Firmen - Ausgaben
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe nun Heute mal vollendendes beim Jobcenter eingereicht :
was weiter passiert werde ich hier mitteilen allen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Das Sozialgesetzbuch steht über der Datenschutzgrundverordnung und insofern gilt die Datenschutzgrundverordnung im Sozialrecht nicht. Die Unterlagen werden im Regelfall 10 Jahre aufbewahrt und manche Vorgänge 30 Jahre. Danach werden die Akten datenschutzgerecht vernichtet und entsprechende Dateien gelöscht.
Re: Firmen - Ausgaben
Wäre ich Sachbearbeiter, würde meine Antwort vermutlich wie folgt ausfallen.
Sehr geehrter Herr Peter, ich kann ihre Panik nachvollziehen, daher habe ich alle ihre unterlagen gelöscht. Leider ist damit auch die Rechtsgrundlage von Leistungen nach dem SGB II entfallen. Daher habe ich die Leistungsabteilung soeben veranlasst ihre Kontodaten zu löschen und alle Überweisungen einzustellen.
Da wir über keinerlei Daten mehr von ihnen verfügen, müssen wir davon ausgehen, dass die Leistungen bisher zu Unrecht gewährt wurden. Wir fordern sie daher auf, seit dem ...... gezahlten ALG II Leistungen bis zum 15. des folgenden Monats auf unser Konto ..... unter Angabe des Aktenzeichen XYZ zu überweisen.
Sollten sie dem nicht Folge leisten werden wir sie unverzüglich in den Schuldenturm werfen. Für ihre Verpflegung müssen sie selber sorgen, da wir das Geld für ihren Unterhalt nicht zweimal ausgeben können.
Ich hoffe auf ihr wertes Verständnis und verbleibe mit schadenfrohen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Peter, ich kann ihre Panik nachvollziehen, daher habe ich alle ihre unterlagen gelöscht. Leider ist damit auch die Rechtsgrundlage von Leistungen nach dem SGB II entfallen. Daher habe ich die Leistungsabteilung soeben veranlasst ihre Kontodaten zu löschen und alle Überweisungen einzustellen.
Da wir über keinerlei Daten mehr von ihnen verfügen, müssen wir davon ausgehen, dass die Leistungen bisher zu Unrecht gewährt wurden. Wir fordern sie daher auf, seit dem ...... gezahlten ALG II Leistungen bis zum 15. des folgenden Monats auf unser Konto ..... unter Angabe des Aktenzeichen XYZ zu überweisen.
Sollten sie dem nicht Folge leisten werden wir sie unverzüglich in den Schuldenturm werfen. Für ihre Verpflegung müssen sie selber sorgen, da wir das Geld für ihren Unterhalt nicht zweimal ausgeben können.
Ich hoffe auf ihr wertes Verständnis und verbleibe mit schadenfrohen Grüßen.
Ist der einzige Existenzgrund für Milliarden Menschen nur die Befriedigung der Profitgier der Besitzenden? Oder haben diese Menschen auch ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Etwa in die Richtung gingen auch meine Gedanken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
@Olivia:
Das speziellere, nicht das höhere Gesetz - die sind meiner Kenntnis nach alle gleichwertig, außer Verfassungsgrecht.
Das speziellere, nicht das höhere Gesetz - die sind meiner Kenntnis nach alle gleichwertig, außer Verfassungsgrecht.
Re: Firmen - Ausgaben
Falsch eine Verordnung steht im Rang unter einem Gesetz, da ist nix mit Gleichwertigkeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich habe es schon mal an anderer Stelle geschrieben, und gerne wiederhole ich:
"Verordnung" hat zwei Bedeutungen: In Deutschland ist das eine Norm(enfolge), die aufgrund eines Gesetzes von den Ministerien erlassen werden (z.T. mit Zustimmungsvorbehalt des Bundesrats) (Beispiel: In § 6 StVG steht für eine sehr große Anzahl von Materien die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen. Darauf basierend gibt es dann z.B. die StVO, die StVZO etc. Und in deren Präambel steht dann die Ermächtigungsgrundlage. "Sehr schön" gerade bei der StVO zu lesen: https://tinyurl.com/y8a7jopm ).
Auf der EU-Ebene ist eine "Verordnung" das, was hierzulande ein Gesetz wäre, sie hat unmittelbare Geltung. Davon abzugrenzen ist die "Richtlinie", die den Mitgliedsstaaten aufgibt, deren Inhalt erst in nationales Recht zu überführen.
Auf den Datenschmutz angewandt: Die DSGVO ist ein EU-Normenwerk, und zur weiteren Ausfüllung auf nationaler Ebene wurde das BDSG novelliert.
"Verordnung" hat zwei Bedeutungen: In Deutschland ist das eine Norm(enfolge), die aufgrund eines Gesetzes von den Ministerien erlassen werden (z.T. mit Zustimmungsvorbehalt des Bundesrats) (Beispiel: In § 6 StVG steht für eine sehr große Anzahl von Materien die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen. Darauf basierend gibt es dann z.B. die StVO, die StVZO etc. Und in deren Präambel steht dann die Ermächtigungsgrundlage. "Sehr schön" gerade bei der StVO zu lesen: https://tinyurl.com/y8a7jopm ).
Auf der EU-Ebene ist eine "Verordnung" das, was hierzulande ein Gesetz wäre, sie hat unmittelbare Geltung. Davon abzugrenzen ist die "Richtlinie", die den Mitgliedsstaaten aufgibt, deren Inhalt erst in nationales Recht zu überführen.
Auf den Datenschmutz angewandt: Die DSGVO ist ein EU-Normenwerk, und zur weiteren Ausfüllung auf nationaler Ebene wurde das BDSG novelliert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Das verstehe ich nicht. Wenn die DSGVO direkt ein Gesetz ist, dann hätte das BDSG doch gar nicht mehr novelliert werden brauchen.tigerlaw hat geschrieben: ↑Sa 23. Jun 2018, 23:08Auf der EU-Ebene ist eine "Verordnung" das, was hierzulande ein Gesetz wäre, sie hat unmittelbare Geltung. Davon abzugrenzen ist die "Richtlinie", die den Mitgliedsstaaten aufgibt, deren Inhalt erst in nationales Recht zu überführen.
Auf den Datenschmutz angewandt: Die DSGVO ist ein EU-Normenwerk, und zur weiteren Ausfüllung auf nationaler Ebene wurde das BDSG novelliert.
Re: Firmen - Ausgaben
Es gibt dort aber wohl noch einige Fragen, die für die nationale Rechtsanwendung nicht genügend gelöst wurden, und deshalb wird sozusagen der Rahmen ausgefüllt
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Ja, die DSGVO ist aber keine Verordnung im Sinne deutscher Gesetzgebung. Das hat Tigerlaw ja schon schön erklärt.
Interessant wäre jetzt nur noch ob EU-Recht bricht Bundesrecht bricht Landesrecht gilt? Dann wäre ja die DSGVO das höhere Gesetz, wenn Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen wurden? :D Das weiß ich leider nicht.
@Olivia, tigerlaw:
Die Novellierung wurde gemacht, um den Spielraum den die DSGVO an einigen Stellen für den nationalen Gesetzgeber gibt, entsprechend auszunutzen und abweichende Regeln oder Konkretisierungen festzulegen, jedenfalls mein Kenntnisstand dazu. So hätte Deutschland etwa dort, so wie Österreich, das Mündigkeitsalter für Datenerhebungen (und damit auch für Registrierungen auf Internetseiten) von den standardmäßig 16 Jahren auf 14 oder noch weiter senken können, weil von der Regel abgewichen werden darf, das hat bestimmt einen Fachterminus, aber das wissen die ganzen ehemaligen Jurastudenten und Fertigstudierten hier besser.
Re: Firmen - Ausgaben
Lasst uns hier im Fred bitte zur viel wichtigeren Kernfrage zurückkehren:
Kann man Geld zweimal ausgeben? Und wenn nein, warum doch
Kann man Geld zweimal ausgeben? Und wenn nein, warum doch
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Latürnich!
Ganz einfach: 1 fuffi, verloren und wieder gefunden sind schon 150 Tacken.
Die vor'n Spiegel gelegt macht 300.
Ganz einfach: 1 fuffi, verloren und wieder gefunden sind schon 150 Tacken.
Die vor'n Spiegel gelegt macht 300.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Firmen - Ausgaben
Ja, es gibt Situationen, wo Geld zweimal ausgegeben werden muss. Und zwar muss es dann zweimal ausgegeben werden, wenn ein Rückforderungsbescheid eintrifft und dieser "bedient" werden muss.
Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch, die Kernfrage wurde doch schon einhellig beantwortet. Nur PeterPanik kann der Antwort nicht ganz vollenden.
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe eine Antwort erhalten (Anmerkung die können Anträge in 3 Tagen entscheiden, habe Ich in den letzten 10 Jahren nicht mehr erlebt von meinen Jobcenter.) auf den Antrag - Löschen von Firmendaten - hier zum lesen :
Ist eine Antwort aber ob sie Vereinbar ist mit Artikel 3 Satz 1 Grundgesetz ist aus meiner siecht sehr problematisch.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe dann Heute sofort meinen Widerspruch eingereicht - hier zum lesen :
Werde weiter berichten wenn wieder was passiert, ob das Jobcenter wieder in 3 Tagen eine Entscheidung trifft oder es wieder Monate dauert ?Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich darf mal Hans-Joachim Kulenkampf zitieren
Jeder blamiert sich, so gut er kann - und einige noch etwas besser.
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Re: Firmen - Ausgaben
Drohung oder Gewalt, sind zwei spezifische Nötigungsmittel, die das StGB in § 240 aufführt. Mittels einer dieser beiden Formen soll ein Erfolg dergestalt herbeigeführt werden, dass der Betroffene eine von ihm nicht gewollte, jedoch vom Täter erwünschte Handlung, Duldung oder Unterlassung vollzieht.Peterpanik hat geschrieben: ↑Do 28. Jun 2018, 08:25Ach noch was Herr [...] sie wissen ja das das Jobcenter mich wegen angeblicher Nötigung angezeigt hat.
@eterpanik, beim Begriff der Nötigung handelt sich um weit mehr als ein bloßes Ärgernis. Wie kam es zu der Anzeige?
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Re: Firmen - Ausgaben
friys, worauf sie genau beruht weiß ich leider nicht denn es sagt mir keiner was und einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten, Ich habe meinen Sachbearbeiter in diesen Jahr schon viele Schreiben bzw. Widersprüche geschickt und weiß nicht was ihm nicht passt,
werde ich schon irgendwann erfahren , also Spätestens bei der kommende Gerichtsverhandlung.
werde ich schon irgendwann erfahren , also Spätestens bei der kommende Gerichtsverhandlung.
Re: Firmen - Ausgaben
§ 153 StPO - ich kann dem Verlauf hier im Thread nur öffentliches Desinteresse entnehmen.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich empfehle dem TE eine Ratenzahlung.
Re: Firmen - Ausgaben
Im Alltag wird der Begriff der Nötigung oft gebraucht, ohne die dazugehörige rechtliche Komponente zu kennen. Nur weil @PP sein Jobcenter mit Post zuschüttet, kommen wohl die spezifischen Nötigungsmittel nicht zum tragen - es sei denn, @PP ist in grober Weise ausfallend geworden und/oder hat massive Willensbeeinflussung zu betreiben versucht. Dann wird wohl zuerst eine Anhörung eingeleitet. Ansonsten wird das Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit sehr wahrscheinlich.Peterpanik hat geschrieben: ↑Do 28. Jun 2018, 10:07Ich habe meinen Sachbearbeiter in diesen Jahr schon viele Schreiben bzw. Widersprüche geschickt und weiß nicht was ihm nicht passt, werde ich schon irgendwann erfahren , also Spätestens bei der kommende Gerichtsverhandlung.
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe wegen den Firmendaten nun eine EA beim SG eingereicht, hier zu lesen :
Wenn sich was tut werde ich weiter berichten hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Zur Aussonderungsfunktionalität von Altdaten aus der E-Akte: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 018015.pdfPeterpanik hat geschrieben: ↑Do 28. Jun 2018, 08:19Habe eine Antwort erhalten (Anmerkung die können Anträge in 3 Tagen entscheiden, habe Ich in den letzten 10 Jahren nicht mehr erlebt von meinen Jobcenter.) auf den Antrag - Löschen von Firmendaten - hier zum lesen : 40. Antwort - Firmendaten 25.06.2018.pdf
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