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Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 18:09
von marsupilami
Okay, da Du, Peterpanik, den besseren Durch- und Überblick hast, überlassen wir Dir die Ausarbeitung und Einreichung der Verfassungsbeschwerde.
Du darfst das auch gerne hier in diesem Thread einstellen und hier auch über die Ergebnisse berichten.

Dann muss man das nicht woanders mühsam lesen und rausklauben.

Ich zumindest wünsche Dir viel Erfolg.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 18:21
von Koelsch
Auch von mir: Viel Erfolg

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 19:02
von Breymja
Masu eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einreichen, ich konnte es ja auch. Das Ziel ist die ALG II-V aufzuheben aber das weiß tigerlaw auch.
Ja, wenn die Person beschwert und der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft ist. Dann sollte vermutlich noch ein Verstoß gegen eine Bestimmung des Grundgesetzes vorliegen, an deren Begründung das BVerfG anscheinend besonders hohe Anforderungen stellt. (Und vielleicht noch andere Voraussetzungen, die ich gar nicht kenne) Andernfalls hauen die im Wiederholungsfall auch gern mal eine Missbrauchsgebühr raus, wie letztens erst einer Dame passiert.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:10
von Olivia
Wie hoch war denn die Gebühr gewesen?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:14
von Koelsch

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:16
von Olivia
Dann sollte sich der TE vielleicht etwas mehr überlegen, inwieweit er die Gerichte strapazieren möchte.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:24
von Breymja
Und hier auch bei vorangegangener Sozialgerichtsbarkeit und aktuell: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 45217.html
(Und Reichsbürgertum)

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:20
von Peterpanik
Ich habe eine vorläufige Regelsatz - Weiterbewilligung bekommen für die nächsten 6 Monate mit Unterstellungen von meinen Sachbearbeiter da drin.Der Sachbearbeiter unterstellt mir einfach so Sachen ohne mir die da für notwendigen Beweise zu benennen bzw. mir die Unterstellungen nachzuweisen.
Hier mein Widerspruch :
6. Wiederspruch 25.03.2018.odt

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:23
von Peterpanik
Hier nun die unverschämte Forderung des Sachbearbeiters :
6.0 Antwort - Jobcenter.pdf
Anscheinend hat er meinen Widerspruch nicht begriffen, oder er Unterstellt mir wieder eine Falschaussage in der Sache.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:28
von Günter
Wie jetzt? Die Vorlage von Beweismitteln ist unverschämt?

letzt geändert durch Art. 5 G v. 14.8.2017 I 3214

§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
SGB I Sozialgesetzbuch

Dann solltest du natürlich unverzüglich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Parlament einreichen, weil die solch unverschämte Gesetze erlassen haben.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:29
von marsupilami
zu #109: nett

Nachtrag:
ich schließe mich Günter's Auffassung an, was die Forderung von Unterlagen anbelangt.

Wenn Du, Peterpanik, mal bei den anderen Selbstständigen hier im Forum rumfragst:
bei denen werden überall nur 50 % Telefonkosten anerkannt, sofern sie nicht von vorneherein entsprechend unterschiedliche Verträge und/oder Tel.Nummern angegeben haben.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:32
von Peterpanik
Hier meine Antwort auf die Forderung des Sachbearbeiters :
6.0.1 Antwort 28.03.2018.odt
Ich weise hier mal alle ausdrücklich darauf hin das Ich alle Aussagen ( Telefone ) durch Zeugen beweisen kann,
für Firmentelefon besteht seit Jahren ein Vertrag und mein Privattelefon ist seit Jahren ein Telefon zum Aufladen.


Günter das wo du drauf Hinweist ist mir bekannt, aber wo steht denn das Sachbearbeiter einfach Kunden was Unterstellen dürfen ohne Beweise ?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:36
von Koelsch
Günter hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:28 Dann solltest du natürlich unverzüglich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Parlament einreichen, weil die solch unverschämte Gesetze erlassen haben.
Den europäischen Gerichtshof nich vergessen :beten:

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:37
von Günter
Ein Telefon zum Aufladen, da wird dir jeder normal denkende Mensch sagen, der hat nen Sockenschuss, der zahlt für Privatgespräche ca 10 ct/Min und hat auf dem danebenstehenden Telefon eine Flatrate. Die Telefonkosten siechen nur so dahin.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:38
von Günter
Koelsch hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:36
Günter hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:28 Dann solltest du natürlich unverzüglich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Parlament einreichen, weil die solch unverschämte Gesetze erlassen haben.
Den europäischen Gerichtshof nich vergessen :beten:
Der Instanzenweg ist einzuhalten erst kommt Karlsruhe dann Luxemburg.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:44
von Koelsch
Ich sach nix dazu, staune nur .... aber schon andere Menschen hatten ja nachweislich Unrecht bzw. haben dann doch bewiesen, dass ihre Zweifel berechtigt waren. z.B. bei einem gewissen Herrn Einstein
Zwei Dinge sind, soweit wir wissen, unendlich – das Weltall und die menschliche Dummheit.
steht ja inzwischen fest: Beim Weltall stimmt die Aussage nicht

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:44
von marsupilami
Ich dachte, die Nachweise siechen dahin.
Also so hab ich das Schreiben aus #113 interpretiert.

Wir wissen jetzt auch aufgrund des Dateinamens, wie der SB heißt.
So viel zum Thema Datenschutz.


Ehrlich, echt jetzt: ich bin am Überlegen, ob ich dem JC einen Trauer-Kranz spende und eine extra Beileidskarte an den SB und die Widerspruchsstelle.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:45
von Peterpanik
Günter wo steht das Ich mein Telefonierverhalten dir oder einen Sachbearbeiter erklären muss !
Und stell dir vor den Instanzen-weg kenne ich auch.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:47
von marsupilami
Günter hat mich auf einen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht:

In diesen Schreiben von Peterpanik an das JC fehlt der Hinweis, dass man Geld nicht 2mal ausgeben kann.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:49
von Koelsch
Du musst gar nix erklären, das siehst Du völlig falsch. Im Zweifel werden Dir andere Leute, teilweise berobte Menschen, versuchen, das zu erläutern. Das Schlimme daran: Auch wenn man die Erläuterungen nicht versteht, spürt man die Konsequenzen aus den Erläuterungen.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:51
von Peterpanik
staune Marsu, aber das hört leider nicht da zu.

Koelsch du hast Recht, aber warum Erklärten mir die Richter seit Jahren nicht was Falsch oder Richtig ist ?,
warte seit Jahren auf meine Verhandlungen bei SG - Marburg, wie lange muss man denn auf so-was warten ...

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:51
von Günter
Peterpanik hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:45 Günter wo steht das Ich mein Telefonierverhalten dir oder einen Sachbearbeiter erklären muss !
Und stell dir vor den Instanzen-weg kenne ich auch.
Kennst du das Wort Plausibilitätsprüfung?

Kannst du dir vorstellen, dass ein erfolgreicher Kaufmann sich an den Grundsatz hält, in der Einsparung von Kosten liegt der Gewinn.

Aber was hindert dich daran, den Vertrag für das Aufladekonto und die entsprechenden Kassenzettel vorzulegen?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 11:06
von Peterpanik
Günter ich kenne das Wort Plausibilitätsprüfung genau,
aber mein Sachbearbeiter nicht den genau so eine Plausibilitätsprüfung ist vorgeschrieben laut der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg für die EKS.

Und so eine Prüfung verweigert mein Sachbearbeiter mir seit Jahren ohne das er Begründen kann warum er sie Verweigert mir.

Noch zu #112, marsu ich habe vor Jahren meinen Sachbearbeiter mündlich informiert das ich zwei Telefone habe und sie auch ihm gezeigt,
aber was kann ich da für das er so Vergesslich ist, das muss er selbst Verantworten, und ich kann nichts für seine neuen Unterstellungen.

Auch noch zu #118, Marsu jeder macht Fehler und ich habe ihn schon behoben, oder ...

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 11:23
von Olivia
Das ist eine einfache Anforderung von Unterlagen, nichts weiter. Das Jobcenter will überprüfen, ob zwei Telefonverträge vorliegen, so dass der betriebliche Vertrag entweder zu 100% oder nur zu einem Teil (75%, 50% oder 25%) anerkannt werden kann.

Da müssen nun Belege eingereicht werden. Unterbleibt dies, führt das zu einer Kostenkürzung.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 11:26
von Koelsch
Peterpanik hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:51 .....warte seit Jahren auf meine Verhandlungen bei SG - Marburg, wie lange muss man denn auf so-was warten ...
Einer unserer User wartet derzeit darauf, dass das 1. HJ 2008 nun endlich mal beim SG zur Verhandlung kommt - und danach dann irgendwann auch mal alle danach kommenden Halbjahre, die alle bei SG anliegen.

Und ein mir bekannter Anwalt überlegt im Moment, ob er eine gewonnene Untätigkeitsklage nicht eingerahmt in seinem Büro an die Wand hängen soll - immerhin wurde diese Klage schon nach 16 Jahren positiv entschieden.