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jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:29
von emmse
Wenn auch einige eventuell ihr Pulver schon in meinen anderen beiden Themen verschossen haben, will ich in diesem neuen Thema mein Problem auf die "jahresbezogene Betrachtung" meiner Einnahmen konzentrieren.
Dabei meine ich mit einer jahresbezogenen Betrachtung, dass alle Einnahmen (minus Ausgaben), die in einem Jahr, also 12 Monate, zusammenkommen, auf diese 12 Monate gleichmäßig aufgeteilt werden, bevor eine Anrechnung stattfindet.

Beispiel:

Monat 1: 0
Monat 2: 100
Monat 3: 0
Monat 4: 120
Monat 5: 0
Monat 6: 680
---
Monat 7 bis 11: 0
Monat 12: 120

Im 1. Bewilligungszeitraum (BWZ) von 6 Monaten, mit vorl. Bewilligung, wurden im gesammten BWZ Einnahmen von 900 Euro erzielt, was (im Beispiel ohne Ausgaben) ein BWZ-Gesamteinkommen von 900 Euro und auf die 6 Monate aufgeteilt 150 Euro pro Monat ergibt. 150 - 100 Freibetrag = 50 Euro. Es können pro Monat 50 Euro angerechnet werden. 20% von 50 Euro = 10 Euro pro Monat. 50 - 10 = 40 Euro/Monat Abzug von der Aufstockung.
Bei 12-monatiger Betrachtung wären es gesamt 1020 Euro mit 85 Euro pro Monat. Ergo kein Abzug von der Aufstockung.

In den Fachlichen Weisungen wird auf eine jahresbezogene Betrachtung hingewiesen:
FW §§ 11-11b
Zu berücksichtigendes Einkommen

3. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
3.3 Jährliche Berechnung des Einkommens

(1) "Bei Betrieben oder Tätigkeiten, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung erfordert, ist auch solches Einkommen zu berücksichtigen, das in der Saisonzeit oberhalb der Bedarfsgrenze zur Verfügung stand. In diesen Fällen ist eine jährliche Betrachtung vorzunehmen. Der Bewilligungszeitraum ist auf zwölf Monate festzulegen (vergleiche FW Rz. 41.11)."
(2) "Betriebe, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung des Einkommens erfordert, sind Betriebe, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen zu verzeichnen sind; z. B. typische Saisonbetriebe, wie Strandkorbvermietung, Eisdielen, Skilifte, Kioske an Sommer- oder Winterausflugzielen. Auch bei nicht üblicherweise saisonabhängigen Tätigkeiten (z. B. Künstler mit unregelmäßigem Verkauf von Kunstwerken) ist die jahresbezogene Betrachtung anzustellen, wenn typischerweise unregelmäßig Einkommen in einer Höhe erzielt wird, das für mehrere Monate bedarfsdeckend wäre. Dabei ist eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen."

Meine Frage dazu: Hat hier jemand Erfahrung mit einer "jahresbezogenen Betrachtung"?

An anderen Stellen im SGB II und den Fachlichen Weisungen wird explizit darauf hingewiesen, den BWZ bei Selbständigkeit auf 6 Monate zu verkürzen.

Speziell würde ich wissen, wie ein 12-Monate BWZ bei Selbständigkeit erreicht werden kann, wenn die Höhe der Einnahmen nicht im Voraus angegeben werden können, aber jederzeit so ungünstig sein können, wie im Beispiel gezeigt.
Ist es schon vorgekommen, dass eine abgelaufene vorl. Bewilligung nach Einreichung der abschließenden EKS auf 12 Monate erweitert wurde, owbohl schon eine neue folgende vorl. Bewilligung bewilligt wurde?

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:36
von Koelsch
Fällst Du denn unter diese "eigenartigen" Betriebe?

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:54
von emmse
Koelsch hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 20:36Fällst Du denn unter diese "eigenartigen" Betriebe?
Wenn dann "eigenartigen" Tätigkeiten.
Das ist scheinbar etwas verflixt mit diesen Schachtelsätzen.
Es trifft meiner Meinung nach zu bei Absatz 2 bis zum Semikolon:
"(2) "Betriebe, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung des Einkommens erfordert, sind Betriebe, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen zu verzeichnen sind;"
Wobei hier die Definition fehlt, was "stark schwankend" ist. Für mich ist 0 - 680 stark schwankend.
Zudem ist hier nur noch die Rede von "Betrieben" und "Tätigkeiten" wurden ausgelassen. Absicht oder Schlamperei?
Weit nach dem Semikolon wird ein weiteres Kriterium gesetzt, das nicht zutrifft:
"für mehrere Monate bedarfsdeckend"

Ich habe jetzt die "(vergleiche FW Rz. 41.11)" gefunden:

Fachliche Weisungen § 41 SGB II
3. Bewilligungszeitraum (BWZ)
3.2 Verkürzung in Ausnahmefällen
(1) Wird über den Leistungsanspruch nur vorläufig entschieden, soll der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) schwankendes Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Tätigkeit erzielt wird.
(2) Die Aufzählung der Verkürzungstatbestände in § 41 Absatz 3 Satz 2 SGB II ist nicht abschließend. Auch in anderen Fällen kann vom Regelbewilligungszeitraum abgewichen werden (z. B. in Fällen, in denen leistungsberechtigte Personen in der Vergangenheit mehrfach Änderungen in den Verhältnissen nicht angezeigt haben). Die zur Verkürzung führenden Gründe in diesen weiteren Fällen sind zu dokumentieren.
(3) Die „Soll“-Vorschrift lässt bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu, dass auch bei selbständig Tätigen wegen der Eigenart der Erwerbstätigkeit der Bemessungszeitraum nicht verkürzt wird; diese Entscheidung ist in der Leistungsakte zu dokumentieren.

Hier finde ich Absatz 3 echt Klasse! ...

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:57
von Peterpanik
Ja emmse alle diese Fragen liegen als Klagen schon vor seit Jahren beim SG - Marburg, warte nur auf meine Termine noch.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 21:21
von Koelsch
Man wird prüfen, ob's üblicherweise schwankt.

Kleines Beispiel - ich versuche derzeit (bisher erfolglos) jährliche Gewinnmittlung durchzubekommen für ein Restaurant eines Sportvereins. Weit draußen vom Ort, es gibt Freibad, Tennis, Fußball, Handball, Basketballplätze - alle unter freiem Himmel.

Eröffnung des restaurants wird, wie im letzten Jahr, am 1.5, sein, und dann geht's bis allenfalls Mitte Oktober - danach ist das Restaurant zu. JC sieht (bisher) keinen Grund, hier jährlich zu ermitteln.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 21:36
von emmse
OK, Peterpanik.
OK, Koelsch, dagegen bin ich ja kleine Fische. Echt so schlimm...
Mir wurde von einem JC-Angestellten mal an den Kopf geworfen: "Wir müssen wirtschaftlich arbeiten." Ja, aber bitte nicht zu meinen Lasten. .oO(wenn oben nichts zu holen ist, holen sie's eben von unten...)

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 21:49
von Koelsch
Nimm das JC nicht zu ernst, mach Dein Ding, prüf, ob Du Aussicht auf einen erfolgreichen Kampf um einzelne Punkte hast. Wenn ja - kämpf, wenn nein - ärger Dich 10 Minuten und überleg dann, wie Du anders so nah wie möglich an's Ziel kommst. Sinnlose Kämpfe kosten Nerven, bringen aber nix.

Das zumindest ist meine Herangehensweise seit vielen Jahren (und nicht nur wenn's um's JC geht).
Ich hab z.B. nicht gekämpft als mein Lieferant mir mein Gewerbe runiniert hat - trotz Auftragsbestätigung und 100% von mir gezahlter Vorauskasse weigerte er sich überraschend zu liefern.
Rechtlich hatte ich 100% Recht - ich hab trotzdem nicht gekämpft, denn mein Lieferant macht etwa 40% mehr Umsatz als SIEMENS und der Rechtsstreit hätte nicht in Deutschland stattgefunden. Dagegen als kleiner Krauter anzutreten - keine Aussicht auf Erfolg, also was ärgern und Haken dran.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 09:05
von Olivia
Hat das Jobcenter per Bescheid festgestellt, dass ein "eigenartiger" Betrieb der TE vorliegt? So etwas sind Saisoneisdielen, Erntehelferbetriebe, Schneeräumdienste und dergleichen mehr. Nicht ausreichend ist es, dass das Einkommen einfach nur schwankt. Die Schwankungen müssen sich aus der Eigenart des Betriebes ergeben.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 11:22
von friys
:aufgemerkt:
Koelsch hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 21:49..., mach Dein Ding, prüf, ob Du Aussicht auf einen erfolgreichen Kampf um einzelne Punkte hast. Wenn ja - kämpf, wenn nein - ärger Dich 10 Minuten und überleg dann, wie Du anders so nah wie möglich an's Ziel kommst.
:bravo:

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 12:41
von emmse
Ja schon klar. Man muss auch auf seine Gesundheit achten, wobei das JC manchmal schon als stark gesundheitsgefährdend einzustufen ist.

Ich muss hier aber noch einmal speziell nachfragen, da mir die Antworten noch nicht genügen.
@Peterpanik und @Koelsch.
Perterpanik, was hast du als Kern-Aussage/Argument oder dergleichen in der Klage vorgebracht? Worauf beziehst du dich, dass du meinst im Recht zu sein?
Koelsch, hast du schon eine Klage eingereicht, wenn ja, was ist das Wesentliche daran?

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 12:57
von Günter
Siehste emmse, das meinte ich. Du forderst von anderen Daten und persönliche Einschätzungen, aber du selber zündest eine Nebelkerze nach der anderen um deine "Geheimnisse" zu wahren. Wie sollte man dir da helfen?

Bei manchen User hab ich immer so ein merkwürdiges Gefühl im Verdauungstrakt.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 13:13
von emmse
Günter hat geschrieben: Mo 16. Apr 2018, 12:57Du forderst von anderen Daten und persönliche Einschätzungen
Das hast du schön formuliert. Leider werde ich dem gerecht, da ich "Daten und persönliche Einschätzungen" hier veröffentlicht habe. Was ich nicht mache und von keinem verlange sind "persönliche Daten".
Nimm doch einfach meine Entschuldigung an.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Mo 16. Apr 2018, 13:26
von Koelsch
Wegen jahresbezogener Betrachtung habe ich seinerzeit nicht geklagt, hielt ich für aussichtslos und hab dann eben andere Wege (zähneknirschend) gesucht und gefunden = wenn Geld reinkam ging es praktisch sofort als Vorkasse weiter an meine Lieferanten, war also allenfalls ein paar Tage auf meinem Konto.

Re: jahresbezogene Betrachtung / jährliche Betrachtung

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 14:59
von MaRiah
@emmse: wie ging’s bei dir weiter?