Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
fanchon
Benutzer
Beiträge: 227
Registriert: So 19. Aug 2012, 10:39

Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#1

Beitrag von fanchon »

Guten Morgen,

ich brauch' mal wieder Hilfe.

- Unfall auf dem Weg zum Kunden,
- lt. Krankenhaus mind. 3 Monate Heilungszeit,
- letzte März- und die Aprilrechnungen decken evtl. noch meine BAs und Lebenshaltungskosten Mai und Juni,
- BWZ 03/2018 - 08/2018
- mdl. Auskunft JC: Nachzahlung am Ende des BWZ (also ganz normal)

Wie überbrücke ich Juli und August?
Wenn alles sehr, sehr, sehr gut geht kann ich evtl. im Juli wieder arbeiten, werde aber bis dahin wohl nur wenige Kunden halten können. Also werden die Einnahmen in diesen Monaten auch wesentlich geringer sein. Um den Kundenstamm wieder auf jetzigen Stand zu bringen rechne ich mit mind. 6 Monaten.

Ich glaube der Aussage der SB (meine ehemalige, die mich vor 1,5 Jahren an einen "für diesen Bereich eigentlich nicht zuständigen" Kollegen weitergereicht hat) nicht.

Wisst Ihr da mehr?

Danke, fan
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Fan,

wenn sich innerhalb eines BWZ erhebliche Abweichungen von den Prognosen ergeben, dann muss zumindest für diese beiden Monate neu berechnet werden, da ansonsten ja eine erhebliche Bedarfsunterdeckung entstehen würde
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und wenn JC "bockt", bleibt da nur der schnelle Ganz zum Sozialgericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilantrag im "Volksmund")
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#4

Beitrag von Günter »

Unfall auf dem Weg zum Kunden. Was ist mit der zuständigen BG?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#5

Beitrag von friys »

BG? Bis die Berufsgenossenschaften etwas zahlen - bis dahin sind wir eingeäschert, @Günter. Es bleibt @fanchon nur zu wünschen, dass er (stille) Reserven hat...
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#6

Beitrag von Günter »

Ist zwar richtig, trotzdem müssen die Ansprüche - auch wegen möglicher Langzeitfolgen - angemeldet werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#7

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 14:19 Ist zwar richtig, trotzdem müssen die Ansprüche - auch wegen möglicher Langzeitfolgen - angemeldet werden.
:jojo:

Natürlich zahlt die BG nur, wenn Fanchon auch als Unternehmer/in versichert war. Da kommt es auf die jeweilige BG-Satzung an.

Die BGen sind zwar meine "speziellen Freunde", aber wenn sie einen Versicherungsfall anerkannt haben, sind die Leistungen nicht gerade schlecht!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
fanchon
Benutzer
Beiträge: 227
Registriert: So 19. Aug 2012, 10:39

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#8

Beitrag von fanchon »

Hallo,

eine BG gibt es nicht.

Nach dieser vollkommen blöden Aussage meiner ehemaligen SB habe ich noch einmal beim Jobcenter angerufen und um eine Aussage der Leistungsabteilung gebeten. Die Rückmeldung dazu befand sich nun im Briefkasten.
Ich soll eine neue vorläufige EKS ausfüllen, mit dem gleichen BWZ (03/2018 bis 08/2018).
Trage ich für März und April nun die bis zum Unfallzeitpunkt bezahlten Rechnungen ein?
Im Monat Mai werden wahrscheinlich die letzten Aprilrechnungen bezahlt sein, danach sind die Einnahmen = 0. So angeben?

lG fan
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#9

Beitrag von Koelsch »

Ja - und für den Mai durchaus einen "Sicherheitsabschlag" einplanen - nicht jeder Kunde zahlt pünktlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#10

Beitrag von tigerlaw »

Eine "faire Lösung"!

Und natürlich für die Zeit bis jetzt eine "halbe aEKS" abgeben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
fanchon
Benutzer
Beiträge: 227
Registriert: So 19. Aug 2012, 10:39

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#11

Beitrag von fanchon »

Hallo,

kurze Rückmeldung:

neue vEKS mit Hilfe meiner Tochter erstellt und einen Änderungsbescheid für Juni bis August erhalten. Der Bescheid vom 08.03.2018 wurde für den bisherigen Zeitraum "insoweit" aufgehoben. Ich erhalte den Betrag auf den ich Anspruch hätte wenn keine Einnahmen aus Selbständigkeit wären.

(Jetzt habe ich @Tigerlaw verstanden, der eine aEks für den Zeitraum 03-05/vorschlug. Danke!)

Im Bescheid 06-08/2018 wird keine BA berücksichtigt.
Muss ich jetzt die KFZ-Versicherung, die Betriebshaftpflicht, den Mobilfunkvertrag privat finanzieren bzw. kündigen?
Sind Ausgaben wie 50% ADAC, Festnetz und I-net und der Darlehensvertrag für ein ehemaliges betrieblich genutztes Auto jetzt privat?

Bin im Moment in der Reha und vorläufig bis zum 26.06. krank geschrieben. Arzt und Therapeuten sehen momentan und nur mit vielen positiven Gedanken einen eingeschränkten Einsatz Mitte/Ende August als möglich.

lg fan
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#12

Beitrag von Koelsch »

Gratuliere, also ein halbwegs vernünftiges JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#13

Beitrag von marsupilami »

Vordergründig ja, aber was ist mit "keine BA".
Seine Kosten für alles andere laufen ja weiter.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Unfall - kein Einkommen - JC Zahlung erst am Ende des BWZ

#14

Beitrag von Koelsch »

Werden aber erst im jeweiligen BWZ berücksichtigt - Verlustvortrag ist da bekanntlich nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“