Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Auch Richter haben kein Allwissen, und ich habe gewisse Zweifel, dass Sozialrichter sich wirklich gut im Gewerberecht auskennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
#1013
Das könnte sich dann für den TE und seine anhängenden Verfahren (vgl. #1007) negativ auswirken.
Das könnte sich dann für den TE und seine anhängenden Verfahren (vgl. #1007) negativ auswirken.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich verweise auf eine uralte Diskussion derjenigen, die es per Amt wissen sollten, Die Sachbearbeiter der Gewerbeämter
https://www.forum-gewerberecht.de/threa ... werbe.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Monsieur @Günter, Du darfst gerne recht behalten.
Mich zwickt an Anführungen von Sozialrichtern aber ihre zu Papier gebrachte angebliche Allwissenheit. Gerade schreibe ich an einer vom Sozialgericht zugelassenen Beschwerde an das Landessozialgericht, weil ich so gar nicht mit den Ausführungen des Herrn SG-Richters einverstanden bin.
Mich zwickt an Anführungen von Sozialrichtern aber ihre zu Papier gebrachte angebliche Allwissenheit. Gerade schreibe ich an einer vom Sozialgericht zugelassenen Beschwerde an das Landessozialgericht, weil ich so gar nicht mit den Ausführungen des Herrn SG-Richters einverstanden bin.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich will das Recht doch gar nicht behalten, das passt nicht zu meinen Möbeln.
Richter sind auch nur Menschen und auch unter Juristen gibt es Universalgenies und Fachidioten. Ich drück die mit deiner Beschwerde die Daumen und du weißt, du kannst uns gerne fragen, ab und zu haben wir auch eine brauchbare Idee.
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Re: Firmen - Ausgaben
#1017 Ja, danke fürs Drücken. Beschwerde geht nächste Woche raus. Vorher, am Montag, erfolgt noch Aktensicht beim Jobcenter.
@Günter, ich kenne deine Sichtweise zu "Fachlichen Weisungen". Also spare Dir bitte die Schelte. Mich drängt es trotzdem anzusprechen, dass die Jobcenter weiterhin von Haupt- oder Nebengewerbe reden, auch von Umwandlung Nebengewerbe, z.B. in den Fachlichen Weisung vom 30.03.2017, § 10 SGB II, Seite 15, Rz. 10.38 Selbständige Tätigkeit.
@Günter, ich kenne deine Sichtweise zu "Fachlichen Weisungen". Also spare Dir bitte die Schelte. Mich drängt es trotzdem anzusprechen, dass die Jobcenter weiterhin von Haupt- oder Nebengewerbe reden, auch von Umwandlung Nebengewerbe, z.B. in den Fachlichen Weisung vom 30.03.2017, § 10 SGB II, Seite 15, Rz. 10.38 Selbständige Tätigkeit.
Re: Firmen - Ausgaben
Die Jobcenter reden auch mal von "nutzlosem Hobby", wenn die Umwandlung ins "Nebengewerbe" bestritten wird. Und Hobbys mit Steuerabzug würde nicht mal das Finanzamt zulassen!
Re: Firmen - Ausgaben
Ja, selbst bei mir ALG-II-Normalo erlauben sich die SBchen immer wieder einmal Formulierungen in Schriftsätzen, die ich seit je her nicht akzeptiere. Dann gibt's immer eine "volle Breitseite. Höflich, sachlich, schriftlich." zurück.
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Re: Firmen - Ausgaben
Wie gesagt hier mal mein Antrag zu Klärung der Sachlage wie man das gleiche Geld zwei mal ausgeben kann also 16/2017 und Heute,
es laufen für die zwei Urteile des SG-Marburg jeweils ( Der Inhalt ist gleich und als Anlage liegt das jeweilige Urteil da bei. )
ein Antrag, hier zum lesen : Wenn sich was tut in der Sache berichte ich hier weiter.
es laufen für die zwei Urteile des SG-Marburg jeweils ( Der Inhalt ist gleich und als Anlage liegt das jeweilige Urteil da bei. )
ein Antrag, hier zum lesen : Wenn sich was tut in der Sache berichte ich hier weiter.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und noch zwei ( Bemerkung da zu das LSG hat die 4 Aktenordner angefordert. ) aktuelle Schreiben ans LSG mal zum lesen :
Wie gesagt wenn sich was tut berichte ich hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Die Eingaben wiegen schwer, sind also pfundiert. Ich bin gespannt, wie bei dem Gewicht die Waagschale ausschlagen wird.
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Re: Firmen - Ausgaben
Wir sollten die Überschrift ändern.
Von einem der auszog um eine simple Frage zu klären.
Oder die wundersame Geldvermehrung durch den Trick der Doppel-Ausgabe.
Von einem der auszog um eine simple Frage zu klären.
Oder die wundersame Geldvermehrung durch den Trick der Doppel-Ausgabe.
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Re: Firmen - Ausgaben
Wurde Geld für eine SGB II-Ausgabe verwendet, die sich im Nachhinein als nicht notwendig herausgestellt hat, so muss das Geld zurückgezahlt werden. Sind dafür keine Mittel vorhanden, so kann mit dem Inkasso Ratenzahlung vereinbart werden. Die Erstattung kann auch durch Aufrechnung mit künftigen Sozialleistungsansprüchen erfolgen. Dies ist in etwa vergleichbar mit den Tagessätzen einer Geldstrafe.Niemand kann mir erklären so wie es das Urteil vorsieht das lch das schon ausgegebene Geld jetzt noch rnal ausgeben kann, bitte erklären Sie es mir mal. Habe allen rneine Geschichte erzählt und wirklich niernand konnte mir erklären wie das genau geht mit dem doppelten Ausgeben von dem gleicben Geld. Wenn Sie es mir auch nicht erklären können ist das Urteil ja nicht haltbar.
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia noch mal für dich jede Firmenausgabe war zum Zeitpunkt der Ausgabe wichtig für mein Gewerbe.
Und genau das habe ich der Richterin am 10.09.2018 in meiner Verhandlung fungiert auch erklärt,
mit kompetenten Beistand und die Richterin hat in der Verhandlung dem auch zugestimmt
und im Urteil was anders geschrieben leider, ihre 2 Urteil sind alles eine einzige Lüge.
Möchte in dem Zusammenhang noch mal an das Schreiben erinnern : Aus dem hervorgeht das damals kein Sachbearbeiter/in meine Firmenunterlagen korrekt geprüft hat.
Und genau das habe ich der Richterin am 10.09.2018 in meiner Verhandlung fungiert auch erklärt,
mit kompetenten Beistand und die Richterin hat in der Verhandlung dem auch zugestimmt
und im Urteil was anders geschrieben leider, ihre 2 Urteil sind alles eine einzige Lüge.
Möchte in dem Zusammenhang noch mal an das Schreiben erinnern : Aus dem hervorgeht das damals kein Sachbearbeiter/in meine Firmenunterlagen korrekt geprüft hat.
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Zuletzt geändert von Peterpanik am Fr 1. Mär 2019, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Ja, das ist ein leider durchaus bekanntes, ärgerliches Faktum: Bei manchen Menschen kommt viel dummes Zeug raus, wenn sie den Mund aufmachen, wobei der Mund durchaus auch die Tastatur oder der Kuli sein können.
Auch ich hab aus Richtermund schon mal ausgesprochen dummes Zeug vernommen.
Auch ich hab aus Richtermund schon mal ausgesprochen dummes Zeug vernommen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ja Köelsch du siehst das richtig und mein Beistand war ein guter Mann den kleinchaos persönlich auch kennt.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier noch mal zwei aktuellere Schreiben zum lesen :
Möchte allen noch was mitteilen, hatte in den Verfahren - L7 AS 628/18 ja PKH beantragt so das mich ein Rechtsanwalt vertreten kann beim LSG
aber man hat mir keine PKH bewilligt und hatte mich an das BSG gewannt und die haben die Ablehnung der PKH durch das LSG auch nur bestätigt.
Wenn Richter wie im diesen Verfahren keine PKH bewilligen müssen Richter ja mit meinen Schreiben klarkommen, denn Sie wollen keinen Anwalt.
Im zweiten Verfahren - L7 AS 645/18 läuft mein Antrag auf PKH noch und ist nicht entschieden wurden bis Heute, müssen warten was sie tun.
Denn Beschluss da zu wird später einer hier noch einstellen und ich berichte weiter wenn was passiert.Möchte allen noch was mitteilen, hatte in den Verfahren - L7 AS 628/18 ja PKH beantragt so das mich ein Rechtsanwalt vertreten kann beim LSG
aber man hat mir keine PKH bewilligt und hatte mich an das BSG gewannt und die haben die Ablehnung der PKH durch das LSG auch nur bestätigt.
Wenn Richter wie im diesen Verfahren keine PKH bewilligen müssen Richter ja mit meinen Schreiben klarkommen, denn Sie wollen keinen Anwalt.
Im zweiten Verfahren - L7 AS 645/18 läuft mein Antrag auf PKH noch und ist nicht entschieden wurden bis Heute, müssen warten was sie tun.
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Re: Firmen - Ausgaben
Die Ausgabenprüfung erfolgt nach pflichtgemässem Ermessen. Dabei wird der Sachbearbeiter einen strengen Masstab anlegen. Es gibt daher keine genauen Kriterien für "Firmenprüfungen", sondern jede einzelne Ausgabe wird einzeln abgewogen und untersucht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Re: Firmen - Ausgaben
So isses, und interne JC-Vorgaben interessieren ein Gericht nicht. Die halten sich an's Gesetz und nich an Äußerungen eines JC-Chefs.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #1030 + 1031 was ihr schreibt ist richtig,
aber wie wiegt ein Sachbearbeiter/in was ab ohne das er weiß warum die Firmenausgabe getätigt wurde und warum es gerade jetzt sein musste.
Auch war der Sachbearbeiter/in nicht anwesend bei der Ausgabe oder sind Sachbearbeiter/in alle Hellseher das Sie die Hintergründe von Ausgaben alle wissen ohne darüber genaue Informationen zu haben...?, oder sind es alles bewusste Unterstellungen ohne Hintergrundwissen...!, um Kunden bewusst zu belügen zum Vorteil des Jobcenters, bleibt die Frage : Warum lassen so-viele Kunden sich das gefallen von ihren Jobcenter.
Noch was wenn ein Sachbearbeiter/in was alleine Entscheidet und das nicht der tatsächlichen Realität entspricht ist das eine Mutmaßung also eine Unterstellung von Betrug gegen über dem Kunden und das darf rechtlich ein Sachbearbeiter/in nicht, weil er damit seine Kompetenz überschreitet.
aber wie wiegt ein Sachbearbeiter/in was ab ohne das er weiß warum die Firmenausgabe getätigt wurde und warum es gerade jetzt sein musste.
Auch war der Sachbearbeiter/in nicht anwesend bei der Ausgabe oder sind Sachbearbeiter/in alle Hellseher das Sie die Hintergründe von Ausgaben alle wissen ohne darüber genaue Informationen zu haben...?, oder sind es alles bewusste Unterstellungen ohne Hintergrundwissen...!, um Kunden bewusst zu belügen zum Vorteil des Jobcenters, bleibt die Frage : Warum lassen so-viele Kunden sich das gefallen von ihren Jobcenter.
Noch was wenn ein Sachbearbeiter/in was alleine Entscheidet und das nicht der tatsächlichen Realität entspricht ist das eine Mutmaßung also eine Unterstellung von Betrug gegen über dem Kunden und das darf rechtlich ein Sachbearbeiter/in nicht, weil er damit seine Kompetenz überschreitet.
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Re: Firmen - Ausgaben
Grundsätzlich kann ich Deine Gedanken dazu nachvollziehen.Peterpanik hat geschrieben: ↑So 3. Mär 2019, 09:36 Zu #1030 + 1031 was ihr schreibt ist richtig,
aber wie wiegt ein Sachbearbeiter/in was ab ohne das er weiß warum die Firmenausgabe getätigt wurde und warum es gerade jetzt sein musste.
Auch war der Sachbearbeiter/in nicht anwesend bei der Ausgabe oder sind Sachbearbeiter/in alle Hellseher das Sie die Hintergründe von Ausgaben alle wissen ohne darüber genaue Informationen zu haben...?, oder sind es alles bewusste Unterstellungen ohne Hintergrundwissen...!, um Kunden bewusst zu belügen zum Vorteil des Jobcenters, bleibt die Frage : Warum lassen so-viele Kunden sich das gefallen von ihren Jobcenter.
Noch was wenn ein Sachbearbeiter/in was alleine Entscheidet und das nicht der tatsächlichen Realität entspricht ist das eine Mutmaßung also eine Unterstellung von Betrug gegen über dem Kunden und das darf rechtlich ein Sachbearbeiter/in nicht, weil er damit seine Kompetenz überschreitet.
Eine Differenzierung würde ich aber machen. Und zwar hier: wenn ein SB, wie auch immer darauf kommt, dass ein Aufstocker "betrogen" haben soll, dann müsste der SB dies eigentlich der Staatsanwaltschaft mitteilen. Diese kann dann ermitteln. Seltsamerweise wird aber von Seiten des JC gerne etwas behauptet, das einen Betrug durch Aufstocker impliziert. Es wird aber nie eine Ermittlung eingeleitet. Warum eigentlich nicht? Fehlt die Begründung für den Verdacht?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Firmen - Ausgaben
Es geht um angemessene und unangemessene Betriebsausgaben, nichts weiter.
Eine Betriebsausgabe im ALG II-Bezug ist angemessen, wenn sie absolut nötig war, sehr preiswert, unterste Kategorie, möglichst gebraucht und nicht aufzuschieben. Vorrang vor einer Betriebsausgabe hat stets der Anrechnungsbetrag des Jobcenters!
Die Ausgabe wird natürlich auch danach betrachtet, ob ein Unternehmen in der Gründungsphase ist (da geht mehr) oder seit Jahren dahindümpelt (da geht weniger). Der Gewinn und die Gewinntendenz (steigend oder fallend) spielt eine wichtige Rolle.
Das Jobcenter darf auf keinen Fall den Eindruck gewinnen, dass die Ausgabe auf Kosten des Steuerzahlers geht und einen "persönlichen Mehrgewinn" für den Aufstocker darstellt.
Ein E-Bike und ein 32-Zoll-Monitor sind keinesfalls dem aufstockenden Leistungsbezug angemessen, es sei denn, man betreibt einen Monitorladen und einen E-Bike-Verleih.
Eine Betriebsausgabe im ALG II-Bezug ist angemessen, wenn sie absolut nötig war, sehr preiswert, unterste Kategorie, möglichst gebraucht und nicht aufzuschieben. Vorrang vor einer Betriebsausgabe hat stets der Anrechnungsbetrag des Jobcenters!
Die Ausgabe wird natürlich auch danach betrachtet, ob ein Unternehmen in der Gründungsphase ist (da geht mehr) oder seit Jahren dahindümpelt (da geht weniger). Der Gewinn und die Gewinntendenz (steigend oder fallend) spielt eine wichtige Rolle.
Das Jobcenter darf auf keinen Fall den Eindruck gewinnen, dass die Ausgabe auf Kosten des Steuerzahlers geht und einen "persönlichen Mehrgewinn" für den Aufstocker darstellt.
Ein E-Bike und ein 32-Zoll-Monitor sind keinesfalls dem aufstockenden Leistungsbezug angemessen, es sei denn, man betreibt einen Monitorladen und einen E-Bike-Verleih.
Re: Firmen - Ausgaben
Ein E-Bike verursacht erheblich weniger Kosten als ein Auto, ein 32 " Monitor ist für CAD oder Bildbearbeitungssoftware unbedingt ein Muss (ich hatte mit CAD Anfang der 90-er auf einem 17-Zöller angefangen, ich weiß wovon ich schreibe). Solche Ausgaben können sehr sinnvoll und angemessen sein.
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Re: Firmen - Ausgaben
Aber nicht bei einem Fahrdienst. Der TE ist kein CAD-Ingenieur und im Betrieb steht bereits ein Kfz bereit.
Re: Firmen - Ausgaben
Meine Antwort bezog sich auf deine allgemeingültige Aussage
Hättest du geschrieben: "scheinen mir für den Betrieb des TE nicht angemessen", hätte ich vielleicht anders geantwortet.Ein E-Bike und ein 32-Zoll-Monitor sind keinesfalls dem aufstockenden Leistungsbezug angemessen, es sei denn, man betreibt einen Monitorladen und einen E-Bike-Verleih.
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