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Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 09:07
von Günter
Sorry, aber wenn hier jemand eine gewisse Diskrepanz zwischen lesen und verstehen hat, dann nicht wir.

Nochmal ganz langsam und am besten laut lesen und versuchen den Text zu verstehen
Das SG ist nicht befugt die Bescheide der Finanzbehörden zu überprüfen oder gar in Zweifel zu ziehen. Das SG erkennt an, dass das zuständige FA rechtskräftige Bescheide erlassen hat. Das SG ist an geltende Gesetze gebunden und in denen ist eindeutig festgelegt, dass das Steuerrecht für die Einkommensermittlung nicht anzuwenden ist.
Steuerrecht ist auf Sozialrecht nicht anwendbar.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 09:10
von Olivia
PP, Du darfst Steuer- und Sozialrecht nicht miteinander vermengen! Das Sozialrecht regelt einen anderen Rechtsbereich als das Steuerrecht. Das Steuerrecht regelt die Besteuerung und erlässt Steuerbescheide. Das Jobcenter wird durch das Sozialrecht geregelt und wenn gegen Entscheidungen des Jobcenters Klage eingelegt wird, dann ist das Sozialgericht zuständig.

Für finanzrechtliche Streitigkeiten gibt es übrigens die Finanzgerichtsbarkeit. Vielleicht reichst Du dort Deine Klagen ein? Klagen am Finanzgericht sind gebührenpflichtig.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 09:11
von Peterpanik
Oli willst oder kannst du es nicht verstehen ?, weist für mich gilt auch das Grundgesetz, ob es für dich auch gilt weiß ich ja nicht.

Beispiel : Wenn tigerlaw seinen Einkommensteuerbescheid erhält ist er Rechtskräftig und andere Behörden erkennen ihn an und meinen Einkommensteuerbescheid will man nicht anerkennen beim SG, obwohl für uns beide ja der Art 3 Satz 1 GG gleichermaßen gilt, oder ...

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 09:13
von tigerlaw
Nein, Olivia, Du hast PP falsch verstanden: Er will, dass (auch) das SG seine Belastung durch gezahlte Einkommensteuer berücksichtigen soll.

Demgemäß würde ich als Richter nicht wie Günter antworten, sondern
Auch die Frage, ob der Einkommensteuerbescheid des FA XXX vom DATUM für das Kalenderjahr 20xx bei der (abschließenden) Entscheidung über die Bewilligung von SGB-II-Leistungen im BWZ MONAT1 bis MONAT2, ist Gegenstand des anhängigen Verfahrens S x AS yyyy/201z. Das Gericht wird jedenfalls die Tatsache, dass Sie AAA € Einkommensteuer bezahlt haben, in die Entscheidung mit einbeziehen.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 09:16
von Olivia
NOCH EINMAL:

Wenn Dein Steuerbescheid nicht anerkannt wird, dann musst Du das Original vorlegen. Vorlegen bedeutet nicht abgeben! Das Original erkennst Du an einem Gründruck an der linken Seite. Das Jobcenter wird das Original anerkennen und dann über die Absetzbarkeit vom Einkommen entscheiden.

Bei einem Problem mit Deinem Steuerbescheid wendest Du Dich an Dein Finanzamt. Vielleicht kannst Du dort eine kostenpflichtige Zweitschrift erhalten, wenn Du das Original verbummelt hast.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 09:19
von Olivia
tigerlaw hat geschrieben: Mi 19. Sep 2018, 09:13 Nein, Olivia, Du hast PP falsch verstanden: Er will, dass (auch) das SG seine Belastung durch gezahlte Einkommensteuer berücksichtigen soll.
PP schildert den Sachverhalt völlig verdreht und falsch. Die Anerkennung eines Steuerbescheides durch das Jobcenter ist etwas anderes als die Prüfung der Absetzbarkeit der Steuern als Absetzung vom Einkommen!

Steuer- und Sozialrecht dürfen nicht miteinander vermengt und durcheinander gebracht werden.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 10:20
von marsupilami
Warum füttert Ihr diesen Fred eigentlich noch?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 10:45
von Koelsch
Ich sehe, Du leidest (auch) :trost:
aber Paul-Henri Spaak sagte schon
Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals unter ihr. Aber die anderen leiden.
....also müssen wir weiter leiden

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 10:55
von Peterpanik
Zu #754 noch mal alle meine Firmenausgaben waren zum Zeitpunkt der Ausgabe in 15 + 2016 wichtig und richtig und auch nachweisbar erklärt worden am 10.09.2018 in der Verhandlung und original Steuerbescheide lagen dem SG vor zur Einsichtnahme aber dann druckste die Richterin -rum warum weiß ich leider nicht und da nach wurde die Sache vertagt. Und das was ich nun klären will ist wichtig für die kommende Verhandlung.

Hier noch was aus der Verhandlung vom 10.09.2018 :

Hat beantragt die Sache nach § 100 SGG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen und aber die Richterin hat in meiner Verhandlung am 10.09.2018 gesagt das Sie meine Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen will ; Ich hatte in der Verhandlung – 10.09.18 darauf hingewiesen das die Vertreter des Jobcenters , die Richterin und die ehrenamtlichen Richter alle auch Jährlich einen Einkommensteuerbescheid machen was niemand bestritten hat in der Verhandlung und den Bescheid können diese Personen bei jeder Behörde vorlegen und er wird von jeder Behörde auch anerkannt ; obwohl alle wissen das es so ist , wird komischerweise mein Einkommensteuerbescheid einfach nicht anerkannt von der Behörde – Jobcenter und dem SG, und das alles verstößt ja gegen Art 3 Satz 1 GG.

Und nun stellt euch alle mal die Frage warum Sie es einfach nicht vorlegen will,
ich denke weil dann alles sich ändert und die Jobcenter ihre Kunden dann einfach nicht mehr so leicht was Unterstellen können ohne Beweise.


Ich will mal grundsätzlich was Klarstellen was ich in meiner Verhandlung auch so dem SG erklärt habe :

Selbstverständlich stehen Firmengewinne oberhalb des Freibetrages abzüglich 20 % dem Jobcenter zu.
Heißt : Freibetrag = 1200,-€ Jährlich (Also 100,-€ pro Monat) und um das zu ermitteln reicht der jährliche Einkommensteuerbescheid aus.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 11:05
von Koelsch
Wie drückte es der Lehrer meines Sohns Prof. Dr. Erich Samson aus:
Wenn Sie völlig am Ende sind, Ihnen absolut gar nichts Vernünftiges mehr einfällt, dann ziehen Sie den Art. 3 GG - gegen den verstösst theoretisch fast alles.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 11:25
von kleinchaos
Und warum gehst du nicht zum LSG in Berufung, wenn du mit dem Beschluss nicht einverstanden bist? Das wäre der nächste Weg. Richtervorlage ist ne Menge Arbeit, die macht man nicht einfach mit nem kleinen Anschreiben und dem Beschluss in Kopie.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 11:32
von Koelsch
Richtig, das ist eine Schreiberei, die will der Richter nicht machen, schließlich wird er ja ohnehin schon mit Massen völlig sinnentleerter Klagen und Eingaben bombardiert.

@tigerlaw wird sich noch erinnern an eine Verhandlung beim SG Aachen. JC meinte beim Vergleichsvorschlag des SG noch was "mäkeln" zu müssen. Darauf wurde Vergleich abgelehnt und Richter bat "händeringend", ob die Parteien denn wenigstens jetzt auf die Möglichkeit der Berufung verzichten könnten. Dann bräuchte er nicht "100.000" Seiten Urteilsbegründung zu schreiben, sondern könne sich kurz und knapp fassen. So geschah es dann.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 11:42
von Olivia
Aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt auch kein Recht auf absolute Gleichbehandlung aller Personen. Die Berufung wäre sowieso der richtige Weg, und auch dort mit einer einzigen Klage und nicht mit 63 Schriftsätzen, Ergänzungen, Strafanzeigen und so fort.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 11:56
von Koelsch
Was für ein Schwachsinn die Argumentation mit Art. 3 GG hier ist, sieht jeder verständige Mensch auf den ersten Blick.
Es gibt keine einheitliche Einkommensberechnung, Steuerrecht rechnet anders als Unterhaltsrecht, Wohngeld rechnet wieder anders, BAföG rechnet anders und SGB II rechnet eben auch anders. Und die leben alle friedlich nebeneinander - trotz Art. 3 GG.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 12:37
von Peterpanik
Zu #759 weil das Urteil noch gar-nicht existiert und noch die entscheidende Verhandlung kommt.

Zu #761 alles schön was du schreibst, aber bei mir haben nur Sachbearbeiter die Firmenausgaben geprüft und mir dann das worum wir Streiten einfach unterstellt ohne je mit mir über meine Firmenausgaben je gesprochen zu haben und damit diesen gesamten Streit zu verantworten.

Zu #762 ja auch du hast Recht man könnte alles anders Lösen aber wenn niemand vom Jobcenter mit mir Redet bleibt leider nur dieser Weg.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 13:15
von Olivia
Wieso wurde denn keine Berufung gegen den Beschluss eingelegt, wie in #759 dargelegt?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 14:49
von Peterpanik
Oli weil es noch keinen gibt, verweise dich nochmal auf #682 lese es einfach noch mal, danke.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 11:20
von Peterpanik
Mal was zu BSG - B 4 AS 39/17 R - vollständige Rückforderung Nachreichung von Unterlagen, aus meiner Sicht.

Aus meiner Sicht endet es nie, in meiner Verhandlung am 10.09.2018 hat die Richterin festgestellt das Ich meine Firmenausgaben belegen kann , siehe Ausschnitt aus meinen Protokoll :
0.0 Protokoll - Seite 2.pdf
Und auf Grund dieser neuen Erkenntnisse also das Ich alle meine Firmenausgaben erklären und nachweisen kann ist das Jobcenter zum Überprüfen aller alten Firmenausgaben noch mal verpflichtet, denn es hat sich in meiner Verhandlung nachweislich herausgestellt das alle Rückforderungen nur auf Unterstellungen meiner Sachbearbeiter beruhen bzw. frei erfunden wurden von Sachbearbeitern. Vorab in dem Protokoll steht auch schon das die Richterin meine Klagen abweisen tut. Habe vorsorglich auch schon eine Überprüfungsantrag beim Jobcenter eingereicht wo drin steht auf Grund der neuen Erkenntnisse durch die Richterin das das Jobcenter alle Firmenausgaben ab 2015 noch mal prüfen soll. Ich denke mein einfachen Forderungen sind so auch gerechtfertigt. Denn der Richterin merkt man in der Verhandlung an das sie nicht ganz neutral ( Interessen vom Jobcenter waren ihr wohl wichtiger.) war und das spiegelt sich im Urteil so weit es bekannt ist wieder, warte noch auf das Urteil mit Begründung.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 11:54
von tigerlaw
Danke für den Protokollauszug.

Kannst Du auch noch die weiteren Seiten (3 ff, die 1. Seite ist nicht wichtig) einscannen und hochladen?

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 12:01
von Koelsch
§ 44 SGB X i.V.m. § 40 SGB II = Unfug, den Du da fabriziert hast

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 30. Sep 2018, 08:19
von Peterpanik
Koelsch auch Richter müssen sich an das Grundgesetz halten bzw. es mindestens beachten, lies das mal :
65. Hinweis.pdf

Das Schreiben beweist doch das man mich nicht anders behandeln darf wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel .

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 30. Sep 2018, 09:05
von marsupilami
Dürfen darf man das nicht.

Man tut es aber.
Und Du wirst Dich schwer tun, einen RA und Richter finden, der da dieser Vorgabe Rechnung trägt und das mit Dir durchzieht bzw. entsprechend entscheidet.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 30. Sep 2018, 09:21
von Koelsch
Peterpanik hat geschrieben: So 30. Sep 2018, 08:19 Koelsch auch Richter müssen sich an das Grundgesetz halten bzw. es mindestens beachten, lies das mal : 65. Hinweis.pdf


Das Schreiben beweist doch das man mich nicht anders behandeln darf wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel .
Und was hat das mit § 44 SGB X zu tun? :1:

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 30. Sep 2018, 09:33
von Peterpanik
Koelsch nichts, aber es gibt auch noch keinen bestand-kräftigen Beschluss gegen mich bis Heute also nichts mit Aufrechnen, aber schauen wir mal wie alles so weitergeht.

Und wenn mir das Urteil vorliegt stelle ich es hier ein und weise mal vorsorglich darauf hin das Ich auf alle Fälle ja Beschwerde bzw. nicht zulassungs- Beschwerde einlegen werde beim LSG - Hessen. Werde euch dann auch weiter berichten.

Zu #773 da hast du Recht, aber meine Richterin am 10.09.2018 hat wahrscheinlich beim durchnehmen des Grundgesetzes in der Schule gefällt.
Zu #774 wo die Richterin gefällt hat weiß ich leider nicht.

Re: Firmen - Ausgaben

Verfasst: So 30. Sep 2018, 09:34
von Günter
Das Schreiben zeigt nur den allgemein bekannten Grundsatz der Gewaltenteilung.

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Das sollte eigentlich jedes Kind in der Schule lernen.