HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#101

Beitrag von Koelsch »

Zu den Kontoauszügen hat Emmaly ja schon geschrieben, zur Buchführung würde ich denen zurückschreiben, dass man Dir doch bitte einmal zeigen solle, wo die Rechtsgrudlage zu finden sei, dass die Anforderungen an die Buchführung weit über die anerkannten Regeln für eine ordnungsgemäße Buchführung hinausgingen.

Ich fass es nicht.

6 Monate Kontoauszüge würde ich zähneknirschend akzeptieren, denn der BWZ ist 6 Monate und beim Personenunternehmen ist ja eine klare Trennung zwischen privater/gewerblicher Kontoführung nicht vorgeschrieben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#102

Beitrag von laluna333 »

also zweimal sechs Monate...??
Geschäftskonto is ja klar...aber Privat auch noch? das is echt ok?
Ich mein ich ha auf meinem Privatkonto ja nix zu verstecken, und alle Rechnungen werden ja vom und aufs geschäftskonto gezahlt... :kopfkratz: aber ok!
zur Buchführung würde ich denen zurückschreiben, dass man Dir doch bitte einmal zeigen solle, wo die Rechtsgrudlage zu finden sei, dass die Anforderungen an die Buchführung weit über die anerkannten Regeln für eine ordnungsgemäße Buchführung hinausgingen.
aslo du meinst, ich muß nicht auf jede Rechnung schreiben, wann die genau bezahlt wurde???

Mußte ich bei der letzten EKS im letzten BWZ auch nicht, weiß nicht, warum jetzt plötzlich...?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Koelsch
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#103

Beitrag von Koelsch »

Ich würde mich wegen der Kontoauszüge für 6 Monate nicht streiten.

Bezahltvermerk auf der Rechnung hingegen ist nirgends vorgeschrieben. Es gibt zwar noch die "guten, alten" Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und danach ist auf der Rechnung der sog. Kontierungsvermerk anzubringen, aber mehr auch nicht.
Also sollte auf einer Eingangsrechnung stehen
Kto. 3400 an Lieferant, damit ist aber logischerweise keinerlei Zahlung erfolgt, das kommt dann später und Du buchst
Lieferant an Kasse (Kto. 1000) und damit ist das Lieferantenkonto dann ausgeglichen. Der Bezahltvermerk mit Datum hat also mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung nix zu tun.

Anmerkung:
Diese Kontierungsvermerke sind heute ohnehin wohl entbehrlich, denn Vieles wird ja nur noch elektronisch gemacht und da kann man schlecht per Hand drauf rumschmieren.
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Günter
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#104

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#105

Beitrag von laluna333 »

Da ich leider nicht eure beneidenswerte Ruhe und Kenntinisse habe, bin ich mal wieder auf 180... :knueppel:

Folgendes:
ich bekam jetzt vom AA diesen Brief (s.Anschreiben im Anhang).

Also erstmal vorgeschichte:
Hab ja die euch bekannte EKS abgegeben , und habe, wie es auch letztes Mal hieß, alle Rechnungen chronologisch nach Monaten nach Geldeingang sortiert abgegeben. Jetzt hat die mir wieder alles zusammengetan, ich soll es nach Bereiche sortieren (Investition, telefon usw.), im Hinweisblatt heißt es aber wieder, nach Monaten...
ach ja, und wie schon erwähnt, soll ich auf jede Rechnung das datum des Zahlungseingangs schreiben...

Dann, soll ich beiliegendes (ich habs als "was ist das" angehängt) ausfüllen...hääää???das ist doch das Gleiche wie die EKS, nur das "Ravensburg" oben drauf steht, und die Anordnung ein bischen anderes ist!?!?!? muß ich das extra ausfüllen, oder reicht die normale EKS???

Ja und was hat es mit diesem Geschäftsjournal auf sich? :verwirrt:
Das mußte ich letztes Mal nicht?
Wird das eigentlich nach Lust und Laune des SB entschieden, was man wann abgeben muß? :aua:

Hey sorry, aber ich steig da echt nichtmehr durch!!!
Nur weil die das selber nicht blicken (das sagte die ja am Telefon)...ja super, deswegen kann man ja nicht mal so mal so...

Wie soll ich denn jetzt vorgehen?
Was muß ich machen?

(ist ja auch witzig, wie die immer mit Ihren Fristen sind...ich warte immer noch auf die Antwort meines Widerspruchs... :kopfkratz: )
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#106

Beitrag von laluna333 »

hier noch die "wichtigen Hinweise" *ggg* :gaga:

konnte die oben nichtmehr anhängen...
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Günter
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#107

Beitrag von Günter »

Eine meiner leichtesten Übungen ist mich ganz dumm zu stellen.

Und wenn ich ganz dumm bin, dann stelle ich Fragen.

Frage 1 gesetzliche Grundlage?

Antwort Mitwirkungspflicht nach §60 - 66 SGB I
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
Frage 2 Was ist für die Leistung erheblich?

Zahlungseingänge? ja, wenn ja wie bewiesen? Kontoauszug.

Name des Kunden und Grund der Zahlung? Nein. Wie begründe ich den Schutz der Sozialgeheimnisse? §35 SGB I
(1) Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis).
/ ...
(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_i.htm

§67 SGB X
(1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_x.htm

Genauso sieht es auf der Ausgabenseite aus

Nächste Frage gibt es die Möglichkeit für das Geschäft die halbe Flatrate beim Telefon einzukaufen=?

Antwort nein.

Benutzung von Formularen nach deren Gutdünken?

Antwort §60 SGB I
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Damit können auch behördeneigene Vordrucke gemeint sein.

Ich würde nach den obigen Schema einen Widerspruch gestalten und die Abgabe von Kontoauszügen anbieten. Und im Falle von Leistungseinstellung vorsorglich mit Antrag aus eA winken.
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Koelsch
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#108

Beitrag von Koelsch »

Ich wäre da auch ganz dumm und ich würde der liebreizenden Sachbearbeiterin etwa so schreiben:

Liebreizendste aller Ahnungslosen,
ich habe mit großer Verunsicherung zur Kenntnis genommen, was Sie mir geschrieben haben. Bitte erläutern Sie mir doch, damit auch ich es verstehe:

1) Welche Zahlen sind in das Geschäftsjournal aufzunehmen, die nicht bereits im Ihnen bereits vorliegenden Formular EKS enthalten sind.

2) In welchen Punkten weicht das mir von Ihnen zur erneuten Ausfüllung vorgelegte Formular "Abschließende Angaben" von dem Ihnen vorliegenden, ausgefüllten Formular EKS der Bundesagentur für Arbeit ab.

3) Wenn, wie ich vermute, in die unter 1) und 2) genannten Formulare, die gleichen Zahlen einzutragen sind, die ich bereits in das Formular EKS eingetragen habe, bitte ich um Erläuterung, wozu diese Zahlen in 3 unterschiedliche Formulare einzutragen sind. Welche für die Leistungsgewährung notwendigen Erkenntnisse können hieraus gezogen werden?

4) Die Ihnen vorgelegten Unterlagen und Belege wurden von mir so geordnet, wie es nach den in nach § 146 AO und § 239 HGB festgelegten Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung anerkanntermaßen sinnvoll ist. Bitte erläutern Sie mir doch, warum von diesen allgemein anerkannten Grundsätzen abzuweichen ist und wo sich hierzu ggf. die Rechtsgrundlage findet. Bitte beachten Sie dabei auch, dass eine Abweichung von den genannten Grundsätzen für mich Schwierigkeiten oder zumindest erheblichen Mehraufwand bei den Finanzbehörden bedeutet. Vielleicht erlauben Sie mir vorzuschlagen, doch meine Unterlagen auf die gleiche Weise zu prüfen, wie das die steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe und Finanzbehörden seit Jahrzehnten mit gutem Erfolg machen.

5) Bitte teilen Sie mir doch mit, wo ich die Rechtsgrundlage für eine nur 50%-ige Anerkennung der Telefonkosten finden kann. Sollte eine solche, wie ich vermute, nicht existieren, wäre diese Festsetzung Ihrerseits willkürlich und damit rechtsmißbräuchlich. Hierauf und auf die sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen weise ich ausdrücklich hin.

6) Ich bitte um Mitteilung, wo sich eventuell eine Rechtsgrundlage findet, wonach bis 31.12.2008 ein Fahrzeug erst ab 51% gewerblicher Nutzung als Geschäftsfahrzeug anzuerkennen sei.

Sie sehen, in sehr vielen Punkten fehlen mir die bei Ihnen ja vorhandenen Rechtskenntnisse und ich denke, wir werden uns künftig noch besser verstehen, wenn Sie mir die fehlenden Begründungen und Erläuterungen schriftlich mitteilen könnten. Bis zu diesem Zeitpunkt bitte ich Sie, mit den Ihnen vorliegenden, vollständigen und korrekten Unterlagen zu arbeiten, damit in der Bearbeitung keine unnötige Verzögerung eintritt.
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Katharina2006
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#109

Beitrag von Katharina2006 »

Koelsch, Dein Schreibstil ist echt herrlich - große Klasse :bravo: :bravo: :bravo:
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Günter
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#110

Beitrag von Günter »

Zur Nutzung von Formularen

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=31&t=806
Der Zuerkennung des Leistungsanspruches in gesetzlicher Höhe steht nicht entgegen, dass der Antragsteller nicht den vorgeschriebenen Vordruck verwendet hat. Dessen Einsatz, darauf weist auch die Antragsgegnerin hin, "soll" nach § 60 Abs. 2 SGB I erfolgen.

Dies bedeutet, dass eine Verpflichtung zur Nutzung des Formulars gerade nicht besteht.
Seine Verwendung ist keine Anspruchsvoraussetzung, die formellen und materiellen Anforderungen an eine Hilfegewährung ergeben sich einzig aus dem SGB II.

Vor diesem Hintergrund geht die Einlassung der Antragsgegnerin fehl, sie habe eine Prüfung des Antrages vom 2. Dezember 2008 mangels vorliegenden Formulars nicht vornehmen können. Vielmehr war sie verpflichtet, etwaige noch fehlende Unterlagen anzufordern und über den Antrag zu entscheiden. Dies ist nicht erfolgt.
Bei dir kommt der Umstand hinzu, dass es sich bei dem fraglichen Formular nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular handelt.
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#111

Beitrag von laluna333 »

Also vielen dank an euch! :jumpi:
Koelsch, Dein Schreibstil ist echt herrlich - große Klasse :bravo: :bravo: :bravo:
Dem kann ich mich nur anschließen!!! :bravo:
so werde ich es schrieben!!! :jumpi:

Eine Frage hab ich allerdings noch:

die hat mir ja den kompletten pack (also alles was ich abgegeben habe, Rechnungen, EKS, Kontoauszüge, bele...ALLES) mit diesem Schreiben zurückgeschickt.Soll ich ihr das jetzt auch gleich mit diesem Schreiben von dir wieder komplett zurückgeben, oder? dass sie gleich schön weitermachen kann.oder?


Vielen Dank nochmal!
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#112

Beitrag von laluna333 »

ach noch ne Frage:

da ich jetzt schon den ganzen pack wieder hab, soll ich gerade noch die Kundendaten schwärzen?
also einfach den Firmennamen schwärzen, oder?
Nur Datum, Betrag, RG-Nr bleibt, richtig?
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#113

Beitrag von Emmaly »

laluna333 hat geschrieben:Nur Datum, Betrag, RG-Nr bleibt, richtig?
jepp
LG Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#114

Beitrag von laluna333 »

hab grad noch ne Frage:

muß ich eigentlich ans telefon, wenn die anruft???

die macht nämlich dann immer "Telefonterror", ruft mich auf allen Kanälen im drei-Minuten-Takt an...(frag mich eh, wie die an meine Handynummer gekommen ist???)

ja und das problem dabei, ich hab keine beweise!
Wie letztens auch, sagte die mir, sie hätte nie gesagt, ich soll alles brutto eintragen, hat sie aber, bin mir ganz sicher!

schriftlich ist mir echt lieber...
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#115

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

ich würde die Löschung der Telefonnummer fordern. Dein gutes Recht.

Nein, man muss nicht ans Telefon gehen. Man sollte eh alles schriftlich machen. Fernmündlich gibt es ganz schnell Missverständnisse.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#116

Beitrag von Koelsch »

Emmaly hat alles gesagt - Du scheinst ja wirklich ein besonders hübsches Exemplar der Spezies SB am Bein zu haben. Mein Beileid.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#117

Beitrag von laluna333 »

ok!
Man sollte eh alles schriftlich machen. Fernmündlich gibt es ganz schnell Missverständnisse.
ja eben! und dann hat man keine beweise...
Du scheinst ja wirklich ein besonders hübsches Exemplar der Spezies SB am Bein zu haben. Mein Beileid.
danke! :heul:

naja, aber ich glaub die macht nicht alles um mich zu ärgern, sondern die blickt das alles glaub echt nicht...das hat sie ja auch selbst mal gesagt...jaja...

nur nochmal kurz die frage von oben:
also den ganzen Stapel wieder komplett zurückgeben mit dem Brief?
Oder nur den Brief?
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#118

Beitrag von Koelsch »

Nee, alle Unterlagen, aber wie Emmaly schrieb mit schwarzen Balken. (natürlich nur auf Kopien, niemals Originale abgeben und/oder schwärzen - ich weiß, es ist unnötig, das zu sagen - ich sag's aber trotzdem, bin eben trotzig)
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#119

Beitrag von laluna333 »

Mal wieder ne kurze Frage an euch:

Immer wenn ich was abgebe (in diesem fall war es die EKS und Unterlagen, mit dem empfohlenen brief von Koelsch dazu, siehe oben...), gibt es bei mir Telefonterror!
Die ruft mich dann in regelmäßigen Abständen auf allen kanälen an! obwohl in dem Schreiben ja deutlich stand, sie soll sich "schriftlich" melden!

man muß ja nicht ans telefon gehen, oder?
Außerdem habt ihr mal gesagt, man kann die Löschung der Rufnummer beantragen, wißt ihr da nen Paragraphen dazu? weil denen muß man ja alles belegen.

Ich will einfach nicht am telefon rumdiskutieren, da hab ich keine Beweise, und kenn mich nicht aus! Ich äußre mich lieber schriftlich! (da kann ich euch dann vorher fragen :jumpi: )
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#120

Beitrag von Emmaly »

Bei der Löschung würde ich mich auf SGB X § 67a stützen.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb10/sgb10x067a.htm
Es sind danach nur Daten zu erheben, die für die Erfüllung der Aufgabe der ARGE notwendig sind bzw. gesetzlich vorgeschrieben.
Telefonnummer und E-Mail gehören nicht dazu. Diese Angaben sind freiwillig und könne jederzeit widerrufen werden. (nennt sich informelle Selbstbestimmung).

Einfachen schriftlichen Antrag stellen (ich habe das ohne §§) und dann sollte die Löschung erfolgen. Wenn nicht, dann würde ich den Datenschutzbeauftragten des Landes einschalten.
LG Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#121

Beitrag von Günter »

Das Ganze würde ich mit dem Nachsatz versehen.

Aus Gründen der Beweisbarkeit werde ich mit der Behörde nur noch schriftlich verkehren und fordere sie ausdrücklich auf von telefonischer Kontaktaufnahme Abstand zu nehmen.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#122

Beitrag von laluna333 »

OK, danke euch!

:jumpi:
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#123

Beitrag von Emmaly »

Wenn man die Löschung der Telefonnummer verlangt, dann aus allen Unterlagen. dann kann der SB nicht mehr telefonisch kontaktieren. Sollte er doch, dann wurde die Nummer nicht gelöscht und ich denke hier wäre die Unterlassung angebracht, notfalls per Anwalt/Gericht.

Ob dies geht, wenn die Telefonnummer im öffentlichen Telefonbucht steht? :ka:
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#124

Beitrag von Günter »

Die Sprache einer Behörde ist die Schriftsprache, wegen der Beweisbarkeit.

Es geht nicht um die Löschung oder Nichtlöschung einer Telefonnummer, sondern um die Kontaktaufnahme. Jedes Sozialgericht verlangt nachvollziehbare Aktenführung. Und das Gedächtnisprotokoll bzw die Aktennotiz eines Telefongespräches ist kein Beweismittel.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#125

Beitrag von laluna333 »

Hallo zusammen,

der Spaß geht weiter! :arge:
Folgendes:
ich hab die Komlpletten Unterlagen mit dem tollen brief von Koelsch (guckst du hier: http://www.alg-ratgeber.de/f16t225-hilf ... ?start=100
achter Eintrag von oben)
ja wieder abgegeben. Dann kam der Telefonterror, von dem ich berichtet habe, und heute kam mein ganzer Stapel Unterlagen wieder zurück! :arge: :arge: :arge:

Mit diesem brief (siehe Anhang), dazu nochmal der "rote" Hinweiszettel (hier: http://www.alg-ratgeber.de/download/file.php?id=424)
und nochmal gaaanz viele Hinweise (im Anhang) und Bestimmungen sind auch noch dabei (auch im Anhang).

Sooo, was nun? :kopfkratz: bin mal gespannt... :jumpi:

mann, sind die :zensiert:
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