Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#1

Beitrag von Tierheilpraxis »

Hallo zusammen,

ich bin absolut neu hier in diesem Forum, bin aber immer wieder mal bei meinen Recherchen darauf gestoßen. Und nachdem hier viele kluge Köpfe sind, habe ich heute auch mal eine Frage, in der Hoffnung mir kann jemand weiterhelfen.

Ich hole mal ganz kurz aus. 2014 habe ich meinen sehr gut bezahlten Job aus gesundheitlichen Gründen im Einvernehmen mit dem AG an den Nagel gehängt. Nachdem ich noch ein paar Jahrzehnte arbeiten muss, habe ich meine erhaltene Abfindung dazu genutzt mich weiterzubilden und mich als Tierheilpraktikerin selbständig zu machen. In 2015 habe ich, noch während meiner Ausbildung ein Gewerbe angemeldet und ab und an war ich bereits während der Ausbildung auch tätig. Die Arbeitsagentur hat mir hierfür einen Gründungszuschuss gewährt, den ich 6 Monate lang erhalten habe. Eine Weiterbewilligung des Zuschusses habe ich nicht beantragt, da dieser mit Sicherheit abgelehnt worden wäre, da meine Einnahmen viel zu gering waren. Im April 2017 habe ich dann Hartz 4 beantragt, nachdem meine eigenen finanziellen Mittel bis zu diesem Zeitpunkt so gut wie aufgebraucht waren. Im Mai 2017 habe ich die Abschlussprüfung in meiner Ausbildung gemacht und wollte dann so richtig durchstarten.

Ich werde beim Jobcenter von Sachbearbeitern betreut, die speziell für Selbständige zuständig sind. Persönlich muss ich sagen, dass ich eigentlich immer Glück hatte, denn meine SB sind wirklich nett und unterstützen mich. So hatte ich mich freiwillig für eine Maßnahme für Existenzgründer gemeldet, die mir auch genehmigt wurde. Ich für meinen Teil, fand die wirklich gut und habe dort viele Tipps erhalten u.a. kam dort dann auch die Rückmeldung, sie würden die Eröffnung einer eigenen Praxis für sinnvoll erachten. Die Maßnahme ist seit Dezember beendet, und dank Standortanalyse etc. habe ich inzwischen sogar einen passenden Praxisraum zum Mai diesen Jahres angemietet. Weil ich natürlich nicht gleich damit rechne, dass die Umsätze durch die Decke gehen werden, habe ich zur Sicherheit und zur Deckung meiner Sozialversicherungsbeiträge einen Midijob angenommen. Der macht mir echt Spass, zahlt meine Krankenversicherung und lässt sich wunderbar mit meiner Selbständigkeit vereinbaren. Jetzt will ich aber so schnell wie möglich weg vom Jobcenter. Diese ewige dreifache Buchführung geht mir auf den Keks und ich will selbständig entscheiden können, was und wie ich es tue, ohne diskutieren zu müssen.

So und jetzt meine Frage :-) Ich habe im Netz gelesen, es gibt keine Frist, außer der gesetzl. Verjährung in der ich die Weiterbewilligung des Gründungszuschusses (ALGI) hätte abgeben müssen. Deshalb frage ich mich, ob ich diesen Antrag auch jetzt noch stellen kann? Denn mit einer Weiterbewilligung und Wohngeld wäre ich dann nämlich nicht mehr auf Hartz4 angewiesen und hätte mehr als ich derzeit noch an Unterstützung vom Jobcenter erhalte.

Die Rückmeldung zu meinem Antrag auf Leistungen LES war (den ich vor kurzem abgebeben habe), ich solle den Antrag zurück ziehen, weil ich mich 1. zu schlecht gerechnet hatte (aus Angst hinterher dann ohne Leistungen zum Lebensunterhalt dazustehen) und ich 2. inzwischen nicht mehr hilfsbedürftig genug wäre, da ich ja nur noch Minimalleistungen erhalte. Also muss ich das jetzt alles irgendwie alleine stemmen. Deshalb eben meine Überlegung Wohngeld und die Weiterbewilligung des Gründungszuschusses. Damit wären die nächsten Monate dann definitiv gesichert und nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen. Und ich gehe fest davon aus, dass meine Praxis bis dahin so viel abwirft, dass es zusammen mit dem Midijob und Wohngeld für meinen Lebensunterhalt reicht.

Zu guter Letzt noch, ich Nachhinein hätte ich vielleicht einige Dinge anders gemacht, aber die Zeit lässt sich nun mal nicht zurück drehen, deshalb versuche ich jetzt einfach das Beste draus zu machen :-)

Vielen Dank fürs Lesen und ich bin mal gespannt ob und was für Antworten kommen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Hast Du denn noch einen ALG I Anspruch und bekommst "nur" ergänzend ALG II, weil ALG I zu gering ist?

Wenn ja, für wie viele Tage hast Du noch ALG I Anspruch? Guck mal § 93 SGB III
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.
Wenn Sie Grundsicherung erhalten, können Sie bei Ihrem Jobcenter Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II. Sie können es bekommen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Wenn Sie Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II parallel beziehen, sind Sie von der Förderung ausgenommen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... zgruendung

Mal die Hinweise auf dieser Seite - unten - lesen.
Ich glaube, da sind ein paar Stolpersteine drinne.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI531155


Was das Wohngeld anbelangt, hast Du sicher schon "herausgefunden" dass es das nicht gibt, wenn bereits bestimmte Transfer-Leistungen gezahlt werden.
Der Ausschluß von bestimmten Personen

Auch wenn jemand nach den bisherigen Ausführungen die Voraussetzungen erfüllt, kann er von einem Wohngeldanspruch prinzipiell ausgeschlossen sein, wenn er bestimmte andere Leistungen für die Wohnung bezieht. Dieser Ausschluß betrifft Personen, die Empfänger von

– ALG II (auch “Hartz IV” genannt)
– Sozialgeld
– Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
– Übergangsgelder in Höhe von ALG II
– Verletztengeld in Höhe von ALG II
– Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
– Sozialhilfe
– ergänzenden Hilfen zum Lebensunterhalt
– Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder
– Leistungen nach der Kinder- und Jugendpflege in bestimmten Haushaltsarten
sind.
https://www.orte-im-norden.de/wohngeld/

Auch mal hier durchackern:
http://wohngeldantrag.de/geld/bezug.htm
Signatur?
Muss das sein?
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#4

Beitrag von Tierheilpraxis »

Danke für die schnellen Antworten. Aus dem ALGI Bezug bin ich seit 2016 draußen. Den Anspruch habe ich mit dem Gründungszuschuss aufgebraucht, 6 Monate lang. Danach habe ich wie gesagt keine Verlängerung beantragt, weil ich mir sicher war, dass dieser abgelehnt wird. Danach habe ich einige Monate von meinen Ersparnissen gelebt, bis ich dann im April 2017 dann ALG II beantragt habe. Seit dem bekomme ich da Unterstützung. Und ja, ich weiß, dass es Wohngeld und ALGII nicht parallel gibt, deshalb hatte ich ja die Idee, jetzt die Weiterbewilligung Gründungszuschuss für weitere 9 Monate zu beantragen (300,- monatlich), die ich damals nicht beantragt hatte. Und dann zusätzlich noch Wohngeld. Dafür aber halt dem Jobcenter Bescheid geben, dass ich von denen keine Unterstützung mehr brauche. Soweit meine Theorie :-)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte sehr, der Antrag auch "Nachschlag" zum Gründungszuschuss lohnt nicht. Die BA wird den ablehnen, weil eben kein ALG I Restanspruch mehr vorhanden ist - ob das richtig ist, sei mal dahingestellt.

Die für meine Begriffe sicherste, wenn auch unschöne Variante: Bleib dem JC noch was "treu", das dürfte unterm Strich erfolgversprechender und nervenschonender sein, als Kampf um Gründungszuschuss plus Wohngeld.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#6

Beitrag von Olivia »

Bleibt die KV über Midijob dauerhaft erhalten? Ansonsten sind 420 € Mindestbeitrag monatlich zu zahlen, wobei der Beitrag auf Antrag um ein Drittel reduziert werden kann, wenn Armut nachgewiesen wird.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#7

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Do 15. Mär 2018, 08:39 Bleibt die KV über Midijob dauerhaft erhalten? Ansonsten sind 420 € Mindestbeitrag monatlich zu zahlen, wobei der Beitrag auf Antrag um ein Drittel reduziert werden kann, wenn Armut nachgewiesen wird.
Nicht ganz richtig - wenn neben dem Midijob auch "Gewinne sprudeln" kommt die KV durchaus an und möchte das gierige Händchen zusätzlich gefüllt haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#8

Beitrag von Tierheilpraxis »

@Olivia ja die KV bleibt. Das ist eine unbefristete Stelle und der Job ist toll. Den hatte ich ja extra wegen der KV angenommen. Vorher habe ich von 2016 bis 2017 meine KV als Selbständiger selbst bezahlt. 276,- Euro monatlich wollen erst mal verdient sein. Danach hat das JC übernommen und jetzt der Job.

@Koelsch ich glaub ich versuche es trotzdem bei der BA. Mehr als ablehnen können die ja nicht. Ich habe im Netz eine tolle Vorlage gefunden an der ich mich dann entlang hangle und dann mal schauen was zurück kommt. Nächste Woche hab ich nen Termin im JC wegen der abgelehnten LES (bzw. meinem noch zurück zu nehmenden Antrag) und dem Weiterbewilligungsantrag. Meine Sachbearbeiterin hat mir aber schon mitgeteilt, dass es wohl eine interne Anweisung gibt alles Selbständigen, bei denen es noch nicht so läuft, in nen Job zu vermitteln. Ich weiß, dass sie das ja so nicht dürfen und ich werde definitiv weder meinen Midijob noch meine Selbständigkeit aufgeben. Aber auf den Stress hab ich eigentlich keine Lust. Die Zeit und Energie investiere ich lieber anders.

Ich habe halt das Problem wenn ich mich zu gut rechne falle ich raus, und wenn ich mich zu schlecht rechne, dann hat das Amt wieder ein Problem damit :-( Deshalb wäre mir eine andere Lösung weg vom JC wesentlich lieber.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#9

Beitrag von Günter »

Bravo, da haben die SBs es wieder geschafft soviel Stress und Hürden aufzubauen, dass wieder einer aus seine Rechte verzichtet. Und jeder der aufgibt baut für die anderen höhere Hürden auf, denn der Erfolg gibt denen ja Recht. Menschen solange drangsalieren, bis sie aufgeben ist eine erfolgreiche Methode die Statistik zu fälschen.

Wie sagte der dicke Beck - einer der Totengräber der SPD - einst? "Es ist unmoralisch, wenn ein ALG II Empfänger die Anträge stellt, zu denen er berechtigt ist."
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#10

Beitrag von Olivia »

:kotz: :kotz: :kotz:

Das ist mal wieder ein Beispiel dafür, wie eine Selbständigkeit eben nicht gefördert wird, sondern Steine in den Weg gelegt werden. Wenn man Anträge nicht stellen soll, zu denen man eigentlich berechtigt ist, so kommt das einem freiwilligen Rechtsverzicht gleich. Wieso sollte sich ein Praxisinhaber mit Zweitjob auf SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse bewerben? Was soll diese interne Weisung? So ein Unsinn. Individuelle Eingliederung nach persönlichen Chancen sieht anders aus.
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#11

Beitrag von Tierheilpraxis »

@Günther bis jetzt hab ich den Antrag noch nicht zurückgezogen. Ich hab ihn abgegeben, sie hat mich angerufen und mir geraten ich solle ihn zurück ziehen, aber halt nochmal drüber nachdenken. Ich habe das Gewerbe seit November 2015 angemeldet. Richtig loslegen konnte ich aber erst ab 2017 nach meinem Abschluss. Dann hab ich die Maßnahme genehmigt bekommen, die mir persönlich wirklich was gebracht hat. Und jetzt als neuesten Schritt die Praxisräume angemietet. Tja und jetzt fehlt halt ein bisschen Kleingeld um die ordentlich einzurichten. Deshalb hatte ich den LES gestellt. Aber natürlich hab ich nicht sofort im ersten Monat Einnahmen um mich über Wasser zu halten. Ich hatte es so gerechnet, dass ich nach 12 Monaten genug habe, um unabhängig zu sein. Aber eigentlich will ich das bereits nach 6 Monaten erreicht haben! Was meinst du, sollte ich den LES nicht zurück ziehen? Meinen Weiterbewilligungsantrag hab ich auch schon abgegeben, mit Zahlen die mit dem LES passen. Aber halt jetzt in den ersten Monaten Miese, wegen den Anschaffungen und Anlaufzeit. Die Aussage war das Geschäft muss innerhalb 24 Monaten laufen. Wenn man von 2015 ausgeht sind die ja schon vorbei. Aber richtig angefangen hab ich erst 2017! Im Zweifel passiert dann was? Die lehnen die LES ab und erkennen keine Kosten in der EKS an. Dann würde ich vermutlich weiterhin trotzdem zumindest immer noch einen ganz geringen Zuschuss erhalten und müsste dann klagen.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#12

Beitrag von Günter »

Versteh mich bitte richtig, das war kein Vorwurf gegen dich, ich ärgere mich über die Methode von denen. Kopfschütteln, ablehnen und Menschen zerstören. Ich bin ein oller Sturkopp, ich würde die Anträge stellen und versuchen soviel Förderung zu erhalten wie möglich, um in der Zeit ohne zuviel finanziellen Druck die Selbstständigkeit aufzubauen. Falls sich deine Lage extrem verbessert, dann musst du vielleicht Geld zurückzahlen, aber dann ist deine Existenz gesichert.

Und der SB würde ich ganz freundlich sagen, ALG II (vulgo Hartz IV) wurde unter das Motto gestellt Fordern und Fördern. Aufgabe des Systems ist es die Existenz (soziokulturelles Existenzminimum) zu sichern bis der Bürger vom eigenen Einkommen leben kann. Den Rest regeln die Sozialgerichte.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#14

Beitrag von Olivia »

Das bedeutet, dass das Kapital zum Aufbau der Praxis von der KfW-Bank kommt und Du dann die Raten beim Jobcenter geltend machst, bis die Praxis genug abwirft, dass es für den Lebensunterhalt reicht.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#15

Beitrag von Olivia »

Falls keine Kreditzusage kommt, kannst Du direkt beim Jobcenter einen Zuschuss von 5.000,00 € sowie zusätzlich ein zinsloses Darlehen in unbegrenzter Höhe beantragen. Voraussetzung ist die Kreditablehnung, ein aussagekräftiger Businessplan sowie eine Tragfähigkeitsberechnung mit Überwindung der Hilfebedürftigkeit innerhalb von 24 Monaten.
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#16

Beitrag von Tierheilpraxis »

@Danke für die Links. Das behalte ich definitiv mal im Hinterkopf, aber im Augenblick kommt das für mich nicht in Frage. Außerdem ist meine Investitionssumme so gering, dass sich das so fast gar nicht lohnt. Ich brauche maximal 2000,- Euro. So hab ich es auch in der LES angegeben.

@Günther na ich glaube ich überlege nochmal bis nächste Woche. Aber eigentlich hast du ja recht. Ich hab mich schon geärgert als die Aussage kam "keine Chance" auf Förderung, weil vermutlich in deren Augen nicht tragfähig. Hat sie jetzt so nicht gesagt, aber so kam es rüber. Dauert halt zu lang bis was abfällt. Aber ist doch klar, dass wenn ich im Mai die Praxis eröffne die Leute mir nicht sofort die Bude einrennen, sondern das ein bisschen Anlaufzeit braucht. Zu mal ich bis jetzt relativ wenig Werbung gemacht habe. Das ging alles über Mund zu Mund. Aber nachdem ich jetzt die Räume habe, bin ich auf FB aktiv, auf Instagram, ich hab mir Flyer drucken lassen, auf die ich warte. Ich überleg gerade, ein passendes Eröffnungsangebot. Ich plan eine Einweihungsparty und einen Zeitungsbericht. Außerdem dann ab Juni Kurse die ich noch zusätzlich anbiete. Aber das alles geht natürlich viel einfacher, wenn ich nicht überlegen muss wie ich das jetzt genau finanziere und ob mein Geld für die ersten Monate zum Überleben reicht.

Mal schauen was mein SB Donnerstag sagt wenn ich ihr mitteile, dass ich den LES nicht zurück ziehe und der Weiterbewilligungsantrag auch so bleibt. Den hab ich ja so ausgefüllt, als ob ich keinerlei Förderung erhalte und dann alles eben so bestreite. Natürlich kommt da erst mal ein Negativbetrag raus. Die 2000,- Euro müssen ja erst mal verdient werden. Im Übrigen habe ich selbst schon über 14000,- Euro in die Ausbildung und Betriebsmittel gesteckt. Ist nicht so, dass ich da nichts investiert hätte. Aber mein Erspartes ist halt jetzt aufgebraucht. Ich sag ja, Zeit zurück gedreht, hätte ich einiges anders gemacht. Da hätte ich gleich ALGII beantragt und nicht noch ein halbes Jahr auf eigene Kosten gelebt. Dann hätte ich heute meinen Investitionszuschuss!
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#17

Beitrag von Tierheilpraxis »

@ Olivia das ist genau das was ich mit LES meine das ist der Antrag auf Förderung. Ich brauche keine 5000,- sondern "nur" 2000,-. Ich habe alle Unterlagen eingereicht. Meine Berechnung zeigt, dass ich bereits ab 1 Jahr nicht mehr abhängig bin. Aber das reicht dem Amt nicht. Meine SB meint keine Chance auf Förderung, also die 2000,- und ich solle mich halt um nen anderen zusätzlichen Job bewerben. Das will ich nicht und werde ich auch nicht. Und das würde auch nicht funktionieren, weil ich 3 Tage die Woche arbeite und manchmal auch Vertretung übernehme. Ein zweiter Arbeitgeber kommt da nicht in Frage. Meine Termine in der Praxis kann ich selber steuern.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#18

Beitrag von Günter »

Das Bewerben für einen anderen Job käme einer Enteignung (bisher investiertes Eigenkapital) gleich. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bitte denke an den Rat, den wir hier jedem geben. Niemals eine vorgelegte EGV oder andere Dokumente, die man dir im JC in die Hand drückt, sofort unterschreiben. Du hast das Recht diese Dokumente mitzunehmen und zu prüfen. Nicht einschüchtern lassen, egal wieviel Schaum die vorm Mund hat.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#19

Beitrag von Günter »

Ach so ja, was meinst du mit LES?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#20

Beitrag von Koelsch »

Direkt über Bank und KfW kann man versuchen. Ich kennen einen Fall, da fragen sich diverse Leute mit durchaus betriebswirtschaftlichen Kenntnissen inkl. meinereiner, wie die KfW auf die Idee gekommen sein könnte, hier ein durchaus erhebliches Darlehen (tieferer 5-stelliger Bereich) zu gewähren. Wir haben, nach Studium der BWA der ersten 2 Geschäftsjahre etc. "einstimmig" empfohlen: Sofort Insolvenz anmelden.

Der "Geschäftsmann" meinte nur: Ja das hätte ihm sein Steuerberater auch schon gesagt, aber wir hätten alle keine Ahnung vom Geschäft, sein Laden würde brummen. Nu gut, da machste nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#21

Beitrag von marsupilami »

@ Günter: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen ?
Wenn Sie Grundsicherung erhalten, können Sie bei Ihrem Jobcenter Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II. Sie können es bekommen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Wenn Sie Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II parallel beziehen, sind Sie von der Förderung ausgenommen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... zgruendung
Signatur?
Muss das sein?
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#22

Beitrag von Tierheilpraxis »

Leider kommt kein Darlehen für mich in Frage. Ich hab bis 2019 noch einen Negativeintrag Schufa. Aber das ist eine andere Geschichte. Zum Glück eine die mit blauem Auge und schuldenfrei ausging (Schrottimmobilie) aber der Eintrag ist halt noch da. Deshalb klappt das mit dem Darlehen nicht. Und ehrlich gesagt, will ich auch nicht unbedingt Schulden machen deshalb wollt ich ja die Förderung vom Amt die man nicht zurück zahlen muss. Mit LES meine ich Förderung nach § 16c SGB II.
Das JC hatte mir ja eine Maßnahme für Gründer genehmigt. Und die haben mich erst drauf gebracht, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt und auch empfohlen, dass ich das beantragen soll. Die haben mich ja ein halbes Jahr betreut, kennen meinen Geschichte, meine Ausbildung, meine Idee und mich. Und auch die sachkundige Stelle bei der IHK war begeistert von meiner Idee. Die habe ich alle überzeugt, und ich selbst bin mir sicher, dass ich spätestens in einem Jahr eine gut gehende Praxis habe. Aber ich brauch halt einfach ein bisschen Unterstützung beim Start.
Naja Günther, ich werd das so machen. Ich nehme den Antrag nicht zurück und muss halt dann am Donnerstag diskutieren. Und dann werd ich sehen was als Bescheid für den Antrag und die Weiterbewilligung kommt. Meine EGV ist eigentlich völlig ok. Da stand nur die Maßnahme drin, die ich ja wollte, und den Job den ich mir suche. Eigentlich Minijob, ich hab nen Midi draus gemacht. Also da kann mir keiner was wollen. :-)
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#23

Beitrag von Günter »

Ich liebe Abkürzungen die keiner kennt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tierheilpraxis
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mi 14. Mär 2018, 00:51

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#24

Beitrag von Tierheilpraxis »

Sorry, aber sehe es halt als wieder was dazu gelernt :-) Du weisst ja man lernt nie aus :-)
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Diverses u.a. Weitergewährung Gründungszuschuss

#25

Beitrag von Günter »

Danke, du bist soooooo gut zu mir. :lachen1: :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“