Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#1001

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 11:29 Es geht um angemessene und unangemessene Betriebsausgaben, nichts weiter.
Genau!
Angemessene und unangemessene Betriebsausgaben sind für den selbstständigen ALG-II-Aufstocker entsprechend SGB II maßgebend.

Selbst das vom TE bevorzugte EStG untersagt Betriebsausgaben, sprich unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.

Auch kann beispielsweise ein unangemessener, betrieblicher Repräsentationsaufwand innerhalb des EStG nicht geltend gemacht werden. Entscheidend ist jedoch, wie wichtig die Repräsentation für den Geschäftserfolg ist.


Der juristische Laie ist flott mit dem Begriff "Betrug" unterwegs. § 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. In der Praxis sind objektive und subjektiven Voraussetzungen eines Betruges gem. § 263 StGB einzubeziehen. Ein Betrugsversuch liegt vor, wenn ein Mangel im objektiven Tatbestand vorliegt, aber die subjektiven Voraussetzungen erfüllt sind.

Der TE unterstellt den SBchen schon seit 02.08.2017 ff. zigmal Betrugsvorwürfe und wundert sich, dass bisher keine staatsanwaltlichen Ermittlungen eingeleitet wurden. "Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben." - Jean Giraudoux, französischer Berufsdiplomat, Drehbuchautor und Schriftsteller.
HarzerUrvieh
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Re: Firmen - Ausgaben

#1002

Beitrag von HarzerUrvieh »

friys hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 12:12
Olivia hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 11:29 Es geht um angemessene und unangemessene Betriebsausgaben, nichts weiter.
Genau!
...

Der TE unterstellt den SBchen schon seit 02.08.2017 ff. zigmal Betrugsvorwürfe und wundert sich, dass bisher keine staatsanwaltlichen Ermittlungen eingeleitet wurden. "Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben." - Jean Giraudoux, französischer Berufsdiplomat, Drehbuchautor und Schriftsteller.
Ich vermute, ich habe wieder ein Verständnisproblem!? Ich frage mal vorsichtig nach...

Der TE wundert sich darüber, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen das JC ermittelt?
oder
Der TE wundert sich darüber, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen ihn ermittelt?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1003

Beitrag von Koelsch »

Hat zwar nix mit dem Fred zu tun, aber um einmal zu verdeutlichen, wie hervorragend Strafrecht und ALG II miteinander harmonieren :ironiea:
erinnere ich an einen Fall, den wir hier im Forum vor Jahren hatten:
  1. JC fordert eLB auf, eine Schweigepflichtsentbindung für seine Docs zu unterzeichen. JC nutzt dazu die "beliebte" Mitwirkungsaufforderung samt "Hinweis" (man möchte ja nicht von Drohung sprechen, so was macht JC ja nicht):
    Und bis Du nicht willig, so gibt es kein Geld
  2. eLB weist JC auf die durchaus einschlägigen Hinweise von BA etc. etc. und die Hinweise im Vordruck hin, dass die Abgabe dieser Schweigepflichtsentbindung freiwillig sei. Er jedenfalls werde diese nicht unterschreiben.
  3. JC ist gar freundlich und wiederholt die unter 1) genannte Drohung.
  4. eLB antwortet :angel: :angel:
  5. JC stellt die Leistungen ein.
  6. eLB erstattet bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Nötigung nach § 240 StGB gegen SB und SB'chen's Cheffe
  7. Staatsanwalt prüft "sorgfältig = lange" und stellt das Verfahen ein. Es sei kein Anfangsverdacht zu erkennen, eLB müsse ja nur die geforderte Erklärung abgeben und schon gäb's auch wieder Geld.
  8. eLB geht in Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft
  9. Generalstaatsanwalt prüft "sorgfältig = lange" und sieht keinen Beschwerdegrund ein. Es sei kein Anfangsverdacht zu erkennen, eLB müsse ja nur die geforderte Erklärung abgeben und schon gäb's auch wieder Geld.
  10. Und siehe da, nachdem eLB nun die "freiwillige" Schweigepflichtsentbindung abgegeben hat, wird die Leistungseinstellung vom JC aufgehoben und eLB kann wieder Miete zahlen und was zu futtern kaufen und die Darlehen von Freunden und Verwandten zurückzahlen, die ihn bis dahin am Leben erhalten haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1004

Beitrag von Koelsch »

Hier der Beschkuss des LSG
0 Beschluss vom LSG_ano.pdf
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1005

Beitrag von Peterpanik »

Habe eure Anregungen mal umgesetzt,
bitte das LSG in beiden laufenden Verfahren mich wegen vorsätzlichen und nachgewiesen Betrug bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen :
82. Bitte ans LSG.pdf
Bin nun gespannt wenn die Staatsanwaltschaft sich bei mir meldet, werde es dann euch mitteilen.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1006

Beitrag von Günter »

Staatsanwälte sind Beamte, die arbeiten nicht auf Zuruf.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1007

Beitrag von HarzerUrvieh »

Peterpanik hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 17:27 Habe eure Anregungen mal umgesetzt,
bitte das LSG in beiden laufenden Verfahren mich wegen vorsätzlichen und nachgewiesen Betrug bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen : 82. Bitte ans LSG.pdf

Bin nun gespannt wenn die Staatsanwaltschaft sich bei mir meldet, werde es dann euch mitteilen.
Zeig dich doch selbst an, das geht eventuell schneller?
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Re: Firmen - Ausgaben

#1008

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1044 das habe Ich auch schon mal gemacht und die Oberstaatsanwaltschaft - Franfurt hat mich auch nicht anklagt sondern freigesprochen,
denn Staatsanwälte erkennen den Artikel 3 Satz 1 GG und das Steuerrecht und auch meine Einkommensteuerbescheide voll an ohne ausnahmen.
Hier mal zum lesen für alle :
83. Festellung.pdf
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#1009

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 16:04 Hier der Beschkuss des LSG
Sapperlot! Jetzt auch noch das Hessische LSG (26.02.2019) "Aus der selbständigen Nebenbeschäftigung erzielt er Einkommen in wechselnder Höhe." Die Sozialrichter wollen einfach nicht von diesem " idiotischen Nebengewerbe" ablassen? Da schreibt einer vom anderen ab.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1010

Beitrag von Koelsch »

Immer auf die Feinheiten achten, man kann durchaus im Gewerbe nur so nebenher ab und an mal beschäftigt sein. :unschuld:
Dadurch wird aus dem Gewerbe eben kein Nebengewerbe.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1011

Beitrag von marsupilami »

Solange kein Narbengewebe draus wird ....
Signatur?
Muss das sein?
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#1012

Beitrag von friys »

Am Thema Nebengewerbe | Nebenerwerb haben wir uns ja schon des Öfteren ereifert. Die Sozialgerichte werden sich die Begriffe wohl von den Jobcentern geliehen haben. Und die wiederum von den Kopien der GewAN- und GewABmeldungen der ELBs.

Bild

Die Online-Formulare der GewA1 und GewA3 nach nach §14 GewO oder §55 c GewO sehen bspw. in Hessen und Potsdam sehr ähnlich aus. Beide haben unter Ziffer 16 die Frage: "Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?"
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1013

Beitrag von Günter »

Ich verweise auf das erste Posting in dem Link
Die von Ihnen bei Ihrer Gewerbeanmeldung unter Feld 16 gemachte Angabe (Wird die Tätigkeit vorerst im Nebenerwerb betrieben) hat keine rechtliche Auswirkung und dient lediglich statistischen Zwecken.
https://www.forum-gewerberecht.de/threa ... werbe.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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Re: Firmen - Ausgaben

#1014

Beitrag von HarzerUrvieh »

Und Nebenerwerb ist das gleiche wie Nebengewerbe? So so...
In etwa wie screenshot und PowerShot?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1015

Beitrag von Koelsch »

Da es ein Nebengewerbe nicht gibt, kann es wohl auch nicht das Gleiche sein
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Re: Firmen - Ausgaben

#1016

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nebenerwerb = Erwerb neben einem weiteren Erwerb, meist ein Haupterwerb. Wobei ich nicht weiß, was den Haupterwerb zum Haupterwerb macht. Vermutlich die dazu eingesetzte Zeit oder daraus folgenden "Gewinn"?


Folgendes ist auch nicht so ganz ernst gemeint:
Nebengewerbe = Wunschdenken derer die nicht nach Steuerrecht ticken?
Nebengewerbe, könnte damit Schwarzarbeit gemeint sein? Also neben dem Gewerbe tätig?
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1017

Beitrag von Peterpanik »

Hier noch zu Anträgen in #1042 eine Nachreichung zu den Anträgen 628/18 + 645/18 sind beide gleich deshalb veröffentliche ich nur eine hier :
83.0 Nachreichung.pdf
Wenn mich das LSG nicht sofort Anzeigt steht doch fest das diese ALG II Verordnung für Selbständige nicht Rechtlich haltbar ist und auch
nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und das LSG muss die Verordnung zur Prüfung sofort dem Bundesverfassungsgericht vorlegen .
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Zuletzt geändert von Peterpanik am Di 5. Mär 2019, 12:18, insgesamt 7-mal geändert.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1018

Beitrag von Günter »

Schön dass du dich täglich meldest, ich bin etwas in Sorge, dass die dich in die Klapse stecken.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1019

Beitrag von Peterpanik »

Günter könnte ja passieren denn LSG - Richter haben doch auch Realitätsprobleme, und da zusammen zu sitzen wäre doch lustig .........
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Re: Firmen - Ausgaben

#1020

Beitrag von Tester »

Günter hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 07:28 Schön dass du dich täglich meldest, ich bin etwas in Sorge, dass die dich in die Klapse stecken.
Du meinst da liegt eine Erkrankung vor:
https://www.welt.de/gesundheit/psycholo ... nsinn.html
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1021

Beitrag von Günter »

Ich bin nicht befugt Diagnosen zu stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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Re: Firmen - Ausgaben

#1022

Beitrag von Peterpanik »

Günter aber du weißt schon das man einen Euro nur ein mal ausgeben kann ..., oder muss ich mir auch sorgen um dich machen.
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#1023

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1054 das da einer ? so was rein macht finde ich nicht gut, denn meine Schreibweise war richtig.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1024

Beitrag von Peterpanik »

Mal was zu lesen was ich dem BSG geschickt habe Heute zur Kenntnisnahme :
84. Lesen.pdf
Die anderen drei sind in #1062 zum lesen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1025

Beitrag von Peterpanik »

Hier noch die drei Anlagen zum nachlesen :
84.0 auch Lesen.pdf
Hier die dritte :
84.0 Vergessen.pdf
Werde hier berichten wie es weitergeht so beim BSG.
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