Moin Tigerlaw,
Der "darlehensweise gewährte Vorschuss auf den zu erwartenden Gewinn" wurde schon als Einkommen aus Erwerbseinkommen angerechnet.
JC,SG,LSG.
Und es ist so ähnlich wie du beschrieben hast.
Eigentlich ging es um Steuern , es war für die Kindesmutter besser wenn ich den Unterhalt f. die Kids definitiv bezahle wenn sie kaum zu versteuerndes Einkommen hatte.
Es war immer nur ein Problem das mit dem ALG II Bezug in Einklang zu bringen.
Und etwas übersiehst du da.
Die Gelder wurden ja in der Vergangenheit schon auf den Leistungsbezug angerechnet. Die sind also schon beim JC verbucht.
Es findet jetzt, durch die Aufrechnung der Firma kein Zufluss mehr statt, kein Zufluss, kein Einkommen.
@ Koelsch
was gibt es da nicht zu verstehen.
Ich arbeite immer mit Strategie A mit Strategie B und Strategie C. Wenn A nicht geht muß B funktionieren, C muß alles auffangen können.
Das JC meinte ich müsste soviel Geld aus dem Betrieb ziehen wie es geht.
Die Kindesmutter meinte sie bräuchte den Unterhalt jetzt. (steuertechnisch)
Also habe ich gearbeitet in der gemeinsamen Firma und mir nicht unerhebliche Summen als darlehensweise gewährte Vorschuss auf den zu erwartenden Gewinn auszahlen lassen. (Wichtig "darlehensweise", Vorschuss")
Dann ist das JC wie auch das SG gekommen, haben alles abgenickt, gegrinst und ausgeführt das ich nun ja nicht mehr bedürftig sei.
Nun hatten aber alle vergessen das ich Unterhaltspflichtig bin und dieses Geld das mir nicht einmal zugeflossen ist für den Unterhalt verwendet habe.
Also lange Gesichter.
Die Kindesmutter die kaum Einkommen hatte hat den Unterhalt dann so versteuert.
Dann später der Vorwurf das sich das arbeiten nicht lohnen würde da der Betrieb ja nicht genug abwerfen würde. (JC,SG,LSG)
(viele Auslandsaufenthalte usw.)
Entgegnung: Hätten wir das Geld nicht schon so früh aus dem Betrieb abgezogen wären wir heute schon weiter. Ich habe damit also dafür gesorgt das die Firma keine höheren Umsätze erzielen konnte.
Und wer hat es bestellt ? Na ? das JC, das SG und das LSG.
Dann ist das JC und das LSG juristisch Amok gelaufen. Ich soll nicht mehr arbeiten, da würde ich ja eh nur den Unterhalt erwirtschaften.
Sie wollten Druck erzeugen damit ich verschwinde.
Das ich dann keinen Unterhalt mehr zahlen könnte wäre scheiß egal.
Die Kindesmutter müsste dann wohl Sozialleistungen + UVG im Ausland beantragen was wohl dazuführen würde das man es ihr nahelegt das Land zu verlassen.(Druckmittel gegen mich)
(Die hatten allerdings keinen Schimmer von der Situation der Kindesmutter.)
Nun haben alle vergessen das die Kinder in DE UVG berechtigt sind.(sagt das Bundesverwaltungsgericht) Ist halt einwenig blöde, war so wohl nicht eingeplant.
Nun sagt die UVG warum zahlen sie nicht. Ich sage geht nicht, ich habe Beschlüsse des LSG das ich keinen Cent zum arbeiten aufwenden darf da mir sonnst Leistungen gestrichen werden wenn ich Unterhat zahle. UVG kotzt.
UVG sagt, ja aber du arbeitest ja trotzdem, also Einkommen.(Dein Gewinnanteil aus der Gesellschaft)
Ich sage Jep, jedes Jahr, wird mir aber nicht mehr ausgezahlt sondern wird aufgerechnet da ich das Geld schon vor Jahren erhalten habe.
Damit hatte ich ja damals den Unterhalt bezahlt.
UVG kotzt und beißt in die Tischkante.
UVG sagt, dann müsse ich halt mehr in meiner deutschen Firma arbeiten.
Sage ich: Ist richtig , wenden sie sich doch bitte an das JC wie auch an das LSG und sagen dennen das das alles Scheiße ist was die da gemacht haben.
UVG macht das natürlich nicht.
Was soll ich sagen, ich bin moralisch für den Unterhalt der Familie verantwortlich.
Ich bin der Meinung das man mit 2400,00€ deutschem Geld + Kindergeld und dem Einkommen der Kindesmutter auskommen sollte.
Nur aus diesem Grunde (2400 gründe genau) nehme ich die Spielchen des LSG und des JC so hin. Kostet manchmal Schweiß und Lebenstage.
Nun Senatswechsel, allen dämmert es das da alles Scheiße glaufen ist.
Ich sage ich möchte wieder normal arbeiten können, zur Rechtssicherheit müße das LSG da aber eine kleine Liste an problemen abarbeiten.
Ich konnte mir vorstellen
das ich doch so etwas wie Freibeträge (km zur Arbeit habe) oder Erwerbsfreibeträge,ich könnte mir auch vorstellen das ein Leistungsempfänger wenn er arbeitet nicht unter die EAO fällt,ich glaube auch das ich Betriebsausgaben tätigen darf,und ich glaube nicht das ich Geld von Kunden veruntreuen müsse, ich bin der Meinung das ich sogar Unterhalt zahlen darf und mir keine Sozialleistungen verwehrt werden dürfen mit der Begründung ich solle einfach keinen Unterhalt zahlen und das Geld erstmal nehmen usw.
Und wenn das Gericht keinen Bock hat das zu beheben, dann machen wir halt so weiter. Mein Geld kommt immer monatlich vorraus.
@koelsch
nun verstanden.