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Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 16:15
von emmse
In der "Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" (Stand Dezember 2014) steht folgendes geschrieben:

"Weist die leistungsberechtigte Person ihr Einkommen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des BWZ nicht nach, kann das Einkommen im BWZ für die abschließende Entscheidung geschätzt werden (§ 3 Abs. 6 Alg II-V) [Anm.: bereits weggefallen].

Vor einer Schätzung des Einkommens sind im Rahmen einer Anhörung nochmals die endgültigen Angaben zum Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anzufordern und auf die Möglichkeit einer Schätzung hinzuweisen.
"


§ 41a Absatz 3 Satz 3 und 4

"Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, setzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand."

Heißt das soviel wie, wenn keine Unterlagen für die abschließende EKS eingereicht werden, dann werden die Leistungen in voller Höhe für alle Monate rückwirkend zurückgefordert?

Wie lange ist die Frist für die Einreichung der abschließenden EKS? Ich habe hier eine Anforderung mit 14 Werktage ab Datum im Briefkopf. Find ich schon sehr wenig. Briefe vom JC in meinen Briefkasten dauern bis zu einer Woche, wobei sie anscheinend manchmal 5 Tage im JC liegen und 1 Tag unterwegs sind.

Hat hier jemand Erfahrung mit der Schätzung der Einnahmen?

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 16:17
von Olivia
Schätzung ist Vergangenheit. Heute wird einfach Leistungsanspruch = 0 festgesetzt.

Eine Frist von weniger als 2 Monaten ab Erhalt einer Aufforderung zur Einreichung einer aEKS ist wiederrechtlich. Dazu gibt es sogar bereits Urteile.

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 18:01
von tigerlaw
:jojo: :jojo: :jojo:

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 10:53
von Peterpanik
Ich stelle meine Anträge zur EKS immer sofort in vollendender Art :
9. A.- Entscheidung 01.09.17 - 31.03.2018.odt

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 10:58
von Günter
Man kann ja von dir denken was man will, aber eins kann man nicht abstreiten. Du bist konsequent.

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:03
von marsupilami
Kein Kommentar zu dem Inhalt des Dokumentes aus #4

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:17
von Koelsch
Peterpanik hat geschrieben: Mi 18. Apr 2018, 10:53 Ich stelle meine Anträge zur EKS immer sofort in vollendender Art : 9. A.- Entscheidung 01.09.17 - 31.03.2018.odt
:kopfkratz: :langeLeitung: :arge: Natürlich, kleiner Dreckfuhler, muss natürlich heißen in vollendeter Art :jojo: :jojo:

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:19
von marsupilami
@ Koelsch: Ich dachte immer, Du beherrscht Fremdsprachen aus dem eff-eff.

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:25
von Koelsch
marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Apr 2018, 11:19 @ Koelsch: Ich dachte immer, Du beherrscht Fremdsprachen aus dem eff-eff.
Klar tu ich das eigentlich. Nicht umsonst meinte von Zeit zu Zeit russisch sprechende Chefin seinerzeit schon:
Mit Dir kann man ja nicht mal richtig schimpfen - Du verstehst ja alles! :motzki:

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:36
von Peterpanik
Und mal einfach zum Lesen meine Geschäftsbedienungen da zu noch :
10. Geschäftsbedinungen - 2018.odt
§ 1 . Allgemeines

1. Die nachstehenden , allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Dienstleistungen der Firma ...... .... .
Und für jeden der mit dieser Firma es rechtlich zu tun hat .
Bei Auftragsbestätigung gelten unsere Geschäftsbedingungen .

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:41
von marsupilami
Bloß gut, dass es in Schland Vertragsfreiheit gibt.

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 12:01
von friys
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Wer etwa ein .odt oder .doc oder .docx aus dem Netz herunterlädt und öffnet, bekommt meist einen gelben Sicherheitshinweis angezeigt. Dieser informiert darüber, dass sogenannte Makros deaktiviert sind. Einträge in den Feldern funktionieren erst, wenn "Inhalt aktivieren" angeklickt wird. Das sollte aber niemals arglos getan werden, denn in den Dokumenten können Makroviren stecken.

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 12:02
von Günter
no risk, no fun

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 12:09
von friys
Bin genügsam. Der Spaß an euren Postings reicht mir.