Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
emmse
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Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#1

Beitrag von emmse »

Hallo,
ich erziele unregelmäßige Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (rechtlich kein Hobby, keine Liebhaberei). Die Einnahmen betragen zwischen 0 Euro/Monat, um die 100 Euro/Monat bis 500 Euro/Monat. In der EKS müssen/können sehr viele Angaben zu Ausgaben gemacht werden, auch die Kosten der Unterkunft, wenn man die Unterkunft zugleich als "Arbeitsplatz" nutzt (Computer). Desweiteren bei Nutzung des Computers die monatlichen Kosten für Internet, usw. Wenn man es genau nimmt und wirklich alles als Ausgaben angibt, was man wirklich für die selbständige Tätigkeit benutzt, mit der die Einnahmen erzielt werden, müssten die Einnahmen weit über den bewilligten Leistungen liegen um nach Abzug der Ausgaben über 0 Euro zu kommen.
Meine Frage ist, welche Ausgaben werden letztendlich erfahrungsgemäß von den Einnahmen abgezogen? Bzw. wie hoch müssen die Einnahmen mindestens sein, damit diese nach Abzug der Einnahmen über 0 Euro liegen? (gerne Beispiele, 100 Euro Freibetrag ist bekannt.).
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Koelsch
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#2

Beitrag von Koelsch »

Die Frage kann Dir niemand beantworten, jedes JC tickt da anders. Anerkennung von Betriebsausgaben ist nun mal ein Dauerthema.

Bei PC Ausgaben wird das JC aber in aller Regel einen 50% Privatanteil unterstellen. Arbeitszimmer - auch da hält man sich oft an die steuerrechtliche Definition, es muss als "Mittelpunkt" der Tätigkeit sein, abgeschlossener Raum und (fast) ausschließlich betrieblich genutzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#3

Beitrag von Olivia »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 15:41Meine Frage ist, welche Ausgaben werden letztendlich erfahrungsgemäß von den Einnahmen abgezogen?
Es dürfen nur Betriebsausgaben abgezogen werden. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine Ausgabe ist betrieblich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt. Im SGB II-Leistungsbezug muss jede einzelne Ausgabe notwendig, unauffschiebbar und angemessen sein, sonst wird sie nicht anerkannt.
Bzw. wie hoch müssen die Einnahmen mindestens sein, damit diese nach Abzug der Ausgaben über 0 Euro liegen? (gerne Beispiele, 100 Euro Freibetrag ist bekannt.).
Das ist der Grundzweck jeden Gewerbes, dass die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Natürlich gibt es eine Anlaufphase, in der Verluste auftreten und wo das ganz normal ist. Es gibt auch Gewerbe, die eine vorübergehende Durststrecke durchstehen müssen. Insgesamt sollte der Gewinn möglichst von Jahr zu Jahr steigen.
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tigerlaw
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#4

Beitrag von tigerlaw »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 15:41 (...)
Meine Frage ist, welche Ausgaben werden letztendlich erfahrungsgemäß von den Einnahmen abgezogen? Bzw. wie hoch müssen die Einnahmen mindestens sein, damit diese nach Abzug der Einnahmen über 0 Euro liegen? (gerne Beispiele, 100 Euro Freibetrag ist bekannt.).
Da kann ich nur das uralte Juristenwort bringen: "Es kommt drauf an"!

Und ansonsten gilt: "Wer wagt gewinnt"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#5

Beitrag von Olivia »

Richtig, das System EKS kann man manchmal mit einer Lostrommel vergleichen. Bei der Anerkennung von Ausgaben lässt sich im Vorhinein oft nicht sagen, welche Ausgabe den Anforderungen des Jobcenters genügt und welche nicht. Aus diesem Grund enthalten vorläufige Bewilligungsbescheide sogar die Ermunterung, grössere Ausgaben vorher mit dem JC abzustimmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Ausgabe im Nachhinein nicht anerkannt wird. Eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht.
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tigerlaw
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#6

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 16:31 Die Frage kann Dir niemand beantworten, jedes JC tickt da anders. Anerkennung von Betriebsausgaben ist nun mal ein Dauerthema.

Bei PC Ausgaben wird das JC aber in aller Regel einen 50% Privatanteil unterstellen. Arbeitszimmer - auch da hält man sich oft an die steuerrechtliche Definition, es muss als "Mittelpunkt" der Tätigkeit sein, abgeschlossener Raum und (fast) ausschließlich betrieblich genutzt.
Wobei - ich habe vor drei Jahren ein Urteil erstritten, gegen das das JC keine Rechtsmittel ergriffen hat. Es ist bei juris veröffentlicht, und auch in der ASR ("Anwalt im Sozialrecht"). Danach gibt es auch andere Erwägungen. SIe sind in dem Urteil ab Rn 61 zu finden:

:tiger:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#7

Beitrag von emmse »

Olivia hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 17:06Das ist der Grundzweck jeden Gewerbes, dass die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Natürlich gibt es eine Anlaufphase, in der Verluste auftreten und wo das ganz normal ist. Es gibt auch Gewerbe, die eine vorübergehende Durststrecke durchstehen müssen. Insgesamt sollte der Gewinn möglichst von Jahr zu Jahr steigen.
Genau hier habe ich ein Verständnis-Problem. Einerseits werden Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Andererseits sollen die Ausgaben nicht über den Einnahmen liegen. Solange man pro Monat nur einen Zufluß von 100 Euro hat, scheint es keine Probleme zu geben. Da spielen auch Ausgaben keinerlei Rolle, bzw. nur für einen selbst. Aber sobald man über 100 Euro Zufluß/Einnahmen hat, gehen die Probleme los. Größtes Problem darunter, dass wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen liegt kein Gewinn vor und somit kann eine "selbständige Tätigkeit" abgewiesen werden (fehlende Gewinnerzielungsabsicht). Das fatale hierbei, jede Institution (Gewerbeamt/Finanzamt/Jobcenter) entscheidet das für sich selbst. Wobei das Jobcenter da wohl am ehesten reagiert, das Gewerbeamt eher zögerlich und es dem Finanzamt egal ist. Aber wenn man über 100 Euro Einnahmen hat und nicht genau die Schwelle von 100 Euro mit den Ausgaben trifft, läuft man Gefahr, dass einem vom Gewinn noch etwas abgezogen wird. Also man ist so und so immer irgendeiner Gefahr ausgesetzt. Ich finde das einen unzumutbaren Zustand.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#8

Beitrag von Olivia »

Ein Gewerbe kann selbstverständlich Ausgaben haben, die die Einnahmen übersteigen. Dies ist regelmässig dann der Fall, wenn Investitionen getätigt werden, Kunden abspringen, Zahlungstermine der Ausgaben von den Einnahmen abweichen usw. All diese Umstände haben mit der Gewinnerzielungsabsicht nichts oder wenn dann höchstens indirekt damit zu tun.
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Koelsch
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#9

Beitrag von Koelsch »

Wie Oli schon darlegte - die Gewinnerzielungsabsicht ist "Grundprinzip" der Selbstständigkeit. Guckt man nun nur auf das JC, dann wollen die viel früher einen Gewinn sehen, als andere Behörden. Grundprinzip des SGB II aber ist ebenfalls, im Prinzip wird jeder Geldzufluss, der während des ALG II Bezugs erfolgt, auf das ALG II angerechnet. Um Geldzuflüsse aber nicht völlig uninteressant zu machen, gibt's da das ein oder andere "Zückerchen" - bürokratisch spricht man von Freibeträgen.
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marsupilami
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#10

Beitrag von marsupilami »

Aber wenn man über 100 Euro Einnahmen hat und nicht genau die Schwelle von 100 Euro mit den Ausgaben trifft, läuft man Gefahr, dass einem vom Gewinn noch etwas abgezogen wird. Also man ist so und so immer irgendeiner Gefahr ausgesetzt. Ich finde das einen unzumutbaren Zustand.
Schon mal was von "Unternehmer-Risiko" gehört?

Und Selbstständige heißen Selbstständige, weil sie ständig selbst am Rödeln sind.
Aufträge reinholen, kalkulieren, Waren/Dienstleistungen einkaufen, Produkte produzieren, Dienstleistungen anbieten, Werbung machen, ....

Wenn Du jetzt sagst : :so-ein-klug: dann sage ich:
Bei der Selbstständigkeit geht es nicht um 'nen popelingen Hunni mehr als der Regelsatz, es geht darum, so viel Umsatz zu generieren, dass nach Abzug der Betriebs-Ausgaben und Steuern genug für Sozialversicherung, Miete, Strom, Müllabfuhr, Lebensmittel, Klamotten und 1mal Kino im Monat überbleibt und dabei auch die evtl. Familien-Angehörigen mitversorgt sind.

Dass das am Anfang nicht immer so hinhaut, liegt in der Natur der Dinge und da muss man/vrau eben durch.
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 14. Apr 2018, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#11

Beitrag von Olivia »

Volle Zustimmung. Wo steht das Unternehmen denn im Vergleich mit dem ursprünglichen Businessplan?

Man kann ja mit einem Hunderter Zuverdienst starten und das Geschäft dann ausbauen, da spricht nichts dagegen.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#12

Beitrag von emmse »

Erfolg, Erfolg, Erfolg. Profit, Profit, Profit. Wachstum, Wachstum, Wachstum.
Kennt ihr auch was anderes?
Wieso führt jemand keine selbständige Tätigkeit aus, wenn es eben nur ab und an 100 Euro im Monat sind, oder auch mal mehr?
Die Tomaten müssen immer größer werden, der Kaffee immer billiger, ...
Stattdessen werden einem 100 Euro im Monat Zuverdienst aus eigenem Willen streitig gemacht.
Aber der Wille zählt nicht, es zählt nur Erfolg, Profit, Wachstum.
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Koelsch
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#13

Beitrag von Koelsch »

Das ist nun mal die "Definition": Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein, sonst ist es Hobby. Das ist nicht unsere Erfindung sondern "traurige Realität".
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marsupilami
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#14

Beitrag von marsupilami »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 19:02 Erfolg, Erfolg, Erfolg. Profit, Profit, Profit. Wachstum, Wachstum, Wachstum.
Kennt ihr auch was anderes?
Wieso führt jemand keine selbständige Tätigkeit aus, wenn es eben nur ab und an 100 Euro im Monat sind, oder auch mal mehr?
Die Tomaten müssen immer größer werden, der Kaffee immer billiger, ...
Stattdessen werden einem 100 Euro im Monat Zuverdienst aus eigenem Willen streitig gemacht.
Aber der Wille zählt nicht, es zählt nur Erfolg, Profit, Wachstum.
Jep!
ALG II - voll krass ekelhaft!

Also lieber Erfolg, Profit und Wachstum als arbeitslos, ALG II und die Schikanen und den Blödsinn durch JC-SB's.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#15

Beitrag von tigerlaw »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 19:02 Erfolg, Erfolg, Erfolg. Profit, Profit, Profit. Wachstum, Wachstum, Wachstum.
Kennt ihr auch was anderes?
Wieso führt jemand keine selbständige Tätigkeit aus, wenn es eben nur ab und an 100 Euro im Monat sind, oder auch mal mehr?
Die Tomaten müssen immer größer werden, der Kaffee immer billiger, ...
Stattdessen werden einem 100 Euro im Monat Zuverdienst aus eigenem Willen streitig gemacht.
Aber der Wille zählt nicht, es zählt nur Erfolg, Profit, Wachstum.
Liebe/r Emmse,

Geh mal einen Schritt zurück und schau aufs Ganze: SGB II (und auch SOzialhilfe) sind sog subsidiäre Leistungen.

Platt übersetzt: Zuerst gilt "Hilf dir selbst!" Wenn man damit aber nicht rum kommt und zu verhungern droht, gibt die Gesellschaft (= der Staat) soviel hinzu, dass man nicht verhungert (ja, ich weiß, die Definitionen sind sehr umstritten, auch nach meiner Ansicht ist die Regelleistung nicht ausreichend. Das ist aber eine Frage an die "praktische Politik-Durchführung").

So, und grundsätzlich reduziert jeder Euro Zufluss die Bedürftigkeit (deshalb wird z.B. auch das Kindergeld bedarfsmindernd angerechnet).

Und damit man nicht "voll frustriert" und und fälschlich meint, dass der Staat einem das, was man verdient, "voll wegnimmt" (nein, es wird nicht weggenommen, es wird nur entsprechend weniger hinzugegeben!), gibt es die 20-%-Freibeträge.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#16

Beitrag von emmse »

Das ist nicht das Thema, sondern warum Leute die mehr Einnahmen haben einen Vorteil gegenüber denen haben die weniger Einnahmen haben?
Also die mit Erfolg, Profit, Wachstum werden denen gegenüber bevorteilt, die weiterhin hilfebedürftig sind. Als wenn es eine Hürde gebe, die wenn nicht genommen wird, mit Abzug der Einnahmen bestraft wird.

Ich werde ernsthaft gefragt, wieso ich mir das wegen den geringen Einnahmen antue, diesen ganzen JC Streß und die Demütigung und alles.
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Günter
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#17

Beitrag von Günter »

Du hast den vorigen Post von tigerlaw entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Niemand nimmt dir etwas weg. Wenn du einen Teiol deines Bedarfs selber decken kannst, dann wird das aufstockende ALG II geringer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#18

Beitrag von Koelsch »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 20:11 Das ist nicht das Thema, sondern warum Leute die mehr Einnahmen haben einen Vorteil gegenüber denen haben die weniger Einnahmen haben?
Also die mit Erfolg, Profit, Wachstum werden denen gegenüber bevorteilt, die weiterhin hilfebedürftig sind. Als wenn es eine Hürde gebe, die wenn nicht genommen wird, mit Abzug der Einnahmen bestraft wird.

Ich werde ernsthaft gefragt, wieso ich mir das wegen den geringen Einnahmen antue, diesen ganzen JC Streß und die Demütigung und alles.
Niemand wird wegen geringer Gewinne/Erwerbseinkommen "bestraft".

Nur die letzte Frage muss man sich in der Tat stellen, denn JC nervt enorm. Das ist leider Fakt und da muss man sich wirklich die Frage stellen, lohnt das für € 3,50 mehr in der Tasche
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#19

Beitrag von emmse »

@Günter, ja stimmt schon. Es wurde mir weniger Aufstockung gezahlt.
...
Ich muss irgendwie zurück zum Thema finden. Ich will wissen wie man die Ausgaben regelt, so dass sie eben am günstigsten sind. Zudem will ich wissen, wenn man die KdU als Ausgaben angibt, ob die voll berechnet werden. Ich habe hier gelesen, dass zB nur ein Zimmer der Wohnung genehmigt wird, ohne Küche und Bad. Man braucht doch aber mindestens ein WC, auch im "Büro" und eine Küche ist auch nicht selten in einem "Büro". Ich habe nur 1 Zimmer Küche, Bad, also gebe ich alles an. Wenn also die KdU voll angerechnet werden, dann muss man mit den Einnahmen mindestens erstmal drüber kommen?
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#20

Beitrag von Olivia »

Erfolg, Erfolg, Erfolg. Profit, Profit, Profit. Wachstum, Wachstum, Wachstum. Da werden einem 100 Euro im Monat Zuverdienst aus eigenem Willen streitig gemacht.
Da liegt ein Denkfehler vor. Wie Günter schrieb, mindert das Einkommen die Bedürftigkeit. Niemand nimmt Dir etwas weg. Nach § 2 Abs. 1 SGB II sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Da steht nichts drin von "Einrichten im Grundfreibetrag". Insofern ist das Wachstum unbedingt nötig, damit Du Dich längerfristig aus dem Bezug verabschieden kannst (oder es zumindest versuchst). Wenn dauerhaft nur Kleckerbeträge reinkommen und die Kosten dem auch noch entgegenstehen, dann handelt es sich um ein Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Was hältst Du von einem Existenzgründerseminar vom Jobcenter? Gibt es auch für die Nachgründungsphase.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#21

Beitrag von Koelsch »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 21:30 @Günter, ja stimmt schon. Es wurde mir weniger Aufstockung gezahlt.
...
Ich muss irgendwie zurück zum Thema finden. Ich will wissen wie man die Ausgaben regelt, so dass sie eben am günstigsten sind. Zudem will ich wissen, wenn man die KdU als Ausgaben angibt, ob die voll berechnet werden. Ich habe hier gelesen, dass zB nur ein Zimmer der Wohnung genehmigt wird, ohne Küche und Bad. Man braucht doch aber mindestens ein WC, auch im "Büro" und eine Küche ist auch nicht selten in einem "Büro". Ich habe nur 1 Zimmer Küche, Bad, also gebe ich alles an. Wenn also die KdU voll angerechnet werden, dann muss man mit den Einnahmen mindestens erstmal drüber kommen?
Zahlt das JC denn bisher Deine Unterkunftskosten? Wenn ja, solltest Du keine Betriebsausgaben für ein Arbeitszimmer geltend machen, allenfalls anteilige Kosten bei der Haushaltsenergie.

Arbeitszimmer bei 1-Zimmerwohnung könnte ohnehin problematisch werden. Wie gesagt, manches JC meint, Finanzamt definiert, was ein Arbeitszimmer ist - und das gibt's in einer 1-Zimmer Wohnung nun mal nicht.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#22

Beitrag von tigerlaw »

Noch einmal: Was das JC als betriebliche Ausgaben anerkennt, kommt ganz auf den Einzelfall an. Man kann aber sicherlich davon ausgehen, dass es eher kleinliche, "Kniepige" Maßstäbe anlegen wird. Ggf. muss man dagegen per Widerspruch und später per Klage vorgehen.

Aber zum Grundsätzlichen: Wenn das JC die bei DIr anfallenden KdU in voller Höhe anerkennt, ist es gehupst wie gesprungen, ob man einen Teil der Wohnungskosten in der Anlage EKS angibt oder nicht. Sollten aber die KdU eher "an der Grenze zur Unangemessenheit entlangschrabben", wäre zu überlegen, einen Teil der KdU in den Raumkosten der EKS zu verbuchen (natürlich icht zwei mal, nämlich einmal in den Wohnkosten, und zum anderen in den Betriebskosten ... :zwinker: ). In diesem Fall würde ich ausmessen, wie viel Platz der Schreibtisch, die Regale mit den Betriebsunterlagen, der Laufweg dazwischen usw. insgesamt einnehmen. Die Fläche ist der "betriebliche" Anteil der Wohnung.
Die Stromkosten sind ja normalerweise im RL-Bedarf mit enthalten. Soweit aber Strom beruflich anfällt, ist auch er in der Zeile B3 zu erfassen. Und entweder setzt man dann auch den proportionalen Flächenanteil bei der Stromrechnung an, oder listet akribisch die Anschlusswerte der einzelnen Geräte auf, erfasst auch die tägliche Betriebsdauer und kann damit dann den absolut entstehenden Stromaufwand feststellen. So hat es eine andere Userin hier im Forum gemacht, das JC ist da mitgegangen.

Sollten aber die Wohnkosten sowieso nicht voll vom JC anerkannt werden, so ist es erst recht geboten, zuerst einmal den flächenproportionalen Anteil der Zahlungen an den Vermieter (und ggf. den Gaslieferanten) herauszurechnen. Wenn danach immer noch nicht alle Wohnungskosten übernommen sind, dann muss man tatsächlich mit dem sonstigen Einkommen (bzw. der Regelleistung) diese Lücke auffüllen.
Genau dieses "Rechenprogramm" hat der Richter im von mir eingestellten Urteil niedergelegt.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#23

Beitrag von emmse »

Ich glaube es gibt ein großes Missverständnis zwischen "nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit" (trifft zu) und Hobby/Liebhaberei (trifft nicht zu, da mindestens das Gewerbeamt das so nicht sieht).
Vielleicht habe ich versäumt das hier mitzuteilen: "nebenberufliche selbständige Tätigkeit"
Hauptberuflich mache ich etwas ganz anderes, das wieder ein eigenes Thema wäre, das ich hier aber nicht ausbreiten will. Hauptberuf liegt sozusagen auf Eis.

Das JC zahl die KdU in voller Höhe. Aber in der EKS Anleitung steht doch, (oder irgendwo), dass wenn man die eigene Unterkunft nutzt, diese angeben soll?

Ich bin sowieso ein Sonderfall in allen Dingen. Mein "Nebenberuf" füllt mein komplettes Leben aus, eben weil es möglich ist. Also ich mache täglich nichts anderes mehr von Aufstehen bis ins Bett gehen. Workaholic auf Hartz 4. Leider ist mir die Idee mit dem großen Geld noch nicht gekommen. Ich will, ich will, ich will, aber der Wille allein reicht nicht, zudem bin ich gehandikapt.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#24

Beitrag von Koelsch »

OK, nebenberuflich selbstständig ist für das JC eigentlich pille-palle. Der Blödsinn wird genutzt, um zu entscheiden, ob Du Vermittlungsvorschläge bekommst (bei nebenberuflich ja) oader nicht.

Wenn KdU komplett gezahlt werden, gib kein Arbeitszimmer an, das wäre mein Tip.

Einfaches Rechenbeispiel 25% der Wohnung würden beruflich genutzt
  1. € 416,00 Regelbedarf
    € 400,00 KdU also theoretisch € 100 betrieblich
    € 816,00 Gesamtbedarf

    € 800,00 Betriebseinnahmen
    € 400,00 Betriebsausgaben ohne Arbeitszimmer
    € 400,00 Gewinn
    € 100,00 Grundfreibetrag
    € 060,00 Freibetrag = 20% von (400-100)
    € 240,00 anrechenbares Einkommen

    € 816,00 Gesamtbedarf
    € 240,00 anrechenbares Einkommen
    € 576,00 ALG II Anspruch
    € 400,00 Gewinn
    € 976,00 Cash en de Täsch
    .
    .
  2. € 416,00 Regelbedarf
    € 400,00 KdU also theoretisch € 100 betrieblich
    € 816,00 Gesamtbedarf

    € 800,00 Betriebseinnahmen
    € 100,00 Arbeitszimmer
    € 400,00 Betriebsausgaben ohne Arbeitszimmer
    € 300,00 Gewinn
    € 100,00 Grundfreibetrag
    € 040,00 Freibetrag = 20% von (300-100)
    € 160,00 anrechenbares Einkommen

    € 816,00 Gesamtbedarf
    € 160,00 anrechenbares Einkommen
    € 656,00 ALG II Anspruch
    € 300,00 Gewinn
    € 956,00 Cash en de Täsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?

#25

Beitrag von Günter »

emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 21:59 Ich glaube es gibt ein großes Missverständnis zwischen "nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit" (trifft zu) und Hobby/Liebhaberei (trifft nicht zu, da mindestens das Gewerbeamt das so nicht sieht).
Vielleicht habe ich versäumt das hier mitzuteilen: "nebenberufliche selbständige Tätigkeit"
Hauptberuflich mache ich etwas ganz anderes, das wieder ein eigenes Thema wäre, das ich hier aber nicht ausbreiten will. Hauptberuf liegt sozusagen auf Eis.

Das JC zahl die KdU in voller Höhe. Aber in der EKS Anleitung steht doch, (oder irgendwo), dass wenn man die eigene Unterkunft nutzt, diese angeben soll?

Ich bin sowieso ein Sonderfall in allen Dingen. Mein "Nebenberuf" füllt mein komplettes Leben aus, eben weil es möglich ist. Also ich mache täglich nichts anderes mehr von Aufstehen bis ins Bett gehen. Workaholic auf Hartz 4. Leider ist mir die Idee mit dem großen Geld noch nicht gekommen. Ich will, ich will, ich will, aber der Wille allein reicht nicht, zudem bin ich gehandikapt.
TAls von dir enttarnter JC-Spion kann ich dir ein paar Insider Infos geben. Im Gewerberecht gibt es keine Haupt- und Nebenberuflich Tätigkeit, das ist eine Schwachsinnsdefinition der JC, die angeblich auf die verwendete Arbeitszeit verweisen soll. In dem Fall hättest du also kein stillliegendes Hauptgewerbe, das existiert dann mangels Masse nicht und deine ausfüllende Nebentätigkeit mutiert zum Hauptberuf.

https://www.forum-gewerberecht.de/threa ... werbe.html

Da stellt sich dann allerdings die Frage, ob die dich bei den geringen Einkünften nicht zwingen werden, mal ein paar Bewerbungen für alle möglichen Helfertätigkeiten etc zu schreiben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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