Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich bekam einen neuen vorläufigen Bescheid auf den Tisch, und bin recht positiv überrascht.

vEKS wurde weitestgehend übernommen, nur eine in der Tat "wackelige" Position wurde vorläufig gestrichen.

Gesamtgewinn vEKS
€ 2.400,00 also € 400 pro Monat, aber erste 3 Monate Verlust

JC bescheidet daher:

3 Monate = voller Bedarf = kein anzurechnendes Einkommen
3 Monate = anzurechnendes Einkommen = € 2400/3
so sollte es sein :bravo: :bravo:

Dazu - kein Gemurre und Gemecker bei den RV-Pflichtbeiträgen, die wurden anstandslos (jetzt) übernommen, ebenso wurde nicht gemeckert bei den prognostizierten 4 Tagen/Monat OA mehr als 12 Stunden, also Mehrbedarf von € 6/Tag
und es wurde ein beantragter Mehrbedarf von € 56,00/Monat anerkannt für den Besuch eines Fitnessstudios - ärztliche Empfehlung eines Facharztes reichte aus.

Man soll schließlich auch mal über gute Arbeit beim JC berichten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#2

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :bravo: :bravo: Mehr davon.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#3

Beitrag von marsupilami »

Wieviele SB's haste dafür über die Klinge springen lassen?
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Koelsch
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#4

Beitrag von Koelsch »

Ist der erste Räumungsklagefall, von daher also sehr überraschend.
....und wir wollen ja nicht zu früh jubeln, so wie's derzeit aussieht, geht am Donnerstag der nächste Eilantrag an's SG raus .... hieße dann aktueller Stand dort: 2 Eilanträge plus eine Klage (seit gestern anhängig)
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marsupilami
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#5

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Das ist immer noch nicht in trockenen Tüchern?

Na denn weiterhin :Daumen:
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Koelsch
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#6

Beitrag von Koelsch »

Nöö, es schwebt da noch so Einiges
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Olivia
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#7

Beitrag von Olivia »

Die seit 1.8.2016 gültige Rechtslage gemäss § 41a Absatz 2 Satz 1 1. Halbsatz SGB II sieht vor, dass das Existenzminimum zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden darf. Für die ersten drei Monate wurde ein Verlust prognostiziert. Daraus folgt, dass für diese Monate eines prognostizierten Verlustes der volle Regelsatz zu zahlen ist. Bezüglich der Übernahme von Rentenversicherungspflichtbeiträgen ist das Jobcenter an das Sozialgesetz gebunden. Dort ist genau geregelt, wann welche Beiträge in welcher Höhe übernommen werden müssen. Der Mehrbedarf bei Ortsabwesenheit ist ebenfalls zu gewähren, soweit die Voraussetzungen für seine Gewährung vorliegen und plausibel gemacht worden sind. Zur Übernahme der Fitnessstudiokosten herzlichen Glückwunsch, hier hat das JC positives Ermessen ausgeübt. :Daumenhoch:
Breymja

Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#8

Beitrag von Breymja »

Es gibt einen Mehrbedarf für Ortsabwesenheit, die eigentlich zum Verlust des Anspruchs führt? - Guckst Du § 6 Abs. 3 ALG II-V
Es gibt einen Mehrbedarf fürs Fitnesstudio?

Wie kriegt man letzteres? Ich bin auch auf ärztliche Anweisung in einem solchen?
Antrag auf Mehrbedarf stellen und Ablehnung der KV beifügen
Olivia
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#9

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 20:58Es gibt einen Mehrbedarf für Ortsabwesenheit, die eigentlich zum Verlust des Anspruchs führt?
Da muss genau differenziert werden. Für Ortsabwesenheiten, die beruflich bedingt und durch das Jobcenter genehmigt sind, gibt es einen Mehrbedarf in Abhängigkeit von der Dauer der OA. Denn der Regelsatz reicht ja nicht auch noch dazu aus, dass man sich auswärts verköstigt. Für unerlaubte Ortsabwesenheiten, die weder beantragt noch durch das JC genehmigt wurden, werden die Leistungen dagegen gestrichen und man muss sich sogar selbst krankenversichern.
Es gibt einen Mehrbedarf fürs Fitnesstudio? Wie kriegt man letzteres? Ich bin auch auf ärztliche Anweisung in einem solchen?
Der Mehrbedarf ist durch einen Antrag beim Jobcenter geltend zu machen. Das ärztliche Attest ist beizufügen.
Breymja

Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#10

Beitrag von Breymja »

Wer zum Geier hat meinen Beitrag editiert?
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Koelsch
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich irrtümlich
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Breymja

Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#12

Beitrag von Breymja »

Das hat mich verwirrt. :D
Ich muss also die Übernahme des Fitnessstudios erstmal bei der KV beantragen?
Ich vermute Privatrezept genügt?
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Koelsch
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#13

Beitrag von Koelsch »

Es hilft, wenn die KV mit dem Kopf schüttelt. Tut die bei Fitness eigentlich immer, anders sieht's bei Physiotherapie aus
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#14

Beitrag von kleinchaos »

Also nicht Fitness sondern Reha-Sport. Und das wird bezahlt von der KV. Kann man auch in bestimmten Fitnessstudios machen, dann muss man aber oft den Jahresbeitrag selbst zahlen. In diesem Fall die Gebühren versuchen einzuklagen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#15

Beitrag von Koelsch »

Richtig, so sollte "das Kind" dann heißen
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#16

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 18:14 Ich bekam einen neuen vorläufigen Bescheid auf den Tisch, und bin recht positiv überrascht.

€ 2.400,00 BWZ-Gewinn also € 400 pro Monat, aber erste 3 Monate Verlust

JC bescheidet daher:

3 Monate = voller Bedarf = kein anzurechnendes Einkommen
3 Monate = anzurechnendes Einkommen = € 2400/3
so sollte es sein :bravo: :bravo:
Wenn beispielsweise für einen BWZ 1.800 € Einkommen prognostiziert werden, dann macht es seit der Rechtsvereinfachung einen finanziellen Unterschied beim ALG II, ob monatlich 300 € Gewinn anfallen oder vier Verlustmonate auftreten und der Gewinn in nur zwei Monaten anfällt. Es macht auch einen Unterschied, ob erst die Verlustmonate auftreten und dann der Gewinn kommt oder ob erst ein Gewinn auftritt und der restliche BWZ in die Verlustzone "abschmiert". (Wenn ein BWZ in die Verlustzone "abschmiert", stelle ich mir das Gespräch in der Arbeitsvermittlung übrigens wenig erfreulich vor.) Die Software scheint so umprogrammiert worden zu sein, dass für die Verlustmonate der volle Regelsatz ausgezahlt werden muss, was früher nicht der Fall war, da das Einkommen auch in der vorläufigen Bewilligung über den BWZ geglättet wurde. Die Sachbearbeitung hatte übrigens früher zu dieser Frage gemeint, dass man eben ansparen müsse, um solche Engpässe zu überbrücken. Ausserdem könne man Betriebseinnahmen vorübergehend zweckentfremden, d.h. zum Beispiel die abzuführende Umsatzsteuer vom Betriebs- auf das Privatkonto umzubuchen, um davon dringend benötigte private Lebensmittel einzukaufen oder eine Mahnung zu bezahlen, um eine Stromsperre zu vermeiden.

Interessant wäre die Frage, ob auch ein Anspruch besteht, wenn an sich bedarfsdeckendes Einkommen erzeugt wird, dies aber sehr unregelmässig zufliesst und einzelne Verlustmonate auftreten. Eigentlich müsste auch da ein Anspruch auf ALG II bestehen, was dann eben nach dem BWZ zurückgezahlt werden muss. Nach dem Vorsichtsprinzip sollte man immer auch mal von Verlustmonaten ausgehen, denn bei Selbständigen schwankt das Einkommen ja eigentlich immer.
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Koelsch
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#17

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe da nicht, dass an der Weichware gebastelt wurde. Wie eigentlich schon "seit immer" kann SB'chen jede Zahl manuell ändern, anders sind z.B. nicht gerade seltene einfache Rechenfehler nicht zu erklären.
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kleinchaos
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#18

Beitrag von kleinchaos »

? Hab ich was nicht mitbekommen? Wenn in einem Monat keine Einkünfte vorliegen, dann gibts da auch keinen Freibetrag? Ich denk es wird immer durch 6 geteilt, dann muss der Freibetrag doch auch gewährt werden? Denn nur weil keine Einkünfte vorliegen, heißt das doch noch lange nicht, dass der eLB nicht gearbeitet hätte?
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#19

Beitrag von Olivia »

Der Bescheid von oben kann auch durch manuelle Eingaben zustande gekommen sein, sagt Kölsch.
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#20

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 14. Mär 2018, 08:36 ? Hab ich was nicht mitbekommen? Wenn in einem Monat keine Einkünfte vorliegen, dann gibts da auch keinen Freibetrag? Ich denk es wird immer durch 6 geteilt, dann muss der Freibetrag doch auch gewährt werden? Denn nur weil keine Einkünfte vorliegen, heißt das doch noch lange nicht, dass der eLB nicht gearbeitet hätte?
Ich hatte mich da nicht klar ausgedrückt - JC war sehr clever und hat eben für die 3 Verlustmonate ein Einkommen/Gewinn angesetzt von

130,00 Gewinn
100,00 Grundfreibetrag
006,00 Freibetrag
024,00 Mehrbedarf für 4 Tage OA x € 6,00

Da hat also jemand das Hirn eingeschaltet
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der ratlose
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#21

Beitrag von der ratlose »

da kann ich nicht so ganz folgen.

bisher war es doch so, das das Gesamteinkommen eines Bewilligungszeitraumes einfach durch 6 geteilt wurde (6 Monate) und jeweils ein sechstel der Summe auf jeden Monat verteilt wurde.
Selbst wenn in einem Monat praktisch gar keine Einnahmen waren, so wurde dort ein sechstel des Gesamteinkommens angerechnet und dementsprechend auch die Freibeträge verrechnet.

Nun soll es so sein, das für einzelne Monate im Bewilligungszeitraum kein Anspruch mehr bestehen könnte wenn in dem Monat das Einkommen höher als der Bedarf ist ?
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#22

Beitrag von Olivia »

Nein, das nicht. Aber für Monate, wo kein Einkommen erzielt wird, muss der Lebensunterhalt sichergestellt und der volle Regelsatz ausgezahlt werden. Das ist geregelt in § 41a SGB II, dort Abs. 2 S. 2 1. Hs.
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#23

Beitrag von Koelsch »

Richtig - und das hat dieser SB erkannt. Ich muss aber sagen, mir stand da auch der staunende Mund weit offen, das hab ich noch nie nicht gesehen. Bisher hatte so was nur in einem großen Fachaufsatz mal gelesen.
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#24

Beitrag von Olivia »

Bei Selbständigen kann bei der vorläufigen Entscheidung unter Berücksichtigung des Einzelfalls von einem gleichbleibenden Einkommen abgesehen werden. Bei schwankendem Einkommen sollte aus verwaltungspragmatischen Gründen ein Durchschnittseinkommen gebildet werden. Größere Einkommensschwankungen sind jedoch zu berücksichtigen. Ein Durchschnittseinkommen würde in Monaten mit deutlich geringerem Einkommen zu einer Bedarfsunterdeckung führen.

Quelle: FH zu § 41a SGB II
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Koelsch
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#25

Beitrag von Koelsch »

Das war mir bekannt - nur eben in der Praxis hatte ich das noch nie gesehen
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