Se hat nur geurteilt: "Die Klage wird abgewiesen". Allerdings bedeutet das in der Folge, dass tatsächlich ausgegebenes Geld noch mal ausgegeben wrden muss, wenn man sich nicht selber welches neu drucken kann ...

Im Tatbestand steht die Schilderung der verschiedenen Bescheide, zuletzt die endgültige Bewilligung und entsprechender Erstattungsbescheid. Dagegen habe Peterpanik schließlich Klag erhoben.
Und wenn die Klage, wie hier, abgewiesen wird, dann ist der Erstattungsbescheid weiter in der Welt, aufgrund dessen PP zahlen muss. Wo er das Geld dafür herholt, braucht das Gericht (hier) nicht zu entscheiden.