Schätzung der Einnahmen + Frist

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
emmse
Benutzer
Beiträge: 132
Registriert: Sa 14. Apr 2018, 14:51

Schätzung der Einnahmen + Frist

#1

Beitrag von emmse »

In der "Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" (Stand Dezember 2014) steht folgendes geschrieben:

"Weist die leistungsberechtigte Person ihr Einkommen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des BWZ nicht nach, kann das Einkommen im BWZ für die abschließende Entscheidung geschätzt werden (§ 3 Abs. 6 Alg II-V) [Anm.: bereits weggefallen].

Vor einer Schätzung des Einkommens sind im Rahmen einer Anhörung nochmals die endgültigen Angaben zum Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anzufordern und auf die Möglichkeit einer Schätzung hinzuweisen.
"


§ 41a Absatz 3 Satz 3 und 4

"Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, setzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand."

Heißt das soviel wie, wenn keine Unterlagen für die abschließende EKS eingereicht werden, dann werden die Leistungen in voller Höhe für alle Monate rückwirkend zurückgefordert?

Wie lange ist die Frist für die Einreichung der abschließenden EKS? Ich habe hier eine Anforderung mit 14 Werktage ab Datum im Briefkopf. Find ich schon sehr wenig. Briefe vom JC in meinen Briefkasten dauern bis zu einer Woche, wobei sie anscheinend manchmal 5 Tage im JC liegen und 1 Tag unterwegs sind.

Hat hier jemand Erfahrung mit der Schätzung der Einnahmen?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#2

Beitrag von Olivia »

Schätzung ist Vergangenheit. Heute wird einfach Leistungsanspruch = 0 festgesetzt.

Eine Frist von weniger als 2 Monaten ab Erhalt einer Aufforderung zur Einreichung einer aEKS ist wiederrechtlich. Dazu gibt es sogar bereits Urteile.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#3

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#4

Beitrag von Peterpanik »

Ich stelle meine Anträge zur EKS immer sofort in vollendender Art :
9. A.- Entscheidung 01.09.17 - 31.03.2018.odt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#5

Beitrag von Günter »

Man kann ja von dir denken was man will, aber eins kann man nicht abstreiten. Du bist konsequent.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#6

Beitrag von marsupilami »

Kein Kommentar zu dem Inhalt des Dokumentes aus #4
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#7

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 18. Apr 2018, 10:53 Ich stelle meine Anträge zur EKS immer sofort in vollendender Art : 9. A.- Entscheidung 01.09.17 - 31.03.2018.odt
:kopfkratz: :langeLeitung: :arge: Natürlich, kleiner Dreckfuhler, muss natürlich heißen in vollendeter Art :jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#8

Beitrag von marsupilami »

@ Koelsch: Ich dachte immer, Du beherrscht Fremdsprachen aus dem eff-eff.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#9

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Apr 2018, 11:19 @ Koelsch: Ich dachte immer, Du beherrscht Fremdsprachen aus dem eff-eff.
Klar tu ich das eigentlich. Nicht umsonst meinte von Zeit zu Zeit russisch sprechende Chefin seinerzeit schon:
Mit Dir kann man ja nicht mal richtig schimpfen - Du verstehst ja alles! :motzki:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#10

Beitrag von Peterpanik »

Und mal einfach zum Lesen meine Geschäftsbedienungen da zu noch :
10. Geschäftsbedinungen - 2018.odt
§ 1 . Allgemeines

1. Die nachstehenden , allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Dienstleistungen der Firma ...... .... .
Und für jeden der mit dieser Firma es rechtlich zu tun hat .
Bei Auftragsbestätigung gelten unsere Geschäftsbedingungen .
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#11

Beitrag von marsupilami »

Bloß gut, dass es in Schland Vertragsfreiheit gibt.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#12

Beitrag von friys »

Online verfügbare OpenDocument-Textformat (.odt) Dokumente aus unsicheren Quellen öffne der Sicherheit halber wegen möglicher Makroviren nicht.

Wer etwa ein .odt oder .doc oder .docx aus dem Netz herunterlädt und öffnet, bekommt meist einen gelben Sicherheitshinweis angezeigt. Dieser informiert darüber, dass sogenannte Makros deaktiviert sind. Einträge in den Feldern funktionieren erst, wenn "Inhalt aktivieren" angeklickt wird. Das sollte aber niemals arglos getan werden, denn in den Dokumenten können Makroviren stecken.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#13

Beitrag von Günter »

no risk, no fun
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Schätzung der Einnahmen + Frist

#14

Beitrag von friys »

Bin genügsam. Der Spaß an euren Postings reicht mir.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“