Vorläufige Bescheide - neue Rechtslage

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Vorläufige Bescheide - neue Rechtslage

#1

Beitrag von Koelsch »

Hierzu der Verweis auf Sozialrecht-Justament April 2018 von Bernd Eckhardt

http://sozialrecht-justament.de/data/do ... tament.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Vorläufige Bescheide - neue Rechtslage

#2

Beitrag von friys »

"Vorläufige Bescheide sollen regelmäßig nur über 6 Monate ergehen (§ 41 Abs. 3 SGB II). Bei längerer Laufzeit müssen besondere einzelfallbezogene Gründe vorliegen. Ohne dem Vorliegen besonderer Gründe, sind vorläufige Bescheide über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten ermessenfehlerhaft. Auch eine Abweichung nach unten erfordert besondere Gründe."

Resümee von Bernd Eckhardt, Sozialrecht Justament:
"Die Neuregelung der vorläufigen Entscheidung wirft rechtliche und praktische Fragen auf. In vielerlei Hinsicht werden die seit 1.8.2016 geltenden gesetzlichen Bestimmungen von den Jobcentern überhaupt nicht angewendet..."

Jobcenter missachten selbst gerichtliche Anordnungen / Urteile. Bild
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Vorläufige Bescheide - neue Rechtslage

#3

Beitrag von kleinchaos »

Super Zusammenfassung für die tägliche Praxis. Vieles kenn ich schon, einige Sachen sind mir neu, aber immer gut, wenn man gute Argumente hat
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“