.Frage mal Koelsch der kann dir bestätigen das ich auch lange Schriftsätze an Gerichte schreiben kann.
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Was nützt ein Beschluss, wenn er die Abweisung der Klage enthält? Nix.
Meiner Meinung nach sind die Anträge reine Polemik und mit Polemik begründet.
Ich hätte das anders gemacht. Schon den Dateinamen hätte ich anders benannt, aber das kann ja jeder halten wie er will.
Gegen wen klagst du denn nun? ARGE oder BA-Inkasso?
Wenigstens hast du den Widerspruchsbescheid schonmal mit Aktenzeichen benannt.
Du klagst also gegen den Widerspruchsbescheid? Da klagt man nicht gegen den Widerspruchsbescheid, sondern gegen den Ursprungsbescheid vom ... in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom ... Az. den Bewilligungszeitraum ... bis ... betreffend.
Dann schreibt man was einem da querliegt: Die Höhe der Rückforderung oder die Nichtanerkennung von notwendigen Betriebsausgaben usw. und beantragt, dass das Gericht beschließen möge den Beklagten zu verurteilen die angemahnte Dinge zu gewähren oder den Bescheid unter Anerkennung der Kosten usw neu zu berechnen.
Im 3. Teil begründet man den Antrag
Meiner Meinung nach sind die Anträge reine Polemik und mit Polemik begründet.
Ich hätte das anders gemacht. Schon den Dateinamen hätte ich anders benannt, aber das kann ja jeder halten wie er will.
Gegen wen klagst du denn nun? ARGE oder BA-Inkasso?
Wenigstens hast du den Widerspruchsbescheid schonmal mit Aktenzeichen benannt.
Du klagst also gegen den Widerspruchsbescheid? Da klagt man nicht gegen den Widerspruchsbescheid, sondern gegen den Ursprungsbescheid vom ... in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom ... Az. den Bewilligungszeitraum ... bis ... betreffend.
Dann schreibt man was einem da querliegt: Die Höhe der Rückforderung oder die Nichtanerkennung von notwendigen Betriebsausgaben usw. und beantragt, dass das Gericht beschließen möge den Beklagten zu verurteilen die angemahnte Dinge zu gewähren oder den Bescheid unter Anerkennung der Kosten usw neu zu berechnen.
Im 3. Teil begründet man den Antrag
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Re: Firmen - Ausgaben
kleinchaos spreche mal Herrn Z. er wohnt jetzt bei euch und er kennt meine Sachlagen sehr genau und vielleicht verstehst du dann alles besser.
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Was ich verstehe ist das Eine. Wie du es dem Gericht versuchst zu erklären ist das Andere. Wichtig ist, was dabei herauskommt. Und mit Z hab ich schon gequasselt, als ich seinen Umzugswagen mitgeholfen hab leerzuräumen. Allerdings hat der ja wohl auch erstmal andere Sorgen
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Re: Firmen - Ausgaben
kleinchaos werde ihm Bescheid sagen das er es dir mal wenn er Zeit hat erklärt.
- kleinchaos
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ok
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Re: Firmen - Ausgaben
Da man meint ich sollte es im eignen Thed verbreiten will ich hier mal meine Strafanzeige wegen Sozialbetrug gegen mich selbst hier einstellen zum lesen :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
"Das heißt meiner Ansicht nach, dass das Jobcenter mir Sozialbetrug unterstellt."
Ja - aber eben auch nur deiner Ansicht nach.
Ja - aber eben auch nur deiner Ansicht nach.
Re: Firmen - Ausgaben
So isses
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Re: Firmen - Ausgaben
Insgesamt habe ich ja zwei Strafanzeigen wegen Sozialbetrug gegen mich selbst gestellt, weil ich alleine dem Jobcenter über 10000,-€ schulde.
Aber man hat festgestellt das Ich keinen Betrug begangen habe gegenüber dem Jobcenter und das Heißt das die Rückforderungen vom Jobcenter so auch nicht berechtigt sind, weil die ALG-II-VO wahrscheinlich gegen höherwertiges Recht verstößt und das ist wohl den Stadtanwälten in Frankfurt aufgefallen das Jobcenter so was nicht dürfen, hier der Beschluss :
Aber man hat festgestellt das Ich keinen Betrug begangen habe gegenüber dem Jobcenter und das Heißt das die Rückforderungen vom Jobcenter so auch nicht berechtigt sind, weil die ALG-II-VO wahrscheinlich gegen höherwertiges Recht verstößt und das ist wohl den Stadtanwälten in Frankfurt aufgefallen das Jobcenter so was nicht dürfen, hier der Beschluss :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 22. Mär 2018, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Schulden begründen keine Straftat.
Dass kein Betrug vorlag, ist völlig klar.
Die Staatsanwaltschaft stellt an keiner Stelle irgendwie auch nur in Zweifel oder sagt irgendwas zu der Verordnung aus.
Keine Ahnung, was du dir da einbildest.
Nochmal: Du musst nicht Sozialbetrüger sein, damit Geld von dir gefordert werden kann und nur weil Geld von dir gefordert wird, bist du kein Sozialbetrüger.
Und Sozialbetrug als Strafnorm gibts so direkt mW auch gar nicht.
Dass kein Betrug vorlag, ist völlig klar.
Die Staatsanwaltschaft stellt an keiner Stelle irgendwie auch nur in Zweifel oder sagt irgendwas zu der Verordnung aus.
Keine Ahnung, was du dir da einbildest.
Nochmal: Du musst nicht Sozialbetrüger sein, damit Geld von dir gefordert werden kann und nur weil Geld von dir gefordert wird, bist du kein Sozialbetrüger.
Und Sozialbetrug als Strafnorm gibts so direkt mW auch gar nicht.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich hab leider so meine Zweifel, ob Dein Realitätsverlust noch therapierbar ist. Die Staatsanwaltschaft sagt, was Dir eigentlich alle hier im Forum seit ewig und 3 Tagen sagen, aber Du lebst offensichtlich in Deiner eigenen, verbohrten Traumwelt und, auch das muss sehr deutlich gesagt werden, schadest damit all jenen, die Tag für Tag real gegen Hartz IV kämpfen. Denn da werden als Gegenargument dann nur zu gerne Typen wie Du heran gezogen: "Guck mal, die haben doch voll einen an der Kappe" wird dann verallgemeinert.
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Re: Firmen - Ausgaben
Toll Breymja was du schreibst und auf welcher Gesetzesgrundlage dürfen dann Jobcenter von einen Firmenausgaben zurückfordern ?
Koelsch ich helfe auch Hartz 4 ern genau wie du, aber ich sehe vieles anders wie du, und halte mich zurück bei der Beurteilung von Menschen die Ich persönlich gar nicht kenne.
Koelsch ich helfe auch Hartz 4 ern genau wie du, aber ich sehe vieles anders wie du, und halte mich zurück bei der Beurteilung von Menschen die Ich persönlich gar nicht kenne.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 22. Mär 2018, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Das Argument, dass man Geld nicht 2x ausgeben kann, ist in diesem Zusammenhang nur bedingt hilfreich. Denn bei der Rückforderung von Leistungen muss man den Änderungsbescheid für die betreffende Leistung argumentativ angreifen, ansonsten ist eine Rückzahlung die Rechtsfolge oder eine Aufrechnung.
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Re: Firmen - Ausgaben
Na Olivia was ist es denn sonst, wenn ich dir 10,-€ gebe kannst denn 20,-€ ausgeben ?
Wenn ich eine Firmenrechnung von 10,- bezahle ist das Geld weg und jetzt sagt Sachbearbeiter die Firmenausgabe erkenne ich nicht an und er will das Geld von mir zurück haben, und er aber mir nicht sagt wie ich das Geld zurück-kriegen kann, dann muss ich das gleiche Geld doch zwei mal ausgeben, oder ........
Zur Aufrechnung gegen alle Forderungen meines Jobcenters laufen Klagen seit Jahren und ich warte bis Heute auf die Verhandlungen vorm SG.
Wenn ich eine Firmenrechnung von 10,- bezahle ist das Geld weg und jetzt sagt Sachbearbeiter die Firmenausgabe erkenne ich nicht an und er will das Geld von mir zurück haben, und er aber mir nicht sagt wie ich das Geld zurück-kriegen kann, dann muss ich das gleiche Geld doch zwei mal ausgeben, oder ........
Zur Aufrechnung gegen alle Forderungen meines Jobcenters laufen Klagen seit Jahren und ich warte bis Heute auf die Verhandlungen vorm SG.