Notwendigkeit von Betriebsausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#1

Beitrag von Koelsch »

...ein ja bekanntlich gerne diskutiertes Thema beim JC. Was ist notwendig für den Betrieb und was isses nicht.

Da erhielt ich heute den vorläufigen Bescheid einer Tagesmutter auf den Tisch. Das dortige JC ist offensichtlich auch um die Gesundheit unserer Kinder bemüht und hat erkannt - die sind alle zu dick. Daher konnten natürlich keinerlei Ausgaben für Essen und Trinken anerkannt werden, dies sei für die Kinder nicht notwendig - so das JC. Beeindruckend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#2

Beitrag von Olivia »

Widerspruch einlegen mit Ernährungskonzept und Mehraufwendungen für Diätnahrung.
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tigerlaw
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#3

Beitrag von tigerlaw »

Abgesehen davon, dass Tagesmutter und EKS sich sowieso beißen ...

Da müsste m.E. erst eine Weisung aus Nürnberg kommen. Und das dauert .........
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#4

Beitrag von Olivia »

Eine EKS kann ich dem Ausgangsposting nicht entnehmen. Ist denn auch diese gefordert worden? :arge:
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#5

Beitrag von Koelsch »

Doch EKS gibt's, eLB hat "mehrere " Gewerbe und für jedes eine EKS, so wie es JC liebt. Und, auch das hat JC erkannt, ein Gewerbe ist knapp in den roten Zahlen, und das wird natürlich nicht mit Gewinnen verrechnet.
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Olivia
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#6

Beitrag von Olivia »

:arge:
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Günter
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#7

Beitrag von Günter »

Ich würde einen Brief an das Jugendamt schicken und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, da das JC offensichtlich zur Körperverletzung nicht nur auffordert, sondern die durch Verweigerung der Kosten für das Essen auch erzwingt. Entsprechende Pressemitteilung sollte auch hilfreich sein. Die Strafanzeige wird zwar nix bringen, erzeugt aber Aufmerksamkeit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#8

Beitrag von Koelsch »

Da macht eLB (leider) nicht mit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#9

Beitrag von marsupilami »

Die Eltern der Kinder informieren, dass die evtl. Aufstand beim JC/Jugendamt machen?

Weil ansonsten ist das doch ein Zuschuss-Geschäft!
und eLB läßt sich dann womöglich auch noch vom JC anmeckern wg. der roten Zahlen.

Sorry, aber da hab ich kein Mitleid mit eLB.
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#10

Beitrag von Koelsch »

Zuschussgeschäft ist es nicht.

Grobes Beispiel

Eltern zahlen für Kinderbetreuung von morgens bis spät nachmittags 5 Tage die Woche (beruftstätig)

€ 500,00, darin enthalten, aber wie üblich nicht separat als Betrag ausgewiesen jet zo müffele un zo süffele für die Kleinen im Wert von laut EKS € 50.

JC rechnet Betriebseinnahme € 500 und keine Betriebsausgabe, weil jet zo müffele und zo süffele nicht notwendig.

Im Moment hab ich erst mal Widerspruch "angeregt".
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marsupilami
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#11

Beitrag von marsupilami »

Und mit dem Rest ist alles abgedeckt?
Raummiete, Wasser, Strom, Steuer, alle Versicherungen, ....
Bleibt denn da der Mindestlohn über?
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#12

Beitrag von Koelsch »

Raumkosten erkennt das JC als "notwendig" an, also "Kinderspielzimmer" als Arbeitszimmer, das ist nicht das Problem. Ob Mindestlohn :1:
...aber Selbstständige haben darauf ja ohnehin keinen Anspruch
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tigerlaw
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#13

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: So 11. Mär 2018, 12:29 Eine EKS kann ich dem Ausgangsposting nicht entnehmen. Ist denn auch diese gefordert worden? :arge:
Gegenfrage: Hast Du schon mal von angestellten Tagesmüttern gehört? Na also ...
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#14

Beitrag von Olivia »

Wie passt das mit Posting #3 zusammen? :verwirrt:

Wenn Tagesmutter = selbständig, was sollte sie denn dann ausfüllen anstelle einer EKS?
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tigerlaw
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#15

Beitrag von tigerlaw »

Oli, in aller Kürze:

1. Tagesmütter sind selbständig.
2. Die Politik sieht diese Tätigkeit gerne, denn damit kann der Rechtsanspruch auf U-3-Betreuung leichter erfüllt werden.
3. Die Jugendämter zahlen eine Pauschale (zzgl. Unfallversicherung etc.).
4. JC macht es sich leicht und sagt im Rahmen der EKS-Abrechnung: "Natürlich akzeptieren wir notwendige, nicht vermeidbare Ausgaben, die musst Du uns aber bitteschön im Detail belegen!".
5. So, und nun hat die Tagesmutter nicht separat eingekauft mit Toilettenpapier, Windeln, Wasch- und Reinigungsmitteln für die Kinderbetreuung, Essenszutaten etc., sondern auch für den eigenen Privatverbrauch. Oder selbst bei separaten Bons wird dann geschaut: "Wie - 500 g Salz? Das kann doch nicht nur für die kleinen Würmchen verbraucht werden, damit würzest Du auch Dein Essen und das Deiner Familie - also das können wir allenfalls mit 50 % als notwendige Ausgabe anerkennen", etc. p.p.
6. Damit ist die Verwaltungserleichterung, die mit angemessenen Pauschalen vom Jugendamt erreicht wird, komplett vom JC konterkariert!
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#16

Beitrag von Olivia »

Ach so, danke für die Erklärung. Das hört sich gar nicht gut an. Wenn das Jobcenter aber selbst von den separaten Belegen noch etwas abzieht, so ist das rechtswidrig. Es handelt sich eindeutig um eine Betriebsausgabe und die Unterstellung, dass Privatverbrauch vorliegt, kann das Jobcenter doch gar nicht nachweisen.
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tigerlaw
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#17

Beitrag von tigerlaw »

Dann heißt es halt "Friss oder stirb, kannst ja vor das SG ziehen!"
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#18

Beitrag von Koelsch »

So isses leider - im vorliegenden Fall geht's um € 50/Monat für "Fresselchen"
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marsupilami
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#19

Beitrag von marsupilami »

Und die lässt sich eLB einfach so vom JC abzwacken?
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Günter
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#20

Beitrag von Günter »

FA rechnet nach Pauschalen ab

http://www.handbuch-kindertagespflege.d ... ersteuert/

Frage darf das JC dann anders abrechnen? Ja ich weiß, Steuerrecht ≠ Sozialrecht.
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Günter
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#21

Beitrag von Günter »

Kreis Offenbach
Die Tagespflegeperson muss die tatsächlichen Ausgaben - wie bei selbständiger
Arbeit üblich - mittels Formular EKS angeben. Bei der Prüfung, ob die Ausgaben im
Sinne des § 3 Absatz 2 Alg II-V notwendig sind, ist zu beachten, dass in § 23 Absatz
2 Nummer 1 SGB VIII bereits vorgesehen ist, dass nur angemessene Kosten erstattet
werden. Soweit das Jugendamt die laufende Geldleistung in Teilbeträgen aufgeschlüsselt
angegeben hat, sind daher tatsächliche Betriebsausgaben mindestens
bis zur Höhe der vom Jugendamt nach § 23 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII als angemessen
anerkannten Beträge von den Betriebeinnahmen als notwendig anzuerkennen
.
https://www.kreis-offenbach.de/PDF/Ber% ... WTR=1&_ts=


Dann würde ich mir vom Jugendamt eine Aufstellung der Kostenpauschalen zusenden lassen, dann sollte Rohe sein.
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quinky
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#22

Beitrag von quinky »

Günter hat geschrieben: So 11. Mär 2018, 14:04 Ich würde einen Brief an das Jugendamt schicken und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, da das JC offensichtlich zur Körperverletzung nicht nur auffordert, sondern die durch Verweigerung der Kosten für das Essen auch erzwingt. Entsprechende Pressemitteilung sollte auch hilfreich sein. Die Strafanzeige wird zwar nix bringen, erzeugt aber Aufmerksamkeit.
Ich wurde weitergehen und Strafanzeigen wegen versuchten MORDES in XX Fällen stellen.
Hier MUSS!!! die Staatsanwaltschaft nachgehen, da Mord ein Offizialdelikt ist.
Ein Aufforderung, Menschen verhungern zu lassen, ist MORD.

Gruß
Ernie

P.S.
Für Ernährung würde ich exakt den Betrag nehmen, der für HartzIV-Kinder in der Regelsatzverordnung stehen. Weniger KANN das Jobcenter nicht akzeptieren!!
Bei 2,70€/Tag laut Regelsatzverordnung und Frühstück und Mittag = 60% wären das 1,62€ pro Tag. Wenn das Jobcenter diesen Betrag nicht akzeptiert, ist der Mordversuch BEWIESEN!!!!
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